Welche Nachteile bei über 3.5 Tonnen Wohnmobil?

Hallo,

bei den 3,5 t Wohnmobilen muss man ja meistens Kompromisse eingehen mit der Zuladung, welche Nachteile hat man denn wenn man über 3,5 t geht?

Gruss
Gerd

Beste Antwort im Thema

hallo - bin ein ösi - ich lese immer wieder das unsere nachbarn probleme mit der maut haben - finde ich eigentlich seltsam - wir zwingen niemanden auf die autobahn - wir haben so schöne landschaften in österreich dass es einfach schöner ist gemütlich auf bundesstraßen zu bummeln - ich bin allerdings beruflich auch viel in deutschen landen unterwegs - leider - da ich etwas schwächlich motorisiert bin fürchte ich immer um mein leben - werde bedrängt - mit lichthupe belästigt - vor der ausfahrt noch schnell überholt - dann geschnitten - ja - ja - liebe nachbarn - vollgas hat schon seinen schwachsinn - würde euch auch gerne eine maut und eine geschwindigkeitsbeschränkung wünschen - würde sinn mache - aber die generelle geisteshaltung der germanen wird das wohl nicht zulassen - also dann - fröhliches rasen bis zum sterben -

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Naja mein Zugpferd hat 2,8t die reichen für 2 Personen mit allem was man braucht auch mal als „WoMo” der ist etwas modifiziert mit 2 Betten, Küche und noch ein paar Kleinigkeiten, Fahrräder kommen auf einen Ständer für die AHK.

Das Fahrzeug ist als PKW zugelassen, damit darf ich also auch 170 fahren so schnell geht er ungefähr, mit Hänger sind des dann eben max 100.

Richtig in den Urlaub aber immer mit WW hinten dran, dann sind die Betten vorne im Zugpferd rausgenommen genau wie die „Küche” usw, dafür kommt eine 2er Sitzbank rein und der Rest ist Stauraum, da kannst du „die halbe Wohnung” mitnehmen. Bei uns ist der Stauraum dann für Fahrräder und ein paar Dinge die für den WW zu schwer wären.

Auf die Art sind wir für Alles gerüstet, Kurztrip als WoMo, Urlaub als Gespann und Zulassung als PKW damit gibt es keine größeren Begrenzungen

Gespann

Zitat:

@bunny2311 schrieb am 21. Dezember 2017 um 23:56:39 Uhr:


Nur dann wenn sie Gewerblich genutzt sind dann gilt mit Hänger Verbot aber nicht mit dem Womo ...oder wie kommen die vielen Sportveranstalter sonst mit ihren Motorrädern oder Autos auf dem Anhänger zum Zielort

Nein, da liegst Du falsch, das hat nichts mit der gewerblichen Zulassung zu tun. Alle LKW-zugelassenen Fahrzeuge, z.B. auch der VW Amarok, egal ob privat oder gewerblich, dürfen am Wochenende auf Autobahnen oder Bundesstrassen nicht mit Anhänger fahren. Aus unserem Bootsstammtisch ist einer erst vor einpaar Wochen von der Polizei angehalten worden und dürfte Strafe zahlen. Er hatte am Dodge Ram (als LKW zugelassen um Steuern zu sparen) einen Wohnwagen dran.
Zitat der Polizei:
"Pkw mit LKW Zulassung Zugfahrzeug bis 3,5 t darf sonntags auf Autobahn und Bundesstraße keinen Hänger Ziehen, egal zu welchem Zweck. Ausnahme Sportveranstaltungen oder verderbliche Waren oder Pferde. Kein Boot kein Wohnwagen. Strafe ca. 140 € und ein Punkt."
Der Kollege fuhr dann auf der Landstrasse weiter.

Der andere Kollege mit seinem VW Amarok kotzt gerate richtig ab, weil der Amarok als LKW zugelassen ist, somit darf er am Wochenende sein Boot nicht ziehen, auf der anderen Seite ist der Wagen als PKW versteuert.

Gruß Axel

anhänger am lkw zu sport und freizeitszwecken ist meineswissens inzwischen bundeseinheitlich freigegeben.
darunter fällt dann auch der wohnwagen. gab da meineswissens kürzlich erst eine zusammenfassung dieser länderausnahmen zu einer ganzen.

hat auch eigentlich nichts mit dem thema zu tun es sei denn man stellt hier ein großes wohnmobil einem wohnwagengespann mit lkw zugfahrzeug (pick up zb) entgegen.

mitunter wird man ein womo über 3.5t schwieriger los. die leute die einen passenden führerschein haben werden halt weniger. die leute unter 36 haben heute fast alle nur noch einen b führerschein bis 3.5t.
wenn die karre gebraucht ist hast diesen nachteil aber mitunter schon im vergleichsweise geringerem kaufpreis (nachfragebedingt) abgegolten. gibt ja auch pluspunkte wie vernünftige zuladung etc pp. ab einer gewissen größe gehts ja kaum noch unter 3.5t

Wir erwarten im März 18 auch die Lieferung unseres 3,5t-Womos. Ich erwarte, dass die reale Zuladung (wenn man das angegebene / angebliche Leergewicht um Frischwasser, Mitreisende, Gepäck und Zubehör ergänzt und diesen Betrag von 3,5t abzieht) ziemlich knapp bis unzureichend ausfallen wird. Trotzdem empfinde ich die Nachteile einer AUflastung auf 3,85t oder mehr als überwiegend gegenüber dem Vorteil, mehr Gerümpel mitnehmen zu können. Wir werden die Entscheidung, ob wir auflasten oder nicht, dann fällen, wenn wir das Auto haben und mal probe-beladen haben. Aber ich hoffe, dass es bei resiefertiger Beladung mit 2 Erwachsenen, Hund, Wasser und zwei Paletten Bier (...) bei 3,4999 t bleibt.

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Zitat:

@trikeflieger schrieb am 22. Dezember 2017 um 07:53:50 Uhr:
......
Nein, da liegst Du falsch, das hat nichts mit der gewerblichen Zulassung zu tun. Alle LKW-zugelassenen Fahrzeuge, z.B. auch der VW Amarok, egal ob privat oder gewerblich, dürfen am Wochenende auf Autobahnen oder Bundesstrassen nicht mit Anhänger fahren. Aus unserem Bootsstammtisch ist einer erst vor einpaar Wochen von der Polizei angehalten worden und dürfte Strafe zahlen. Er hatte am Dodge Ram (als LKW zugelassen um Steuern zu sparen) einen Wohnwagen dran.
....
Gruß Axel

Absolut falsch!

Das galt bis zum Sommer 2017 in einigen Bundesländern, ist seit ein paar Monaten aber bundesweit komplett überholt! Wer nach der Veröffentlichung bei einer privaten Fahrt Probleme bekommen hat, sollte Widerspruch einlegen, klagen, zum Anwalt gehen.
Das Anhängerfahrverbot gilt nur noch für gewerbliche Transporte, alle privaten Fahrten sind legal.

Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 29.05.2017 erfolgt. Die VwV StVO regelt den § 30 StVO nunmehr so, dass er sich ausschließlich auf gewerbliche Fahrten bezieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

"...An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich..."

Betrifft also nicht private Fahrten.

Ich weiß, dass auch früher schon am WE Transporter aufgehalten wurden die gewerblich aussahen, z.B. mit Firmenbeschriftung usw.
Doch wenn sich die Beamten davon überzeugen konnten, dass z.B. nur private Fahrräder, Boote, oder Campingausrüstung an Bord waren, sie die private Nutzung anerkannten.

Das war bis Sommer 2027 abhängig vom Bundesland und vom Goodwill der Kontrolleure. Hessen zum Beispiel war eine No Go Area. Jetzt ist es eindeutig, was Transporte mit Anhänger angeht:
Gewerblich - verboten!
Privat - erlaubt!
Denn alles, was du privat transportierst, hat Freizeit-, oder Sportcharakter.
Auch der Wohnungsumzug ist Freizeitgestaltung und/oder Sport, wenn du ihn selbst mit Anhänger ausführst.
Ebenso das Holz, das du aus dem Wald holst, das Auto, das du gebraucht gekauft hast, .......

Zitat:

@unpaved schrieb am 22. Dezember 2017 um 18:17:53 Uhr:



Zitat:

@trikeflieger schrieb am 22. Dezember 2017 um 07:53:50 Uhr:
......
Nein, da liegst Du falsch, das hat nichts mit der gewerblichen Zulassung zu tun. Alle LKW-zugelassenen Fahrzeuge, z.B. auch der VW Amarok, egal ob privat oder gewerblich, dürfen am Wochenende auf Autobahnen oder Bundesstrassen nicht mit Anhänger fahren. Aus unserem Bootsstammtisch ist einer erst vor einpaar Wochen von der Polizei angehalten worden und dürfte Strafe zahlen. Er hatte am Dodge Ram (als LKW zugelassen um Steuern zu sparen) einen Wohnwagen dran.
....
Gruß Axel

Absolut falsch!

Das galt bis zum Sommer 2017 in einigen Bundesländern, ist seit ein paar Monaten aber bundesweit komplett überholt! Wer nach der Veröffentlichung bei einer privaten Fahrt Probleme bekommen hat, sollte Widerspruch einlegen, klagen, zum Anwalt gehen.
Das Anhängerfahrverbot gilt nur noch für gewerbliche Transporte, alle privaten Fahrten sind legal.

Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 29.05.2017 erfolgt. Die VwV StVO regelt den § 30 StVO nunmehr so, dass er sich ausschließlich auf gewerbliche Fahrten bezieht.

Dann sage das den Polizisten, die meinen Bekannten angehalten haben. Auch die Bussgeldstelle weiß es anscheinend nicht, denn der Bussgeldbescheid lautet Euro 602,-
Er ist nun beim Anwalt, mal sehen, was der dazu weiß.

Gruß Axel

Zitat:

@trikeflieger schrieb am 9. Januar 2018 um 15:37:25 Uhr:



Dann sage das den Polizisten, die meinen Bekannten angehalten haben. Auch die Bussgeldstelle weiß es anscheinend nicht, denn der Bussgeldbescheid lautet Euro 602,-
Er ist nun beim Anwalt, mal sehen, was der dazu weiß.

Gruß Axel

Da bin ich auch gespannt, soweit mir bekannt darf man rein privat immer Fahren, wenn der private Status ersichtlich ist. Wäre es aber z.B. eine gewerbliche Überführung des WW sieht das etwas anders aus.

Es war eine rein private Fahrt, er wollte mit dem Wohnwagen zum Europapark.

Muss mich aber korrigieren: Er fuhr nicht mit dem seinem Dodge, sondern mit einem Renault Trafic. Der war vom Geschäft ausgeliehen und wahrscheinlich mit Werbung drauf. Die Fahrt war trotzdem privat und wäre nach der Mitteilung im Bundesanzeiger legal gewesen, nach der alten Verordnung aber nicht.

Gruß Axel

Ich denke wenn es wirklich eine rein private Fahrt war wird nichts passieren.

Den privaten Charakter einer Fahrt kann man nachweisen und der ist auch sichtbar. Wenn natürlich ein WW z.B. absolut leer, also ohne Klamotten und sonstiges Zeug ist, oder sich darin nur Arbeitsklamotten und Werkzeuge befinden wird es schwer sein das als Privatfahrt zu deklarieren.

Tangiert hier nur am Rande aber betrifft auch alle Anhänger egal ob Zugfahrzeug über oder unter 3,5 Tonnen.

Geschwindigkeiten mit Anhänger in AT:

https://www.motor-talk.de/.../...gespanne-im-oesterreich-t4474590.html

Hallo,

mein Wohnmobil wird aufgelastet auf 4t. Der Grund ist einfach erklaert. Ein Wohnmobil mit ueber 7m und etwas Ausstattung hat ruck zuck wenn 2 Personen drin sitzen nur noch 100kg Zuladung. Ich hab mit meinem mal auf der Waage gestanden. Da sind wir ohne Wasser und Abwasse, keinVorzeltr sowie ohne Fahrraeder draufgefahren. Ergebnis 3560kg.
Da seit 2016 die Maut fuer Wohnmobile ueber 4t in Norwegen auf den Normalpreis fuer PKW gesenkt wurde und die Faehre eh nach Metern geht, ist es fuer mich die beste Wahl. Meine Reisegeschwindigkeit war eh immer um die 110km/h laut Tacho. Nach Polen fahr ich nicht mehr und wenn es in andere Laender geht wirds vielleicht was teurer. Aber immer noch besser als in Kontrollen Strafe zu zahlen und Abzulasten.

Auffrischung weil Heute erfahren!
Der Führerschein für Fahrzeuge über 3,5 T (C;C1) ist nun auch noch alle 5 Jahre nach ärztlicher Begutachtung zu erneuern!
Gilt ab dem 50 Lebensjahr und seit 19.01.2013.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/

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