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Erlaubte Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne im Österreich

Themenstarteram 7. April 2013 um 17:55

Hier mal zur Information da sicher der eine oder andere WW Fahrer mal nach AT kommt.

Im Netz kursieren teilweise auch auf Seiten von Campingvereinigungen teils wüste Vermutungen wie schnell man in AT mit Hänger/Wohnwagen fahren darf.

Es gibt mal 3 Arten von Anhängern hinter mehrspurigen Zugfahrzeugen bis 3500 kg hzGG.

Die Geschwindigkeiten sind gestaffelt nach Ortsgebiet/Ausserorts/Autostraße/Autobahn

1.) leichte Anhänger (hzGM bis 750 kg):

50/100/100/100

2.) Nichtleichte Anhänger deren höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen zusammen nicht mehr wie 3500 kg ergibt:

50/80/80/100

3.) Kraftwagenzüge (BE,CE) und schwere Anhänger die derzeit mit Klasse B gezogen werden dürfen aber die höchstzulässige Gesamtmasse des Hängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt:

50/70/80/80

Bemerkung: Nr. 2 war mal ident mit den schweren Anhängern für Klasse B, man hat die Regelungen für die Geschwindigkeit aber gelassen aber die Regeln für schwere Anhänger mit Klasse B seit 19.1.2013 gelockert.

 

Habe ich im Netz gefunden, entspricht der aktuellen Regelung:

 

http://img191.imagevenue.com/img.php?...

EDIT:

PS: Pferdeanhänger mit Pferden darin sind Großviehtransport

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42 Antworten

Interessant zu lesen!

Was ist in dem Zusammenhang ein leichter bzw. nicht leichter Anhänger? Den Unterschied gibt es hier in D nicht.

Themenstarteram 7. April 2013 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Interessant zu lesen!

Was ist in dem Zusammenhang ein leichter bzw. nicht leichter Anhänger? Den Unterschied gibt es hier in D nicht.

Seltsam, ich dachte dass das jetzt endlich EU weit geregelt wurde.

Leichte Anhänger sind bis zu einer hzGM von 750 kg.

Es gibt sie gebremst und ungebremst mit unterschiedlichen Anforderungen an das Zugfahrzeug.

Die Unterscheidung gibt es zumindest in D nicht.

Gebremste Anhänger unter 750 kg sind hier ausgesprochen selten. Die zulässige Anhängelast ist je nach Fahrzeug sicher unterschiedlich. Aber das war es dann auch. Die Tempolimits sind dieselben.

(Die hier mögliche 100-er Zulassung lasse ich mal außenvor)

Themenstarteram 7. April 2013 um 19:26

Zur deutschen 100er Zulassung möchte ich noch sagen dass die nur für DE relevant ist.

Bei uns hängt es nur vom Gewicht ab siehe Tabelle wie schnell man fahren darf.

Kann also sein dass man mit einem Anhänger der in De niemals eine 100er Zulassung bekommen würde 100 km/h fahren darf und der Wohnwagen mit deutscher 100er Zulassung nur 80 b.z.w. 70 auf Landstraßen fahren darf.

Ausnahmen wie eure 100er Zulassung sind bei uns nicht vorgesehen.

Hallo,

war da nicht mal eine Vorschrift bezüglich Autobahn in A:

Anhänger bis 750 kg zulGG ohne Bremse = 80 km/h

Anhänger über 750 kg mit eigener Bremse = 100 km/h (= Wohnwagen)?

Themenstarteram 7. April 2013 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Lodo44

Hallo,

war da nicht mal eine Vorschrift bezüglich Autobahn in A:

Anhänger bis 750 kg zulGG ohne Bremse = 80 km/h

Anhänger über 750 kg mit eigener Bremse = 100 km/h (= Wohnwagen)?

Solche REgeln kenne ich nicht.

Ganz früher (70er) war es so dass leichte Anhänger kein Limit hatten, also 130 auf der Autobahn.

Schwere weiss ich nimmer genau, aber nur mit Auflaufbremse durfte das Zugfahrzeug selber nie leichter sein wie der Hänger, sonst durchgehende Bremsanlage.

War also alles unterschiedlich zu heute.

Gab ja auch mal den Fall dass die an der Grenze aktion scharf gemacht haben und viele Wohnwagengespanne zurückgeschickt haben da in AT strengere Regeln galten wie in DE oder NL.

Inzwischen ist zum Glück alles etwas vereinheitlicht.

Die Besonderheit derzeit ist dass die Grenze zwischen B und BE eine andere ist wie zwischen schwere Anhänger mit B und BE.

Da wurde die Grenze nicht angepasst bei den Geschwindigkeiten bei der letzten Novelle.

Macht allerdings auch Sinn nur jene Gespanne schnell fahren zu lassen wo dank ausreichendem Eigengewicht des Zugfahrzeuges etwas mehr Sicherheit da ist.

am 7. April 2013 um 21:32

Das gilt auch, wenn man Fragen zu Österreichischen StOV hat (oder ein anderes europäisches Land):

Zitat:

Die 100 km/h-Zulassung gilt nur in Deutschland. Im Ausland richtet sich die max. zul. Geschwindigkeit - völlig unabhängig davon - ausschließlich nach den nationalen Vorschriften. Die kannst du z. B. unter "ADAC CAM22" (ganz unten) nachlesen.

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 0:38

Ist inzwischen veraltert:

Zitat:

@Schuttwegraeumer schrieb am 7. April 2013 um 19:55:06 Uhr:

Hier mal zur Information da sicher der eine oder andere WW Fahrer mal nach AT kommt.

Im Netz kursieren teilweise auch auf Seiten von Campingvereinigungen teils wüste Vermutungen wie schnell man in AT mit Hänger/Wohnwagen fahren darf.

Es gibt mal 3 Arten von Anhängern hinter mehrspurigen Zugfahrzeugen bis 3500 kg hzGG.

Die Geschwindigkeiten sind gestaffelt nach Ortsgebiet/Ausserorts/Autostraße/Autobahn

1.) leichte Anhänger (hzGM bis 750 kg):

50/100/100/100

2.) Nichtleichte Anhänger deren höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen zusammen nicht mehr wie 3500 kg ergibt:

50/80/80/100

3.) Kraftwagenzüge (BE,CE) und schwere Anhänger die derzeit mit Klasse B gezogen werden dürfen aber die höchstzulässige Gesamtmasse des Hängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt:

50/70/80/80

Bemerkung: Nr. 2 war mal ident mit den schweren Anhängern für Klasse B, man hat die Regelungen für die Geschwindigkeit aber gelassen aber die Regeln für schwere Anhänger mit Klasse B seit 19.1.2013 gelockert.

 

Habe ich im Netz gefunden, entspricht der aktuellen Regelung:

veraltert

http://img191.imagevenue.com/img.php?...

veraltert

EDIT:

PS: Pferdeanhänger mit Pferden darin sind Großviehtransport

Aktuell gilt diese (eigentlich seit November 2014):

 

http://img31.imagevenue.com/img.php?...

am 27. Januar 2018 um 9:20

ADAC Infoblatt CAM21 (auch online) gibt eine gute Übersicht für solche Fragen (europaweit) - ganz ohne Pornowerbung des Fotos- wie üblich ohne Quellenangabe - wie oben.

Die Änderung ist eine Anpassung an die geänderten Regelungen der EU-Fahrerlaubnisklassen (2013 war spätester Termin für die Umsetzung in nationales Recht- Fahrerlaubnis B - Wegfall des Bezugs aufs die Leermasse des Zugfahrzeuges. Auch wenn das hier mal von einem "Kenner" vehement gegenteilig behauptet wurde).

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 14:04

Wer ohne Adblocker surft bumst auch ohne Kondom mit wildfremden Leuten. :)

Und der Wegfall der Eigenmasse bei der Führerscheinregelung für Anhänger war Jänner 2013, die Anpassung der Regelung für die Geschwindigkeiten war est November 2014.

Es war alsi zwischen diesen Terminen möglich dass eine Kombination zwar noch mit Klasse B gefahren werden durfte aber die Geschwindigkeit auf AB nur 80 erlaubt war.

Das wurde erst November 2014 geändert.

am 27. Januar 2018 um 14:29

Zitat:

@Schuttwegraeumer schrieb am 27. Januar 2018 um 15:04:53 Uhr:

Das wurde erst November 2014 geändert.

Auf dem quasi-offiziellen Portal help.gv, auf welches sich Schlaue beriefen, erst Jahre später (Sommer 2016) nach Hinweis auf die Falschdarstellung.

 

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 14:52

Zitat:

@situ schrieb am 27. Januar 2018 um 15:29:41 Uhr:

Zitat:

@Schuttwegraeumer schrieb am 27. Januar 2018 um 15:04:53 Uhr:

Das wurde erst November 2014 geändert.

Auf dem quasi-offiziellen Portal help.gv, auf welches sich Schlaue beriefen, erst Jahre später (Sommer 2016) nach Hinweis auf die Falschdarstellung.

Dann wurde es zwar 2014 geändert aber erst 2016 veröffentlicht.

Ich ging vom Datum im RIS aus, dort ist es bis 2014 noch mit der alten Regelung, ab 2014 dann mit der neuen Regelung.

am 27. Januar 2018 um 15:09

Es wurde in 2014 geändert und war damit auch geltendes Recht. In zumindest einer viel genutzten österreichischen Veröffentlichung wurde die Änderung verschlafen, so dass sich darauf falsch berufen wurde.

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 16:08

Zitat:

@situ schrieb am 27. Januar 2018 um 16:09:07 Uhr:

Es wurde in 2014 geändert und war damit auch geltendes Recht. In zumindest einer viel genutzten österreichischen Veröffentlichung wurde die Änderung verschlafen, so dass sich darauf falsch berufen wurde.

Eigentlich ein armseeliges Zeichen dass ris.bka.gv.at das nicht zeitgerecht auf die Reihe bringt, immerhin ist das das Bundeskanzleramt.

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