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Welche Felgen ohne Umbaumaßnahmen zulässig?

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 12:47

Hallo,

leider hat mir die Suchefunktion nicht weitergeholfen.

Da ich mir in den nächsten Tagen neue Felgen kaufen möchte, möchte ich gerne wissen, ob ich auf meinen Astra F Bj. 97 (unverändertes Fahrwerk und unveränderte Karosserie) eine größer Felgen/Reifenkombination als folgende draufmachen kann:

195/55R15 auf Felge 5,5 J x 15 ET 46

Ich möchte aber auch keine großen Umbaumaßnahmen wie Brödel- oder sogar Zieharbeiten durchführen.

Danke für Eure Hilfe im voraus.

Gruß

Moddias

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35 Antworten
am 6. Februar 2008 um 12:53

Das Problem ist mehr die Breite der Felge als der Durchmesser.

Es gibt nur wenige 16 Zoll Felgen die nur 5,5 oder 6 Zoll Breit sind. 7 Zoll Breite kann schon zum Problem werden. 205'er Reifen an sich dürften aber so passen.

Unverändert heisst für mich Felgen mit ABE... Mit dieser Grundlage kannst du zum Händler gehn. Dann kommt irgendwas um 6-6,5*15 et38 oder höher in Frage. Bei 16" bleibt es ebenfalls bei max 6,5j. Reifengrösse steht dann im Gutachten.

Wenn du was komplett ohne Eintragen fahren willst, kannst du nur die Reifengrösse fahren die im Schein steht. Oder du holst dir von Opel ne Freigabe. Aber mehr als deine 195/55 oder 205/50 sind auf dem Astra nicht zugelassen.

Ansonsten kannst du bei ABE-basis in div. Reifenshops nachschauen.

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 16:01

Danke für die Tipps.

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, bedeutet dies, dass sobald ein für mein PKW passendes Gutachten des Felgenherstellers vorliegt, kann ich damit zum TÜV und es mir eintragen lassen. Stimmt das?

Ich möchte nur nicht, dass ich mir eine neue Felgen/Reifen-Kombination kaufe und ich danach die Karosserie bördeln muß.

Gruß

Moddias

am 6. Februar 2008 um 16:06

Ja, das stimmt.

Ich habe heute meine Felgen eintragen lassen, in der ABE war mein Typ gelistet. Sind 7x17 Zoll mit 215er bereifung.

Er machte mir ein 2-Seiten Schreiben fertig indem die Felgen und die Reifen vermerkt wurden. Ich muss das ganze nichtmal im Fahrzeugschein/ -brief korrigieren lassen sondern nur den TÜV Beleg mitführen. Kostenpunkt: 45 Euro beim TÜV Nord.

und wie ist das wenn ich ein verändertes fahrwerk habe?sprich tiefergelegt?muss ich dann auch zum tüv, obwohl die reifen+felgen kombo im umrüstkatalog steht?

mfg

am 6. Februar 2008 um 16:50

In den meisten ABEs der FELGEN steht drin, dass die ABE nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk ist. Somit ist ein erneutes Vorführen beim TÜV notwendig. Die REIFEN dagegen müssen bei Fahrwerksveränderungen nicht geändert bzw. umgetragen werden.

Hast du Serienfelgen (z.b. 15 Zoll Opel Alus) und legst tiefer brauchst du in Sachen RÄDER nichts eintragen lassen.

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 22:04

Kann ich wirklich auf meinen Astra 17" 215er Felgen ohne Umbaumaßnahmen drauf machen?

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Wo liegt denn das machbare Maximum? Breiter als 195mm müßen die Reifen nicht sein. 17 Zoll Felge wäre natürlich eine schöne Sache. Ist das möglich?

Gruß

Moddias

am 6. Februar 2008 um 22:17

Habe keinen Astra (mehr), war auf meinen Passat bzw den Ablauf einer Eintragung bezogen.

Also, wenn Du Räder montierst die nicht im Schein stehen und auch nicht im Umrüstkatalog, müssen diese grundsätzlich eingetragen werden. Es gibt aber einzelne Hersteller die eine ABE beifügen. Diese gilt dann, wie das Gutachten auch nur für den Serienzustand des Fahrzeugs. Sollte dieses verändert worden sein, sei es durch eine Tieferlegung, so muß dann auch eine Abnahme durch den Tüv/Dekra usw. erfolgen.

Ganz selten gibt es eine Abe für ein Tieferlegungsfahrwerk, aber auch dann nur in Verbindung mit den serienmäßigen Radkombinationen.

Eine Radkombination von 7x15 mit 195/50 und einer ET von max 35 bekommst Du ohne Änderungen eingetragen, sofern keine andere Abweichung in Bezug auf das Fahrwerk vorliegt. Bei 195/55 und einer Felge mit 7x15 und max ET 35 ist es grenzwertig vom Prüfer abhängig.

Bei 7,5 x 17 mit 215/40 und einer ET 35, keine Chance. Es werden div. Karosseriearbeiten erforderlich. Bei Et 49 wird es nach innen eng, gibt auch meines Erachtens nur min ET 45 bei 17 Zoll. Auch da muß evtl. etwas geändert werden.

Fazit: um auf der sicheren Seite zu sein, schau Dich betr. der Radkombinationen est einmal gründlich um und schau in das jeweilige Gutachten, dann bist Du auf der sicheren Seite. Bedenke bitte, bei einem berühmten Auktionshaus hört es sich immer recht günstig an, aber im Nachherein hat sich schon manches Schnäppchen als teures Extra erwiesen.

 

Viel Glück bei der Suche.

am 7. Februar 2008 um 0:31

wie wäre das denn, wenn ich original Opel-Felgen in 6x 15 et49 verwende und dann spurplatten verbaue,

das Blech hinten zur Not selbst "umbiege" - ist das ok? oder braucht das´ne Abnahme? (fahrwerk-serie)

Auch bei Spurplatten/Spurverbreiterungen tritt eine Änderung des Fahrwerks in Kraft, wie der name schon sagt, wird die Spur verbreitert. Dem zu Folge muß grundsätzlich eine Abnahme erfolgen. Gutachten vorausgesetzt.

Die jeweilige Änderung des Radlauf steht in dem Gutachten der Spurverbreiterung.

Dort wird auch auf die zulässigen Radkombinationen hingewiesen.

 

"Blech umbiegen", welches??

 

Grundsätzlich gilt in jedem Gutachten, eine Freigängigkeit des Rades muß in jeder Hinsicht gewährleistet sein. Ob eine Umlegung (Bördeln) des Innenradlaufs erfolgen muß ist immer in Abhängigkeit von der Radkombination, sowohl als auch im Ermessen des Prüfers. Der eine verlangt eine genaue Einhaltung aus dem Gutachten, der andere sieht, daß es auch so paßt. Die Vorgaben aus den jeweiligen Gutachten sind teilweise übertrieben, aber ohne diese wäre das Gutachten nicht Zustande gekommen.

 

Auch bei Spurplatten/Spurverbreiterungen tritt eine Änderung des Fahrwerks in Kraft, wie der name schon sagt, wird die Spur verbreitert. Dem zu Folge muß grundsätzlich eine Abnahme erfolgen. Gutachten vorausgesetzt.

Die jeweilige Änderung des Radlauf steht in dem Gutachten der Spurverbreiterung.

Dort wird auch auf die zulässigen Radkombinationen hingewiesen.

 

"Blech umbiegen", welches??

 

Grundsätzlich gilt in jedem Gutachten, eine Freigängigkeit des Rades muß in jeder Hinsicht gewährleistet sein. Ob eine Umlegung (Bördeln) des Innenradlaufs erfolgen muß ist immer in Abhängigkeit von der Radkombination, sowohl als auch im Ermessen des Prüfers. Der eine verlangt eine genaue Einhaltung aus dem Gutachten, der andere sieht, daß es auch so paßt. Die Vorgaben aus den jeweiligen Gutachten sind teilweise übertrieben, aber ohne diese wäre das Gutachten nicht Zustande gekommen.

 

am 7. Februar 2008 um 1:38

Huch!

nee - sowas geht mir auf den Sack.

da lass ich meinen alten Opel lieber so wie er is.

dann bastel ich eben an meinem Fahrrad rum -

:)

am 7. Februar 2008 um 2:01

Zitat:

Original geschrieben von ochsenwerder

"Blech umbiegen", welches??

na das rostige blech :rolleyes:

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