Wegfahrsperre aktiv ohne Meldung?
Hallo
Ja, die Suchfunktion habe ich ausreichend benutzt, leider aber nichts brauchbares gefunden. Interessante Beiträge blieben entweder ohne Lösung oder wurden von "Spezialisten" totgeredet.
Über die Symptome einer eingreifenden Wegfahrsperre brauch ich wohl nicht weiter berichten, starten und nach einer Sekunde wieder aus.
Dies geschieht sporadisch in einem nicht zu definierenden Abstand. Mal nach 4 Wochen, mal nach 3 Monaten.
Einziger Hinweis ist ein Eintrag im Motorsteuergerät 17978 - Motorsteuergerät gesperrt P1570 - 35-00 - -
Die Gelbe Lampe blinkt nicht, leuchtet nur kurz beim einschalten der Zündung auf.
Im Steuergerät 17 wird kein Fehler hinterlegt, Schlüssel wird also erkannt (Lesespule probehalber abgesteckt, gelbe Lampe blinkt + Fehler Signal zu klein)
Bisher brachten MSG abstecken, Batterie abklemmen und laut fluchen die Wegfahrsperre immer wieder zur Vernunft. Zumindest eine bestimmte Zeit lang.
Das Relais 219 wurde vor 6 Wochen erneuert (Schließerkontakte abgebrannt) seitdem war nichts mehr. Bis heute früh; Wagen gestartet, Kind zur Schule gefahren, wieder gestartet und zur Tankstelle. Dann war die Wegfahrsperre durch nichts mehr zu besänftigen. Auslesen ergab keinen Fehler im STG 17, das Motorsteuergerät antwortet leider nicht mehr (VAG-COM 311.3-S mit billig Kabel). Steinigt mich wegen des billig Kabels aber auf alle Steuergeräte habe ich Zugriff ausser das MSG (seit heute).
Wer sich in der Lage fühlt mir weiterzuhelfen, egal in welche Richtung. Fehlersuche oder Stillegung der Wegfahrsperre meldet sich bitte.
Die Moralapostel und Hilfssherrifs die an der Umgehung der Wegfahrsperre einen Gesetzesbruch ungeahnten Ausmaßes sehen mache ich ein Angebot: Ich schenkt euch die Karre aber ihr versprecht mir auf das Auto angewiesen zu sein, 7 Tage in der Woche mehrmals am Tag, es ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt mit Originalteilen reparieren zu lassen, und euch nicht aufzuregen wenn ihr irgendwo steht und ihr wisst nicht warum.
Gruß
Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@schrotti32 schrieb am 13. März 2015 um 22:31:58 Uhr:
.....Dann war die Wegfahrsperre durch nichts mehr zu besänftigen. Auslesen ergab keinen Fehler im STG 17, das Motorsteuergerät antwortet leider nicht mehr (VAG-COM 311.3-S mit billig Kabel). Steinigt mich wegen des billig Kabels aber auf alle Steuergeräte habe ich Zugriff ausser das MSG (seit heute).
...
Gruß
Christian
Springt der Motor aktuell noch an und geht nach ca. 1 Sek. aus ?
Wenn sich das MSG nicht meldet, sollte der Motor aktuell erst garnicht anspringen !
Wenn das so ist, hat das dann NIX mit der WFS zu tun !!
Für den Fall sollte man sich die Spannungsversorgung des MSG genauestens anschauen !
Ist die Spannungsversorgung MSG i.O., wäre als nächstes zu prüfen, ob der Bus fährt (Can-Antrieb hat keine Notlaufeigenschaft im Eindrahtbetrieb); man sollte also mit einem Oszilloskop den Signalverlauf Can-Hight als auch Can-Low prüfen.
Ggf. dann einzelne Steuergeräte (Bremse / Getriebe) abstecken und prüfen, ob das MSG dann erreichbar ist.
Bezüglich WFS: Man kann irgendwo in den Messwerten der WFS sehen, ob:
- Schlüssel erkannt
- Schlüssel berechtigt
- Motorstart zulässig.
Nur wenn dort ein Schlüssel als nicht berechtigt / nicht erkannt ausgewiesen wird, liegt erstmal die Ursache im Bereich der WFS.
Wir dort hingegen NUR der Motorstart als nicht zulässig ausgewiesen, liegt Dein Problen entweder in der NICHT ERREICHBARKEIT des MSG oder in in einer nicht erfolgten Freigabe des MSG durch die WFS.
26 Antworten
Warum soll dies Strafbar sein? ist doch sein Auto, welches leichter geklaut werden kann... Versicherung zahlt doch eh nix, wenn es weg ist
na weil es ein Eingriff in die Betriebserlaubnis ist
wenn Du das Fahrzeug so verkaufst kann es blöde laufen
ok logo weniger kritisch als bei illegal abgeklemmten Airbags aber ich kann mir vorstellen dass dies eben nicht wirklich erlaubt ist
die Versicherung zahlt schon
kannst es ja mit Teil-oder Vollkasko so versichern
wenn weg und es kommt heraus dass die Wegfahrsperre deaktiviert war kann es da auch knatsch geben...
Teilkasko sichert Diebstahl in der Regel NICHT ab. Und ich meine die wenigsten haben ihren Dicken noch Vollkasko versichert. die WFS ist nicht TÜV-relevant.
Freilich muss man beim Weiterverkauf angeben, dass die WFS deaktiviert wurde, sonst wäre dies strafbar, aber weitere Folgen muss man sonst nicht befürchten, solange man nix verschweigt. Das einzigste was du an dem Auto veränderst ist die erleichterte Klaubarkeit.
Aber wenn jemand heut zu Tage dein Auto klauen will, das kriegt der das auch mit aktiver WFS hin.
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Doch - die TeilKasko zahlt bei Diebstahl.
Verlust Raub bzw Entwendung nennt sich das dann. Vielleicht gibt es günstige in denen dies dann nicht enthalten ist aber normal ist das bei.
Ja klaro TÜV relevant nicht
Nur ist in der allgemeinen Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs evtl dies enthalten.
Womöglich eben um es festzuhalten dass dieses Fahrzeug eine WFS hat damit die Versicherung somit dies günstiger versichern kann.
Ja - heute logo Standard.
Ich finde es ja auch nicht so wichtig aber etwaige gesetzliche Folgen sollte man bedenken.
Ich habe mal nachgeschaut und die steht tatsächlich drinne. Hätte ich auch nicht anderes erwartet. In meinem Transporter steht selbst die Bodenplatte als Sondergenehmigung drinne. So eine unnötigen Eintragungen kann es nur in der Betriebserlaubnis kann es echt nur in Deutschland geben.
Zitat:
@Patryk2000 schrieb am 17. März 2015 um 21:30:20 Uhr:
Ich habe mal nachgeschaut und die steht tatsächlich drinne. Hätte ich auch nicht anderes erwartet. In meinem Transporter steht selbst die Bodenplatte als Sondergenehmigung drinne. So eine unnötigen Eintragungen kann es nur in der Betriebserlaubnis kann es echt nur in Deutschland geben.
Entschuldigung für mein falsches deutsch im letzten Satz. Abereits darüber habe ich mich gerade aufgeregt. Hier die Korrektur:
Ich habe mal nachgeschaut und die steht tatsächlich drinne. Hätte ich auch nicht anders erwarte. In meinem.Transporter ist selbst die Bodenplatte als Sondergenehmigung eingetragen.
Solch unnötige Eintragungen kann es echt nur in Deutschland geben.
na dann fährt man halt zum Tüv oder sonst wohin und lässt nachtragen, dass dieses Auto nicht mehr mit WFS ausgestattet ist, somit wäre man auf der sicheren seite. Glaube nicht, dass dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Aber da müsste man sich halt mal schlau machen...
vor allem aber würde es mich interessieren, wie man sie deaktiviert bekommt 😁 meine Lesespule in der Limo is nämlich auch nicht mehr die beste 😁 😁
Die Software dafür wird wahrscheinlich nicht gerade die Legalste sein (vermute ich mal)
Ich habe hier ein Multidiag liegen. Wenn man damit auf das Steuergerät der WFS zugreift steht in der Grundeknstellung Steuergerät konfigurieren. Dort gibt man 2 Codes ein, die ich gerade versuche herauszufinden, und die WFS ist deaktiviert. Ansonsten geht das auch mit einem VAG EDC 15 bzw 16.
Zitat:
@Patryk2000 schrieb am 18. März 2015 um 07:48:00 Uhr:
Ich habe hier ein Multidiag liegen. Wenn man damit auf das Steuergerät der WFS zugreift steht in der Grundeknstellung Steuergerät konfigurieren. Dort gibt man 2 Codes ein, die ich gerade versuche herauszufinden, und die WFS ist deaktiviert. Ansonsten geht das auch mit einem VAG EDC 15 bzw 16.
Viel Erfolg! Berichte bitte weiter darüber!
Ich habe es herausgefunden und es ist mögliche die WFS deaktivieren. Nur werde ich es hier nicht Posten da dieses eventuell als eine Anleitung zum .... verwendet werden kann. Die Software ist definitiv legal nur deren Anwendung nicht. Mit VCDS wird es sicherlich gehen. Im Netz stehen auch diverse Einträge die die Funktionsweise erklären. Wenn man ein bisschen nachdenkt und später eins + eins zusammenzählt wird man die Lösung kommen.