Wechsel von Mercedes zum 530e xDrive Touring?
Hallo Zusammen,
die Bestellung des nächsten Firmenwagen steht an und stehe jetzt vor der Entscheidung weiter die E-Klasse zu fahren (derzeit einen 400 d 4M) und das E300 de T Model 4M zu nehmen oder aber nach 9 Jahren und 3x Mercedes zu BMW zu wechseln und den 530e xDrive Touring zu nehmen.
Preislich im Vergleich hat der BMW ganz leicht die Nase vorn. Ausstattung ist (fast) identisch (AHK, Panorama Dach, Fahrassistenz (MB) bzw. Drive Assistant Prof., Lederimitat, HUD, etc.).
Im Vergleich der Motorisierung hätte der BMW leicht die Nase vorn, weil Benziner.
Aber wirklich nur leicht, weil ich mit den Dieselmodellen von MB immer bislang zufrieden war und was Reichweite (Langstrecke) angeht der MB da besser aufgestellt ist.
Meine Fragen an Euch: Was würde für oder gegen den Wechsel sprechen? Ich stelle die gleiche Frage auch noch im Mercedes Forum. Bin schon gespannt auf andere Sichtweisen, Anregungen, Hinweise, Gedanken, etc. 🙂
p.s. Der Unterschied im Charge-Verhalten beider Modelle ist mir bekannt 😉
VG,
P.
64 Antworten
D.h. du bist der Meinung dass die Spritpreise weniger volatil und weniger staatlich gesteuert sind? 😉 *öhem*
Das würde mich auch mal interessieren. Als Anwendungstechniker hatte ich mit eigenem Büro und Stromverbrauch, Reinigung, Mobiliar, Ersatzinvestitionen immer die Debatte mit meinem Arbeitgeber hinsichtlich des Zuschusses zu den Nebenkosten.
Wie machen das Hybridfahrer mit überwiegenden Arbeitsmittelpunkt im eigenen Haus? Lädt jemand auf eigene Kosten über Nacht die Hybride auf (versenkt dann täglich 5,00 Euro je Arbeitstag), gibt es einen Zuschuss oder Kompensation oder lässt man das sein?
Zitat:
@Acidrain2001 schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:09:12 Uhr:
D.h. du bist der Meinung dass die Spritpreise weniger volatil und weniger staatlich gesteuert sind? 😉 *öhem*
Nein, natürlich nicht. Wenn du das so verstanden haben solltest, hab ich mich falsch ausgedrückt.
Die Abhängigkeiten sind aber mit einem festen Anschluss zu Hause deutlich größer, der Kostenvorteil kehrt sich komplett um. Die Investition wird sich nie amortisieren. Es wird ein Konzept verkauft, das sich für den Kunden niemals trägt.
Zitat:
@Wennae schrieb am 20. Oktober 2021 um 13:19:07 Uhr:
Als jemand, der bereits die reguläre 1%-Besteuerung für die Privatnutzung bei Firmenwagen als unzeitgemäß empfindet, kann ich das Unverständnis über die zusätzlichen Privilegierung von PHEV-Fahrzeugen schon nachvollziehen. Was mich konkret daran stört ist, dass die E-Nutzung ganz überwiegend in den Städten und bei den Pendlern aus dem Umland zum Tragen kommen dürfte. Meines Erachtens ein Anwendungsfall, bei dem der Pkw einfach mal ganz grundsätzlich nicht das richtige Verkehrsmittel ist. Dazu kommt noch die oben aufgeworfene Frage, wie viele derjenigen, die den Steuervorteil mitnehmen, denn tatsächlich artig ihre Karre am Kabel laden. Gerade in den urbaneren Stadtteilen, wo die Leute froh sind, überhaupt einen Parkplatz zu bekommen, halte ich das Laden zuhause eher für den Ausnahmefall. Und der städtische Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern eigene Parkplätze mit Lademöglichkeiten zur Verfügung stellt, dürfte auch nicht die Regel sein.
Noch besser ist was ganz anderes. Die Förderung bei der Neuanschaffung mitnehmen, den Tesla oder anderen E... nach 6 monaten Halterzeit nach Dänemark ohne Verlust verkaufen. Zahlen tut das alles der Steuerzahl: ende, der sich dies Art Mobilität nicht leisten kann. Genial.
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Zitat:
@nickellodeon schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:13:19 Uhr:
Das würde mich auch mal interessieren. Als Anwendungstechniker hatte ich mit eigenem Büro und Stromverbrauch, Reinigung, Mobiliar, Ersatzinvestitionen immer die Debatte mit meinem Arbeitgeber hinsichtlich des Zuschusses zu den Nebenkosten.Wie machen das Hybridfahrer mit überwiegenden Arbeitsmittelpunkt im eigenen Haus? Lädt jemand auf eigene Kosten über Nacht die Hybride auf (versenkt dann täglich 5,00 Euro je Arbeitstag), gibt es einen Zuschuss oder Kompensation oder lässt man das sein?
Geht entweder über Stromzähler und Abrechnung (kompliziert) oder pauschal und steuerfrei. Details siehe hier:
Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-) Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.
Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).
Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).
https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html
Nein das zahlen vor allem die die sich das leisten koennen. 67% der EkSt kommen von den Top 10% der Gehaltsempfaenger.
Ein Medianverdiener (was ja schon ganz gut ist) zahlt nach Abzug von Kindergeld und sonstigen Transferleistungen so gut wie keine Steuern.
Zitat:
@Acidrain2001 schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:45:27 Uhr:
Zitat:
@nickellodeon schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:13:19 Uhr:
Das würde mich auch mal interessieren. Als Anwendungstechniker hatte ich mit eigenem Büro und Stromverbrauch, Reinigung, Mobiliar, Ersatzinvestitionen immer die Debatte mit meinem Arbeitgeber hinsichtlich des Zuschusses zu den Nebenkosten.Wie machen das Hybridfahrer mit überwiegenden Arbeitsmittelpunkt im eigenen Haus? Lädt jemand auf eigene Kosten über Nacht die Hybride auf (versenkt dann täglich 5,00 Euro je Arbeitstag), gibt es einen Zuschuss oder Kompensation oder lässt man das sein?
Geht entweder über Stromzähler und Abrechnung (kompliziert) oder pauschal und steuerfrei. Details siehe hier:
Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-) Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.
Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).
Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:
Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html
Das wird vom Arbeitgeber übernommen oder mindert das die Steuerlast (dann wäre es bei einem Grenzsteuersatz von z. B. 35% ein schlechtes Geschäft).
Das genannte Modell hat den grandiosen Vorteil dass die Garagenmiete für 6 Monate, das Risiko von Beschädigungen sowie alle weiteren Elementarrisiken 100% zu Lasten des Käufers gehen, ist wieder so eine Neidkampagne die nichts als böses Blut produziert. Es mag ja Käufer geben die sich auf so eine Risiko einlassen das sind aber ganz ganz wenige.
Zitat:
@sPeterle schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:47:05 Uhr:
Nein das zahlen vor allem die die sich das leisten koennen. 67% der EkSt kommen von den Top 10% der Gehaltsempfaenger.Ein Medianverdiener (was ja schon ganz gut ist) zahlt nach Abzug von Kindergeld und sonstigen Transferleistungen so gut wie keine Steuern.
Die grösste, niemals auszutreibende Mär. Prozentual hat ein Geringverdiener, da er vor allem Dingen konsumtive Ausgaben hat, die höchste Steuerlast. 98% des Gehaltes in den Konsum zunstecken ist für den Staat ein sehr sehr gutes Geschäft.
Das dabei natürlich die mittleren Verdiener im abhängiger Beschäftigung ganz besonders zur Ader gelassen werden, steht ausser Frage.
Zitat:
@nickellodeon schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:53:27 Uhr:
Das wird vom Arbeitgeber übernommen oder mindert das die Steuerlast (dann wäre es bei einem Grenzsteuersatz von z. B. 35% ein schlechtes Geschäft).
Das ist ein steuerfreier Zuschuss:
https://www.baden-wuerttemberg.de/.../Zitat:
@Acidrain2001 schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:07:10 Uhr:
Zitat:
@nickellodeon schrieb am 20. Oktober 2021 um 14:53:27 Uhr:
Das wird vom Arbeitgeber übernommen oder mindert das die Steuerlast (dann wäre es bei einem Grenzsteuersatz von z. B. 35% ein schlechtes Geschäft).
Das ist ein steuerfreier Zuschuss:
https://www.baden-wuerttemberg.de/.../
OK. Danke. Ich hatte den oben verlinkten Artikel gelesen und da bereits einiges erfahren. Gilt dann nur unter gewissen Umständen. Die Summe ist doch auch als Witz gedacht, oder? Bei Hauffe heisst es:
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).
Als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt jeder zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeignete Stromanschluss an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Gleichgestellt ist eine vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Stromtankkarte zum Aufladen des Dienstwagens bei einem Dritten. In den übrigen Fällen gelten die jeweils höheren Pauschalen.
Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig.
Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.
Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die vorstehenden Beträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung beim Arbeitnehmer. Auch hier sind die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten maßgebend.
Privates Elektrofahrzeug zuhause laden: Erstattung steuerpflichtig
Lädt ein Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug zuhause auf, so sind keine steuerfreien Erstattungen möglich. Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtiger Arbeitslohn dar.
Ja, die Zuschüsse sind recht putzig. Auf der anderen Seite spart man ja auch einiges beim geldwerten Vorteil. Sehe das daher nicht so dramatisch. Haben (noch) keine Lademöglichkeit in der Firma, werde aber brav meinen 530e jeden Tag daheim anstöpseln, wenn er denn endlich mal geliefert wird.
Zitat:
@Acidrain2001 schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:30:28 Uhr:
Ja, die Zuschüsse sind recht putzig. Auf der anderen Seite spart man ja auch einiges beim geldwerten Vorteil. Sehe das daher nicht so dramatisch. Haben (noch) keine Lademöglichkeit in der Firma, werde aber brav meinen 530e jeden Tag daheim anstöpseln, wenn er denn endlich mal geliefert wird.
Mit dem geldwerten Vorteil stimmt natürlich. Etwa 350,00 Euro im Monat weniger ist kein Pappenstiel.
Zitat:
@nickellodeon schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:32:47 Uhr:
Zitat:
@Acidrain2001 schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:30:28 Uhr:
Ja, die Zuschüsse sind recht putzig. Auf der anderen Seite spart man ja auch einiges beim geldwerten Vorteil. Sehe das daher nicht so dramatisch. Haben (noch) keine Lademöglichkeit in der Firma, werde aber brav meinen 530e jeden Tag daheim anstöpseln, wenn er denn endlich mal geliefert wird.Mit dem geldwerten Vorteil stimmt natürlich. Etwa 350,00 Euro im Monat weniger ist kein Pappenstiel.
350 Euro Brutto weniger auf's zu versteuernde Gehalt plus ggf. (wenn kein Fahrtenbuch) die Hälfte der zu versteuernden Kilometer (0,03% vom BLP * einfache Strecke zum Arbeitsplatz) - bei 70.000 BLP.
Gruß,
P.
Der hälfte der ggfls privat gefahrenen Kilometer. Hängt ja davon ab, wo Wohn- und Einsatzort liegen.
Weiss nicht ob das heute noch geht, aber ich hatte stehts ein privates Auto angemeldet unnd die Privatnutzung ausgeschlossen. Der Nachweis des eigenen PKW genügte seinerzeit noch.