Wechsel Turbolader Audi A6 2,5 TDI (muß der Ölnebelabschneider zwingend mitgewechselt werden ?)
Hallo zusammen,
könnt ihr mir die Frage beantworten ?
Hintergrund ist der, dass ich gerade verklagt werde, weil der nicht gewechselte Ölnebelabschneider angeblich nach fast einem Jahr seit Fahrzeugverkauf zu einem Folgeschaden geführt hat.
Der Käufer wußte zwar, dass der Wagen qualmt, aber der Anwalt möchte mich nun wegen mangelhafter Reparaturausführung festnageln.
Der Ölnebelabschneider wurde zu damaligem Zeitpunkt geprüft und was nicht verstopft oder sonstiges, die Reparatur wurde privat von einem Meister durchgeführt.
Für Rückmeldungen bin ich dankbar.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Magdalenagr
Na da lese ich jetzt nichts von dem Ölnebelabschneider .... mir wurde zugetragen, dass es einen expliziten Verweis gibt, das Teil mit auszuwechseln. Dem ist wohl nicht so ...Zitat:
Original geschrieben von eXc|SNIPERG22
Einbauen
Der Einbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, beachten Sie dabei Folgendes:
Hinweist Selbstsichernde Muttern ersetzen.
Dichtringe und O-Ringe ersetzen.
Schlauchstutzen und Schläuche für Ladeluftsystem müssen vor dem Montieren öl- und fettfrei sein.
Sichern Sie alle Schlauchverbindungen mit Schlauchschellen, die dem Serienstand entsprechen ?
Beim Einbauen des Abgasturboladers ist darauf zu achten, dass der O-Ring für Ölrücklauf nicht beschädigt wird.
Abgasturbolader am Anschlussstutzen der Ölvorlaufleitung mit Motoröl befüllen.
Motor nach dem Einbau des Abgasturboladers ca. 1 Minute im Leerlauf laufen lassen und nicht gleich hochdrehen, damit die Ölversorgung des Abgasturboladers sichergestellt ist.
Bauen Sie bei Fahrzeugen mit Motorkennbuchstaben AFB, AKN den Abgasstutzen ein
Bauen Sie bei Fahrzeugen mit Motorkennbuchstaben AKE, AYM, BAU, BCZ, BDG, BDH, BFC den Vorkatalysator
Prüfen Sie den Ölstandhmmm .. es bleibt spannend .. ,-)
Beim 2,5 TDI braucht weder der Ölnebelabschneider noch das Öldruckrohr zwingend gewechselt werden!
Der Anwalt hat keine Handhabe. Der kann dir viel in Rechnung stellen.
Aufpassen mußt du erst wenn du einen offiziellen Mahnbescheid bekommst. Da muß du die Frist beachten und Einspruch einlegen. Danach kann es zum Prozeß vor Gericht kommen.
Wenn du aber deinen Einspruch ausführlich Begründest (was du nicht mußt) kann das Gericht auch nach Aktenlage enscheiden.
Aktiv wehren ist auch nicht schlecht. Einforderung der dir enstehenden Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen und Schadensersatzforderungen bei weitere "Belästigung".
Viel Glück!
Vorgeschrieben ist lediglich, im Rahmen der Inspektionen, den Kurbelgehäuseinnendruck zu messen, max. 5mBar.
Die meisten freien machen das nicht und wissen auch nicht mal was davon.
Vernünftigerweise sollte man den beim Laderwechsel auch mit machen weil man dann leichter dran kommt. Ist aber wie gesagt nicht Vorschrift.