Was tun gegen "Hängearsch"?

Audi A4 B7/8E

hy leute.

ich habe meinen avant 2.0 dpf bj. 03/07 mit h&r federn um 35mm tiefer gelegt. nun hab ich aber das bekannte problem des hängearsches, nicht so schlimm, aber ich denke mal 10-15mm wirds schon sein. was mach ich dagegen am besten? und muss ich das "teil" dann wieder typisieren lassen wenn ich was höher mache??

danke lg

Beste Antwort im Thema

Die OEM-FW müssen massentauglich sein. Fahrdynamisch besser mag es selbst der Hersteller finden, wenn z.b. kürzere Federn eingebaut würden.

Das würde aber der Mutti um Mitte 50 die Broscheks in jeder Bodenwelle unters Kinn hämmern und dann würde auch die letzte Halb-Oma zu Mercedes wechseln. Oder stell dir mal vor, einer Frührentner-Lady würde die aufwändig geföhnte Locke abbrechen...

Das finde ich ja bei Eibach so geil: Komfort erhalten, Straßenlage verbessert.

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meiner meinung ja

Aber was soll ich dem Prüfer sagen? Da sind andere Platten von Audi drin? Wenn es doch keine ABE oder so gibt, hat man da doch schlechte Karten, denke ich?

Fahre morgen mal zur Dekra und frage.

Bei Audi Originalteilen ist das immer so eine Sache...

Zitat:

Original geschrieben von dh2311



Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83



Nein müssen nicht eingetragen werden da Original Audi Teile und der Prüfer da von Außen eh nichts erkennen würde. 😉
Kann das jemand bestätigen? Wollte die Platen am WE einbauen, will aber keine Probs mit den Grünen und im Falle eines Unfalles bekommen.

Gruß

Wie @schnacke001 auch bereits geschrieben hat, muss jede technische Änderung eingetragen werden.

"Normal" wird dies höchstwahrscheinlich kein Prüfer und die Pozilei schon garnicht merken.
Im Falle eines schlimmen Unfalls weiß man natürlich nie, wer was und warum (Versicherung, Staatsanwaltschaft) überprüft.

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Zitat:

Original geschrieben von dh2311


Aber was soll ich dem Prüfer sagen? Da sind andere Platten von Audi drin? Wenn es doch keine ABE oder so gibt, hat man da doch schlechte Karten, denke ich?

Fahre morgen mal zur Dekra und frage.

Wenn Du bei der Dekra fragst, hast Du m.M.n. bereits verspielt.

Keine Typzulassung usw. usw.

Übrigens ich habe die Bonrath-FT drin und natürlich alles eingetragen, da Teilegutachten dafür vorliegt.

Also meine B7-Felgen musste ich am B6 nicht eintragen, da es einen passenden KBA-Nachtrag dazu gab.

So, war heute morgen beim :-). Habe mir eben die Einsätze fürs Federbein abgeholt.

Zufällig war gerade der TÜV im Haus.
Ich fragte ihn ob man diese Dinger eintragen lassen muss oder nicht.

Er sagte dadurch verändert sich die Höhe, darauf hin merkte ich an, dass der Wagen dann ja wieder auf normalem Level steht.
Haben die eine ABE, fragte er, nein sind Original!
Kann man denn den Wagen mit diesen Einsätzen bestellen? Ich sagte ihm Ja im Schlechtwegepaket.

So O-Ton von ihm: Das kann dann eh niemand nachweisen, dann müssten die Prüfer ja jedesmal eine Historie von Auto anfordern ob und mit welcher Konfiguration das FZG bestellt worden ist. Und das dürften die wohl eh nicht.

Zum Schluss sind wir gekommen, das wenn es Original ist und sich quasi ja nix verändert, man die Teile ruhig einbauen kann.

Selbst wenn, was glaube ich nie passieren wird. Ein Prüfer, Gutachter, was auch immer. Mit der Teile-Nummer nach Audi geht, bekommt er als Antwort, dass das Teil definitiv für einen Audi A4 B7 ist.

Un zum Thema Versicherungsschutz: Es muss ein Gutachter dem Verursacher nachweisen, dass der Unfall ohne die Teile so nicht passiert wäre. Und das schließe ich bei den Teilen einfach mal aus.

Werde sie morgen einbauen, scheint ja schon genug Leute zu geben die diese verwenden.

Gruß

Der Richter, der den Prozess führt nach dem Unfall, wo du einen Schulbus in den Abhang gedrängt hast, ist aber der, der entscheidet, ob dein Auto Versicherungsschutz hatte und dabei entscheidet er nicht nach dem, was der TÜV-Prüfer heute gesagt hat (der ja eher "nein" als "ja" gesagt hat) und schon gar nicht richtet er sich nach dir.

Zitat:

Und das schließe ich bei den Teilen einfach mal aus.

Ich denke zwar auch, dass da nix passiert, aber sicher sein kannste da nicht. Ich werde meine Cupra-Lippe auch bald vorsorglich eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von zz66



Zitat:

Original geschrieben von dh2311


Kann das jemand bestätigen? Wollte die Platen am WE einbauen, will aber keine Probs mit den Grünen und im Falle eines Unfalles bekommen.

Gruß

Wie @schnacke001 auch bereits geschrieben hat, muss jede technische Änderung eingetragen werden.

"Normal" wird dies höchstwahrscheinlich kein Prüfer und die Pozilei schon garnicht merken.
Im Falle eines schlimmen Unfalls weiß man natürlich nie, wer was und warum (Versicherung, Staatsanwaltschaft) überprüft.

naja ich seh das anders. Mein andere Kennzeichehalter musste auch nicht eingetragen werden und da besteht die gefahr das sich der überfahrene die Finger verlstaucht. 😁

Und Technische änderung ist so ne sache. ich ändere ja an der Technik slebst nichts Federweg bleibt der selbe, nur Auto ist wegen unterlage 1cm höher. Ok ich kann vllt 1 Km/h langsamer um die Kurve fahren weil der Schwerpunkt höher liegt aber das spielt in diesem Fall ja keine Rolle. Und wie man die Plastikscheiben die in einer dafür vorgesehen Nut zwischen Federgummi und KArosserie verschwindet einträgt soll mir mal jemand Vorführen. 😁
Aber wirklich relevante Sachen sind bei mir auch eingetragen bzw. haben eine ABE. Bsp. Federn, Spurplatten und Dachkantenspoiler.

Es geht ja dabei nicht um Logik. Wenn ich auf einer freien Autobahn das TL von 80 an einer variablen Schilderbrücke ignoriere, weil die offensichtlich spinnt und die Verkehrslage der eines autofreien Sonntags gleicht, dann mag das der gesunde Menschenverstand verstehen. Nicht aber derjenige, der unsere deutschen Vorschriften ausführen und überwachen muss. Für den ist 80...zumindest, wenn ihm sein Chef sagt: Blitz da mal.

Wenn also eine Versicherung sagt, das Auto war nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen nach § Schlagmichtod, dann kann das kein Richter so ohne weiteres ignorieren.

Ob es gelingt den Beweis zu führen, dass das nicht eingetragene Teil nicht den Unfall mit verschuldet hat, mag auch ich bezweifeln, aber auch meine Ansicht ist dabei leider nicht gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83



Zitat:

Original geschrieben von zz66


Wie @schnacke001 auch bereits geschrieben hat, muss jede technische Änderung eingetragen werden.

"Normal" wird dies höchstwahrscheinlich kein Prüfer und die Pozilei schon garnicht merken.
Im Falle eines schlimmen Unfalls weiß man natürlich nie, wer was und warum (Versicherung, Staatsanwaltschaft) überprüft.

naja ich seh das anders. Mein andere Kennzeichehalter musste auch nicht eingetragen werden und da besteht die gefahr das sich der überfahrene die Finger verlstaucht. 😁

Und Technische änderung ist so ne sache. ich ändere ja an der Technik slebst nichts Federweg bleibt der selbe, nur Auto ist wegen unterlage 1cm höher. Ok ich kann vllt 1 Km/h langsamer um die Kurve fahren weil der Schwerpunkt höher liegt aber das spielt in diesem Fall ja keine Rolle. Und wie man die Plastikscheiben die in einer dafür vorgesehen Nut zwischen Federgummi und KArosserie verschwindet einträgt soll mir mal jemand Vorführen. 😁
Aber wirklich relevante Sachen sind bei mir auch eingetragen bzw. haben eine ABE. Bsp. Federn, Spurplatten und Dachkantenspoiler.

Natürlich volle Zustimmung von mir.

Hatte gedacht er wollte vorn Federteller einbauen.

Hallo zusammen!

Da ich schon längere zeit mit dem gedanken gespielt habe meinen Audi Tieferzulegen
hab ich mich auch für die 30mm Eibach Federn entschieden.

Doch was mir aufgefallen ist das die Federn nicht für Niveauregulierung geeignet sind.

Nun meine Frage: Wie kann man dieses Problem lösen mit dem Xenon?

Danke im vorraus!

Zitat:

Original geschrieben von May2910


Hallo zusammen!

Da ich schon längere zeit mit dem gedanken gespielt habe meinen Audi Tieferzulegen
hab ich mich auch für die 30mm Eibach Federn entschieden.

Doch was mir aufgefallen ist das die Federn nicht für Niveauregulierung geeignet sind.

Nun meine Frage: Wie kann man dieses Problem lösen mit dem Xenon?

Danke im vorraus!

Ich denke mal mit Niveauregulierung ist nicht der Xenon-Scheinwerfer gemeint sondern z.B. ein adaptives Fahrwerk so wie im A6. Wo die Stoßdämpfer nicht starr sind sondern wo man die Dämpfung der Stoßdämpfer elektronisch einstellen kann.

Bin mal gespannt ob ich da jetzt richtig liege 😁

Ja du hast recht! Das andere nennt sich nämlich Leuchtweitenregulierung!

Hallo!

Danke dann weiß ich bescheid.

Muß man denn dabei was beachten mit der Leuchtweitenregulierung?
Hab gehört das ein gekürztes gestänge füe den geber verbaut werden muß!

MfG

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