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Was soll ich nach diesem Unfall tun?

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 12. Februar 2017 um 12:28

Hallo, ich besitze einen VW Polo Blue Motion Erstzulassung 6/2016 mit ca. 4000 km. Mir ist auf einem Parkplatz eine Autofahrerin beim rückwärts Ausparken gegen mein rechtes Hinterrad geprallt. Ich war ebenfalls aus der gegenüberliegenden Parklücke gekommen und schon am Wegfahren, als ich angefahren wurde. Da die Spur nicht mehr stimmt (lt. Gutachter) beträgt der Schaden ca. 5200€.

Mein Anwalt machte mich darauf aufmerksam, dass bei Parkplatzunfällen in der Regel der Schaden auf beide Parteien gleichmäßig aufgeteilt wird, außer ich kann nachweisen, dass ich schon gestanden bin.

Da mein Auto so gut wie neuwertig ist, überlege ich mir, ob ich mir ein neues kaufe (ich habe eine Vollkaskoversicherung).

Ist das möglich?

Wird dann meine Versicherungsgebühr deutlich erhöht?

Was ratet Ihr mir?

Beste Antwort im Thema

Was erwartest Du? Eine pauschale Antwort? Niemand kennt Deine Schadenfreiheitsklasse. Niemand weiß, ob Du einen Rabattretter hast. Niemand weiß, was Dein Auto restwertmäßig noch bringt und was Du bereit bist aufzuzahlen. Niemand weiß, ob Du es ablehnst, einen Unfallwagen zu fahren oder ob Du damit leben kannst.

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Was erwartest Du? Eine pauschale Antwort? Niemand kennt Deine Schadenfreiheitsklasse. Niemand weiß, ob Du einen Rabattretter hast. Niemand weiß, was Dein Auto restwertmäßig noch bringt und was Du bereit bist aufzuzahlen. Niemand weiß, ob Du es ablehnst, einen Unfallwagen zu fahren oder ob Du damit leben kannst.

Die Versicherungshochstufung ist bei jedem Szenario gleich, außer natürlich man kann die eigene Teilschuld voll abwenden. Ein neues Auto kostet zusätzlich den bisher angefallenen Wertverlust. Den wird auch keiner abdecken!

Gibts nicht sogar Versicherungen mit "Neuwagen- Klausel", die unter bestimmten -mir nicht näher bekannten- Bedingungen den Neuwagen ermöglichen?

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 12. Februar 2017 um 13:59:47 Uhr:

Gibts nicht sogar Versicherungen mit "Neuwagen- Klausel", die unter bestimmten -mir nicht näher bekannten- Bedingungen den Neuwagen ermöglichen?

Ich meine mal was von 1 Monat und max 1000km dazu gelesen zu haben.

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 13:01

Danke für Eure Beiträge. Ich werden morgen mit Versicherung und RA telefonieren.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 12. Februar 2017 um 13:59:47 Uhr:

Gibts nicht sogar Versicherungen mit "Neuwagen- Klausel", die unter bestimmten -mir nicht näher bekannten- Bedingungen den Neuwagen ermöglichen?

Das sind GAP-Versicherungen, die nur beim Totalschaden greifen.

Die Frage ist wo du warst, kamst du auch aus einer Parklücke oder bist du auf der Straße unterwegs gewesen, wenn dem so wäre warst du auf der "Vorfahrtsstraße " und hättest keine Schuld

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 15:51

Zitat:

@Armbrust schrieb am 12. Februar 2017 um 16:38:19 Uhr:

Die Frage ist wo du warst, kamst du auch aus einer Parklücke oder bist du auf der Straße unterwegs gewesen, wenn dem so wäre warst du auf der "Vorfahrtsstraße " und hättest keine Schuld

Ich kam auch aus einer Parklücke, war aber schon wieder bereit, geradeaus, d.h. wegzufahren, als mich das gegnerische Auto anführ

Zitat:

@nobelcarosse schrieb am 12. Februar 2017 um 16:51:44 Uhr:

Zitat:

@Armbrust schrieb am 12. Februar 2017 um 16:38:19 Uhr:

Die Frage ist wo du warst, kamst du auch aus einer Parklücke oder bist du auf der Straße unterwegs gewesen, wenn dem so wäre warst du auf der "Vorfahrtsstraße " und hättest keine Schuld

Ich kam auch aus einer Parklücke, war aber schon wieder bereit, geradeaus, d.h. wegzufahren, als mich das gegnerische Auto anführ

Wenn gewährleistet ist, dass die Aussage deines Anwalts hierzu in Kenntnis der vollständigen, korrekten Sachlage passierte, dann würde ich dem tendenziell eher glauben, als Usern in Foren.

 

am 12. Februar 2017 um 16:30

Zitat:

@nobelcarosse schrieb am 12. Februar 2017 um 13:28:08 Uhr:

 

Was ratet Ihr mir?

Einfach den Schaden reparieren zu lassen. Warum man bei so einer Bagatelle gleich über ein neues Auto nachdenkt verstehe ich nicht.

Naja wenn du auch gerade ausgeparkt hattest, wirst du wohl eine Mitschuld bekommen. Aber da hast du eh nichts mit zu tun, das handeln die Versicherungen dann unter sich aus

Ich verstehe das schon, dass man sich bei einem fast neuen Wagen darüber ärgert. Ggf. kann es tatsächlich sein, dass er nicht viel draufzahlen muss, wenn er sich die Schadenssumme auszahlen lässt, den alten Polo über eine Aufkäuferdatenbank oder über mobile.de privat verkauft und sich wieder einen neuen kauft. Das, was er für seinen Unfall-Polo noch bekommt, muss er aber selbst erforschen. Das könnten wir hier allenfalls erahnen.

Oder: Spur richten, ansonsten weiterfahren und einen neuen Ibiza bestellen. Dann hat man wenigstens wirklich ein "neues" Auto und keinen neuen Oldtimer.

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 12. Februar 2017 um 15:14:55 Uhr:

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 12. Februar 2017 um 13:59:47 Uhr:

Gibts nicht sogar Versicherungen mit "Neuwagen- Klausel", die unter bestimmten -mir nicht näher bekannten- Bedingungen den Neuwagen ermöglichen?

Das sind GAP-Versicherungen, die nur beim Totalschaden greifen.

Nein, GAP Deckung ist was anderes.

Sinngemäß sind "Neuwert"- und "GAP"-Versicherungen gleich. Beide decken die Lücke zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert. Die eine bei käuflich erworbenen, die andere bei finanzierten Fahrzeugen. Bei 5.600 Euro Schadenswert bekommst Du deshalb aber kein neues Auto. Ansonsten würden alle nach elf Monaten noch schnell eine Tür einfahren, und sofort steht wieder ein Neuwagen before the door.

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