Was soll ich nach diesem Unfall tun?

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo, ich besitze einen VW Polo Blue Motion Erstzulassung 6/2016 mit ca. 4000 km. Mir ist auf einem Parkplatz eine Autofahrerin beim rückwärts Ausparken gegen mein rechtes Hinterrad geprallt. Ich war ebenfalls aus der gegenüberliegenden Parklücke gekommen und schon am Wegfahren, als ich angefahren wurde. Da die Spur nicht mehr stimmt (lt. Gutachter) beträgt der Schaden ca. 5200€.
Mein Anwalt machte mich darauf aufmerksam, dass bei Parkplatzunfällen in der Regel der Schaden auf beide Parteien gleichmäßig aufgeteilt wird, außer ich kann nachweisen, dass ich schon gestanden bin.
Da mein Auto so gut wie neuwertig ist, überlege ich mir, ob ich mir ein neues kaufe (ich habe eine Vollkaskoversicherung).
Ist das möglich?
Wird dann meine Versicherungsgebühr deutlich erhöht?
Was ratet Ihr mir?

Beste Antwort im Thema

Was erwartest Du? Eine pauschale Antwort? Niemand kennt Deine Schadenfreiheitsklasse. Niemand weiß, ob Du einen Rabattretter hast. Niemand weiß, was Dein Auto restwertmäßig noch bringt und was Du bereit bist aufzuzahlen. Niemand weiß, ob Du es ablehnst, einen Unfallwagen zu fahren oder ob Du damit leben kannst.

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je nach Versicherungsvertrag z.B. bei mir : VK 24 Monate Nerupreisentschädigung nach Erstzulassung + Rabattschutz, für mich persönlich wäre klar was passiert ;-) und das ganze für einen 6R 1.4 GTI bei SF 27 für 36,13 € im Monat ... juhu

Die Neuwertentschädigung würde Dir in diesem Falle nichts, aber auch überhaupt nichts bringen! Das hier ist kein Totalschaden! Was erzählst du für einen Irrsinn, Holger?

Zitat:

@Ollner79 schrieb am 12. Februar 2017 um 22:13:25 Uhr:


Sinngemäß sind "Neuwert"- und "GAP"-Versicherungen gleich. Beide decken die Lücke zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert. Die eine bei käuflich erworbenen, die andere bei finanzierten Fahrzeugen. Bei 5.600 Euro Schadenswert bekommst Du deshalb aber kein neues Auto. Ansonsten würden alle nach elf Monaten noch schnell eine Tür einfahren, und sofort steht wieder ein Neuwagen before the door.

Nein, die Neuwertversicherung bezahlt nach 4 Wochen bei Totalschaden einen Neuwagen und keinen 4 Wochen alten Vorführer der günstiger ist! Die GAP Versicherung zahlt zahlt nach 4 Wochen nur die Differenz zwischen Wert des 4 Wochen alten Vorführers und dem bei vermutlich ohne Anzahlung gemachten Kredit die höhere Restkreditsumme als der Vorführer Wert ist.

Das ist richtig so. Egal, wie man es aber dreht oder wendet: einen Neuwagen bekommt der Threadersteller ob seines zu geringen Schadens von der Versichetung nicht.

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