Was sind tüv TÜV relevante Mängel

Ford Mondeo Mk2 (BAP, BFP, BNP)

Da ich mit meinen Mondi bald wohl oder übel zum Tüv muss stellt sich mir diese Frage. Mein Auto hatt ein paar Mängel nur welche müssen behoben werden ?

Reifen 175/65 R14

Scheibenwasch vorne ohne Funktion

Tacho geht 20km/h vor

Stosstangen kaputt und getaped

Lüftung geht nur auf die Frontscheibe

Unterbodenschutz plastikdings unterm Motor zum Fahrerhaus hin abwesend

Stabigummis porös

ZV Spinnt

innenraumbeleuchtung eigenwillig

grössere Beule heckklappe

 

es handelt sich um einen Mondeo Kombi 1,8L Benziner Zetec E Baujahr 1997

59 Antworten

Laß den Gutachter mal machen, der hat mit Mobile nichts am Hut und versteht sein Geschäft. Wirst noch staunen wie gut das zu Deinen Gusnten sein wird. Es wäre klüger, einen eigenenn Anwalt einzuschalten, da Du eh keine Ahnung von Forderungsaufstellung und Durchsetzung hast. Halte den Ka nur nicht zu lange, sonst zahlst auch dafür drauf, da nur angemessene Reptage Leihwagen zusteht und Du eigentlich vorher noch Kostenangebote hättst einholen müssen, sonst kürzen sie auch daran, falls Werkstatt zu viel berechnet.

Danke für die Info. Ich hoffe bei dem Leihwagen sogar auf Ausgleich, weil der doch etwas kleiner ist als mein Mondeo. Anwalttermin hab ich erst donnerstag ...

Hallo zusammen......

Also für den Leihwagen wirst du keinen weiteren Ausgleich bekommen, da du verpflichtet bist einen Leihwagen zu nehmen der (Preis)-Klassen mäßig unter deiner Fahrzeugklasse ist, nennt sich glaube ich Schadenminderungspflicht..........

Ausserdem wäre ich vorsichtig mit dem Leihwagen, denn dieser steht dir nur für die Reparaturdauer deines Wagens zu , und das stellt der Gutachter fest.

Wenn der also eine Rep.-Dauer von 3 Tagen notiert, und du den Leihwagen 14 Tage fährst, zahlst du den Rest selber !!!

Du hast Anspruch auf Übernahme der Gutachterkosten, der Kosten für einen Rechtsanwalt, bei Totalschaden An - und Abmeldekosten des Unfallwagens und Anmeldung von neuem Fahrzeug, eine Pauschale für Telefon und Portokosten (ca. 30 €) von der gegnerischen Versicherung.

Bei Totalschaden kannst du den Wagen gegen Abzug des Restwertes (stellt der Gutachter fest) behalten oder ihn an die Versicherung abgeben.

Wenn du bei dem Unfall verletzt worden sein solltest, ein Halswirbel-Syndrom (Schleudertrauma)kann auch nach 2-3 Tagen noch auftreten wird dies von den Versicherungen normalerweise pauschal mit 800-1000 € abgegolten.

Bedenke dabei aber, das in diesem Fall der Unfallverursacher eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt und damit eine Geldstrafe vom Gericht bis zu 1000 € je nach Verfahren.

Ich würde einen Unfall IMMER von Gutachter und Anwalt meiner Wahl, nie von der Versicherung, regeln lassen !!!!!

MfG

Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Sniper2009


Also für den Leihwagen wirst du keinen weiteren Ausgleich bekommen, da du verpflichtet bist einen Leihwagen zu nehmen der (Preis)-Klassen mäßig unter deiner Fahrzeugklasse ist, nennt sich glaube ich Schadenminderungspflicht..........

Quatsch! Wenn ich einen Mondeo brauche, weil ich Frau und Kinder transportieren muss, darf man mich nicht mit einem 3-türer Fiesta abspeisen! Das fällt nicht unter die Minderungspflicht! Höher, darf ich ohne weiteres nicht.

Das mit der Reparaturdauer stimmt so auch nicht! Das wird dir der Anwalt aber erklären.

MfG

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Hallo zusammen,

mir ist es relativ egal, wie jemand seinen Schaden regelt.

Zum Nachlesen für die Leute, die immer alles besser wissen oder an anderen makeln müssen :

Der Link ist keine Werbung für Irgendeinen Anwalt von mir, sondern zufällig ausgewählt.

http://www.unfall-und-was-nun.de/.../

Evtl. hört dann mal dieses ewige nee das ist so nicht, das geht anders oder ich weiß es besser "Geschreibe" hier auf.....

In diesem Sinne

Dirk

Danke für den Link auch wenn er mich pessimistisch stimmt. Er ist sehr informativ

Drum rate ich, direkt zum Anwalt, selbst einen Gutachter beauftragen, ggf. lieber die Nutzungsausfallentschädigung wählen, statt Mietwagen und erst recht, nie den Schadenschnelldienst der Versicherung und auch nicht die Verbindungen der Werkstatt nutzen. Weder deren vorgeschlagenen Anwalt, noch deren Gutachten und wie hier, wo wahrscheinlich nicht repariert wird, auch nicht den Wagen in der Werkstatt stehen lassen. Die berechnen auch noch Standgebühren und sie sind an dem Rep.-Auftrag interessiert. Erst recht, wenn es auch noch um eventuelles Schmerzensgeld und zusätzliche Behandlungskosten oder auch noch strittiges Verfahren geht, ist die Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht unerläßlich, da man selbst schneller einen Fehler macht, als man denkt. Die gegnerische Versicherung nutz alles gnadenlos aus, um weniger zahlen zu müssen.

Papier und Internetseiten sind immer geduldig! Trotzdem, kann ich die vollen Kosten für den Mietwagen gleicher Klasse bekommen. Den 15% Abzug wird gleich widersprochen! Ich muss so gestellt werden, wie ohne Unfall! Und 15% Kosten selber tragen, ist eben nicht wie ohne Unfall.

Mein großes Fahrzeug wird ausreichend bewegt und ist auch in dieser Größe nötig! Der eine Klasse kleiner Focus ist zu klein.

Zitat:

Wenn Sie sich wegen eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen, wird Ihnen hierfür maximal eine Zeit von 3 Wochen zugebilligt

Dies trifft auch bei wirtschaftlichen Totalschäden zu! Weiter ist auch auf deiner verlinkten Page eine "Überlegungszeit" benannt!

Da das hier besprochene Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher (fahrbereit) ist, ist der Leihwagen somit legitim! Und dann noch viel länger als nur die "Reparaturdauer", wenn ein neuer Mondeo kommt!

MfG

Hab den Mietwagen wieder zurückgegeben und meinen Mondeo wieder. (Natürlich steht er hier nur rum da laut Ford nicht fahrbereit 😉 ) Das Gutachten wurde erstellt. Aber weiss noch keine Zahlen.
Frei nach dem Motto, der Mondeo ist tot es lebe der Mondeo
oder besser
mehr Auto braucht kein Mensch
hab ich dem andern Mondeo quasi zugesagt auch wenns ein MK1 ist. (Find die späteren schöner von der Form her)Fahr den morgen nochmal Probe aber schien mir alles okay
Mondeo 1 Kombi Ghia, von 1996, Euro 2, 1,8L Zetec. Tüv 2.2015. Rostfrei
Austattung:

CD-Spieler
Elektr. Fensterheber
Klimatisierung (Klimaanlage)
Servolenkung
Tempomat
Tuner/Radio
Zentralverriegelung
Alufelgen
Winterreifen
Checkheft
ect.

400€

Wenn mir die Versicherung nicht noch dazwischenfunkt und sagt, wir zahlen ihnen 1500€ dann wirds wohl ein MK3. Aber ehr unwarscheinlich.
http://suchen.mobile.de/.../188750366.html?...

Danke
Karilja

Hallo
Irgendwie würde es mich jetzt schon interessieren was das gutachten denn nun ergeben hat.
Wäre schon schön wenn da mal ne rückmeldung kommen würde.
Lg Ulli

Zitat:

Original geschrieben von ulli57


Hallo
Irgendwie würde es mich jetzt schon interessieren was das gutachten denn nun ergeben hat.
Wäre schon schön wenn da mal ne rückmeldung kommen würde.
Lg Ulli

Das Gutachten ergab einen Wiederbeschaffungswert von 600€ und einen Restwert von 150€ ca,

Am 22,1, kam dann von der gegnerischen Versicherung die Meldung das noch Unterlagen fehlen, daher geh ich davon aus, das ich wohl leer ausgehen werden oder sehr viel Geduld brauche. Seit dem hab ich nichts mehr gehört

Das hört sich danach an, daß kein guter Anwalt für Dich agiert, oder?

Ich hab leider kaum Erfahrung mit Verkehrsunfällen, daher hab ich den Anwalt genommen den ich sonst auch immer habe. (alle paar Jahre mal) Dieser ist aber eigentlich für Arbeitsrecht

Da sollte man über einen Mandatswechsel nachdenken. Nicht um sonst gibt es Spezialisierungsgebiete!

Hatte doch weiter zurück ausdrücklich empfohlen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wählen. 😕

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