Gbrauchtwagenkauf/ Grobe Mängel verschwiegen

Ford Cougar BCV

Hallo zusammen,

ich habe mir am Dienstag ein Gebrauchten Ford Cougar gekauft, der nur kleinere bzw ein optische Mängel haben sollte.
Der Tüv und Asu wurden Montag erst neu gemacht und in der Mängelbeschreibung steht ohne erkennbare Mängel drinne!
Der Cougar hat 192 tsd gelaufen und soll aber einen Tauschmotor mit 115 tsd km haben, bei dem alle Dichtungen und Riemen etc gewechselt wurden.
Im Kauffertrag steht drinne: kleinere Mängel, Probefahrt gemacht, gekauft wie gesehen und halt der Tauschmotor.
Ich muss sagen ich kenne mich Leider nicht allzugut mit Autos aus, nur etwas Grundwissen.

Nun hatte ich das Auto heute durchsehen lassen und dabei ist aufgefallen das der Wagen grobe Mängel aufweist und so nicht mal durch den Tüv hätte kommen können.

Diese sind :
Bremsen hinten total kaputt
Loch im Auspuff
Motor verliert Öl
Domlager vorne Rechts kaputt ( klackert beim fahren, Verkäufer meinte es wären die Radabdeckungen, die etwas lose seien)
Rost im Kühlwasser

Die Frage kann ich was dagegen machen oder bin ich nun der gelackmeierte ?
Ich Frage mich welcher Tüv Prüfer soetwas übersehen kann ...
MfG

Beste Antwort im Thema

Hey,

da is was Gewaltig FAUL im Staate Dänemark.

Wen er erst vor 4 Tagen TÜV Neu ohne erkannbare mängel bekommen hat, können die Bremsen noch nicht soooo weit im argen sein.
Mit einem Öl tropfenden Motor ( Der angeblich erst vor kurzem mit allen Dichtungen und Riemen getauscht wurde ) würde er bei uns KEINEN TÜV bekommen ( Umweltverhalten ).
Bei einem Getauschten Motor dürfte auch noch kein Rost im Kühlerwasser sein.

Auch von Privat Verkauf ist dies eine Arglistige Täuschung und hat NICHTS mit geringen Mängeln zu tun.

Wenn es meiner währe, würde ich das Fahrzeug zurück bringen und mit einer Anzeige wegen Betrug drohen und den Vollen Kaufpreis wieder verlangen.

Gruß

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das sind nicht die domlager, sondern die antriebswelle(n)...

Tja, dumm gelaufen! Also ein Loch im Auspuff hört man doch.🙄 Da würde ich schon skeptisch werden, wenn der Verkäufer einem davon nichts sagt.

Ich denke mal, du wirst nichts machen können. Evtl noch eine Beschwerde beim Tüv.

Der Verkäufer wird sich ins Fäustchen lachen...Klappernde Radabdeckung^^

Erstmal ist wichtig, ob du den Wagen von Privat oder von einem Händler hast.

Aber selbst wenn er von Privat gekauft worden ist, könnte man den Kaufvertrag wegen arglistig verschwiegener Mängel anfechten. Das sind Mängel, die dem (ich vermute Hinterhof- oder Bakschisch-)TÜV hätten auffallen müssen.

Oder ist die TÜV-Plakette/Bericht vielleicht sogar eine Fälschung? Die Dinger kursieren zwischenzeitlich stark gehäuft und sehen täuschend echt aus. Das könnt man einfach rausfinden, indem man einfach mal bei der entsprechenden TÜV-Stelle anruft und nachfragt, ob die Prüfung auch bei denen in den Unterlagen / im System steht. Wenn nicht, ist der Verkäufer auf jeden Fall wegen Betruges und Urkundenfälschung dran. Wenn doch, dann kann man ggf. gegen den Prüfer eine Dienstaufsichtsbeschwerde veranlassen.

Wenn du den Wagen von einem Händler hast, greift hier die gesetzliche Sachmängelhaftung. Von der Sachmängelhaftung sind nur Mängel ausgenommen, die explizit im Kaufvertrag erwähnt wurden oder / und wo eine übliche alters-/laufleistungsgemäße Abnutzung stattfand. Wenn die Bremsen nun 100.000 km runter hatten, dann würden die nicht auf Gewährleistung gewechselt werden . Wenn sie allerdings erst 10.000 km alt wären, würden sogar die in die Sachmängelhaftung fallen.

Leider hat der Wagen schon einen hohen Kilometerstand, dass selbst ein rostiges Kühlsystem und ein ölender Motor eher übliche Alterserscheinungen sind. Daher würde es mit der Sachmängelhaftung sicher ein Streitfall werden.

Ein "gekauft wie besehen" oder "kleinere Mängel" reichen übrigens nicht für einen Gewährleistungsausschluss. Dieser muss exakt schriftlich vereinbart werden - wobei ein Händler die Gewährleistung gegenüber einem Privatmann sowieso nicht ausschließen kann und darf. Entsprechendes im Vertrag wäre schlicht nichtig.

Mein Rat: Wenn der Verkäufer sich querstellt, dann suche eine ordentliche Rechtsberatung auf. Das muss nicht immer gleich ein Anwalt sein, sondern kann z.B. auch eine Schiedsstelle oder eine Verbrauchzentrale sein. Ich würde die Chancen aus dem Vertrag rauszukommen als relativ gut beurteilen.

was genau steht im kaufvertrag drinne?? STEHT DA DAS FAHRZEUG WIRD IN KUNDENAUFTRAG VERKAUFT? wenn nicht, dann hast du anspruch auf gesetzliche gewärleistung!

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Also ich habe den Wagen von Privat gekauft,
war eigentlich ein netter Kerl, zusätzlich im Vertrag steht auch noch das ich den alten Motor, der irgendetwas mit einem Kolben hat auch noch bekomme als teilspender oder zum Aufbau.

Eigentlich find ich den Wagen ansich ja sehr schön und würde Ihn ungern wieder hergeben, alleine wegen dem Gasumbau.

Aber so geht das sicherlich nicht !

Gäbe es denn auch eine möglichkeit die Reperaturen auf seine kosten erstatten zu lassen ?

MfG

Hey,

da is was Gewaltig FAUL im Staate Dänemark.

Wen er erst vor 4 Tagen TÜV Neu ohne erkannbare mängel bekommen hat, können die Bremsen noch nicht soooo weit im argen sein.
Mit einem Öl tropfenden Motor ( Der angeblich erst vor kurzem mit allen Dichtungen und Riemen getauscht wurde ) würde er bei uns KEINEN TÜV bekommen ( Umweltverhalten ).
Bei einem Getauschten Motor dürfte auch noch kein Rost im Kühlerwasser sein.

Auch von Privat Verkauf ist dies eine Arglistige Täuschung und hat NICHTS mit geringen Mängeln zu tun.

Wenn es meiner währe, würde ich das Fahrzeug zurück bringen und mit einer Anzeige wegen Betrug drohen und den Vollen Kaufpreis wieder verlangen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Cekay86


... war eigentlich ein netter Kerl, ...

Das sind sie alle, denn sie wollen ja was verkaufen 😉

Zitat:

Eigentlich find ich den Wagen ansich ja sehr schön und würde Ihn ungern wieder hergeben, ...

Kann ich voll und ganz verstehen, aber ...

Zitat:

... Gäbe es denn auch eine möglichkeit die Reperaturen auf seine kosten erstatten zu lassen ?

... für das, was die Reparaturen kosten würden, bekommst du nen besseren Cougar mit weniger Laufleistung. Das geht wahrscheinlich weit in den vierstelligen Bereich, denn ich nehme mal an, dass du kein "Selberschrauber" bist, sonst hättest du auch mal unter den Wagen oder an die Bremsen geschaut 😉

Der Wagen scheint insgesamt sehr ungepflegt und wenig (vernünftig) gewartet. Von daher ist es ziemlich wahrscheinlich, dass demnächst noch ein paar teure Reparaturen kommen. Und was den ölenden Motor angeht, müsste auch erstmal die Ursache geklärt werden. Wenn die Zylinderkopfdichtung hin ist, übersteigt diese Reparatur allein schon definitiv den Wagenwert.

Mein Rat, so leid es mir auch tut, mach den Kauf rückgängig und such dir nen besseren Wagen. Dann schau dir aber vor Kauf erst diese Liste auf meiner Webseite an -> AUF WAS MUSS ICH BEIM COUGARKAUF BESONDERS ACHTEN? und fahr während der Probefahrt mal kurz beim TÜV o.ä. vorbei und lass nen Gebrauchtwagencheck machen. Das ist grad bei den Cougars - die immerhin alle älter als 10 Jahre sind - gut investiertes Geld, was man auf jeden Fall übrig haben sollte. Lass den Verkäufer das auch ruhig wissen, denn wenn der abwinkt, weißt du, dass du die Hände von dem Wagen lassen solltest 😉

Es gibt noch so einige schöne Cougars im Lande zu kaufen. Und wenn man kein Geld investieren kann oder mag, dann sollte man die Finger sowieso vom Cougar lassen. Die Reparaturen die zwangsläufig irgendwann - auch beim bestgepflegten Cougar - kommen, haben es in sich und sind meist teuer.

PS. Der erste Motor wird wahrscheinlich einen Pleul- / Hauptlagerschaden haben. Eine Instandsetzung geht auch dafür in den vierstelligen Bereich, wenns vernünftig gemacht werden soll. Anderweitig verkäuflich ist so ein Motor ohne die geldbringenden Anbauteile kaum ...

Steht im Kaufvertrag ein Gewährleistungsauschluss? Z.b: Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung...
Wenn nicht, kannst du von der Sachmängelhaftung Gebrauch machen.

Zitat:

Original geschrieben von RedCougar


... Von der Sachmängelhaftung sind nur Mängel ausgenommen, die explizit im Kaufvertrag erwähnt wurden oder / und wo eine übliche alters-/laufleistungsgemäße Abnutzung stattfand ...

Bei einer Laufleistung von > 192.000 km sind sowohl Bremsen, als auch Auspuff, Domlager und Kühlmittel so ziemlich am Ende ihrer Lifetime sofern sie nicht kurz vor dem Kauf schon mal getauscht wurden. Daher werden Defekte an diesen Bauteile bei dieser Laufleistung als eher übliche Abnutzung im Sinne der Gewährleistung gewertet. Demzufolge würde er wahrscheinlich bei niemandem eine Reparatur auf Gewährleistung - nichtmal vor Gericht - durchsetzen können.

Zitat:

Original geschrieben von Cekay86


Der Cougar hat 192 tsd gelaufen und soll aber einen Tauschmotor mit 115 tsd km haben, bei dem alle Dichtungen und Riemen etc gewechselt wurden.
Im Kauffertrag steht drinne: kleinere Mängel, Probefahrt gemacht, gekauft wie gesehen und halt der Tauschmotor.

Wenn der Wagen Schon wieder Öl Verliert und das Kühlerwasser ist auch schon wieder Rostig wurde entweder dermaßen Geschlampt oder der wechsel ist schon wieder 150 TKm. her.

Ein Generalüberholten Motor dürfte jedoch KEIN Öl verlieren.

Wenn beim Motorwechsel Kein Frost-Rost schutz eingefüllt wurde ist es Verständlich, das die Brühe nun Braun ist.

Ebenfals ein Anzeichen für Pfusch.

Man sollte doch rausbekommen WANN der Motor Getauscht wurde.

Privatkauf = Keine Rechte/Keine Pflichten; die gesetzliche Gewährleistung greift nur, wenn man beim Händler gekauft hat, weshalb man ja von Privat meist auch weniger bezahlt, als beim Händler. Im vorliegenden Fall kann sich der Verkäufer, der ja auch kein Fachmann sein muß, auf den TÜV-Bericht stützen. Hier würde ich zunächst einmal ansetzen und die mit dem Werkstattbericht konfrontieren, der aber natürlich auch Hieb- und Stichfest sein muß. Ich denke aber, hier ist das Kind schon tief in den Brunnen gefallen und die Gefahr groß, weiteres gutes Geld sinnlos zu verbraten. Vielleicht läßt der Verkäufer ja nochmal mit sich reden; rechtlich sehe ich da keine Chancen.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeoghia


Privatkauf = Keine Rechte/Keine Pflichten; die gesetzliche Gewährleistung greift nur, wenn man beim Händler gekauft hat, weshalb man ja von Privat meist auch weniger bezahlt, als beim Händler. ...

Das ist ja mal der größte Quark. Die Gewährleistungspflicht gilt durchaus auch bei Privatverkäufen, aber man KANN diese als Privatverkäufer ausschließen - im Gegensatz zu einem Händler, wenn der an Privat verkauft. Der darf das nicht. Der Ausschluss muss schriftlich erfolgen und wenn man das nicht macht, steht man genauso in in der Gewährleistung wie ein gewerblicher Händler.

Das betrifft übrigens nicht nur Gebrauchtwagen, sondern auch gebrauchte Waschmaschinen, Schraubendreher, PC´s und was sonst noch so alles Verbrauchsgüter sind.

Hallo Themenstarter!
Wie Du siehst, haben Viele recht unterschiedliche Meinungen und Kenntnisse.
Hier steht einfach Aussage gegen Aussage und der Verkäufer muß Nichts beweisen, da hier nicht, wie bei der gesetzlichen Gewährleistung, die 6-monatige Beweislastumkehr gilt. Beweislastumkehr heißt, der Verkäufer muß den Beweis antreten, daß die vorgebrachten Beschuldigungen nicht stimmen. Bei Privatverkäufen gilt nicht automatisch die gesetzliche Gewährleistung, wenn auch Ausnahmen, die die Regel bestätigen, immer mal vorkommen können. Sich darauf zu verlassen heißt aber, sich auf sehr dünnes Eis zu begeben. Wenn dem Verkäufer nicht klar vorsätzlicher Betrug nachgewiesen werden kann, was widerum mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun hat, sehe ich schwarz. Einen sehr guten Anwalt braucht man in jedem Fall und den gibt´s auh nicht umsonst.
MfG

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