Was sind die Sachen noch wert?

VW Derby 86

Hallo,

ich habe von meinem 86C Coupe noch eine fast neu lackierte Heckklappe im Keller, sowie ein Satz Alufelgen mit Serienbereifung (145er oder so). Die Räder wurden im März 2008 neu gekauft und die Heckklappe ist von meinem Bekannten dessen 86C mittlerweile schon Schrott ist, sie wurde im August erst in einer eigenen Farbe lackiert, also ohne Rost aber micih Scheibe.

Was kann ich für sowas noch verlangen, brauche die Sachen selbst nicht/mehr da der POlo abgewrackt wird.

21 Antworten

jeden morgen steht ein .....😁 auf

ERSTENS weißt Du nicht für wieviel die jetzt verkauft wurden und ZWEITENS wenn ich hier im Forum mitlese, was nicht mehr so oft vorkommt, dann stehen jeden Morgen eine Menge Deppen auf, das nur nebenbei 😉

Aber wegen der wenige NICHT-Deppen komme ich immer noch ab und an gerne hierhin 😁

@spoony: Er zahlt den gleichen Preis den du mir geboten hattest 😁

spoony ich arbeite inner reifenfirma und muss dir leider unrecht geben 😉 viele neuwertige sind von 08 oder sogar 07 und das verschlechtert sie nich da sie ja neu sind und passend gelagert werden....
Lg daven

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ist seltsam ich bin kfz mech...
und wenn ich zu nem reifenhändler gehe und bekomme reifen vom vorjahr gibts prozente und nicht wenig🙂
ist laut adac auch rechtskräftig so also erst lesen dann schreiben..
aber wenn hier leute kindergarten spielen und erbsenzählen wollen bitte...
Vorallem besteht ein grosser unterschied wie und wo Reifen gelagert werden!Es ist auch ein Riesenunterschied ob reifen auf oder abgezogen gelagert werden..
denk nicht das sich dieser treaht darum dreht...
aber wenn ich so mansche ratschläge von "Fachmännern"lese wundern mich solche beiträge nicht wobei dieser treaht sowieso ins biete forum gehört....

P.s: ich will dich mal bei ner vollbremsung mit zu alten reifen sehen die schlecht gelagert wurden...

Immer wieder kommt es nach dem Neureifenkauf zu Problemen, wenn anhand der sog. DOT-Nr. nach der Montage festgestellt wird, dass der Reifen schon vor längerer Zeit – zum Teil vor einigen Jahren – produziert wurde
Über die Frage, wie alt neu gekaufte Reifen sein dürfen, entschied das AG Worms bereits 1992 (veröffentlicht in DAR 1993, S. 303). Danach sind Reifen nach einer Lagerzeit von zwei Jahren nicht mehr fabrikneu, der Käufer kann diese somit wegen der fehlenden Neuwertigkeit zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Das Sachverständigengutachten in dem konkreten Fall kam damals zu dem Ergebnis, dass bei einer Lagerzeit von zwei Jahren physikalische Veränderungen am Reifenmaterial eintreten können, welche die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen.

Das Amtsgericht Krefeld hat jedoch im Jahr 2003 (Az. 82 C 460/02) entschieden, dass ein Neureifen nicht deshalb einen Sachmangel aufweist, weil er ca. drei Jahre gelagert wurde. Auch ein Reifen, der fünf Jahre ordnungsgemäß gelagert wurde, könne als Neureifen verkauft werden. In diesem Fall stammten die Reifen aus dem Jahr 1999 und waren somit zum Zeitpunkt des Verkaufs älter als drei Jahre. Diesen Umstand allein sah das Gericht nicht als Sachmangel an. Hierzu hätten die Reifen aufgrund der langen Lagerung physikalische Veränderungen dergestalt aufweisen müssen, dass sie in ihrer Verkehrstauglichkeit beeinträchtigt wären, wovon der Sachverständige jedoch nicht ausging. Nach seiner Einschätzung könnten Reifen sogar bis zu fünf Jahre als Neureifen verkauft werden, wenn sie sachgerecht gelagert werden.

Auch der BGH befasste sich im Jahr 2004 (Az: VIII ZR 386/02) mit einem Fall, bei dem die Reifen eines Ferraris mit einem Alter von 5,5 Jahren beim Verkauf montiert wurden und sodann ein Reifenplatzer einen Unfall verursachte. Der BGH hat festgestellt, dass die Reifen überaltert und für die Geschwindigkeiten bis 295 km/h nicht mehr geeignet waren.

Rechtlich ist somit die Frage, ab welchem Reifenalter die Fabrikneuheit nicht mehr gegeben ist, noch nicht abschließend geklärt.

Ein wichtiges Kriterium dürfte hierbei die Art der Lagerung sein. Der Bundesverband der Reifenhersteller und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) empfiehlt beim Kauf von Neureifen darauf zu achten, dass das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Voraussetzung ist allerdings eine sachgemäße Lagerung der Reifen in einem kühlen, dunklen, trockenen, ozon- und ölfreien Raum.

Eine sachgemäße Lagerung ist in der Praxis nicht immer sichergestellt. Wenn die Reifen z.B. in Containern aufbewahrt werden, die sich im Sommer auf bis zu 70 Grad erhitzen, wird der Alterungsprozess erheblich beschleunigt. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Kunde bei älteren Reifen nicht von der zwischenzeitlich technischen Weiterentwicklung profitiert. Hinzu kommt auch, dass es für ihn im Falle eines älteren defekten Reifens schwieriger ist, einen entsprechenden Ersatz zu finden.

Und unabhängig davon, ob Reifen nach einigen Jahren Lagerzeit noch als neuwertig einzustufen sind, ist in jedem Fall ihre Restlaufzeit kürzer. Wenn man von einer realistischen Nutzungsdauer eines Reifens von zehn Jahren ausgeht, so wäre diese bei einem schon fünf Jahre alten Reifen erheblich verkürzt.

Daher sollte am besten im Kaufvertrag oder Werkstattauftrag schriftlich vereinbart werden, welches Höchstalter die Reifen maximal haben dürfen.

Quelle: ADAC Juristische Zentrale, 08.08.2007

Also die Reifen sind aus 02/08 und somit knapp 60 Wochen alt und 7 Monate gefahren worden. Aber da ich sie ja jetzt schon verkauft habe, bitte ich euch hier mein Thread nicht vollzuspamen.
Also wir sehen uns dann in einer Stunde an dere Tankestelle, ich freue mich

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