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Was sind das für Felgen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 26. Juni 2013 um 22:16

Was sind das hier für Felgen? habe leider nur wenig Daten.

der Verkäufer schreibt.

19 zoll Audi Vw Alufelgen

245/35/XL19

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2013 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

1) Lies mal die AGB von ebay, bei solchen Problemen wendet man sich auch direkt an ebay, der Käufer ist verpflichtet, Dir die Felgen zu verkaufen, aber einen Preisausgleich muss er Dir nicht zahlen, siehe ebay-Richtlinien.

Da irrst du dich. Zunächst hat das mit ebay und deren AGB überhaupt nichts zu tun, sondern Verträge werden im BGB geregelt. Der Verkäufer ist zur Vertragserfüllung vertraglich verpflichtet – kann er nicht liefern, muss er anderweitig auf seine Kosten Ersatz beschaffen. Also beispielsweise dem Käufer die Differenz zu im Ersatzgeschäft besorgten Felgen ausgleichen.

Zitat:

2) auch wenn du uns das hier erklären willst, nein, der TE hatte weder einen Nachteil noch einen Schaden und ohne Schaden kein Schadensersatz. Es ist zwar ein Vertrag geschlossen worden aber keiner geschädigt. Man kann auf Erfüllung des Vertrag klagen aber den Vertragsgegenstand gibt es nicht mehr .

Auch hier irrst du dich: Der Käufer hat den Schaden dadurch, dass er die Felgen zu einem höheren Preis woanders besorgen muss. Und genau dieser Schaden muss vom Verkäufer ausgeglichen werden.

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am 28. Juni 2013 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von Sagi

Dann muss er Schadensersatz leisten bzw die Differenz bei Beschaffung vergleichbarer Felgen/Räder. Es gibt ein Schlupfloch mit dem er sich hätte aus der Sache stehlen können. Das aber nur per PN falls er hier mitlesen sollte.

1) Lies mal die AGB von ebay, bei solchen Problemen wendet man sich auch direkt an ebay, der Käufer ist verpflichtet, Dir die Felgen zu verkaufen, aber einen Preisausgleich muss er Dir nicht zahlen, siehe ebay-Richtlinien.

2) auch wenn du uns das hier erklären willst, nein, der TE hatte weder einen Nachteil noch einen Schaden und ohne Schaden kein Schadensersatz. Es ist zwar ein Vertrag geschlossen worden aber keiner geschädigt. Man kann auf Erfüllung des Vertrag klagen aber den Vertragsgegenstand gibt es nicht mehr .

am 28. Juni 2013 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

1) Lies mal die AGB von ebay, bei solchen Problemen wendet man sich auch direkt an ebay, der Käufer ist verpflichtet, Dir die Felgen zu verkaufen, aber einen Preisausgleich muss er Dir nicht zahlen, siehe ebay-Richtlinien.

Da irrst du dich. Zunächst hat das mit ebay und deren AGB überhaupt nichts zu tun, sondern Verträge werden im BGB geregelt. Der Verkäufer ist zur Vertragserfüllung vertraglich verpflichtet – kann er nicht liefern, muss er anderweitig auf seine Kosten Ersatz beschaffen. Also beispielsweise dem Käufer die Differenz zu im Ersatzgeschäft besorgten Felgen ausgleichen.

Zitat:

2) auch wenn du uns das hier erklären willst, nein, der TE hatte weder einen Nachteil noch einen Schaden und ohne Schaden kein Schadensersatz. Es ist zwar ein Vertrag geschlossen worden aber keiner geschädigt. Man kann auf Erfüllung des Vertrag klagen aber den Vertragsgegenstand gibt es nicht mehr .

Auch hier irrst du dich: Der Käufer hat den Schaden dadurch, dass er die Felgen zu einem höheren Preis woanders besorgen muss. Und genau dieser Schaden muss vom Verkäufer ausgeglichen werden.

am 28. Juni 2013 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

1) Lies mal die AGB von ebay, bei solchen Problemen wendet man sich auch direkt an ebay, der Käufer ist verpflichtet, Dir die Felgen zu verkaufen, aber einen Preisausgleich muss er Dir nicht zahlen, siehe ebay-Richtlinien.

Da irrst du dich. Zunächst hat das mit ebay und deren AGB überhaupt nichts zu tun, sondern Verträge werden im BGB geregelt. Der Verkäufer ist zur Vertragserfüllung vertraglich verpflichtet – kann er nicht liefern, muss er anderweitig auf seine Kosten Ersatz beschaffen. Also beispielsweise dem Käufer die Differenz zu im Ersatzgeschäft besorgten Felgen ausgleichen.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

2) auch wenn du uns das hier erklären willst, nein, der TE hatte weder einen Nachteil noch einen Schaden und ohne Schaden kein Schadensersatz. Es ist zwar ein Vertrag geschlossen worden aber keiner geschädigt. Man kann auf Erfüllung des Vertrag klagen aber den Vertragsgegenstand gibt es nicht mehr .

Auch hier irrst du dich: Der Käufer hat den Schaden dadurch, dass er die Felgen zu einem höheren Preis woanders besorgen muss. Und genau dieser Schaden muss vom Verkäufer ausgeglichen werden.

Der Käufer MUSS die Felgen NICHT zu einen höheren Preis wo anders kaufen, er KÖNNTE sich die Felgen wo anderes kaufen und dann zu einem NIEDRIGEREM Preis kaufen, wer sagt denn das die Felgen aus dem ebay Angebot woanders teurer sind? Alles Mutmaßungen das es woanders mehr kostet, aber bitte, soll jeder für sich entscheiden und Klagen oder nicht.

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 10:58

Glaubst du wirklich das es irgendwo anders 19" Felgen mit Bereifung für 201,01 Euro gibt?

die Felgen kosten eigentlich um die 700 euro und das ohne Gummis also es ist schon eine Schweinerei vom Verkäufer werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Da irrst du dich. Zunächst hat das mit ebay und deren AGB überhaupt nichts zu tun, sondern Verträge werden im BGB geregelt. Der Verkäufer ist zur Vertragserfüllung vertraglich verpflichtet – kann er nicht liefern, muss er anderweitig auf seine Kosten Ersatz beschaffen. Also beispielsweise dem Käufer die Differenz zu im Ersatzgeschäft besorgten Felgen ausgleichen.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Auch hier irrst du dich: Der Käufer hat den Schaden dadurch, dass er die Felgen zu einem höheren Preis woanders besorgen muss. Und genau dieser Schaden muss vom Verkäufer ausgeglichen werden.

Der Käufer MUSS die Felgen NICHT zu einen höheren Preis wo anders kaufen, er KÖNNTE sich die Felgen wo anderes kaufen und dann zu einem NIEDRIGEREM Preis kaufen, wer sagt denn das die Felgen aus dem ebay Angebot woanders teurer sind? Alles Mutmaßungen das es woanders mehr kostet, aber bitte, soll jeder für sich entscheiden und Klagen oder nicht.

am 28. Juni 2013 um 11:02

Was ich glaube zählt nicht,aber um einen Schadensersatz zu bekommen musst du beweisen das du nur bei dem Verkäufer die Felgen so günstig bekommen hast.

Und Schadensersatz nur bei Schaden. Sagt auch schon das Wort.

Genauso wenig kannst bei z.B. bei einem Online Handel keine Schadenansprüche stellen wenn ein Artikel ausverkauft oder nicht lieferbar ist.

Aber wie ich schon schrieb soll jeder für sich entscheiden, geh zum Anwalt und frag den und verklage den Verkäufer.

Kannst ja hier berichten und dich melden wenn du die Klage gewonnen oder verloren hast

am 28. Juni 2013 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Der Käufer MUSS die Felgen NICHT zu einen höheren Preis wo anders kaufen, er KÖNNTE sich die Felgen wo anderes kaufen und dann zu einem NIEDRIGEREM Preis kaufen, wer sagt denn das die Felgen aus dem ebay Angebot woanders teurer sind? Alles Mutmaßungen das es woanders mehr kostet, aber bitte, soll jeder für sich entscheiden und Klagen oder nicht.

Natürlich, diese Optionen sind dem Verkäufer alle unbenommen. Das einzige, was zählt, ist die Vertragserfüllung: Ware gegen Geld. Wo und zu welchem Preis der Verkäufer die Ware herbekommt um sie dann dem Käufer zu übergeben, ist allein sein Problem. :-)

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