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Was passiert, wenn ich mich beim polizeilichen Alk-Test weigere?!

Themenstarteram 19. Januar 2004 um 21:57

Hi

Nur mal so ne Überlegung: Angenommen, jemand fähr mit angenommen 1 Promil rum, ist aber erst ab da normal und Verhält sich somit auch nicht auffallend. Jetzt fährt er in eine Polizeikontrolle und soll "blasen", er weigert sich aber. Kann die Polizei ihn dazu zwingen?! Gehts dann auf Revier?! Bluttest?! Wenn er sich da auch weigert?! Wird ihm dann der Schlagstock über den Kopf gezogen?! :D

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49 Antworten

Dann kommt Drakula persönlich und zapft dir das Blut ab, soll heißen: zwangsweise. Du rennst dann mit Handschellen durch die Gegend und hast eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt am Hals (hängen). Wenn schon, dann mach es freiwillig, denn dann ist es für alle einfacher und billiger.

Richtig! Jeder Polizist kann eine Blutabnahme anordnen und dementsprechend hast du Widerstand gegen die Staatsgewalt zusätzlich zu deinem Alk-Vergehen am Hals!

Aber mal unter uns: wer sich die Birne vollkippen will, der hat doch sicherlich noch das Geld für ne Taxe, oder?

Also der Bluttest ist freiwillig! ABER wenn der Beamte einen hinreichenden Verdacht hat (also ALK-FAHNE oder Zeugenaussage), dann kann er eine Blutabnahme anordnen. Die Kosten hierfür trägst DU!!! und das wird TEUER TEUER.

Mein Fazit: Wenn du bei den Regeln der StVo und der Maßnahmen der Beamten nicht mitspielen willst, dann wirst du dafür bestraft. Wenn du nichts zu befürchten hast, dann puste doch ruhig und sonst trink kein Alkohol oder schnorr

Zitat:

das Geld für ne Taxe, oder?

Schöne Grüß von " SE-K 500" Haje

am 20. Januar 2004 um 16:01

und was passiert wenn man wirklich nichts getrunken hatte und man trotzdem den Alk-Test verweigert ? ist schon klar, dass man wenn man nichts getrunken hat eigentlich nicht verweigert, nur gibt`s Menschen hier überall die gibts garnicht. also bitte mal um Info. letztendlich hat man ja nichts falsch gemacht. also müßte ich doch im Recht sein, wenn doch noch eine Blutabnahme mit 0 pro mille vorliegt. oder habe ich mich dann trotdem gegen die Staatsgewalt ( Polizei ) geweigert ?

wär mal interessant zu wissen, danke

gruß flo

... dann kommt trotzdem Drakula. Zwangsweise und wie oben beschrieben ...

Es ist so ,die Polizisten können einen immer nur vor dem Kopf gucken ,wenn halt Anzeichen da sind und du weigerst dich die Folge zu leisten ( es wird ja nicht ungewöhnliches verlangt ,bekommst sogar ein neues Mundstück was du selber auspacken darfst ) dann ist es wie oben beschrieben ein Wiederstand gegen das Gesetz und da fängt der Ärger an obwohl du kein Alk getrunken hast.

 

Andi

Themenstarteram 20. Januar 2004 um 21:37

Wow!

Hätte nicht gedacht, dass sowas diese Ausmaße annimmt...

Der (vielleict ziemlich idiotische ;)) hintergedanke war eigentlich der: Die Leber baut ja 0,1 Promille pro Std ab, wenn ich jetzt weiss, das ich noch so und so viel hab, könnte ich ja dadurch noch Zeit raushohlen, klar, das wird teuer, aber besser als Führerschein weg...

:D

Aber das Mit dem Taxi ist in meiner sehr sehr ländlichen Gegend gleich mal eine 60€ Sache!

Moin,

Also das "Pusten" ist eine mehr oder minder Freiwillige Sache. Das kannst du tun, oder sein lassen. Allerdings kommt es bei der Verweigerung zu einer Blutalkoholkontrolle, sofern es Begründet werden kann. Da diese Angeordnet wird, kannst du dich dieser nicht verweigern. Sie wird im Zweifel von qualifiziertem Personal (manchmal *hüstel*) unter Zwang durchgeführt.

Wenn du die Herren 3 Stunden hinhalten kannst, dann rechnen die den Alkoholgehalt hoch ;-)

MFG Kester

Zitat:

Aber das Mit dem Taxi ist in meiner sehr sehr ländlichen Gegend gleich mal eine 60€ Sache!

Und wo ist das Problem ? Zwingt dich doch niemand, Alkohol zu trinken. Und ja, ich bin klar dafür, die erlaubte Grenze auf 0.0 Promille abzusenken.

salut captain future,

so dumm sind die nicht...

also wenn du denkst, dass die leber 0,1 pro stunde abbaut, ist das ungefähr korrekt...

ABER: es wird natürlich rückgerechnet, selbst wenn sie erst den test am nächsten morgen machen, errechnen sie aus der momentanen rest-blutkonzentration zurück, wieviel du zur tatzeit hattest...

typisch bei fahrerflucht, polizei nimmt verdächtigen erst am nächsten tag fest, der denkt sich, habe jetzt meinen groben rausch ausgeschlafen, aber denkste: rückgerechnet und dann hat man das ergebnis zur tatzeit...

also nützt gar nix!!!

robs

Ich find es erschreckend, zu sehen, welche Anfragen hier kommen!

60€ für eine Taxe sind sicherlich nicht wenig Geld, aber im Vergleich zu den Regressansprüchen, wenn du besoffen einen folgenschweren Unfall baust, ist das fast nix!

Das Rückrechnen ist weiterhin gängige Praxis, ich persönlich finde es auch gut so!

Und wie nerdbitch schon richtig geschrieben hat, du wirst nicht dazu gezwungen, dir die Birne vollzusaufen, wenn du noch fahren musst.

Tut mir leid, wenn ich in der Hinsicht recht wenig Verständnis aufbringen kann, aber ich hab schon so viele Leute in mehr oder minder alkoholisiertem Zustand aus ihren Unfallwagen herauszerren müssen, irgendwann bekommt man genug von!

Spreche doch einmal mit dem für dein Gebiet zuständigen Rettungswachenleiter, vielleicht führt er auch - wie wir - ein hübsches Fotoalbum mit Promille-Angabe... war für manche Leute schon eine bessere Lektion als das ewige Rumgepredige!

Und wenn du 0,0 Promille hast, verstehe ich nicht, weshalb du dich dann der Staatsgewalt weigern willst. Eine zwangsweise Blutentnahme spürst du meistens noch 3 Tage danach am schönen Bluterguss am Oberarm, dann doch lieber pusten... die "Fachkräfte" punktieren in solchen Fällen nämlich gerne noch schlechter als ich bei meinem ersten Punktieren (umgangssprachlich für "Abzapfen der Ader").

In diesem Sinne, tu dir selbst und auch uns allen den Gefallen und trinke nicht, wenn du fahren musst! Ich selbst wohne auch in ländlicher Gegend und wir haben halt immer eine Fahrgemeinschaft gemacht, einen ABWECHSELND auserkoren, der nichts trank und so kamen wir immer heile nach Hause, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten! Vielleicht ist das für dich die beste Lösung im Vergleich zu "wie führ ich die Bullen an der Nase rum?"... ok?

am 21. Januar 2004 um 8:25

Soweit ich mich errinere hat mal mein Fahrlehrer gesagt, dass, wenn man z.b. Hustensaft getrunken hat und dann in den Alcomaten bläst, der auf den Saft anspricht.

Deswegen sollte man manachmal nicht blasen sonder sich blut abnehmen lassen.

--> genauso die Geschichte mit den Mohnsemmeln und dem Drogenschnelltest.

Bei uns in AUT gilt eine Verweigerung des "Blasens" wie 1,6 Promille.

d.h. wer sich weigert seinen Atemluftalkoholgehalt messen zu lassen hat mit den gleichen Konsequenzen zu rechnen als würden 1,6 Promille gemessen.

Wer stattdessen unbedingt auf eine Blutkontrolle besteht bekommt diese auch (warscheinlich aber zum Selbstkostenpreis)

Wenn nachgewiesenermaßen ein "blasen" nicht möglich ist (Lungenprobleme) gibts eine gratis Blutuntersuchung.(bei bestehendem Verdacht)

Themenstarteram 21. Januar 2004 um 10:55

Also nur um das mal deutlich zu machen: Ich bin nicht (!) besoffen gefahren, das war nur mal eine Idee von mir!

Und das mit 0 Promille ist wieder so eine Sache, manch einer kann erst mit 5 Promille fahren, wie z.B. ein polnischer Schuhlbusfahrer, der 4 Jahre lang seine Runde mit 4 Promille abgeschwankt ist! Unfallfrei! Dann gabs halt ne Kontrolle.

Von daher ist das echt kein Maßstab, wer wie viel Promille hat, und dewegen machen mich die aggressiven Bemerkungen wie "0 Promille, So muss es sein, Basta" rasend! :mad:

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