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Was passiert, wenn ich mich beim polizeilichen Alk-Test weigere?!

Themenstarteram 19. Januar 2004 um 21:57

Hi

Nur mal so ne Überlegung: Angenommen, jemand fähr mit angenommen 1 Promil rum, ist aber erst ab da normal und Verhält sich somit auch nicht auffallend. Jetzt fährt er in eine Polizeikontrolle und soll "blasen", er weigert sich aber. Kann die Polizei ihn dazu zwingen?! Gehts dann auf Revier?! Bluttest?! Wenn er sich da auch weigert?! Wird ihm dann der Schlagstock über den Kopf gezogen?! :D

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49 Antworten

Moin,

Die Beispiele die Ich gewählt hatte, waren aus dem Blauen gegriffen. Das da sicherlich Feintuning nötig ist/wäre ist doch klar. Sowas ist nicht mehr als ein Denkansatz. Für die Grenzen kann man das alte System bei behalten, es geht halt nur darum, das Personen die REGELMÄSSIG immer wieder und vor allem BEWUSST gegen die Regeln verstoßen schärfer bestraft werden, als solche Eintagsfliegen, die halt einmal durch Unachtsamkeit einen Fehler begehen. Deshalb sollte die EINSTIEGSSTRAFE angemessen sein, aber nicht gleich final.

Nun Nerd ... Aber wenn Ich erzieherische Strafen für Verstöße haben will, müssen diese Strafen doch merklich sein. Ist eine Strafe für einen Vorgang der zu einer Anzeige führt, aber subjektiv so gering, das sie für denjenigen aber nicht merklich ist, und so nicht den erzieherischen Zweck erfüllt, dann brauchen wir doch eigentlich gar keine Strafen, oder ?

Und die Strafe die für dieselbe Person jetzt merklich wäre, ist für den anderen Menschen dann der finanzielle Kollaps. Wie gesagt, wir reden hier nicht über den Menschen der EINMALIG in so eine Situation kommt. Sondern über eine Person, wie ich sie im Bekanntenkreis habe, der es NICHT WEITER schlimm findet, das er nun das 5. Mal 100 Euro bezahlen durfte weil er geblitzt wurde (er durfte auch schon laufen...). Und für den ein Tempolimit von 120 km/h heißt, gut, bei 150/160 denke ich mal daran vom Gas zu gehen... Ich bin mir aber SICHER das der Mensch es lernen täte, wenn er für den nächsten Verstoß 1000 Euro (hypothetisch) zahlen müßte. Für den Menschen sind 100 Euro einfach nix.

Deshalb ja auch die von mir befürwortete dynamische System in Bezug auf die Zahl der Vergehen und das Einkommen.

Und das sollen selbstverständlich NICHT die Einstiegsstrafen sein, um Gottes willen, das wäre eine Katastrophe, wie ich schonmal sagte, Ich befürworte eher liberale Strafen für Erst- und Zweitvergehen. Und wer trotz der Möglichkeit einer solchen Strafe, weiterhin fährt wie ein Wahnsinniger, der geht das Risiko solch hoher Strafen freiwillig und bewußt ein.

MFG Kester

@ Rotherbach

Hmm....ich meinte gelesen zu haben, dass bei wiederholten Verstößen innerhalb Zeitraum X automatisch der Führerschein eingezogen wird? Oder verwechsel ich jetzt was?

Eine Beschränkung auf Tempo 120 haben wir z.B. südlich Freiburg ebenfalls. Es kostet mich einiges an Überwindung, auf dieser kerzengeraden AB nur Tacho 140 zu fahren. Bin ich deshalb ein notorischer Raser?

Achso - wieso die Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wurde, unter der wir Einheimische leiden?

Touris aus Norddeutschland auf dem Weg nach Südfrankreich oder Spanien (bzw. auf dem Rückweg)sind hier massenweise eingeschlafen und haben schwerste Verkehrsunfälle verursacht. Dazu ist bzw. war die Fahrbahnoberfläche nicht die beste.

Grüssle

Frank

Moin,

Nein ... Das hast du falsch verstanden, so meinte Ich es nicht. War vielleicht etwas unstrukturiert geschrieben.

Wie gesagt, jemand der permanent Regeln missachtet, der muss nunmal passend bestraft werden.

140 km/h bei 120 Limit ist meines Wissen noch nicht Anzeigepflichtig, oder ?

Zu diesen Ordnungswidrigkeiten war meine Idee ... beim ersten mal 10 Euro, beim 2. Mal 20 Euro ... beim dritten mal 30 Euro ... usw. pp. Für denjenigen der innerhalb von 2 Jahren 2 mal pennt und minimal drüber ist, wird die Sache somit sogar "billiger" (30 Euro vs. 50 Euro). Nur derjenige, der bisher im Monat 5 mal 20 oder 25 Euro (100-125 Euro) sammelt und darüber grinst und dagegen den Zusatzgewinn eines mehr erreichten Termines gegenrechnet, der würde schon bei 5 Verstößen bei 10+20+30+40+50 Euro (150 Euro) landen und schon schlechter dastehen. Und das akumiliert über z.B. 2 Jahre ... ich denke, da würden es sich einige schon öfter überlegen.

Was solche Autobahnstücke angeht ... Tja, da wirst du wohl recht haben, die gibt es überall. Nur hat das Tempolimit geholfen ? Dann hat es seinen Zweck erfüllt. Oder nicht ?! Wenn dich ein solches Limit stört, dann steht es dir frei, bei den entsprechenden Stellen, den Antrag auf Überprüfung des Limits einzureichen, oder z.B. für ein zeitlich begrenztes Limit (z.B. während der Hauptreisezeit) einzustehen.

Und wie gesagt, eine exakte Definition ist dann nötig. Und die wird, das ist die Natur der Sache, immer auch den ein oder anderen Treffen der einfach nur Pech hatte. Aber auch der ist im Endeffekt selbst dafür verantwortlich.

Und die Wahnsinnigen, die willst du doch sicherlich auch nicht auf der Strasse haben, oder ? Denn nur die wird es endgültig treffen. Alle anderen sind hoffentlich lernfähig.

MFG Kester

@ Rotherbach

Ich denke mal, dass wir bzgl. "Raser" die gleiche Sichtweise haben. Problem ist nur, dass bei einer Verschärfung der StVO automatisch auch kleinere Vergehen härter bestraft werden. Von daher würde ich nichts ändern und lieber die bestehenden Regeln sinnvoll und zielgerichtet anwenden.

Grüssle

Frank

Moin,

das mit dem Härter Bestrafen der "kleinen Fälle" liegt ja aber nicht an der "pädagosgischen Sicht" der STrafe, sondern an unserem Staat, der sowas mal wieder als Selbstbedienungsladen auffasst, und scheinbar selten auf die Verkehrssicherheit setzt, als auf den Geldbetrag für seine Kasse.

MFG Kester

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