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Was muss ich beachten wenn ich einen T3 als LKW zulassen will?

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 12:21

Servus,

auf was muss ich achten wenn ich einen T3 als LKW zulassen möchte?

Bitte helft mir!

Danke im voraus!

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14 Antworten
am 9. Mai 2009 um 13:18

Hast Du schon einen T3 oder willst Du dir einen zulegen ?

LKW dürfen sonntags nicht fahren. Sobald dein LKW-Bulli dann einen Hänger zieht, fällt er auch unter das Fahrverbot!

am 9. Mai 2009 um 13:34

3dition

Da Streiten sich die Götter :confused: lies mal hier da sieht die Sache schon wieder anders aus

Naja, wie auch immer. Man sollte sich halt darüber informieren, dass es hier Probleme geben könnte, bevor man ein paar Steuern sparen möchte...

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 13:52

Kaufe morgen wahrscheinlich einen!

Hat hinten keine Sitze drin, überall Glasscheiben und keine Trennwand!

Ob der T3 schon als LKW zugelassen hat erfahre ich erst morgen! wollte mich vorher bloß informieren, was ich zu tun habe wenn er keine LKW Zulassung hat!

Das Sonntagsfahrverbot stört mich nicht!

am 9. Mai 2009 um 14:02

3dition

Recht hast Du ja, bevor der Schuss nach hinter los geht.

 

Grizzly19101989

Wahrscheinlich musst Du, wenn er keine LKW-Zulassung hat alle Scheiden raus machen und eine Trennwand reinmachen.

 

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 14:05

Also Scheiben raus und mit Blech zuschweißen?

Stellt das FA auch Fragen warum man den Bus als LKW zulassen will?

am 9. Mai 2009 um 14:19

hallo, habe meinen bus letzte woche als lkw umtragen lassen... da gibt es von FA zu FA unterschiede was den umbau betrifft. also bei mir hat eine halbhohe trennwand und die scheiben abtönen gereicht... natürlich noch die sitze raus und auf die verschraubungen nen schweißpunkt setzen. gebühr für die umtragung ca 50€... aber man muss bedenken wenn der tüvmann sagt es ist ein lkw muss das FA noch lange nicht der selben meinung sein... hat denk ich auch alles ein bisschen mit glück zu tun (z.B. an einen mitarbeiter beim FA zu geraten der sein gehirn noch nicht breit gesesen hat)...

mfg.,jack

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 15:12

Gibt es sonst noch Sachen zu beachten, außer Trennwand, Scheiben und Sitzbänke?

am 9. Mai 2009 um 17:35

Lies dir mal das hier noch durch.

am 10. Mai 2009 um 10:08

Bau erstmal garnix um, denn mit etwas Glück sagen die einfach ok beim FA und wollen garnix sehen.

Mit etwas Pech wollen sie den Bulli sehen, dann den Bus etwas einsauen, Werkzeug und div. Kartons reinstellen, soll ja nach Nutzfahrzeug aussehen.

Wenn du Glück hast, dann sagen die wie bei mir "Alles klar, ich seh schon das das ein LKW ist".

Wenn die dir einen an die Backe labern, dann ein bischen schleimen und gepfelgt gegenargumentieren. Trennwand lässt sich u.U. nicht wegreden, aber Fester verblechen ist schon aus rein sicherheitstechnischen Aspekten humbug, also immer schön alles auf die kleinen Kinder schieben die ausschließlich im Toten Winkel fahren.

Wenn verblomben der Haltepunkte gefordert wird, schweiß die Gewinde nicht einfach zu, schraube ne alte Schraube rein und befestigen die seitwärts am Kopf mit nem Punkt. So kannste die auch nochmal leicht entfernen.

am 10. Mai 2009 um 11:46

wie der Vorredner schon geschrieben hatte; vorab nix umbbauen! Hatte auch eine LKW-Zulassung und wurde dann per FA als PKW eingestuft.

ein Telefonat reichte - wie, was, warum?

Antwort: Sie bekommen Auflagen 1. Trennwand(egal aus Holz/Blech ) 2. Führungsschienen müssen zugemacht werden 3. Foto`s machen und zuschicken. Da reicht!

Fahre schon seit 5 Jahren mit LKW-Zulassung. Hat noch nie jemand gejuckt. Fahre sehr oft in Polizeikontrollen, weil man mit einem VW-Bus von 86 schon sehr suspekt für die Polizei wirkt. Aber wenn die dann die Fahrräder hintendrinn sehen, winken dann durch.

In Österreich, der Schweiz, Slowenien, Kroatien, Serbien, Griechenland, Türkei juckt es keine Sau, ob LKW oder PKW. Die meisten verstehen eh nur die drei Buchstaben und LKW.

Wichtig für die Versicherung: Das zulässige Zuladungsgewicht sollte < 1,0 to = 999 kg sein; läuft dann als Lieferwagen versicherungstechnisch günstiger.

Steuer für den 70PS-JX = 140 euro.

monatl. Haftpflicht/Allianz = rund 44 euro

Aktuell würde ich mir eher andere Fragen stellen:

1. KAT oder kein KAT? ( Mehrkosten 800 euro f. den KAT + Eintragungskosten + TÜV )

2. Rentiert sich eine Auflastung > 2,5 to

3. Bekomme ich die gelbe Plakette danach auch sicher?

4. Wohne ich in Bayern, wg. KAT - für die restlichen Bundesländer gibt es keine Abnahme.

5. Soll man doch lieber vom LKW zum PKW umtragen?

6. Wie lange kann man noch großflchig ohne KAT rummfahren? usw.

Würde evtl. lieber einen WBX nehmen?

ps: und Ölkühler nicht vergessen! Viel Erfolg!

 

 

ps2: für manche FA-ter reichen angeschweisste Bausstahlmatten über den Seitenfenstern; ich würde da nix rausreissen und zuschweissen? Wenn das FA aber Verblechung will, dann hilft nix anderes als Blech rein?

Themenstarteram 11. Mai 2009 um 16:32

Vielen Dank erstmal!

Ruf morgen mal beim Finanzamt an!

am 11. Mai 2009 um 23:07

d

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

LKW dürfen sonntags nicht fahren. Sobald dein LKW-Bulli dann einen Hänger zieht, fällt er auch unter das Fahrverbot!

Also soweit ich weiss stimmt das so nicht mit dem LKW-Fahrverbot . Sont wären die armen leute ganz schön angesch.... die am Wochenende Umziehen .

Richtig ist das erst ab 7,5 to zlg ein Sonnt. Fahrverbot greift . Mit oder ohne Anhänger ist glaube egal solange das Gespann die 7,49 to nicht überschreitet .

Ohne Gewähr ..aber klingt doch gut *g* ;)

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