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lkw-zulassung - klartext -

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 10:05

hallo zusammen,

habe so einiges über die vorraussetzung für ne lkwzulassung gehört. das mit dem auflasten bringt ja jetzt nix mehr. wie schauts aus mit dem laderaum? da gibts doch auch möglichkeiten (bänke raus, trennwand..)?? kann mir da jemand genaueres sagen?

danke und gruß

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit!@Hass.les doch mal deinen Beitrag durch!Da steht wortwörtlich:und die Löcher für die Gurte verschliessen,dadur ist sichergestellt das die ladung nicht in den vorderen fußraum gelangt.

Das du ein absoluter laie bist sagt doch jetzt auch wieder dein letzter Satz:Ich mußte noch nichtmal auflasten.

Was hat denn ne LKW-Zulassung mit Auflastung zu tun?Nix.Du bist ein Traumtänzer der seine Horrorerfahrung hier als heißen Tip handelt.Apropo-selber machen und dann meckern.Ich arbeite im KFZ-Bereich,da fast jeden Tag auch mit Tüvis zusammen.Unter anderem auch Erstellen von Mustergutachten und Abnahme von Eigenbauten.

wenn ich son Scheiß von nem Tüvi hören würde müsst ich lachen.Unseren Tüvis ist es scheißegal ob du da irgendwas verschweißt.sitze raus und gut.Ich krieg hier auch nen Fiesta als LKW umgeschrieben.

So und jetzt Tchöö und noch viel spaß mit deinem begeisterten FA.gruß Frank!

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am 17. Februar 2005 um 7:14

Servus,

Um überhaupt eine Lkw Zulassung zu bekommen musst du den Bus auflasten lassen auf mind. 2801 kg, außerdem darf der Bus hinten keine Sitze mehr haben und die Gurtpunkte müssen zugeschweißt sein. Ob das mit der Trennwand noch aktuell ist weiß ich nicht. Die Scheiben müssen jedenfalls nicht mehr verdunkelt sein.

Zulassung auf Kombinationskraftwagen lohnt sich nicht mehr da die zum 1. Mai gekippt wird. (Da hättest du die Sitze behalten dürfen, hättest aber auch auflasten müssen.)

Viel Spass mit deinem Bus.

Servus

@Thule:Ich glaub du bringst da was dureinander.lkw-Zulassung hat nix mit Auflastung zu tun.Aber auch gar nix.Über den Sinn und zweck hier nochmal über die Steueränderungen zu reden ist sinnlos.Es passiert was,aber es ist noch nichts durch.

Zur frage:es kommt auf den prüfer an.Manchem reicht der Ausbau der Sitze und Gurte,mancher will die befestigungspunkte zugeschweißt haben.oder die Scheiben verdunkelt.Prüfer fragen.Der Umtrag ist nicht das Problem.

Das fängt beim Finanzamt an.Bei vielen musst du vorfahren und der Beamte kuckt dann auch nochmal.Ausserdem muss bei privaten die LKW Steuer nicht gewährt werden.Viele FA wollen einen Gewerbenachweis.Dies ist gerade bei Umgeschriebenen KFZ das Problem.Als LKW ausgelieferte müssen auch als LKW versteuert werden.Bei umgeschriebenen vermutet das FA erstmal nur den Zweck der Steuerminderung.Gruß Frank!

Themenstarteram 17. Februar 2005 um 9:53

habe jetzt mal mit dem tüv gesprochen und die meinen, das wichtigste sind die gurt- und sitzverankerungspunkte zu verschweisen. alles andere wird wohl von fall zu fall entschieden. das hängt dann auch jeweils vom finazamt ab.

am 17. Februar 2005 um 22:05

zum verschweisen habe ich die schrauben in die gewinde geschraubt und angepunktet. so konnte ich bei späterem bedarf die schweispunkte mühelos aufflexen und die verankerungen problemlos wiederverwenden.

hallo.ich sehe mal wieder das noch keiner einen t3 bus auf lkw zulassung umgeschrieben hat.also das mit dem prüfer fragen ist schon mal nicht schlecht.aber bei einem lkw muß mehr nutz(lade)raum als übrieger(sitz raum sein.beim t3 heißt das die 2.bank ca 5cm nach vorn versetzen die hinteren seitenscheiben blickdicht machen(keine tönungsfolie,nur undurchsichtige folie) und die löcher für gurte verschließen (schweißenoder silikon,etc)dadur ist sichergestellt das die ladung nicht in den vorderen fußraum gelangt.jetzt solte man eine lkw-zulassung vom tüv bekommen.das heißt aber nicht das das finanzamt das auch so sieht.denn die wollen eine durch gehende trennwand hinter der 2.reihe haben.wenn man vorfahren muß sollte man eine drinnhaben (aus gittern zum einschrauben reicht.meißt wollen die aber nur fotos haben. von vorn,hinten und der seite mit geöffneter tür.da das kennzeichen drauf sein muß kann man weit weggehen für das foto und die trennwannd mittels eines schwarzen tuches welches angeklebt wird vortäuschen.hat super geklappt.ach so dann hat man noch bis zu 6 sitzplätze.

Mahlzeit!Ah ein Profi!erfahrungen von einer Umschreibung,Hört,Hört.Erstmal kommt in dem beitrag nix neues-ausser deiner erfahrung beim Tüv-zweitens kommen ein paar Sachen vor die absolut unnütz sind(Scheiben verdunkeln zB) .Also.Was willst du uns sagen?

Ach,und durch das verschließen der löcher ist sichergestellt das keine ladung nach vorne rutscht?

So,So ganz neuer Aspekt!

lustigen Abend noch,Gruß Frank!

am 20. Februar 2005 um 21:24

LKW mit Sitzbank möglich!!!!

 

Hallöchen!

Es ist durchaus möglich, auf der Ladefläche eines "LKWs" Personen legal zu "transportieren"! Es müssen jediglich sichere Sitzgelegenheiten und Sicherheitsgurte, sowie eine direkte Sprech- oder Signalverbindung zum Kraftfahrer bestehen und die Sitze MÜSSEN eingetragen sein. Gilt auf jedenfall, wenn man im Besitz von BCE/Klasse2 ist!?

Desweiteren muß ein T3 nicht auf 2,805t oder mehr aufgelastet werden, um zum LKW umgetragen werden zu können! Die 2,46t Serie reichen völlig aus ( ca 150.-€ Steuer, je nach Amt ). Für weitere Details *wie schon oft gesagt* fragen Sie Ihren TÜV oder Baurat-Sachverständigen.

Wer ein WoMo hat sollte auf 2,805t oder mehr auflasten, da ein WoMo erst ab diesem Gewicht nach Gewicht besteuert wird. Bis dahin wird auf PKW-Niveau berechnet, ziemlich teuer beim Diesel.

Gruß Dirk

am 5. März 2005 um 15:34

Also ich hab nen Gewerbeschein, heisst das das ich meinen T3 einfach als LKW umschreiben kann und das wars. Klar trennwand und co muss ichmachen baer keine auflastung er hat jetzt 2400kg zul. Gesamtgewicht.

hallo oberlehrer. ich habe meine t3 caravelle als lkw mit 6 sitzplätzen zugelassen und das finanzamt war sogar begeistert.das mit der ladun sollte nur heißen das sie beim bremsen nicht in denvorderen fußraum rutschen darf.und wenn mann die ladefläche auf motordeckel oberkante verlängert tut die 2.sitzreihe die ladung aufhalten.und die sitzreihe muß ca. 5-10 cm nach vorn versetzt werden um den laderaum zu vergrößern.der pinglige tüver mißt nach.und auflasten mußte ich ihn auch nicht es gibt auch lkw unter 1 tonne.so und beim nächsten mal erst selbst machen und dann meckern.

am 6. März 2005 um 17:12

ähmm @ hass. bist du der hass?

 

eine verdunkelung der scheiben oder eine trennwand wird vom finanzamt nicht (mehr) bzw. wurde noch nie (die dunklen scheiben, wozu auch?!?) gefordert. dazu gibts auch gerichtsurteile!

sollte das dein prüfer oder finanzbeamter gefordert haben, so lässt sich das keinesfalls verallgemeinern. recht ist, was gesetz ist. alles andere hat sich dann dein beamter eventuell selbst ausgedacht und ich würde ihn mal fragen bzw. scahdenersatz vordern ;)

und ansonsten ist es richtig, dass der laderaum grösser sein muss als der raum zur personenbeförderung. ein centimeter recht da schon aus.

am 6. März 2005 um 18:06

Hat mir auch jemand ne Antwort ?

Mahlzeit!@Hass.les doch mal deinen Beitrag durch!Da steht wortwörtlich:und die Löcher für die Gurte verschliessen,dadur ist sichergestellt das die ladung nicht in den vorderen fußraum gelangt.

Das du ein absoluter laie bist sagt doch jetzt auch wieder dein letzter Satz:Ich mußte noch nichtmal auflasten.

Was hat denn ne LKW-Zulassung mit Auflastung zu tun?Nix.Du bist ein Traumtänzer der seine Horrorerfahrung hier als heißen Tip handelt.Apropo-selber machen und dann meckern.Ich arbeite im KFZ-Bereich,da fast jeden Tag auch mit Tüvis zusammen.Unter anderem auch Erstellen von Mustergutachten und Abnahme von Eigenbauten.

wenn ich son Scheiß von nem Tüvi hören würde müsst ich lachen.Unseren Tüvis ist es scheißegal ob du da irgendwas verschweißt.sitze raus und gut.Ich krieg hier auch nen Fiesta als LKW umgeschrieben.

So und jetzt Tchöö und noch viel spaß mit deinem begeisterten FA.gruß Frank!

am 12. Mai 2009 um 7:56

Hi,

ich habe kurz nach dem Kauf meines Jokers / T3 auf Grund eines Tipps von einem Nachbarn aus Berlin auf der Anreise nach Berlin in NRW - Minden in einer Werkstatt auflasten lassen. 2003! Danach zahlte ich weniger Steuern als der Vorbesitzer (600 € nach seinen eigenen Angaben): also 173 € etwa, es können auch 172 € gewesen sein. Jedenfalls bekam ich dann von meinem Finanzamt in Berlin 2007 eine rückwärtige Nachberechnung und ich musste 485 € nachzahlen bis 10/2005.

Jetzt zahlte ich für 2008 480 € auf das ganze Jahr. Habe ihn natürlich jetzt über den Winter abgemeldet

und fahre jetzt mit nem Saisonkennzeichen.

Gibt es eine Steuervergünstigung bei Rückstufung? Ablastung???

Grüße Jo

joker_berlin

http://joachim-knoll.over-blog.de/

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff

Mahlzeit!@Hass.les doch mal deinen Beitrag durch!Da steht wortwörtlich:und die Löcher für die Gurte verschliessen,dadur ist sichergestellt das die ladung nicht in den vorderen fußraum gelangt.

Das du ein absoluter laie bist sagt doch jetzt auch wieder dein letzter Satz:Ich mußte noch nichtmal auflasten.

Was hat denn ne LKW-Zulassung mit Auflastung zu tun?Nix.Du bist ein Traumtänzer der seine Horrorerfahrung hier als heißen Tip handelt.Apropo-selber machen und dann meckern.Ich arbeite im KFZ-Bereich,da fast jeden Tag auch mit Tüvis zusammen.Unter anderem auch Erstellen von Mustergutachten und Abnahme von Eigenbauten.

wenn ich son Scheiß von nem Tüvi hören würde müsst ich lachen.Unseren Tüvis ist es scheißegal ob du da irgendwas verschweißt.sitze raus und gut.Ich krieg hier auch nen Fiesta als LKW umgeschrieben.

So und jetzt Tchöö und noch viel spaß mit deinem begeisterten FA.gruß Frank!

Ganz ehrlich: Das kann man auch anders sagen und Dein erster Beitrag hier war auch voll auf Konfrontations-Kurs! In einem Forum sind nicht immer alle auf dem gleichen Wissensstand. Wenn Du viel Ahnung hats freu Dich doch drüber - wenn Du keinen Bock Dein Wissen an andere Leute weiter zu geben: Lass es einfach!

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