Was mir als Rollerneuling so auffällt ...
Ich habe ja eine Vespa LXV kaufen können und nun ein paar Kilometer damit zurückgelegt. Da ist zunächst das Fahrverhalten: Unglaublich handlich, man kann förmlich im 90°-Winkel abbiegen. Dafür aber auch sehr empfindlich bei Bodenunebenheiten. Bordsteine kommt man kaum hinauf, selbst abgesenkte muss man vorsichtig anfahren. Aber das hatte ich so ähnlich auch erwartet. Was mich richtig überrascht hat, ist die Motorleistung. Auch zu zweit und unter Ausnutzung der vollen Zuladung kam ich eine 14%-ige Steigung noch gut aufwärts.
Ebenfalls überrascht hat mich die unterschiedliche Größe der vorderen und hinteren Rolle (Rad mag ich dazu nicht sagen). Wozu soll das eigentlich gut sein? Dadurch macht es ja auch keinen Sinn mehr, unter dem linken Seitendeckel eine Ersatzrolle mitzunehmen. Obwohl der Platz wohl vorhanden wäre, bleibt er so ungenutzt. Ich werde mir mal überlegen, was da noch hin passt.
Für alle Fälle habe ich einen kleinen Ersatzteilvorrat angelegt: Zündkerze, Glühbirnen, Sicherung und Pannenspray. Letzteres muss ich hoffentlich nie hinten zur Anwendung bringen: An das Ventil kommt man ja fast gar nicht ran! Vorausschauend, wie ich bin, habe ich auch mal nachgesehen, ob es wohl gelingen kann, im Dunkeln die Birne im Scheinwerfer zu wechseln. Wegen des freistehenden Scheinwerfers bei der LXV sieht das erst einmal leichter aus, aber das Bordwerkzeug ist wohl nur auf die LX abgestimmt. Der freistehende Scheinwerfer erfordert zusätzlich einen Innensechskant, den man erst noch selbst ergänzen muss.
Zum Schluss noch ein Wort zur Bedienungsanleitung: Saumäßig! Alles voller Übersetzungsfehler, manchmal holländisch statt deutsch geschrieben, technische Daten widersprüchlich, teilweise falsch. Nur späterer Originalität wegen, werde ich die Schwarte aufbewahren, aber sicher keinen Blick mehr hineinwerfen.
Ansonsten bin ich sehr zufrieden, jedenfalls bis jetzt. Hätte nicht gedacht, dass eine 50er soviel Spaß machen kann.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Ebenfalls überrascht hat mich die unterschiedliche Größe der vorderen und hinteren Rolle (Rad mag ich dazu nicht sagen). Wozu soll das eigentlich gut sein?
Das Vorderrad bringt ungefähr 80% der Fahrstabilität, kostet mit zunehmender Größe Platz, den die Füße dann nicht mehr haben.
Das Hinterrad trägt nur wenig zur Fahrstabilität bei und kostet beim Helmfach Platz.
Darum ist vorne oft größer als hinten.
Und selbst wenn sie gleiche Zollgröße haben, ist das hintere oft breiter.
Denn Roller sind hecklastig, natürlich besonders im Soziusbetrieb, das Hinterrad muß mehr Gewicht aufnehmen können.
Ein einfacher Radtausch vorne/hinten oder mit Ersatzrad ist somit kaum mehr möglich. Und Scheibenbremse vorne, Trommelbremse hinten tut ihr übriges dazu.
Einen weiteren Vorteil haben kleine dicke Reifen noch: Strassenbahnschienen sind damit fast egal, während ein Fahrradreifen leichter in die Rille flutscht und gefangen wird.
Große breite Reifen wären arg schwer und unhandlich. Die braucht man dann für höhere Geschwindigkeiten, weil man da mehr "automatische" Kreiselstabilität braucht.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Jedenfalls darf man auf dem Parkplatz sogar den Motor laufen lassen (z.B. für die Heizung), wenn man besoffen auf dem Fahrersitz sitzt.
So lange sich die Räder nicht drehen ist das nämlich noch nicht "führen" (eines Fahrzeugs).
Na, da weiss ich aber was anderes:
Schon der Versuch unter Drogeneinfluss, oder im alkoholisierten Zustand den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken, kann als "Fahr-Versuch" gewertet werden und ist auch strafbar !!
Bekifft und/oder besoffen ins Auto setzen/legen darf man sich wohl, aber nicht hinter das Lenkrad setzen und den Schlüssel ins Zündschloss stecken !!! 😰
Oder sind die Gesetze mittlerweile zu Gunsten Alko-Verkehrssündern geändert worden ???
...und Motor im Stand laufen lassen ist sowieso wegen der Umweltverschmutzung strafbar !!! 😰
wölfle
Zitat:
und Motor im Stand laufen lassen ist sowieso wegen der Umweltverschmutzung strafbar
Versuch das mal einem LKW-Fahrer klar zu machen😁
Oder den Taxifahrern.
Zitat:
Original geschrieben von Sharan16
Versuch das mal einem LKW-Fahrer klar zu machen😁Zitat:
und Motor im Stand laufen lassen ist sowieso wegen der Umweltverschmutzung strafbar
Oder den Taxifahrern.
Die haben doch alle "Standheizung" !!!
(Äffchen-Roller natürlich nicht ! die blasen die Abgase vom Auspuff ins Kabuff)
so ne Standheizung kostet heute weniger als 5x den Motor die ganze Nacht laufen lassen und 2x Knöllchen wegen "Umweltverscmutzung" !! 😁
...und bei den heutigen Treibstoffpreisen sowieso !!! 😰
wölfle
ich hab vorhergehenden beitrag noch ergänzt.
darin: handybenutzung auf seitenstreifen mit laufendem motor ist verboten, da verkehrsteilnehmer sich im verkehr befindet. folglich ist auch ohne helm an ampel stehen ebenso verboten oder auch auf seitenstreifen.
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Bei uns am Bahnhof lassen die Taxifahrer gerne minutenlang den Motor laufen.
Aber wann lässt man seinen Rollermotor mal längere Zeit einfach laufen? Mal davon abgesehen verbraucht so ein Motörchen vielleicht nen halben Liter pro Stunde im Stand. Beim Auto sinds auch kaum mehr als 1-2l.
Mir hat mein Händler sogar den Tip gegeben, den Motor kurz laufen zu lassen wenns kalt ist, denn das sei besser bei den kleinen 4taktern.
Und das stimmt auch, direkt nach dem Anlassen "humpelt" er etwas, nach dem Handschuhe anziehen und Helm aufsetzten läuft er rund.
Wenn das Auto richtig zugeeist ist und ich alle Scheiben abkratzen muss, lasse ich es immer vorher an.
Warum? Habe festgestellt, daß ich wenn ich das nicht tue und erst kratze, mich dann reinsetze und den Motor starte, nix sehe weil mein Atem die Frontscheibe von innen vereist und ich dann ohnehin bei laufendem Motor warten muss bis ich was sehe....der Efekt ist also für die Umwelt der gleiche!
Zitat:
Original geschrieben von sasisoli
Mir hat mein Händler sogar den Tip gegeben, den Motor kurz laufen zu lassen wenns kalt ist, denn das sei besser bei den kleinen 4taktern.
Und das stimmt auch, direkt nach dem Anlassen "humpelt" er etwas, nach dem Handschuhe anziehen und Helm aufsetzten läuft er rund.
Eben !! Bei eisiger Kälte starten, in Ruhe den Helm aufsetzen, Handschuhe anziehen und dann langsam losfahren !! SO ist das völlig OK und für Motor und Umwelt akzeptabel !!
Aber nicht, - wie hier mal jemand schrieb - raus gehen, Motor starten, dann reingehen und frühstücken und nach einer viertel stunde dann mal losfahren......😕
wölfle 😉
So wird der Motor auch nicht richtig warm😉
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Oder sind die Gesetze mittlerweile zu Gunsten Alko-Verkehrssündern geändert worden ???
Das Gesetz blieb gleich, aber die höchste Rechtsprechung hat vor Jahren festgestellt, das zum führen von Fahrzeugen die Bewegung gehört.
Hier ein paar gesammelte Urteile:
http://www.jura-hd.de/dokumente/task,doc_view/gid,2997/Itemid,123/Der Handy-Vergleich hinkt, weil in StVO §23 Abs.1a explizit steht, dass der Motor zu dessen Benutzung ausgeschaltet sein muß.
Wo sind denn nun Eure Urteile und Paragraphen?
Und wiie war das nochmal mit dem während der Prüfung geschlafen?
auch in deutschland gibt es widersprüchliche gesetze und gerichtsurteile.
wie gesagt, es gibt urteile die dies oder jenes bestätigen. es kommt nachher auf richter drauf an, wie geurteilt wird.
ich habe ja auch geschrieben, dass streng ausgelegt das helm absetzen bestraft werden kann. urteile gibt es darüber nur wenige bzw wage im inet.
ich denke nicht, dass wenn du an gerade rot gewordene ampel hinfährst, neben polizeiauto stehst und helm kurz abnimmst um dich am kopf zu kratzen die gleich foto und büchlein zücken...
ein klares urteil habe ich gefunden, wobei ein mofa-fahrer mit laufendem motor sein mofa entgegen einbahnstraße schob. er wurde aufgefordert zukünftig helm aufzusetzen, strafe war aber: fahren entgegen fahrtrichtung, was höhere strafe war und daher das ohne-helm nichtig war (es wird nur höchstes vergehen per ordnungswidrigkeit behandelt).
dagegen wenn du helm abnimmst um dich fotografieren zu lassen, vllt noch mit helm schwenkst, dann könnten sie stinkig werden und dich rausholen und dir strafzettel verpassen...
übrigens: hätte der vorher genannte mofa-fahrer sein mofa ausgemacht und über gehweg entgegen einbahnstraße geschoben, so wäre es rechtens gewesen (so mache ich das immer).
das kann man übrigens auch bei nervigen ampel machen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sharan16
verbraucht so ein Motörchen vielleicht nen halben Liter pro Stunde im Stand. Beim Auto sinds auch kaum mehr als 1-2l.
Beim modernen Auto und normal großen Motoren sind es 0,5l/1,0l (Diesel/Benziner) pro Stunde im Standgas, wie der ADAC festgestellt hat.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
wie gesagt, es gibt urteile die dies oder jenes bestätigen. es kommt nachher auf richter drauf an, wie geurteilt wird.
Wenn der BGH gesprochen (bzw. etwas definiert) hat, ist das auch für den allerkleinsten bayrischen Dorfrichter bindend. Das weiß jeder, der in den Jura-Vorlesungen nicht geschlafen hat.
Zitat:
ich habe ja auch geschrieben, dass streng ausgelegt das helm absetzen bestraft werden kann. urteile gibt es darüber nur wenige bzw wage im inet.
Aktenzeichen?
Zitat:
ein klares urteil habe ich gefunden, wobei ein mofa-fahrer mit laufendem motor sein mofa entgegen einbahnstraße schob. er wurde aufgefordert zukünftig helm aufzusetzen, strafe war aber: fahren entgegen fahrtrichtung
Aktenzeichen?
Schieben ist nicht fahren. Man darf Krafträder auch auf dem Bürgersteig oder für Fahrzeugverkehr gesperrten Strassen schieben.
Schieben ist ja auch normal nicht das Problem, aber wenn der Motor an ist schon.
Hatte ich selbst schon gehabt. Nur waren die Polizisten gütig und baten mich nur das Teil auf dem Radweg/Fußweg aus zu machen weil es wegen sowas ein Verwarnungsgeld geben könnte(?). Den Helm hatte ich ab, weil der ohne Fahrtwind total beschlagen wäre.
Es war auf einem Radweg in der Stadt mit Motor an. Der Radweg war nicht für Mofas freigegeben.
Ich denke aber auch, daß es im Ermessen der Beamten liegt gleich die große Keule zu schwingen oder es bei einer Information/Hinweis/Belehrung zu belassen wie in meinem Fall.
Da wo es bei mir zutraf hätte ich auch völlig unkritisch fahren könne, wäre nur nicht erlaubt gewesen.
Wenn man son Ding mitten in der Innenstadt dreht, könnte ich mir vorstellen, daß man da anders reagiert.
Soweit ich das mit bekommen habe ist das ja beim Handytelefonieren auch so: Motor an (auch wenn man steht) -> wohl nicht erlaubt - aus schon.
Dieses "Wissen" bezog ich aus dem TV-Interview mit (echten) Polizisten.
Ein Urteil oder ein entsprechender Passus aus dem Gesetzestext liegt mir dazu aber nicht vor.
Viele liebe Grüße
-->GreenHeaven
Zitat:
Original geschrieben von GreenHeaven
Schieben ist ja auch normal nicht das Problem, aber wenn der Motor an ist schon.
Wegen §30 StVO.
Zitat:
Soweit ich das mit bekommen habe ist das ja beim Handytelefonieren auch so: Motor an (auch wenn man steht) -> wohl nicht erlaubt - aus schon.
...
Ein Urteil oder ein entsprechender Passus aus dem Gesetzestext liegt mir dazu aber nicht vor.
Die Gesetzesgrundlage habe ich bereits (gen Mitternacht) in diesem Thread gepostet.
Aber wenn jemand partout nicht lesen will...
🙁 oops ... hatte ich überlesen.
Krisse Danke! 😁
Bezug zum Roller:
Zitat:
Original geschrieben von tomS
... Schieben ist nicht fahren. Man darf Krafträder auch auf dem Bürgersteig oder für Fahrzeugverkehr gesperrten Strassen schieben.
Schieben ist nicht fahren ... hmm ...
Motor an + Bewegung (wenn auch zu Fuß) = Führen?
Führen = Fahren?
-> Schieben in diesem Fall = Fahren??? 😕
Viele liebe Grüße
-->GreenHeaven