was machen bei Kontrolle der Bodenfreiheit?
was machen bei ..
was kann man machen wenn die bei ner kontrolle mit ihrem brett ankommen und die bodenfreiheit prüfen. ne feste vorschrift gibt es ja nicht nur ne empfehlung. gut mein fahrwerk ist ordentlich eingetragen und auch alle maße wie scheinwerferlichtaustritskante, kennzeichen , reflektoren us stimmen und bodenfreiheit ist 11cm wies in fahrwerksauflagen steht. trotzdem gibts stellen wie kat usw die etwas tiefer sind und die man sich da beschädigt.
was kann man aber tuen wenn die dann einen trotzdem das auto vor ort stillegen wollen oder vorführschein geben?
73 Antworten
bollo mein fahrwerk hat eine abe und ein gutachten der federn und ist eingetragen.
einzig bei dem gutachten ist eine auflage drin:
Zitat:
5.2 Beim ANbau von SPoilern, Türschwellern, Sonderauspuffanlagen o.ä. soll die ausreichende Bodenfreiheit von 110mm nach DIN 70020 berücksichtigt werden
das trifft bei einigen stellen wie kat oder ölwanne nichtmal zu da ist es weniger
tja... was soll man da sagen?
du kannst es ja nicht wirklich verhindern. Wenns blöd läuft kanns bis vors Gericht gehen und du kannst dann mit nem Anwalt drum streiten.
Wenn es keine eindeutige Richtlinie gibt......
Also am besten immer freundlich zu den Mennekens in Grün,Blau oder wie auch immer sein😉
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Zitat:
Original geschrieben von Himeno
man man man da dürfen die im hobbykeller was zusammenbasteln und damit autos stillegen
naja ganz so ist das nicht. Ich mein Willkür dürfen die nicht walten lassen.
Du kannst ja mal nach entsprechenden Gerichtsurteilen suchen, das ist Aussagekräftig.
Wahrscheinlich gab es halt mal so ein Urteil und nach dem bauen die ihre Treppe oder was das ist.
da ich die diskussion parrallel nohc in nem anderen forum führe mal was von dort
urteile dafür gibts scheinbar keine
Zitat:
Zitat von Frank309
Man widerspricht der Sicherstellung.Zitat von Dickie
Das wäre schon mal dumm, denn nach einer Sicherstellungsanordnung kommt bei einem Widerspruch immer die Beschlagnahmung.Mit diesen Brettern / Kanthölzern wird die Bodenfreiheit entsprechend dieser Empfehlung überprüft und wenn man es nicht schafft, dann hat man einen Anhaltsbeweis für eine unzulässige Tieferlegung. Nur einen Anhaltsbeweis, denn ob ein Fahrzeug nun wirklich zu tief oder irgendwie anders unzulässig ist, kann und darf nur eine amtlich anerkannter Sachverständiger feststellen, nicht ein Polizist.
Ein Polizist kann aber die Vermutung haben und muss dann diese Vermutung mit "geeigneten" Mitteln schnell vor Ort überprüfen und wenn sich diese Vermutung durch das Kantholz bestätigt, dann haben die einen Anscheindsbeweis und die Schranke zur Zwangsüberprüfung ist offen.
Ein Widerspruch bringt hier nichts außer Kosten und Zeitverzögerung, denn man widerspricht ja nicht der Tieferlegung, sondern "nur" der polizeilich angeordneten Sicherstellung. Da diese Sicherstellung zur Beweissicherung dient und eine Beweissicherung gemacht werden muss, hat die Polizei das Recht der Beschlagnahmung. Was auch immer dann ausgesprochen wird.
Die Beschlagnahmung hat folgende Konsequenzen: Der Gegenstand (hier das Fahrzeug) darf durch den Fahrer / Halter nicht mehr angetastet werden, aslo bitte keine Kochwurst oder Frischmilch im Sommer im Fahrzeug haben. Anschließend wird der Wagen zu einem Polizeilager abgeschleppt (Kosten) und ein Richter muss innerhalb 3 Arbeits-Tagen (Mo.-Fr.) über die Korrektheit der Sicherstellung entscheiden.
Wie wird wohl der Richter entscheiden, wenn der Anscheinendsbeweis der Polizei richtig war? Richtig, er bestätigt die Sicherstellung und weist den Widerspruch zurück. Damit sind schon 3 Tage praktisch wegen nichts vergangen, zuzüglich der Abschleppkosten zur Verwahrstelle, zuzüglich der Verfahrenskosten wegen dem Widerspruch.
Dann geht der Wagen per Abschlepper zum Sachverständigen und nun wird es strittig, denn der Sachverständige kann dieser Empfehlung von 11 cm aus diversen nachvollziehbaren und richtigen Gründen folgen oder er kann es auch lassen, denn es ist eben nur eine Empfehlung.
Stellt er fest, dass alles in Ordnung ist, dann kann man den Wagen abholen, denn er ist ja in Ordnung (Wurst und Milch entsorgen), Kosten hat man keine (Abschlepper von Verwahrplatz zum TÜV und Gutachten). Ausfallgeld für die Zeit ohne Wagen gibt es nicht, denn das läuft als "erhöhtes Betriebsrisiko", wenn der Wagen umgebaut und somit nicht mehr serienmäßig ist, auch wenn der Umbau zulässig ist.
Stellt der Sachverständige fest, dass "zu tief", dann darf man auch die Abschleppkosten und die Überprüfung zahlen, zusätzlich zur Strafe von 50 Euro und 3 Punkten (A) wegen Erlöschen der BE.
Gegen diesen Bußgeldbescheid (nicht gegen das negative Gutachten) kann man wieder Widerspruch einlegen und mit einem Gegengutachten dann vor Gericht die Zulässigkeit des Fahrzeugs beweisen.
Wird aber wieder eng, einen Anwalt zu finden, denn der Streitwert sind nur die 50 Euro aus dem Bußgeldbescheid, die restlichen Kosten, wie das Abschleppen oder die Gutachtergebühren sind in diesem Verfahren nur indirekte Kosten, die man bei einem "Sieg" zwar wiederbekommt, aber gestritten wird ja um das "Erlöschen der BE" mit dem Bußgeldbescheid von 50 Euro und bei 50 Euro Streitwert haben viele Anwälte nicht mehr ganz so viel Elan, insbesondere, wenn man auch noch das Gegengutsachten erstmal selber zahlen muss.
Nun hat man aber gegen den Bußgeldbescheid geklagt, steht vor dem Richter und der hat zwei Gutachten (ein negatives und ein positives) vor sich und muss sich entscheiden, welches dieser beiden nun das "Richtige" ist, was passiert: er gibt ein drittes (seins) Gerichtsgutachten in Auftrag und afür sollte der Wagen aber immer noch "unten" sein, was aber gleichzeitig bedeutet, das man mit dem Wagen nicht fahren darf, denn es könnte ja die BE und damit der Versicherungsschutz erloschen sein. Wie dann dieses Gutachten ausgeht und wie der Richter, der in seiner Entscheidung frei ist, dann entscheidet ...
Wobei einem dann allerdings wieder die nächste Instanz vor einem Oberlandes-Gericht zur Verfügung steht, allerdings nicht nur dem Fahrer / Halter, sondern auch dem Staatsanwalt / Bußgeldstelle.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann ....
Da bisher alle zwischendrin verstorben sind, gibt es kein rechtsverbindliches OLG-Urteil, was allgemeingültig ist und endlich bei diesem Thema ein festes Maß vorgegeben hat.
Allerdings gibt es mittlerweile Vorgaben von der EU, die entsprechen den Werten in dieser deutschen TÜV-Empfehlung, sind aber noch nicht (in Deutschland) in Landesrecht umgesetzt, kann auch keiner sagen wann das passieren wird. Es wird aber davon ausgegangen, dass dies in den nächsten 3-5 Jahren passieren wird.
das Problem ist meiner MEinung nach ganz einfach.
Du bewegst dich irgendwo in der Grauzone. Wenn du jetzt an doofe Polizisten gerätst die es hart auf hart kommen lassen, können die dir ans Bein pinkeln.
Ausfechten wird wohl wegen so ner lappalie nichts bringen wie du ja schon in nem anderen Forum gehört hast.
Meiner Meinung nach bringt hier oft geheuchelte Freundlichkeit usw am meisten.
Also wenn sie dich anhalten, sag halt das tut dir leid, du hast nix gewusst usw. Und hoff das sie dir nur ne Mänelkarte ausstellen bzw garnix machen da es ja eingetragen ist.
hi,
ich fahr auch nen rp, und der kat ist etwas tief.
darf ich meinen vsd durch das originale ersatzrohr tauschen?
im gutachten steht, "Die Schalldämper sind auch einzeln zulässig"
aber abgenommen, und eingetragen ist alles, also vsd msd esd
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
trotzdem was ist dann wenn die mit ihren gebilden kommen und meine bodenfreiheit prüfen wollen?
Dann biste halt angeschissen, so einfach ist das!
@himeno
jo, ne gr. a ab kat 😉
und da der rp ab werk schon ein ersatzrohr hat, will ich mir das wieder dran machen, somit ist das "gewicht" am kat geringer, und er hängt nimmer so runter 😉
Zitat:
Original geschrieben von Reality
Dann biste halt angeschissen, so einfach ist das!
Eben, deswegen einfach die Richtlinien / Vorschriften beachten / einhalten, dann passiert sowas nicht. 😉
Oder halt gleich ein gescheites Gewinde rein, dann kann man sich evtl. rausreden dass man sich bei der Einstellung vertan hat.
Dann gibts allerhöchstens ´ne Mängerlkarte und gut ist.
Aber mit einem nicht verstellbaren Fahrwerk rumfahren, womit die Karre zu tief ist, wäre mir zu heikel. 😮