was machen bei Kontrolle der Bodenfreiheit?

VW Golf 1 (17, 155)

was machen bei ..

was kann man machen wenn die bei ner kontrolle mit ihrem brett ankommen und die bodenfreiheit prüfen. ne feste vorschrift gibt es ja nicht nur ne empfehlung. gut mein fahrwerk ist ordentlich eingetragen und auch alle maße wie scheinwerferlichtaustritskante, kennzeichen , reflektoren us stimmen und bodenfreiheit ist 11cm wies in fahrwerksauflagen steht. trotzdem gibts stellen wie kat usw die etwas tiefer sind und die man sich da beschädigt.
was kann man aber tuen wenn die dann einen trotzdem das auto vor ort stillegen wollen oder vorführschein geben?

73 Antworten

das ist auch 40 er tieferlegung 😉

er hat haltn bisschen verfolgungswahn mit seinem serien 40/40

himeno sollte mal lieber weniger fernsehen.
dann gehts auch wieder looool
gruß oster

Zitat:

Original geschrieben von Madrew


das ist auch 40 er tieferlegung 😉

Und wie man sieht sind da 11cm Bodenfreiheit wohl gar kein Problem! 😁

Sieht aus wie n 2 Jahre altes FK 40/40 Fahrwerk,dann isses nämlich so 55-65.............

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Zitat:

Original geschrieben von oster 253


er hat haltn bisschen verfolgungswahn mit seinem serien 40/40

himeno sollte mal lieber weniger fernsehen.
dann gehts auch wieder looool
gruß oster

wer er? pass auf freundschen

nein sind über 8 jahre alte serienstossis mit FK Federn 😉
dank 17 zoll und der immer höheren achslasten kam ich von jahr zu jahr der strasse immer etwas näher 😁

jetzt mit neuem Fahrwerk ist er zum glück wieder etwas höher & fahrbar

Dein Problem ist ganz einfach gelöst.
Natürlich gibt es eine solche vorgeschriebene Mindesthöhe. Und
die ist zwischen dem tiefsten Punkt des Fahrzeuges und der Fahrbahn, also wo auch immer Dein tiefster Kfz-punkt ist.
Die Mindesthöhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
geregelt. So kann es vorkommen, daß wenn Du in einer anderen Region unterwegs bist als in der der Du wohnst bzw Deine Zulassung erhalten hast. anghalten wirst und Dir die Weiterfahrt untersagt wird.
Sicher Legt die Polizei Dein Fahrzeug nicht selbst still, jedoch können sie wegen der ich sags mal "nicht Ferkehrssicherheit" die Weiterfahrt untersagen und im schlimmsten Fall Das Fahrzeug zur Beweissicherung mitnehmen. Unter diesem Vorwand kann eigendlich jedes Fahrzeug mitgenommen werden. Nun kommt das Fahreug nach mitnahme zu einem von der Polizei beauftragten Gutachter. Sollte er auch der Meinung sein, daß Auto entspricht nicht der Mindesthöhe, so wird es stillgelegt. Gerne wird auch nach anderen Gründen gesucht um eine Mitnahme des Kfzs zu rechtfertigen, denn schließlich warten so Kosten wie Abschleppen, Sicherstellungskosten, Gutachtenkosten usw. Also wirklich vorsicht!
Auch eine Eintragung der Höhe alleine reicht nicht aus um sich zu schützen, denn für Geld kann man ja alles eingetragen bekommen, auch illegale. Jedenfalls kommt ein unabhängiger
Gutachter der Polizei. Du kannst ja streiten, dann kommt noch ein Gutachter vom Gericht usw . Alles zahlst am Edne Du!
Ach ich vergaß, im schlimmsten kommt noch ein Strafverfahren auf dich zu!
Also denke drann Eigentum verpflichtet und Unwissenheit schützt nicht.
Aber nun noch was gutes! Schau mal in den neuen Riegerkatalog 2006 Seite 014, da steht dass eine Spoilerbodenfreiheit von 80mm nicht unterschritten werden darf.
Ich hoffe ich konnte helfen. Tschau

ich schraub meinen auch wieder auf seriehöhe hoch 😉

Hallo

Hier mal mein Jetta mit 80/80 Fahrwerk und 14 Zöller mit Tüv segen. Tiefster Punkt ist der Kat mit 5 cm

Gruss Tommy

Wenn hier alle andere Besserwisser mal Ihr Saudummen Kommentare lassen würden, wäre der Thread halb so lang.
Die Frage von Himeno war echt einfach, damit hat nichtmal ein Hauptschüler Probleme.
Hätte nicht gedacht, daß innerhalb eines Tages so viel Unfug zusammen kommt.

Es ist doch völlig egal, ob Ihr Auto nur 20 cm oder 40 cm tiefer ist. ES IST EINE TIEFERLEGUNG !
Und wenn Sie nen Bericht gesehen hat und nun EUCH um Rat fragt, was zu tun ist, wenn tatsächlich mal Fall X passiert, dann behandelt Sie doch bitte trotzalledem mit Respekt.

schon klar das es sich hier um die 11cm bodenfreiheit dreht. aber was ist mit der 50 cm lichtaustrittskante bis zum boden die bei der rennleitung auch eine grosse rolle spielt?

vor 01/88 oder so nicht gültig. ausserdem könnte es ja der fall sein, das die 50cm zwar eingehalten sind, jedoch nicht die 11cm freiheit nach utnen

Hallo! 🙂

Erstmal "Danke!" in Richtung Jazzy - sie trifft mit Ihrer Aussage ja wohl den oft bemühten Nagel auf den Kopf!

Dann war ich vorhin mal bei der Dekra und dort hat man mir einfach nur nochmal das bestätigt, was man auch auf deren Seite unter "Bodenfreiheit bei Tieferlegung" findet!
Das ist zwar kein Gesetz, wird aber im Allgemeinen so gehandhabt, als wäre es eines - und das wohl auch Bundesweit!

Ansonsten möchte ich einigen Leuten mal empfehlen, sich in Zukunft mal ein bißchen am Riemen zu reissen! 😉

Gruß, Dynator 🙂

Hmmm,das ist jetzt auch wieder nicht sonderlich aussagekräftig,weils doch wieder verdammt viel Spielraum lässt(ausnahmefälle............).
Ich denk ma wir sollten aber eigentlich froh sein,das es diesen Spielraum noch gibt,den wenn irgendwann mal eine einheitliche Gesetzesreglung gemacht wird,glaub ich wird die seeehr streng ausfallen.

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