was mache ich mit der sensormatte wenn ich sportsitze einbaue??
hi leute, problemfrage steht in der überschrift.
wer kann helfen?
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von coupe-sprinter
Das kleine schwarze Kästchen gibt´s wirklich, was Golf Lila Laune meinte, allerdings ist das nur vorhanden bei Facelift Modellen wo die SBE eingebaut is, is anscheinend irgendwelcher Elektronikkram drin.
Natürlich gibt es diese Kästchen unterm Beifahrersitz. Allerdings wurde geschrieben das es ein "Nachrüstteil" von BMW gibt welches man
ersatzweiseanstelle der SBE einsetzen kann, so als eine Art "Dummy", und das stimmt ja wohl definitiv nicht.
Der Beifahrerairbag kann einzeln und geziehlt nur durch ein Umprogrammieren des Airbag-Steuergerätes deaktiviert werden.
Die "Vor-Facelift-Modelle" haben die Steuerelektronik überings auch unter dem Beifahrersitz.
Ich weiß dass du das wußtest. Sollte nur für alle hier ersichtlich sein, nicht dass dann jemand behauptet es gäbe doch so ein Kästchen weil er´s unter seinem Beifahrersitz gefunden hätte.
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Wir reden hier aber von Sportsitzen und den daras folgenen Fehler😉
Also lösen sie in dem Fall auf jeden Fall aus😁
Das mit dem TÜV ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?(!):
1# Sportsitz eingebaut, Sitzbelegungserkennung abgeklemmt, kein dummy-gerät eingebaut, keine Neuprogrammierung eines Steuergerätes => Airbagwarnlampe geht an (wenn jetzt nichts mehr passiert würde der Airbag tatsächlich noch auslösen).
2# Es könnte folgendes eintreten: gravierender Fehler im Rahmen des Airbagzündmechanismus tritt auf, aber: Keiner merkt es, da die Airbaglampe ja eh schon permanent einen Fehler signalisiert.
3# Du fährst zum TÜV............Woher soll der wissen, dass (2#) nicht passiert ist oder in der Zukunft von Dir unbemerkt passieren wird????????? Vielleicht bei der TÜV Prüfung einen Probeunfall veranstalten, um zu sehen ob der Airbag auslöst????
Also: Der Großteil der TÜV Prüfer wird hier keine Plakette erteilen! Sonderfälle (z.B. Prüfer persönlich bekannt...) mögen durchaus die Ausnahme bilden.
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Das mit dem TÜV ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?(!):
1# Sportsitz eingebaut, Sitzbelegungserkennung abgeklemmt, kein dummy-gerät eingebaut, keine Neuprogrammierung eines Steuergerätes => Airbagwarnlampe geht an (wenn jetzt nichts mehr passiert würde der Airbag tatsächlich noch auslösen).2# Es könnte folgendes eintreten: gravierender Fehler im Rahmen des Airbagzündmechanismus tritt auf, aber: Keiner merkt es, da die Airbaglampe ja eh schon permanent einen Fehler signalisiert.
3# Du fährst zum TÜV............Woher soll der wissen, dass (2#) nicht passiert ist oder in der Zukunft von Dir unbemerkt passieren wird????????? Vielleicht bei der TÜV Prüfung einen Probeunfall veranstalten, um zu sehen ob der Airbag auslöst????
Also: Der Großteil der TÜV Prüfer wird hier keine Plakette erteilen! Sonderfälle (z.B. Prüfer persönlich bekannt...) mögen durchaus die Ausnahme bilden.
Ist ja alles schön und gut😁
Aber das hat jetzt (erstmal ) nichts mit den Sitzen zu tun!
Es ist klar,das er mit leuchtender Lampe kein Tüv bekommt😉 *lol*
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Zitat:
Es ist klar,das er mit leuchtender Lampe kein Tüv bekommt *lol*
es sei denn die lampe geht kaputt und die led auch 😉
Zitat:
Original geschrieben von RacingSchlumpf
es sei denn die lampe geht kaputt und die led auch 😉
Der genaue (Würg) Prüfer schaut erst bei eingeschalteter Zündung, ob die Kontrolllampen grundsätzlich leuchten und dann bei angelassenem Motor, ob diese erlöschen. Eine defekte LED oder Glühlampe fällt also auch auf.
Ich bekomme ohnehin Brechreiz bei dem Gedanken, dass bei nach StVO nicht vorgeschriebenen aber im Auto vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, die nicht funktionieren keine TÜV Plakette vergeben wird. Gesteigert werden soll das ganze dann ja wohl noch mit der standardisierten Fehlerspeicherauslese beim TÜV ab 20xx, wie in anderen Beiträgen schon vielfach diskutiert......
Es wird also almählich Zeit für den Zweitwohnsitz in Holland...
Zitat:
Original geschrieben von herrlocke
Der genaue (Würg) Prüfer schaut erst bei eingeschalteter Zündung, ob die Kontrolllampen grundsätzlich leuchten und dann bei angelassenem Motor, ob diese erlöschen. Eine defekte LED oder Glühlampe fällt also auch auf.
Ich bekomme ohnehin Brechreiz bei dem Gedanken, dass bei nach StVO nicht vorgeschriebenen aber im Auto vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, die nicht funktionieren keine TÜV Plakette vergeben wird. Gesteigert werden soll das ganze dann ja wohl noch mit der standardisierten Fehlerspeicherauslese beim TÜV ab 20xx, wie in anderen Beiträgen schon vielfach diskutiert......
Es wird also almählich Zeit für den Zweitwohnsitz in Holland...
Wo ist das Problem? Wenn man nichts zu verbergen hat,passiert einem doch nichts😁
Im übrigen,ist das mit Fehlerspeicher auslesen nur für Canbus systeme oder so.
Nicht für Uns😉
So ist das, und was wäre so schlimm dran, wenn die Gebühren net teuerer oder zu teuer werden?
Wenn was kaputt is muss es sowieso gerichtet werden.
Ich weiß ja nicht wie manch anderer mit seinem Auto verfährt, aber ich repariere das was kaputt ist, und wenn´s nur ein Plastikinnenteil is.
Und bei Sicherheitsrelevanten Teilen erst recht.
Habe selbst im Winter immer alte Autos ~ 15 Jahre, schaffen den Tüv aber trotzdem ohne Mängel, und das nicht weil ich Autos für über 1000 EUR hole, sondern 100-200 EUR Kisten die dann halt mit Ersatzteilen vom Schrott oder Ebay wieder flottgemacht werden.