Was kostet eine Verlängerung der Euro+
Wer von Euch kann mir sagen, was eine Verlängerung der Euro+ kostet ?
Danke.
Gruss
Frank
18 Antworten
habs uns mal aufgeschrieben von der Condor
den Umfang!!! der Turbo ist definitv drin!
bei wem kann man die Condor abschliessen?
nur direkt wenn man keinen BMW fährt?
weiss jemand was die dann kostet?
§ 3
Welchen Umfang hat die Condor-
Garantieversicherung?
(1) Folgende Baugruppen und Bauteile sind
versichert:
Motor
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf
und -dichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren,
alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung
stehenden Innenteile, Zahnriemen/
Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne,
Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und
Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz;
Schalt-/Automatikgetriebe
Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich
Drehmomentwandler und Hauptmodul
für elektronische Getriebeschaltung bei
Automatikgetrieben;
Achs-/Verteilergetriebe
Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb)
einschließlich aller Innenteile;
Kraftübertragungswellen
Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke;
Lenkung
das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe
mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe
mit allen Innenteilen und Modul für
elektronisch gesteuerte Lenkhydraulik;
Bremsen
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker,
Bremskraftregler und Bremskraftbegrenzer;
Hydropneumatik
HD-Pumpe, Druckregler, Höhenkorrektor,
Federkugel und Druckspeicher;
Kraftstoffanlage
Elektronische Einspritzanlage mit den Teilen
Steuergerät, Drosselklappensteuerung,
Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-
Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe,
ferner Einspritzpumpe, Vergaser und
Turbolader;
elektrische Anlage
Lichtmaschine mit Regler, elektronische
Zündanlage mit den Teilen Zündspule, elektronisches
Steuergerät oder Zündtransistor,
ferner Anlasser, Klimaanlage mit den
Teilen Kompressor, Kondensator, Lüfter
und Verdampfer;
Kühlsystem
Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe,
Kühler für Automatikgetriebe
und Visco-/Thermolüfter;
Fahrdynamiksysteme
Antiblockiersystem (ABS) mit den Teilen
elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit,
Drehzahlfühler und Schalter; Antriebsschlupfregelung
(ASR) mit den Teilen Drehzahlsensoren,
elektronisches Steuergerät,
Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe;
automatisches Sperrdifferential
(ASD) mit den Teilen elektronisches Steuergerät,
Hydraulikeinheit, Drehzahlsensoren
und Schalter; automatischer Allradantrieb
(4 Matic) mit den Teilen elektronisches
Steuergerät, Hydraulikeinheit, Hydraulikpumpe
und -behälter, Drehzahlsensoren,
Lenkwinkelsensor und Schalter; elektronisches
Fahrstabilitäts-Programm (ESP) mit
den Teilen Steuergerät, Hochdruck-/Rückförderpumpe,
Vorladepumpe, Drehzahlgeber,
Umschaltventil Hauptbremszylinder
und Sensoren für Querbeschleunigung,
Bremsdruck, Lenkwinkel und Drehgeschwindigkeit;
Sicherheitssysteme
Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer,
die vom Hersteller serienmäßig gelieferte
elektronische Wegfahrsperre mit den Teilen
Steuergerät, Sende- und Empfangsmodul
und Empfängerantenne, Zentralverriegelung
mit den Teilen Schalter, Magnetspule,
Sperrmotoren, Türschlösser und
Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume
und Leitungen).
(2) Versichert sind auch Schäden an Dichtungen
sowie Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,
Schläuche und Rohrleitungen,
Zündkerzen und Glühkerzen, soweit
ihr Ersatz im Falle eines entschädigungspflichtigen
Schadens an einem der in Absatz
1 genannten Teile technisch erforderlich ist.
(3) Nicht versichert sind:
a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen
sind;
b) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe,
Chemikalien, Filtereinsätze, Kühlund
Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit,
Öle, Fette und sonstige Schmiermittel.
§ 4
Welche Leistungen erbringen wir?
(1) Wir ersetzen die erforderlichen und tatsächlich
angefallenen Kosten der Reparatur
einschließlich aller notwendigen Ersatzteile.
(2) Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten
sind die Arbeitszeitwerte des Herstellers.
(3) Die Materialkosten ersetzen wir ausgehend
von der Betriebsleistung der betroffenen
Baugruppe am Tag des Schadens
nach folgender Staffel:
Erstattungssatz
der
Materialkosten Staffel
100 % bis 50.000 km
90 % bis 60.000 km
80 % bis 70.000 km
70 % bis 80.000 km
60 % bis 90.000 km
50 % bis 100.000 km
40 % über 100.000 km
(4) Ist bei Reparaturbeginn erkennbar, dass
die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit,
wie sie bei einem solchen
Schaden üblicherweise eingebaut wird,
überschreiten, so beschränkt sich unsere
Leistung auf die Kosten dieser Austauscheinheit
einschließlich der Aus- und Einbaukosten.
(5) Wir ersetzen keine Kosten
a) für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit
sie nicht im Zusammenhang mit einem
entschädigungspflichtigen Schaden
anfallen;
b) aus mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden,
z. B. Fracht-, Entsorgungs-,
Abschlepp-, Mietwagenkosten und Entschädigung
für entgangene Nutzung.
(6) Werden gleichzeitig Reparaturen und
Inspektionen durchgeführt, die nicht versichert
sind, so wird die Dauer der entschädigungspflichtigen
Reparaturen mit Hilfe
der Arbeitszeitwerte des Herstellers ermittelt.
(7) Ihr Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten
wird in seiner Höhe beschränkt
durch den Wiederbeschaffungswert des
Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Eintritts eines
entschädigungspflichtigen Schadens. Der
Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den
Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges
gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben.
§ 5
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
ausgeschlossen?
(1) Von der Versicherung ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen ausgeschlossen sind
Schäden, die verursacht werden durch:
a) Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her
plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
Ereignis;
b) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
Blitzschlag, Erdrutschungen, Erdbeben oder
Überschwemmungen sowie durch Brand
oder Explosion;
c) Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere
Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme,
Entziehung oder sonstige Eingriffe von
hoheitlicher Hand;
d) Kernenergie oder Radioaktivität;
e) mut- oder böswillige Handlungen Dritter,
insbesondere Sachbeschädigung, Entwendung,
Diebstahl, unbefugten Gebrauch,
Raub oder Unterschlagung;
f) Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit
Renncharakter oder an den dazugehörigen
Übungsfahrten;
g) Überschreitung der vom Hersteller festgesetzten
zulässigen Achs- oder Anhängelasten;
h) Verwendung ungeeigneter Schmier- und
Betriebsstoffe;
i) Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
des Fahrzeuges (z. B. Tuning) oder den
Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die
nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
j) Einbau einer erkennbar reparaturbedürftigen
Sache, es sei denn, dass deren Reparaturbedürftigkeit
nachweislich weder Einfluss
auf den Eintritt des Schadens noch auf dessen
Umfang gehabt hat.
(2) Nicht versichert sind Schäden, für die ein
Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag
oder aus anderweitiger Garantiezusage
eintritt oder einzutreten hat.
§ 6
Wann beginnt und wann endet der
Vertrag?
(1) Ihr Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten
Zeitpunkt, wenn Sie den Versicherungsschein
innerhalb von 14 Tagen durch Beitragszahlung
einlösen.
Zahlen Sie später, beginnt der Versicherungsschutz
erst mit Ihrer Beitragszahlung, jedoch
frühestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Für
Schäden, die vor Ihrer Beitragszahlung eintreten,
entfällt unsere Verpflichtung zur Leistung.
(2) Der Versicherungsschutz endet, ohne dass
es einer Kündigung bedarf, zu dem im Versicherungsschein
vereinbarten Zeitpunkt. Erreicht
Ihr Fahrzeug vor diesem Zeitpunkt eine
Gesamtkilometerleistung von 120.000 km,
endet der Versicherungsschutz mit dem Erreichen
dieser Leistungsgrenze bereits zu diesem
Zeitpunkt.
also wir verlängern von Jahr zu Jahr. Kostet ca. 550 Euro incl. E+ - Check !!
(Bj. 09/2001, 77 Tkm, Scheckheft)
Wichtig ist stets nur, dass INNERHALB der bestehenden Garantie verlängert wird.
P.S.: Wir sind im übrigen keine Krawattenträger 🙂
Greets, Olli
IMOH ist es ein Unterschied ob man bei einer BMW-Niederlassung sein Wagen kauft oder beim BMW-Händler.
Ich habe mit der E+ in München telefoniert, die sind dafür Zuständig wenn der Gebrauchtwagen von einer Niederlassung ist. Die meinten es wäre keine Verlängerung möglich.
Bei der E+ welche für BMW-Händler zuständig ist, sagte man mir, das ich die Garantie verlängern kann.
Tja, da ich meinen Wagen in der Niederlassung -Stuttgart gekauft habe, habe ich pech gehabt.
Also gibt es zwei verschiedene Garantien von E+. Einmal für BMW-Händler und ein mal für BMW-Niederlassungen.
Gruß