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Was kostet eine Verlängerung der Euro+

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 6:09

Wer von Euch kann mir sagen, was eine Verlängerung der Euro+ kostet ?

Danke.

Gruss

Frank

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18 Antworten

Hallo,

habe dafür 205 Euro gezahlt.

Machen Sie aber nicht mehr.

Nur noch in Außnahmefällen oder bei sehr betuichten Leuten!

War am Mittwoch auch da und hab nachgefragt.

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 6:34

Kommt also drauf an, ob Du Krawatte trägst oder was ?

Kann dioch nicht sein, dass verschiedene Kunden verschieden behandelt werden.............................

Bzgl. einer Verlängerung der EURO+ bekommst Du 1000 verschiedene Antworten. Einige :) sagen, dass eine Verlängerung nicht möglich sein, andere wiederum behaupten, dass nur eine abgespeckte Version der EURO+ mit geringerem Leistungsumfang zu bekommen sei und dann gibt es noch :), die sowas für bis zu 900,00 €uro anbieten.

Es gibt - warum eigentlich nicht??? - hier also keine klare und einheitliche Linie seitens BMW oder der :). :(

Zitat:

Original geschrieben von BWM touring

Kommt also drauf an, ob Du Krawatte trägst oder was ?

Danach kann man nicht mehr gehen.

Auch wenn du in total abgeranzten Klamotten auftauchst, kann es sein das du Millionär bist.

Geher danach, welches Modell du fährst und/oder es ein Neuwagen war und/oder der wievielte.

Zitat:

Kann dioch nicht sein, dass verschiedene Kunden verschieden behandelt werden.............................

Kann nicht, aber wo ist es nicht so? Bei Aldi vieleicht.

Selbst bei den Ärzten isses so. ;)

 

Jedenfalls wird die E+ nicht mehr verlängert, bei gebrauchten.

Als Anschlussgarantie an die 2Jahre bei einem Neuwagen, ist es wohl noch möglich. Liegt aber auch ein wenig im Ermessen der NL ob sie verlängern.

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 6:54

Gibt es denn Alternativen, die ich selbst abschließen kann ?

Und dann auch evtl meine Werkstatt selbst aussuchen kann ???

 

Frank

am 29. Mai 2007 um 9:57

Ich häng mich hier mal ran.

Danke BMW. Bei mir läuft die E+ für meinen jetzt 3 Jahre alten 320d Ende Juli ab.

Was tun? Gibts ne günstige Alternative zur E+ oder muß ich ihn doch abstoßen und mir was mit 5 Jahren Audi Gebrauchtwagengarantie holen?

Würde mich auch interessieren.

am 29. Mai 2007 um 10:51

Guckst Du hier :

http://www.condor-versicherungsgruppe.de/

Auf Produkte/Kraftfahrt/Garantie gehen !

Grüssle

Mike

PS. Stelle gleich nochmal nen Ellenlangen Text zum Thema ein. Hört sich ganz interessant an.

am 29. Mai 2007 um 10:53

Wie versprochen *fg*

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.

 

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

 

Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

 

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

 

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.

 

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht

hat schon jemand die Leistungen und Ausschlüsse der Condor mit der E+ verglichen?

also 3 punkte:

1. garntieverlängerung e+ geht bis max 4 jahre- liegt aber im ermessen des abschliessenden mitarbeiter/der neiderlassung, die das im falle eines falles gegenüber der versicherung plausibel begründen muss

2. die condor versicherung ist genau die versicherung, die (über bmw) die e+ versicherung abschliesst.... die leitungen sind exakt die gleichen (weil exakt die gleiche police nur mit anderem namen)

3. es gibt diverse anbieter von solchen garantie-versicherunge... sehr gute erfahrungen hab ich persönlich und bekannte auch bei älteren autos mit folgender gemacht (leistung bis 10jahre fahrzeugalter/ 180000km !):

gebrauchtwagen garantie

Gruß,

Kai

Zitat:

Original geschrieben von KaiMüller

gebrauchtwagen garantie

Gruß,

Kai

"Motor

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ölkühler, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile.

Kraftübertragungswellen

Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, elektronische Differentialsperre (EDS), Antriebsschlupfregelung (Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, EDSVentilblock, Druckspeicher und Ladepumpe).

Schalt- und Automatikgetriebe

Getriebegehäuse und alle beweglichen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Nehmer- und Geberzylinder, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz, Führungs- und Nadellager (in Verbindung mit einer Getriebereparatur), Zwischengetriebe.

Achsgetriebe

Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile.

Bremsen

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, mechanisches ABS und vom elektronischen ABS Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler.

Kühlsystem

Kühler, Heizungskühler, Thermostat und Wasserpumpe.

Kraftstoffanlage

Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzanlage, Vergaser und Abgasturbolader, Zusatzluft- und Zündungssystem bei Nachrüstung.

Elektrische Anlage

Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule, Vorglühanlage und Klimaanlage (Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer).

Lenkung

mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen.

Sicherheitssysteme

Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer.

Abgasanlage

Lambda-Sonde (Hosenrohr mit Befestigungsteilen in Verbindung mit Erneuerung der Lambda-Sonde)."

 

20€ pro Monat für meinen kleinen?!

Ist ja recht günstig, aber die Leistungen sind doch nicht die gleichen wie bei der E+?!

 

Lohnt sich das, was meint ihr?

ich les nix von Turbolader ist der da enthalten, nur dann wärs ja interessant...... ist bei der Condor der Turbolader drin?? was für positive Erfahrungen mit der Versicherung hast du gemacht? was war genau defekt? oder wurde bezahlt?

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