Was kostet eine Frontscheibe für Golf V Plus ???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo , wer kann sagen was eine neue Frontscheibe für Golf Plus kostet ? Heute auf der BAB ist es passiert durch Steinschlag auf der Fahrerseite, jetzt muss ich laut freundlichem eine neue haben !

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen. Eine "Randzone" gibt es bei den Vorschriften nicht und ist nur eine Erfindung von Betrieben, die an der Stelle nicht reparieren möchten, da man hierfür Fingerspitzengefühl und Know-How benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer


Es gibt auch Händer da muss man keine Selbstbeteiligung zahlen.
...
Also Augen auf beim Scheiben kauf.

Und Ohren auf beim Versicherungsbetrug...

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

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Hatten wir dies ganze Thema nicht schon 😕

Ich finde zig Freds über dieses Thema !

Es gibt auch Händer da muss man keine Selbstbeteiligung zahlen.
Natürlich nicht VW und Carglass aber schon bei ATU kommen die einem entgegen.

Also Augen auf beim Scheiben kauf.
Ach ja geht natürlich nur bei TK

Oder mal bei e-bay schauen

Hallo zusammen,

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen. Eine "Randzone" gibt es bei den Vorschriften nicht und ist nur eine Erfindung von Betrieben, die an der Stelle nicht reparieren möchten, da man hierfür Fingerspitzengefühl und Know-How benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer


Es gibt auch Händer da muss man keine Selbstbeteiligung zahlen.
...
Also Augen auf beim Scheiben kauf.

Und Ohren auf beim Versicherungsbetrug...

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer


Es gibt auch Händer da muss man keine Selbstbeteiligung zahlen.
...
Also Augen auf beim Scheiben kauf.
Und Ohren auf beim Versicherungsbetrug...

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

vielleichrt hat man ja einen Werbeaufkleber auf der Scheibe und der wird einem dann mit einem Betrag in höhe der SB bezahlt.

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Und Ohren auf beim Versicherungsbetrug...

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Oh Mister wichtigtuemeister vielleichrt hat man ja einen Werbeaufkleber auf der Scheibe und der wird einem dann mit einem Betrag in höhe der SB bezahlt.

Vielleicht gibt es auch Leute, die sich einer Straftat nicht unbedingt bewusst sind, weil es ihnen ein Bekannter geraten hat, das zu tun und man dem vertraut. Von daher hat der Hinweis nichts mit Wichtigtuerei zu tun, sondern eher als Hinweis. Jeder kann mit dem Hinweis machen, was er will. Aber es ist ja hierzulande leider der Fall, wenn einer einem nen Tip gibt, dass der dann ein Wichtigtuer ist. Man kann ja alles selbst und das viel besser 🙄

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer


vielleichrt hat man ja einen Werbeaufkleber auf der Scheibe und der wird einem dann mit einem Betrag in höhe der SB bezahlt.

Ich habe extra den Link zur Urteilsammlung oben gepostet.

Auch ein Urteil bezüglich der Werbeaufkleber ist mit dabei. Auch hier sehen die Richter den Straftatbestand des Versicherungsbetruges, wenn der Werbeaufkleber in Verbindung mit dem Scheibenaustausch steht.

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