was kann man machen damit wenn man ZV auz/zumachen pipt

VW Golf 6 (1KA/B/C)

ich habe eine frage ich habe originale alarmanlage kann man die serene einbauen das bei öffnen oder bei schliessen das dan ton raus kommt
mfg sergej

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Zitat:

Original geschrieben von Zachi79


...und nicht wie die allseits bekannten "Rentner" bzw. Möchtegern-Sheriffs, zu versuchen, andere zu "erziehen" ???

Hier soll niemand "erzogen" werden; dies dürfte wohl auch kaum mit ein paar Zeilen möglich sein.

Oftmals wird hier allerdings versucht, offensichtlich rechtswidrige Handlungen mit teilweise abenteuerlicher Gedankenakrobatik zu legalisieren.

Dies kann dann bei mitlesenden Laien durchaus zu Verwirrung führen und das ist der Punkt, dem man entgegenwirken sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Zur Info:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

§ 1Grundregeln

StVO §1 Abs.2🙁2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

(wer wird durch das hupen geschädigt,gefährdet, und behindert bzw belästigt wird auch keiner.

§ 16Warnzeichen
StVO §16 Abs.1: Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt.(das bezieht sich aufs überholen)

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
(bezieht sich auf Umweltschutz und Fahrverbot)

§ 35e Türen
(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.die türen sind ja schon zu.)#

StVZO §55 Abs.4
dazu muss man Abs. 1-3 lesen..

§55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

Richtlinie 95/56/EG
(konnte ich nichts finden).

ich kann aus den ganzen § nicht 100% rauslesen das verboten ist.

Zitat:

Original geschrieben von mika85


ich kann aus den ganzen § nicht 100% rauslesen das verboten ist.

-§ 1Grundregeln: das chirpen stellt eine

vermeidbare

belästigung dar....

-§ 16Warnzeichen: das chirpen warnt weder dich bzw. andere vor gefahren und es dient auch nicht zum ankündigen des überholens..

-§ 35e Türen: sobald die tür verriegelt, stellt das chirpen eine v

ermeidbare

belästigung dar.....

-§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot: das chirpen stellt eine

vermeidbare

belästigung dar....

-§55 Einrichtungen für Schallzeichen: hier solltest du entweder den kompletten § kopieren oder es direkt sein lassen, anstatt die wichtigen abschnitte einfach wegzulassen!

-Richtlinie 95/56/EG:

hier

wirst du geholfen! und hier steht es dann auch explizit drinn!

§1 hat rein nicht mit er dwa zu tun.
§16 bezieht sich rein nicht auf die dwa.
§30 die dwa verschmutz die umwelt nicht!
§ 55 habe ich kopiert.absatz 4 und alle anderen absätze

auch dank deinem verweis haben ich nichts zur Richtlinie 95/56/EG gefunden!
ich habe google genutzt.aber statt hier dumm zu *** hättest du was zur Richtlinie 95/56/EG beitragen können....

Zitat:

aber statt hier dumm zu *** hättest du

von wegen dumm, Magirus hat mit seinen Ausführungen vollkommen recht. Oder denkst du in der StVo steht drin "die dwa darf nicht tschirp tschirp machen" ? Was für eine realitätsfremde Vorstellung !

... der Fachbegriff wäre wenn überhaupt "wuit wuit"

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Zitat:

Original geschrieben von mika85


§1 hat rein nicht mit er dwa zu tun.

ach nein?

die stvo greift auch auf den ruhenden verkehr...nur weil du dich außerhalb des autos befindest und die kiste abschließt, heißt das nicht gleichsam das du nun am auto tun-und-lassen kannst was du willst.......und das chirpen stellt nunmal eine vermeidbare (lärm)belästigung anderer da....auch wenn du dies als cool empfindest.....

Zitat:

§30 die dwa verschmutz die umwelt nicht!

auch lärm ist eine "verschmutzung"...wird aber auch explizit in dem § aufgeführt! womit wir wieder an dem punkt sind, dass das chirpen eine vermeidbare belästigung darstellt......

Zitat:

§ 55 habe ich kopiert.absatz 4 und alle anderen absätze

absatz 4 fehlt in deiner auflistung!

Zitat:

ich habe google genutzt.aber statt hier dumm zu *** hättest du was zur Richtlinie 95/56/EG beitragen können....

seltsam...bei mir gibts da zig tausend ergebnisse zu einem pdf in dem drinnsteht wie die dwa chirpen & blinken darf...und wie nicht...........auch hier bei mt findest du ausreichend hinweise auf diese richtlinie, da Drahkke den von dir zitierten teil aus einem meiner alten postst hier bei mt kopiert hat indem alles haarklein für leute wie dich die das nicht verstehen wollen aufgelistet ist......

Zitat:

Original geschrieben von mika85


§1 hat rein nicht mit er dwa zu tun.
§16 bezieht sich rein nicht auf die dwa.
§30 die dwa verschmutz die umwelt nicht!
§ 55 habe ich kopiert.absatz 4 und alle anderen absätze

auch dank deinem verweis haben ich nichts zur Richtlinie 95/56/EG gefunden!
ich habe google genutzt.aber statt hier dumm zu *** hättest du was zur Richtlinie 95/56/EG beitragen können....

In diesem Thread wurde dargelegt, daß auf Basis der aufgeführten Paragraphen akustische Schließrückmeldungen im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig sind.

Was diese Tatsache jetzt mit einer DWA (Diebstahlwarnanlage) zu tun hat, mußt du uns jetzt erst einmal erklären. Ein solcher Zusammenhang wurde ausschließlich von dir konstruiert.

gilt ein auto schon als" Mitglied "der stVo wenn es nur geparkt? ist? also wenn es steht und motor aus ist? Oder steht und fällt das mit der Zulassung ?

Wenn das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, dann muß es den Zulassungsbestimmungen entsprechen und somit stellt sich die Problematik, über die wir hier diskutieren, bereits an diesem Punkt.

aber macht porsche und so beim abschließen nich auch so ein geräusch?

In einigen Ländern ist es ja zulässig, also hat (fast) jeder Hersteller die Möglichkeit der länderspezifischen Codierung vorgesehen. Daß es da Zeitgenossen gibt, die sich eine Codierung freischalten, die in Deutschland nicht zulässig ist, kommt natürlich vor.

um es nur mal klar zu stellen,mir ist es wurst ob es verboten ist oder nicht.unterm strich muss es jeder selber wissen was er macht oder nicht.

ich möchte nur in meinem blog zur DWA auch auf § x,y,z verweisen/linken.
mehr nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


....auch wenn du dies als cool empfindest.....

ich habe keine sekunde gesagt/geschrieben das ich das cool finde...

es geht mir nicht um ich will es mit aller gewalt "legal" machen...

könnte bitte jemand den Thread Titel ändern? Es ist eine Katastrophe das zu lesen...

Zitat:

Original geschrieben von Prepse


könnte bitte jemand den Thread Titel ändern? Das ist ja eine Katastrophe zu lesen

Mein Vorschlag:

Wie kann ich machen "wuit wuit"?

also ich habe mir den "Piepton" bei meiner DWA auch per VCDS reincodiert, nachdem ich bei einem ersten Test festgestellt habe, dass dieser "Pieps" nun wirklich soooo leise ist (ein kurzer, heller Piepton-etwas lauter als das Schließgeräusch der ZV)!! Ich finde das aber nicht bloß irgendeine Angeber-Show, sondern auch sehr nützlich, da ich mich jetzt nie wieder umdrehen muss, ob die Kiste nun wirklich verriegelt ist!🙂

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