was kann man machen damit wenn man ZV auz/zumachen pipt
ich habe eine frage ich habe originale alarmanlage kann man die serene einbauen das bei öffnen oder bei schliessen das dan ton raus kommt
mfg sergej
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zachi79
...und nicht wie die allseits bekannten "Rentner" bzw. Möchtegern-Sheriffs, zu versuchen, andere zu "erziehen" ???
Hier soll niemand "erzogen" werden; dies dürfte wohl auch kaum mit ein paar Zeilen möglich sein.
Oftmals wird hier allerdings versucht, offensichtlich rechtswidrige Handlungen mit teilweise abenteuerlicher Gedankenakrobatik zu legalisieren.
Dies kann dann bei mitlesenden Laien durchaus zu Verwirrung führen und das ist der Punkt, dem man entgegenwirken sollte.
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tsi-highliner
Ich finde das aber nicht bloß irgendeine Angeber-Show, sondern auch sehr nützlich, da ich mich jetzt nie wieder umdrehen muss, ob die Kiste nun wirklich verriegelt ist!🙂
Was hast du denn gegen das Geblinke der Leuchten?! ^^
Manche wollen aber auch ALLES haben.... 😁
na der normale Verriegelungsmechanismus samt Blinken der Leuchten beim Auf-/Abschließen funktioniert natürlich noch zusätzlich zum Pieps! aber ganz ehrlich, ich habe in den letzten 15 Jahren aufwärts beim Verriegeln noch NIE auf das Blinken geachtet!? 🙄
Das "Klack" bei der Verriegelung ist eigentlich auch immer deutlich hörbar.
und da das Klack nur unwesentlich leiser ist wie das "wuit wuit", sollte man vielleicht mal nachdenken, das auch dies eine hörbare Belästigung darstellen könnte. Nur weil es jeder hat, wird es nicht so ausgelegt.
Ich denke um jemanden zu Belästigen, so das ein § greift, ist sicher auch eine gewisse Lautstärke notwendig, die hier mit Sicherheit nicht erreicht wird!!!
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Zitat:
Original geschrieben von Frankman28
das auch dies eine hörbare Belästigung darstellen könnte.
diese ist aber im gegensatz zum "wuit wuit" NICHT ohne weiteres vermeidbar.......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
diese ist aber im gegensatz zum "wuit wuit" NICHT ohne weiteres vermeidbar.......Zitat:
Original geschrieben von Frankman28
das auch dies eine hörbare Belästigung darstellen könnte.
Ich denke das Klicken der Verriegelung wäre schon vermeidbar.
Ist eben Konstruktionsbedingt, aber dafür gibts ja sicher noch andere Lösungen.
Aber wie schon erwähnt, bedarf es einer bestimmten Lautstärke um ein Ton als Belästigung einstufen zu können. Wäre dies nicht so, hätten unsere Anwälte sicher noch mehr zu tun.
die frage lautet wie kann ich das umcodieren, mehr nicht, was an gesetz geht lass das meine probleme sein ist doch meine geldbörse
Zitat:
Original geschrieben von nrwsergej
die frage lautet wie kann ich das umcodieren, mehr nicht, was an gesetz geht lass das meine probleme sein ist doch meine geldbörse
Zitat:
Original geschrieben von tsi-highliner
also ich habe mir den "Piepton" bei meiner DWA auch per VCDS reincodiert, nachdem ich bei einem ersten Test festgestellt habe, dass dieser "Pieps" nun wirklich soooo leise ist (ein kurzer, heller Piepton-etwas lauter als das Schließgeräusch der ZV)!! Ich finde das aber nicht bloß irgendeine Angeber-Show, sondern auch sehr nützlich, da ich mich jetzt nie wieder umdrehen muss, ob die Kiste nun wirklich verriegelt ist!🙂
kannst du mir bitte beschreiben wie du das gemacht hast
danke vorraus
Zitat:
Original geschrieben von ThomPoh
Ich verstehe es auch nicht, aber das ist vielleicht für diejenigen gedacht, die immer die Blicke auf sich ziehen müssen und die dass dann als Bestätigung ihres Daseins brauchen.Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Hmmm... selbst wenn man das Blinken nicht aus dem Augenwinkel sieht: Ich finde, mit halbwegs gesunden Ohren hört man den Schließmechanismus recht deutlich "arbeiten". Daher verstehe ich nicht ganz, wofür man den Quittungston zusätzlich braucht - mag mich jemand aufklären?Für mich ist so eine Funktion völliger Kinderkram!
Hauptsache geistigen Dünnschiss abgelassen...🙄
Ich vermute einfach mal, dass du noch nie den Bestätigungston gehört hast. Der ist so leise und dezent, da ist ein Gespräch von alten Waschweibern bei uns am Gartenzaun lauter.🙄
Hier mit freundlicher Unterstützung von John1986
DWA-Quittung beim ent- & verriegeln - geht nur bei verbauter DWA
Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > BCM Steuergerät > Assistent für lange Codierung > Byte 5 > Bit 1 setzen
Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 10 Anpassung > Kanal 10 Ton bei Entriegeln auf 1 setzen
Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 10 Anpassung > Kanal 11 Ton bei Verriegeln auf 1 setzen
"DWA-Quitt." im Komfortmenü sichtbar machen (ist standardmässig von VW ausgeblendet)
Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > BCM Steuergerät > Assistent für lange Codierung > Byte 5 > Bit 2 deaktivieren
Also mir würde es nicht gefallen.
Aber ist meine Meinung.
Ein kurzes lautloses Blinken ist doch viel edler.
Wundert mich sowieso wie einige Leute importierte Autos mit deutschem KFZ Kennzeichen zugelassen bekommen, obwohl die Autos abgedunkelte Seitenscheiben vorne haben und DWA-Quittungs hupen und rote Blinker statt gelbes Blinklicht haben etc.
Warum ist eigentlich die DWA-Quittung beim Auf und abschließen verboten?
Klar es macht krach, oder könnte der Ton vorbeifahrende irritieren?
VG
jeder atu auspuff bzw tuning auspuff macht 100% mehr lärm...
Zitat:
Original geschrieben von MaxPayne6
Warum ist eigentlich die DWA-Quittung beim Auf und abschließen verboten?
der rechtliche hintergrund wurde bereits in der dritten antwort in diesem thread genannt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der rechtliche hintergrund wurde bereits in der dritten antwort in diesem thread genannt!Zitat:
Original geschrieben von MaxPayne6
Warum ist eigentlich die DWA-Quittung beim Auf und abschließen verboten?
Du meinst diese? :
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zur Info:Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.
Habe ich gelesen, ABER das ist imho keine Antwort, es ist nicht zulässig.
Ja toll aber warum denn nicht?-->Gibt es da keine erklärende Antwort zu?
Das hört sich so an wie als ob die STVO sagt das will ich nicht und damit basta!
Die müssen sich doch dabei auch was gedacht haben?
VG