Was ist mit KIA und seinen Händlernetz los?
Hallo zusammen,
bin gerade ein wenig irritiert. Im Zuge des Rückrufs für die Tandempumpe habe ich bei meinem Händler angerufen. Dieser offenbarte mir dann, das er kein KIA Vertragshändler mehr sei und ich mich nach einer Alternative umgucken müsste. Da war ich schon etwa überrascht. Dann habe ich bei einer 25Km entfernten Werkstatt angerufen und auch diese hat mich abgebügelt, das Sie ab 1.1.2024 keine Vertragswerkstatt mehr sei und nichts mehr annehme. Nächster Versuch bei einer Werkstatt in 35 KM. Genau das gleiche. Ich bin gerade etwas schockiert was hier los ist. Region ist Ostfriesland.
Ist hier noch jemand bei dem es da gerade Probleme gibt?
496 Antworten
Ich glaube dir schon, dass das ein Anwalt so geschrieben hat. Allerdings habe ich mich damals auch mit dem Werkstattleiter unterhalten, weil ich wissen wollte, warum ich den Fall direkt an einen Anwalt der Werkstatt abtreten soll. Der hat mir das genau so erklärt: Die gegnerische Versicherung versucht alles um die Kosten zu drücken. Auch wenn die so tun als seien sie im Recht, ist dem nicht so. Als geschädigte Partei kann man immer selbst die Werkstatt aussuchen und bekommt alles bezahlt. Der Anwalt der Werkstatt sei für alle Versuche der zahlenden Versicherung gerüstet und wir müssen uns mit so einem Kram garnicht erst befassen.
Es wäre auch total unangemessen, wenn mir jemand in die Karre fährt und mir dann noch vorschreibt, wie ich ohne Zusatzkosten das Auto zu reparieren habe, bzw. von wem es repariert wird.
Denke das war aber auch genug OT, da es mit dem Thema nichts mehr zu tun hat
Das funktioniert sogar mit der eigenen Versicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall, bei dem die Vollkasko für den eigenen Schaden zahlen muss.
Ich hatte hier bei mir in den engen Seitenstraßen einen Schaden, weil mir jemand entgegen kam und ich nach rechts gelenkt habe und mir fast die ganze Seite meines Ceed SW ruiniert habe, weil ich dann von vorne bis hinten die Stoßstange eines geparkten Autos mitgenommen habe (neuer Kotflügel, neue Fahrertür, Instandsetzungs-/Lackierarbeiten an hinterer Tür/Kotflügel).
Gutachter hat einen Schaden von ca. € 4000,00 festgestellt.
Hab den Wagen dann zu Kia gebracht und und die Endsumme des Schadens war dann über € 5.500.
Hab dann mit dem Werkstattleiter gesprochen, ob das nicht zu Problemen führen könnte.
Im Gutachten wären andere/niedrigere Stundensätze veranschlagt worden (freie Werkstatt) , als in einer Kia-Werkstatt und er meinte nur zwinkernd, dass ich mir da keine Sorgen machen sollte, sie würden das schon mit der Versicherung klären, wenn die was zu meckern hätten.
Hab da auch nie wieder was von gehört.
Es sei denn natürlich du hast eine Versicherung mit Werkstattbindung. Freie Werkstattwahl ist nicht immer gegeben...
Das stimmt natürlich, aber dafür bezahle ich dann gerne etwas mehr, um den Wagen zu Kia bzw. einer Werkstatt meiner Wahl bringen zu können.
Nicht, dass es dann anschließend noch Probleme mit der Garantie gibt.
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soweit ich weiß, brauchen die Freien Werkstätte einen online Zugang für Fehlerdiagnose, Arbeitsanweisungen und Updates.
Jedoch wie bei jedem Autohersteller kostet das einige € im Monat und ich denke hier wird es bei einigen freien Werkstätten scheitern.
Der Autohersteller gibt den Werkstätten freien Zugang, hat aber das Recht Geld dafür zu verlangen.
Nun kann sich jeder überlegen wieviele Autohersteller es gibt und was da für kosten monatlich anfallen können.
Hat nun die freie Werstatt keinen Online-Zugang, kann sie keinen Service nach Herstellervorgaben machen und Kia sowie alle anderen Autohersteller halten sich an die geltenden Gesetze.
MfG Kcee
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Mai 2024 um 13:12:22 Uhr:
Sonstige Updates, die z. B. eine Qualitätsverbesserung bewirken, interessieren das KBA nicht.
Gleichwohl können solche Updates von KIA vorgeschrieben werden und sind dann zur Erhaltung der Garantie wichtig.
Ein qualitätsverbesserndes Softwareupdate verhindert keinen Schaden an einem mechanischen, nicht sicherheitsrelevanten Bauteil in einem Auto.
Es zögert manche Dinge hinaus (Leistungsreduzierung) oder setzt z.B. (Abgas-)Grenzwerte nach oben, damit keine Fehlermeldung erscheint.
KIA schreibt selbst, dass die Garantie nur verloren geht, wenn die fehlende Arbeit (das fehlende Update, der fehlende Ölwechsel, der fehlende Filterwechsel) für den Schaden ursächlich sind.
Nun darf sich jeder selbst ausmalen, wie wahrscheinlich diese fehlenden Updates einen Motorschaden auslösen.
Was ich hier viel mehr vermute, eure Händler treten (solange sie KIA Partner sind) sehr energisch auf um euch als Kunden in der Vertragswerkstatt zu halten.
Wenn sie dann kein KIA Partner mehr sind, oh Wunder, wird das ganze plötzlich lockerer (realistischer?) gesehen.
Ansprechpartner für die Garantieabwicklung bleiben die KIA Partner, die selbstverständlich gerne auch an den Wartungen Geld verdienen möchten und nicht der Hersteller.
Dort freundlich, aber bestimmt um Garantieleistungen zu bitten ist für mich jetzt kein Problem. Warum auch? Meine Erfahrungen mit einem Hyundai Händler waren da einwandfrei. Da war man einen kurzen Blick aufs Checkheft und fertig.
Wenn es bei den KIA Händlern so schlimm wäre, wären die Foren voll damit. Normalerweise tummeln sich hier doch eher die Probleme, statt die zufriedenen Kunden. Ich sehe nur keine!
Klar schreibt Kia das die Garantie nur verweigert wenn [...].
Aber: Papier ist geduldig und du darfst das dann im Zweifelsfall beweisen das es ebene NICHT so war. Und das unter extremen Zeitdruck, weil die meisten sind auf ihr Auto angewiesen. Drei mal darfst raten wie sowas dann meist ausgeht...
Gruß
Ich Frage mich bei all der Diskussion immer noch, welcher Wartungsplan vor Gericht bestand hat. Der von einer Vertragswerkstatt ausgedruckte Zettel oder der aus der Bedienungsanleitung, in welcher auch alle weiteren "sachgemäßen" Umgangsformen vorgegeben sind (z.b. Stichwort Wagenpflege und Rost)? Letzterer Wartungsplan bspw. fordert auch keinerlei Softwareupdate?!
Dieser Thread entwickelt sich zur Endlosschleife mit den immer gleichen Argumenten auf beiden Seiten.
Ist halt einfach "Rest haben" vs. "Recht kriegen". Und das kann im Zweifel eine verdammt schwierige Angelegenheit werden wo die Hersteller oft am längeren Hebel sitzen...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. Mai 2024 um 10:25:18 Uhr:
Nach Werksvorgabe, und das wäre im Fall der Fälle zu beweisen.
Das ist nicht die Frage gewesen. Die Frage war, welcher Wartungsplan Relevanz hat? Der , der mit den Serviceheft und all den Unterlagen an den Käufer ausgegeben wird? Oder der, den die Fachwerkstatt ausdruckt? Hatte bei VW seiner Zeit sogar den Punkt "Innenraum gereinigt" mit auf dem Wartungsplan stehen.... bezweifle, dass das z.b. Auswirkungen auf Garantieleistungen hat. Ebenso der gerne erwähnte nicht geprüfte Erste Hilfe Kasten auf der Checkliste.
Es muss doch letztlich für den Fahrzeughalter auch möglich sein nachzuprüfen, ob die Wartung alle relevante Punkte erfüllt. Dafür wäre aber ein unabhängig von der Werkstatt ausgehändigter Plan nötig. Diesen würde man theoretisch und sogar original von Kia ausgegeben, im Bedienerhandbuch finden. Daher die Frage: gilt der Plan aus der "Bedienungsanleitung" oder "irgendeine ausgedruckte Checkliste " einer (Kia-) Werkstatt?
Es gilt der aktuelle Wartungsplan.
Wäre dem nicht so, könnten Verbesserungen nicht einfließen.
Beispiele: beim meinem BMW war das Anzugsmoment der Radschrauben ursprünglich 100 Nm, das wurde auf 120 Nm angehoben, oder bei meinem Alfa war ursprünglich Motoröl 10W-40 vorgeschrieben, das wurde später in 10W-60 geändert.
Zitat:
Die Frage war, welcher Wartungsplan Relevanz hat? Der , der mit den Serviceheft und all den Unterlagen an den Käufer ausgegeben wird? Oder der, den die Fachwerkstatt ausdruckt?
Wie Oetteken auch schon schrieb würde ich sagen immer der zum Termin aktuell ausgedruckte Plan!
Alles andere wäre auch sinnfrei.
Und so Anzugsmomente oder geänderte Spezifikationen wären Gewiss ein gefundenes Fressen für die Spezialisten um etwaige Ablehnungen zu begründen.