Was haltet ihr von diesem Angebot?
Was haltet ihr von diesem Angebot?
Ist ja fast scho zu günstig.
Mit so wenig KM.
Gibts da einen Haken?
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...
12 Antworten
ups
15.970 EUR (Brutto) 13.420 EUR (Netto) 19,00% MwSt.
Limousine, Gebrauchtfahrzeug EZ 10/2010 2.800 km Benzin (E10-geeignet) 103 kW (140 PS) Schaltgetriebe
Bemerkungen:
ehem. Dienstwagen der Adam Opel AG, ehem. unverb. Preisempfehlung des Herstellers: 22.820,- EUR,
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten!, Finanzierung möglich!, Verfügbarkeit: sofort
ist ein turbo edition 140ps mit komfort paket in saphir schwarz un komfort paket.
das gibts doch eigebntlich net.der is fast neu.
Zitat:
Original geschrieben von KA2007
ups15.970 EUR (Brutto) 13.420 EUR (Netto) 19,00% MwSt.
Limousine, Gebrauchtfahrzeug EZ 10/2010 2.800 km Benzin (E10-geeignet) 103 kW (140 PS) Schaltgetriebe
Bemerkungen:ehem. Dienstwagen der Adam Opel AG, ehem. unverb. Preisempfehlung des Herstellers: 22.820,- EUR,
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten!, Finanzierung möglich!, Verfügbarkeit: sofortist ein turbo edition 140ps mit komfort paket in saphir schwarz un komfort paket.
das gibts doch eigebntlich net.der is fast neu.
Hallo KA2007,
da muss ich Dir recht geben. Der Preis ist schon unschlagbar. Bei so etwas denke ich immer: "Da ist doch bestimmt irgendwas faul."
Prüfe mal die Papiere. Vielleicht ist das ein Rückläufer eines Montagsautos von einem Kunden, den danach ein Opel-Mitarbeiter mal kurz gefahren hat.
Ansonsten, sofort zuschlagen, wenn alles OK ist. Der wird nicht lange im Regal stehen.
Ich hoffe Du hast Glück.
lg Astrabaerli
Hört sich für mich nach einem durchaus guten Angebot an. Würde das jetzt mal nicht als Nepp einstufen. Fahr Dir den Wagen angucken und laß bei der Dekra oder TÜV einen Gebrauchtwagencheck machen. Danach weißt Du ob an dem Angebot was faul ist, und hast bei der Gelegenheit gleich noch die Chance den Wagen Probe zu fahren.
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Zitat:
Original geschrieben von KA2007
ups15.970 EUR (Brutto) 13.420 EUR (Netto) 19,00% MwSt.
Limousine, Gebrauchtfahrzeug EZ 10/2010 2.800 km Benzin (E10-geeignet) 103 kW (140 PS) Schaltgetriebe
Bemerkungen:ehem. Dienstwagen der Adam Opel AG, ehem. unverb. Preisempfehlung des Herstellers: 22.820,- EUR,
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten!, Finanzierung möglich!, Verfügbarkeit: sofortist ein turbo edition 140ps mit komfort paket in saphir schwarz un komfort paket.
das gibts doch eigebntlich net.der is fast neu.
Wenn die Preise (insbesondere der Listenpreis - kann man ja mit dem Konfigurator kontrollieren) stimmen, dann sind das 30 % unter Listenpreis. Ein neues Auto hat in den ersten Tagen den höchsten Wertverlust - ein Jahreswagen verliert ca. 1/3 an Wert. Zudem weiß man nicht wer den Wagen alles gefahren hat - vielleicht war es ein Testwagen für die Autopresse. Ich würde also nicht in Euphorie verfallen, denn sonst hast Du schon direkt verloren. Lass Dir mal mehrere Angebot über einen Neuwagen nach Deinen Wünschen machen - da gibt es auch schon ca. 15 % Rabatt.
Hi,
ach noch vergessen. Probefahrt ist Pflichtprogramm. Hierbei die Ohren ganz weit auf. Besonders auf Kupplung, Schaltung, Klappern etc. achten.
Und, wichtig!!!
Die lebenslange Garantie bekommt nur der Erstbesitzer !!! Du wirst dann nur die übliche Garantie/Gewährleistung (das ist ein Riesenunterschied!!!) vom FOH als Gebrauchtwagenübernehmer bekommen.
Garantie heißt: Das Autohaus muss Dir beweisen dass Sie keinen Fehler gemacht hat.
Gewährleistung heißt: Du musst dem Autohaus beweisen dass hier ein Fehler vom FOH vorliegt.
PS: Das war nur die Kurzfassung.
lg Astrabaerli
Zitat:
Original geschrieben von Astrabaerli
Garantie heißt: Das Autohaus muss Dir beweisen dass Sie keinen Fehler gemacht hat.Gewährleistung heißt: Du musst dem Autohaus beweisen dass hier ein Fehler vom FOH vorliegt.
Zwar kurz, aber trotzdem sehr falsch.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, an dessen Versprechen er sich natürlich halten sollte, wenn ihm die Kunden lieb sind. Es steht ihm aber Frei, die Garantie zu limitieren etc., also bestimmte Teile des Autos aus der Garantie auszuschließen usw..Er kann sie auch ganz weglassen. Wäre zwar dumm, aber rechtlich gesehen ist das seine Sache.
Die Sachmängelgewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom VERKÄUFER über die ersten 2 Jahre nach dem Kauf gewährt werden. Entscheidend dabei ist, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt gewesen sein muss.
Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim VERkäufer. Wenn er sich also aus der Gewährleistungspflicht stehlen will, muss er beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht schon angelegt war. Das kann er so gut wie nie.
Nach 6 Monaten greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass nun der KÄUFER nachweisen muss, dass ein Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war. Das kann er natürlich auch so gut wie nie.
Faktisch hat man also 6 Monate, in denen man - auch bei einem Gebrauchtwagen - so ziemlich alles für Lau repariert bekommt. Danach greift - wenn vorhanden - die Garantie oder Kulanz.
Gruß, Raphi
Zitat:
Original geschrieben von RaphiBF
Zwar kurz, aber trotzdem sehr falsch.Zitat:
Original geschrieben von Astrabaerli
Garantie heißt: Das Autohaus muss Dir beweisen dass Sie keinen Fehler gemacht hat.Gewährleistung heißt: Du musst dem Autohaus beweisen dass hier ein Fehler vom FOH vorliegt.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, an dessen Versprechen er sich natürlich halten sollte, wenn ihm die Kunden lieb sind. Es steht ihm aber Frei, die Garantie zu limitieren etc., also bestimmte Teile des Autos aus der Garantie auszuschließen usw..Er kann sie auch ganz weglassen. Wäre zwar dumm, aber rechtlich gesehen ist das seine Sache.
Die Sachmängelgewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom VERKÄUFER über die ersten 2 Jahre nach dem Kauf gewährt werden. Entscheidend dabei ist, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt gewesen sein muss.
Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim VERkäufer. Wenn er sich also aus der Gewährleistungspflicht stehlen will, muss er beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht schon angelegt war. Das kann er so gut wie nie.
Nach 6 Monaten greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass nun der KÄUFER nachweisen muss, dass ein Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war. Das kann er natürlich auch so gut wie nie.Faktisch hat man also 6 Monate, in denen man - auch bei einem Gebrauchtwagen - so ziemlich alles für Lau repariert bekommt. Danach greift - wenn vorhanden - die Garantie oder Kulanz.
Gruß, Raphi
Hallo RaphiBF,
nee, nee, nee. So falsch ist das was ich gesagt habe nicht. Wenn man bedenkt, da ich nur 2 Sätze geschrieben habe. 😎
Aber, wer es genau wissen will, hier ein bißchen Backroundwissen zum Nachlesen:
www.adac.de/.../default.aspx
lg Astrabaerli
Zitat:
Original geschrieben von Astrabaerli
Hallo RaphiBF,Zitat:
Original geschrieben von RaphiBF
Zwar kurz, aber trotzdem sehr falsch.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, an dessen Versprechen er sich natürlich halten sollte, wenn ihm die Kunden lieb sind. Es steht ihm aber Frei, die Garantie zu limitieren etc., also bestimmte Teile des Autos aus der Garantie auszuschließen usw..Er kann sie auch ganz weglassen. Wäre zwar dumm, aber rechtlich gesehen ist das seine Sache.
Die Sachmängelgewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom VERKÄUFER über die ersten 2 Jahre nach dem Kauf gewährt werden. Entscheidend dabei ist, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt gewesen sein muss.
Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim VERkäufer. Wenn er sich also aus der Gewährleistungspflicht stehlen will, muss er beweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht schon angelegt war. Das kann er so gut wie nie.
Nach 6 Monaten greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, dass nun der KÄUFER nachweisen muss, dass ein Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war. Das kann er natürlich auch so gut wie nie.Faktisch hat man also 6 Monate, in denen man - auch bei einem Gebrauchtwagen - so ziemlich alles für Lau repariert bekommt. Danach greift - wenn vorhanden - die Garantie oder Kulanz.
Gruß, Raphi
nee, nee, nee. So falsch ist das was ich gesagt habe nicht. Wenn man bedenkt, da ich nur 2 Sätze geschrieben habe. 😎
Aber, wer es genau wissen will, hier ein bißchen Backroundwissen zum Nachlesen:
www.adac.de/.../default.aspxlg Astrabaerli
Und wenn's nur zwei Sätze sind. Das kannste so einfach nicht sagen - zumindest nicht, wenn du einen ernst gemeinten Rat geben möchtest 😉
Gruß, Raphi
Zitat:
Original geschrieben von Astrabaerli
Garantie heißt: Das Autohaus muss Dir beweisen dass Sie keinen Fehler gemacht hat.
Abgesehen davon, dass der Satz nicht deutsch ist, stimmt auch der Inhalt nicht. Das ergibt sich auch nicht aus deinem Link zum ADAC, in dem Garantie richtig beschrieben ist. Bewiesen muss hier überhaupt nichts werden, ausser ggf. ein Verstoß gegen die Garantiebedingungen oder Fehlbedienung durch den Anspruchsteller.
Hi,
ich denke das ist schon ein sehr gutes Angebot. Mein aktueller ist ebenfalles ein Werksdienstauto, den habe ich beim Autohaus Lautsch gekauft. Ist die Sportausstattung mit Navi für 16.990 auf der Uhr waren 6000 km gewesen. Solche Autos kann ich aus meiner bisherigen Erafhrung nur Empfelen. Wenn ich denke das ich für den gleichen Vorführwagen ca. 20.000 € bezahlt hätte. Also anschauen probenfahren und entscheiden. Preis ist für den Wagen okay.
Grüße