Was haltet Ihr von der angedachten jährlichen HU-Pflicht (ab 10 Jahren)?

Es geht um die geplante EU Regelung der jährlichen HU für Fahrzeuge älter als/ab 10 Jahre (Krafträder sind anscheinend ausgenommen)

Was haltet Ihr von diesem Vorstoss - als mehrfach betroffener halte ich es für ein reine weitere Umsatzgenerierung der Prüforganisationen.

Ich konnte keine Statistik finden die belegt das ältere Fahrzeuge aufgrund von HU relevanten defekten häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind.

Hierzu gibt es auch eine Online Petition der Ihr euch gerne anschliessen könnt.

.Alt? Aber sicher! – Nein zur jährlichen TÜV-Pflicht!

@Moderatoren, hab den ursprünglichen Beitrag von So. als offene Frage umformuliert und hoffe es ist jetzt OK.

261 Antworten

Jetzt wissen wir aber immer noch nicht, welche Teile das sind, die nach 24 Monaten keine erweiterte Begutachtung benötigen, nach 26 Monaten hingegen schon. Und was passiert eigentlich nach 4 oder 6 Monaten Verzug? Gibt es da eine erweiterte Erweiterung?

Zitat:@Spi95 schrieb am 13. Juni 2025 um 12:22:07 Uhr:

Sachma, hamse dich als Kind vom TÜV immerzu verprügeln lassen oder woher kommt das Trauma ?

Das hat nichts mit dem TÜV im Speziellen, sondern viel mehr mit meiner Aversion gegen Institutionen, Unternehmen und Ämter zu tun, die aufgrund ihrer Position und ihres Einflusses meinen, den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen zu dürfen.

Oh, Reichsbürger? 🤣🤣🤣

Zitat:
@Twinni schrieb am 13. Juni 2025 um 13:42:46 Uhr:
Moment mal. Das wurde doch angeblich längst und schon auf der ersten Seite widerlegt. 🤣🤣🤣

Bist du wirklich so naiv oder tust du nur so? 🤦‍♂️🤦‍♂️

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Zitat:
@nogel schrieb am 13. Juni 2025 um 14:36:22 Uhr:
Oh, Reichsbürger? 🤣🤣🤣

Da wurden doch einige letztens recht öffentlichkeitswirksam eingesammelt und weggesperrt.

Und im Königreich, das aufgrund dessen derzeit ohne verfügbaren König da steht hatte man bereits damit begonnen eigene Führerscheine auszustellen. Hätte wol nicht mehr lange dauert bis zum königlich - technischen Überwachungsverein.

😂

Zitat:@nogel schrieb am 13. Juni 2025 um 14:36:22 Uhr:

Oh, Reichsbürger? 🤣🤣🤣

Netter Versuch.

Wesentlich interessanter wäre die Antwort auf die Frage, wo sich eine erweiterte HU von einer normalen unterscheidet. Und da von dir hier nichts kommt, kann der einzige Unterschied nur im Preis liegen. Und genau sowas hatte ich in meinem vorigen Post gemeint.

Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 13:21:19 Uhr:

Noch mal kurz zum eigentlichen Thema.Was mir eigentlich viel mehr auf die Nerven geht, ist die Kommunikation bzw. Jeder 3. Kunde kommt jetzt mit diesem Thema um die Ecke.Du kannst nur noch mit dem Kopf schütteln, was so in Brüssel abgeht.

Ich glaube, in Brüssel interessiert das Thema nicht mal ansatzweise so viele Leute wie hier im Forum. Ist mal wieder so ein Thema, was nicht mal aktuell ist, aber jeder seinen Senf dazugeben darf.

Zitat:
@Melosine schrieb am 13. Juni 2025 um 17:16:06 Uhr:
Wesentlich interessanter wäre die Antwort auf die Frage, wo sich eine erweiterte HU von einer normalen unterscheidet. Und da von dir hier nichts kommt, kann der einzige Unterschied nur im Preis liegen. Und genau sowas hatte ich in meinem vorigen Post gemeint.

Das wurde doch oben schon vom Kollegen gesagt?

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 12:43:17 Uhr:
Schau noch mal in die StVZO, was vertiefte Prüfungen sind. Denn dafür gibt es Rechtsvorschriften... Stichwort Ergänzungsuntersuchungen

Aber bitte nochmal ausführlich: StVZO, Anl VIIIa Nummern 2.2 und 6.1 ff

Zitat:
@Twinni schrieb am 13. Juni 2025 um 13:42:46 Uhr:
Moment mal. Das wurde doch angeblich längst und schon auf der ersten Seite widerlegt. 🤣🤣🤣

Niveaulos.

Zitat:@nogel schrieb am 13. Juni 2025 um 17:50:04 Uhr:

Das wurde doch oben schon vom Kollegen gesagt?Aber bitte nochmal ausführlich: StVZO, Anl VIIIa Nummern 2.2 und 6.1 ff

Diese Anlage findet man auf den Seiten der StVZO nicht, was vermutlich daran liegt, dass es die StVZO nicht mehr lange gibt.

Zitat von stvzo.de:

„Das Aussterben der StVZO ist inzwischen nicht mehr aufzuhalten. Die EU-Kommission hat bei einer ersten Überprüfung festgestellt, dass die StVZO mit der europäischen Rechtsprechung unvereinbar ist und deren Anpassung empfohlen. Deswegen wurde die StVZO den EU-Richtlinien angepasst. Mittlerweile werden immer mehr Paragrafen entfernt und auf andere Verordnungen umgelegt. Durch neue Verordnungen und die Überarbeitung bestehender Verordnungen soll somit die StVZO als Verordnung nicht mehr angewendet werden.“

Jetzt weiß ich immer noch nicht, was denn diese Erweitete Untersuchung ausmacht. Bis auf den Preis. Ich verstehe nicht, weshalb du uns das nicht einfach mitteilst. Du bist doch nach eigenem Bekundungen DER Fachmann auf diesem Gebiet.

Zitat:
@Melosine schrieb am 13. Juni 2025 um 18:42:30 Uhr:
Diese Anlage findet man auf den Seiten der StVZO nicht

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Da steht aber nichts von einer Erweiterten Untersuchung. Oder ich übersehe das.

Das steht alles mehrfach in der verlinkten Adresse.

Zitat:
@Melosine schrieb am 13. Juni 2025 um 18:42:30 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 13. Juni 2025 um 17:50:04 Uhr:
Diese Anlage findet man auf den Seiten der StVZO nicht, was vermutlich daran liegt, dass es die StVZO nicht mehr lange gibt

Da kann man nichts mehr zu sagen...

Unter Nr. 2 gibt es den Begriff "Ergänzungsuntersuchungen", unter 2.2 wird dann geregelt, dass diese "bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate" durchzuführen sind und unter Nr. 6 wird dann erklärt, worin diese bestehen kann, z.B. Prüfung von "Zustand".

Allerdings gelten die Ergänzungsuntersuchungen nicht nur bei überzogener HU, sondern generell "wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist" - also eigentlich immer, wenn der Prüfer es für notwendig hält. Die scheinbar klare Trennung ist also in Wahrheit gar keine.

Zitat:
@Rockville schrieb am 13. Juni 2025 um 19:18:49 Uhr:
Allerdings gelten die Ergänzungsuntersuchungen nicht nur bei überzogener HU, sondern generell "wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist" - also eigentlich immer, wenn der Prüfer es für notwendig hält. Die scheinbar klare Trennung ist also in Wahrheit gar keine.

Und du konntest nicht ein paar Zeilen mehr zitieren? Denn direkt im Anschluß steht:

.......sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate.
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