Was haltet Ihr von der angedachten jährlichen HU-Pflicht (ab 10 Jahren)?

Es geht um die geplante EU Regelung der jährlichen HU für Fahrzeuge älter als/ab 10 Jahre (Krafträder sind anscheinend ausgenommen)

Was haltet Ihr von diesem Vorstoss - als mehrfach betroffener halte ich es für ein reine weitere Umsatzgenerierung der Prüforganisationen.

Ich konnte keine Statistik finden die belegt das ältere Fahrzeuge aufgrund von HU relevanten defekten häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind.

Hierzu gibt es auch eine Online Petition der Ihr euch gerne anschliessen könnt.

.Alt? Aber sicher! – Nein zur jährlichen TÜV-Pflicht!

@Moderatoren, hab den ursprünglichen Beitrag von So. als offene Frage umformuliert und hoffe es ist jetzt OK.

261 Antworten

Wie gesagt. Wenn es da einen Mehrsufwand geben sollte, dann wäre das ein Skandal, würde es doch bedeuten, dass bei einer fristgerechten HU eben NICHT alle relevanten Punkte geprüft werden. Diese erweiterte Prüfung ist nichts Anderes als Beutelschneiderei. Aber vielleicht hat ja @nogel eine erhellende Erklärung.

Zitat:
@Melosine schrieb am 13. Juni 2025 um 11:29:50 Uhr:
Wir haben hier ja Leute vom Fach. Die müssen ja wissen, welche Punkte da zusätzlich geprüft werden. Ich bin gespannt, ob da eine Info kommt.

Bei der Einführung der "vertieften Prüfung" hatte der VdTÜV mitgeteilt, dass der Umfang der zusätzlichen Prüfungen im Ermessen des Prüfers liegt. Ob es mittlerweile eine etwas konkretere Formulierung gibt, weiß ich nicht.

Zitat:
@Melosine schrieb am 13. Juni 2025 um 11:48:37 Uhr:
würde es doch bedeuten, dass bei einer fristgerechten HU eben NICHT alle relevanten Punkte geprüft werden.

Das Argument ist etwas anders. Es wird natürlich nicht gesagt, dass bei einer fristgerechten HU weniger genau geprüft wird, sondern dass bei einer überzogenen Frist einfach die Anzahl der Mängel statistisch höher ist und man deswegen "genauer" hinschauen muss bzw. dass man einfach länger braucht.

Na so einfach ist es nicht.

Man hat erkannt, wie Untersuchungen belegen, dass im statistischen Mittel Fahrzeuge, die mehrere Monate nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeitabstände zur HU vorgeführt werden, in erhöhtem Maße Mängel aufweisen.

Die Vorschrift damals, mit der Rückdatierung, wurde 1999 eingeführt, um den teilweise bewussten verspäteten Vorführungen der Fahrzeuge entgegenzuwirken.

Folge: dem im statistischen Mittel zu unterstellenden erhöhten Untersuchungsaufwand bei einer um mehr als 2 Monate verspäteten durchgeführten HU durch die dann obligatorischen Ergänzungsuntersuchungen hinreichend Rechnung getragen wird.

Mit anderen Worten, sind die Ergänzungsvorschriften plötzlich Pflichtuntersuchungspunkte.

Und damit sind hier einiges Aussagen wie: "Skandal", "Beutelschneiderei" Unsinn.

Zitat StVZO Anl.VIII:

Diese Festlegung erfolgt nicht willkürlich, sondern berücksichtigt die vom Fahrzeughalter zu verantwortende Abweichung vom Regelfall, nämlich die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Zeitabstandes (Frist) um mehr als 2 Monate für die HU und die im statistischen Mittel zu unterstellende höhere Mängelbehaftung der betreffenden Fahrzeuge. Der zeitliche Mehraufwand der aaSoP/PI für die Durchführung der obligatorischen Ergänzungsuntersuchungen zusätzlich zu den Pflichtuntersuchungspunkten wird durch eine erhöhte Gebühr, und zwar um eine 1,2fache der üblichen Gebühr, berücksichtigt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Melosine schrieb am 13. Juni 2025 um 09:26:54 Uhr:Zutrauen würde ich es denen.

Sachma, hamse dich als Kind vom TÜV immerzu verprügeln lassen oder woher kommt das Trauma ?

Man könnte da was dagegen tun, es gibt Therapieansätze. ...

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 12:17:16 Uhr:
Na so einfach ist es nicht.

Na doch, das ist es schon. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die regeln würde, wie der vertiefte Prüfungsumfang auszusehen hat. Damit ist die Vermutung naheliegend, dass es in der Praxis gar keine "Vertiefung" gibt.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 12:17:16 Uhr:
Zitat StVZO Anl.VIII:

Das war ganz bestimmt kein Zitat aus Anlage VIII zur StVZO. Vermutlich war es der Wortlaut der Begründung zum Gesetzesentwurf. Und letztendlich enthält diese Begründung eher einen Zirkelschluss und Vermutungen als sachliche Gründe.

Das sind die Erläuterungen zu den Rechtsvorschriften. Un damit sind sie auch verbindlich.

Das sind auch keine Vermutungen, sondern alles sachliche Gründe.

Schau noch mal in die StVZO, was vertiefte Prüfungen sind. Denn dafür gibt es Rechtsvorschriften... Stichwort Ergänzungsuntersuchungen

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 12:43:17 Uhr:
.
Das sind auch keine Vermutungen, sondern alles sachliche Gründe.

Die die Berater, Prüflobby, nenne sie wie du möchtest ausformuliert haben und in den politischen Gesetzfindungsprozess haben einfließen lassen...😁

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 12:43:17 Uhr:
Das sind die Erläuterungen zu den Rechtsvorschriften. Un damit sind sie auch verbindlich.

Naja, es ist wie schon vermutet die Begründung zur Einführung der Gesetzesänderung, Bundesrats-Drucksache 843/11.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2011/0801-0900/843-11.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Nenn es wie du es willst.

Fakt ist, dass die vielen Überzieher auch mehr Mängel haben, wie auch schon damals aus der Statistik hervorging. Da hat sich nichts geändert...

Vielleicht sollte man statt einer erhöhten Gebühr einfach bei mehr als zwei Monaten Überziehung auch bei geringen Mängeln keine Plakette zuteilen. Genauso wie ich die Tage im Nachbar Thread erwähnte (wer mit einem SP pflichtigen Fzg. zur HU kommt und die letzte SP wurde ausgelassen, bekommt beim kleinsten Mangel keine HU Plakette).

Denn machen wir uns nichts vor: wenn jemand seine HU so stark überzieht, deutet das schon auf eine gewisse innere Einstellung hin. Und da ist der Vertrauensvorschuss eben weg.

Noch mal kurz zum eigentlichen Thema.

Was mir eigentlich viel mehr auf die Nerven geht, ist die Kommunikation bzw. Jeder 3. Kunde kommt jetzt mit diesem Thema um die Ecke.

Du kannst nur noch mit dem Kopf schütteln, was so in Brüssel abgeht.

HU ohne Mängel und fristgemäß 50% Preisnachlass. Es braucht nur den richtigen Anreiz. 🙂

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2025 um 12:17:16 Uhr:
Man hat erkannt, wie Untersuchungen belegen, dass im statistischen Mittel Fahrzeuge, die mehrere Monate nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeitabstände zur HU vorgeführt werden, in erhöhtem Maße Mängel aufweisen.

Moment mal. Das wurde doch angeblich längst und schon auf der ersten Seite widerlegt. 🤣🤣🤣

Nö, davon steht nix auf Seite 1. Hat nichts mit dem Thema zu tun.

Ähnliche Themen