Was haltet Ihr von der angedachten jährlichen HU-Pflicht (ab 10 Jahren)?

Es geht um die geplante EU Regelung der jährlichen HU für Fahrzeuge älter als/ab 10 Jahre (Krafträder sind anscheinend ausgenommen)

Was haltet Ihr von diesem Vorstoss - als mehrfach betroffener halte ich es für ein reine weitere Umsatzgenerierung der Prüforganisationen.

Ich konnte keine Statistik finden die belegt das ältere Fahrzeuge aufgrund von HU relevanten defekten häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind.

Hierzu gibt es auch eine Online Petition der Ihr euch gerne anschliessen könnt.

.Alt? Aber sicher! – Nein zur jährlichen TÜV-Pflicht!

@Moderatoren, hab den ursprünglichen Beitrag von So. als offene Frage umformuliert und hoffe es ist jetzt OK.

261 Antworten

@nogel mit welcher Begründung hättest Du in meinem Fall (mein Unfall) die Plakette verweigert, wenn ich Sie 3 Monate vorher von Dir bekommen hätte?

Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 14. Juni 2025 um 22:51:21 Uhr:
@nogel mit welcher Begründung hättest Du in meinem Fall (mein Unfall) die Plakette verweigert, wenn ich Sie 3 Monate vorher von Dir bekommen hätte?

Weil es die Vorschrift dann so vorsehen würde.

Klar, keine Vorschrift "für Millionen" kann in jedem Einzelfall optimal sein, aber doch gerechter als eine erhöhte Gebühr?

Wenn du sonst sehr zuverlässig bist und dich um Wartung und Reparatur deines Autos kümmerst, ist dein Fzg. bestimmt auch nach dem Krankenhausaufenthalt noch in Ordnung, also kein Problem.

By the way: warum kann nicht irgendjemand anders (Frau/Kinder/Eltern/Bruder/Schwester/Freund/Kollege.......) den Wagen zur HU fahren, wenn man krank ist? 🤔

Weil es im Leben wichtigere Dinge gibt als 2Ton Mobilität!

@nogel

Das persönliche Verhalten kann der Prüfer überhaupt nicht beurteilen,das einzige was er sieht ist eine überzogene Frist.

Warum die überzogen wurde weiß er nicht,und der Halter muss nicht mal der sein der den Wagen vorführt,den kann er dann schon mal gar nicht beurteilen.

Folgen demnächst dann alle Prüfer einem eigenen moralischen Kompass wie sie Bock haben?

Wenn das jemand zu regeln hätte wäre es der Gesetzgeber,der hätte diese Möglichkeit auch über andere Wege.

Aber nicht mit so einem erfundenen Scheiß wie eine "vertiefte Prüfung" die technisch total lächerlich ist.

Und ich bin gerade auch den zweiten Monat drüber,da wäre ich jetzt für den Prüfer ja schon fast asozial.

Bin ich froh das ich nicht in Deiner Welt leben muss.

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Zitat:@Bloetschkopf schrieb am 14. Juni 2025 um 23:42:16 Uhr:

@nogelDas persönliche Verhalten kann der Prüfer überhaupt nicht beurteilen,das einzige was er sieht ist eine überzogene Frist.Warum die überzogen wurde weiß er nicht,und der Halter muss nicht mal der sein der den Wagen vorführt,den kann er dann schon mal gar nicht beurteilen.Folgen demnächst dann alle Prüfer einem eigenen moralischen Kompass wie sie Bock haben?Wenn das jemand zu regeln hätte wäre es der Gesetzgeber,der hätte diese Möglichkeit auch über andere Wege.Aber nicht mit so einem erfundenen Scheiß wie eine "vertiefte Prüfung" die technisch total lächerlich ist.Und ich bin gerade auch den zweiten Monat drüber,da wäre ich jetzt für den Prüfer ja schon fast asozial.Bin ich froh das ich nicht in Deiner Welt leben muss.

Warum denn jetzt so ausfällig?

Wir hier alle sind nicht die Gesetzgeber, da können also weder @nogel, noch andere Prüfer was dafür.

Für die Überziehung kann auch kein Prüfer was. Einzig und allein ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich.

Und ich bleibe bei meiner Ausführung von vor geraumer Zeit, dass diejenigen, welche weit überzogen haben, oftmals ihr Fahrzeug auch nicht so pflegen, bzw. sich drum kümmern. Das spiegelt sich eben in der Mangelstatistik wieder. Der Gesetzgeber möchte damit Ausdruck tragen, da dann genauer hinzuschauen, als sonst, und meine Erfahrung bestätigt das auch, dass diese Fahrzeuge oft in einem schlechterem (nicht immer!) Zustand sind. Allein daraus ergibt sich schon ein Mehraufwand.

Ob ich das jetzt am Ende gut finde, steht auf einem anderen Blatt. Und können wir hier auch nicht beeinflussen.

Was ich aber sagen kann, zum wiederholten Male, darum lasst uns mal zum Thema zurückkommen, die jährliche HU entbehrt jeder Grundlage.

Zur Ergänzung.

In den letzten Jahrzehnten wurden immer mal Vorschriften geändert, mal zum besseren, mal zum schlechteren. Hat auch was mit den EU Vorschriften zu tun.

Was aber immer negativ auffällt, es wird von Juristen ausgekunkelt, und dann wird hinterher häufig durch AKE, BlFA, also Ausschüssen wieder diskutiert, wie dies und das zu bewerten ist, weil es nicht immer zu Ende gedacht ist.

Leider mangelt es manchmal am Sachverstand dieser Ausarbeitungen.

Man hat ja schon vor vielen Jahren von großen Reformen gesprochen, bspw. Von der FuV, ging durch mehrere Legislaturen. Naja, nun sollte die StVZO neu reformiert werden, ist auch nicht so richtig geworden. Die alte Regierung ist weg...

Was kommt, weiß keiner.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2025 um 00:24:37 UDer Gesetzgeber möchte damit Ausdruck tragen, da dann genauer hinzuschauen, als sonst,

Sicher wird den meisten klar sein was damit gemeint ist in der Praxis und dass die Prüfer ihre Pappenheimer natürlich auch kennen...

Aber wenn man die Sache mal ganz nüchtern betrachtet ,so vom Grundsatz her....ist das eigentlich eine ganz schön dicke Nummer ...😏 denn letztendlich legitimiert damit der Gesetzgeber zwei qualitativ unterschiedliche Durchführungen der gleichen Prüfung - die das gleiche Ziel haben sollen: Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre. Da fragt sich Otto Normalbürger natürlich automatisch welchen Wert denn jetzt seine reguläre HU Plakette hat...

Mit dieser kruden Argumentation könnte man ja auch zwei Monate vor Ablauf der Frist kommen & weil man vorbildlich ist Geld zurück erhalten bei der Prüfung.

Letztendlich ist diese fiktive Mehraufwandsgebühr also ein reines Druckmittel auf die Leute, was sich vielleicht in Einzelfällen praktisch bestätigen lässt, aber insgesamt auf die bereits genannten Zahlen keinen Einfluss hat.

& auch daran sieht man wieder 2Jahre reichen völlig aus

Zitat:@nogel schrieb am 14. Juni 2025 um 23:01:By the way: warum kann nicht irgendjemand anders (Frau/Kinder/Eltern/Bruder/Schwester/Freund/Kollege.......) den Wagen zur HU fahren, wenn man krank ist? 🤔

Bei deinen Kommentaren kann man nur mehr den Kopf schütteln. Keine Fakten und Verbitterung galore…

Glaubst du ihm ernst, irgendjemand hat nichts Besseres zu tun als mit einem anderen Auto als dem Eigenen zum TÜV fahren? 😂

Dann überzieht man halt - na und? Das ist nicht das Problem von dir und den restlichen Paragrafen- und i-Tüpfelchenreitern. Und stell dir vor, die Autos werden trotz Überziehung nicht sicherer und auch nicht besser 😱

Zitat:@garrettv8 schrieb am 15. Juni 2025 um 01:59:41 Uhr:

denn letztendlich legitimiert damit der Gesetzgeber zwei qualitativ unterschiedliche Durchführungen der gleichen Prüfung - die das gleiche Ziel haben sollen: Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre.

Ich suche immer noch den Passus in der StVZO, dass eine HU Verkehrssicherheit für die nächsten zwei Jahre zu sein hat.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2025 um 00:30:14 Uhr:
Zur Ergänzung.
In den letzten Jahrzehnten wurden immer mal Vorschriften geändert, mal zum besseren, mal zum schlechteren. Hat auch was mit den EU Vorschriften zu tun.
Was aber immer negativ auffällt, es wird von Juristen ausgekunkelt, und dann wird hinterher häufig durch AKE, BlFA, also Ausschüssen wieder diskutiert, wie dies und das zu bewerten ist, weil es nicht immer zu Ende gedacht ist.
Leider mangelt es manchmal am Sachverstand dieser Ausarbeitungen.
Man hat ja schon vor vielen Jahren von großen Reformen gesprochen, bspw. Von der FuV, ging durch mehrere Legislaturen. Naja, nun sollte die StVZO neu reformiert werden, ist auch nicht so richtig geworden. Die alte Regierung ist weg...
Was kommt, weiß keiner.

Ich bezog mich damit auf diese Aussage von Nogel:

„Aber das persönliche Verhalten soll sehr wohl eine Rolle spielen, ob der Prüfer ausnahmsweise (!) trotz GM eine Plakette zuteilt“

Wie will ein Prüfer so etwas wirklich beurteilen?

Natürlich kann kein Prüfer was für diese Regelung,nur eine moralische Bewertung sollte dabei keine Rolle spielen.

Wenn ich im Zeitraum der HU umziehe habe ich andere Sachen zu erledigen als mir einen Kopf um eine HU zu machen.

Das heißt aber nicht das mir der technische Zustand meines Fahrzeuges egal ist,sonst wäre es nicht schon 25 Jahre unterwegs.

Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2025 um 08:15:32 Uhr:
Wenn ich im Zeitraum der HU umziehe habe ich andere Sachen zu erledigen als mir einen Kopf um eine HU zu machen.

Für so einen Fall, könnte man die HU Vorführung auch vorziehen?

Ich finde es immer ermüdend die Diskussion, warum die HU 2, 3, 6, 8 oder mehr Monate überzogen ist. Den Termin der nächsten Fälligkeit weiß man 24 Monate im voraus und ist ja keine spontan Kontrolle wie beim Abstinenznachweis.

Wenn ich mal überzogen hab, dann mit voller Absicht und dann heul ich auch nicht, wenn sie mich rausziehen und ich ein Ticket kassiere

Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2025 um 08:15:32 Uhr:
Ich bezog mich damit auf diese Aussage von Nogel:
„Aber das persönliche Verhalten soll sehr wohl eine Rolle spielen, ob der Prüfer ausnahmsweise (!) trotz GM eine Plakette zuteilt“
Wie will ein Prüfer so etwas wirklich beurteilen?

Wenn er das nicht können sollte, wäre die Kann Bestimmung sinnlos und nur OM dürfte eine Plakette bekommen

"so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist. "

Dass es kaum Prüfer gibt, die bei GM die Plakette verwehren, dürfte klar sein. Die Möglichkeit bestünde aber.

Das ist also von jemandem der nicht überzieht eher zu erwarten als von jemandem der,aus welchem Grund auch immer,überzogen hat?

Daran hat er das aber festgemacht,und das sehe ich nicht so.

Natürlich hat das persönliche Verhalten und Auftreten Vorort eine gewisse Auswirkung.

Aber die ist doch sicher nicht abhängig von einer Überziehungsfrist,das war schon immer so.

Und das sollte es auch nicht,Prüfer waren bisher auch ohne diese Regelung in der Lage ihre Pappenheimer zu erkennen.

Das sind zum Glück meine Erfahrungen der letzten 20 Jahre.

Zitat:@T5Plus schrieb am 15. Juni 2025 um 05:57:34 Uhr:

Bei deinen Kommentaren kann man nur mehr den Kopf schütteln. Keine Fakten und Verbitterung galore…Glaubst du ihm ernst, irgendjemand hat nichts Besseres zu tun als mit einem anderen Auto als dem Eigenen zum TÜV fahren? 😂Dann überzieht man halt - na und? Das ist nicht das Problem von dir und den restlichen Paragrafen- und i-Tüpfelchenreitern. Und stell dir vor, die Autos werden trotz Überziehung nicht sicherer und auch nicht besser 😱

Dein Tonfall und deine persönlichen Angriffe sind völlig unangebracht und wer von uns beiden hier verbittert ist, erkennt man daran sofort.

Ich hatte eine ganz normale Antwort auf eine Frage gegeben und in ganz normalem Ton eine Gegenfrage gestellt.

Warum ist einem erst alles, alles andere wichtiger sodaß man drei und mehr (!) Monate überzieht und regt sich dann auf, wenn die Gebühr höher ist (was vorher bekannt war)?

Und nochmal zum Mitschreiben für dich und den anderen Obrigkeitshasser hier: wenn ich aus der StVZO die Textstellen raussuche bzgl vertiefter Untersuchung usw, dann bin ich nur der Überbringer (!) der "schlechten Nachricht". ICH habe die Vorschriften nicht erfunden! Auch @MZ-ES-Freak hatte das mehrfach erwähnt, zuletzt heute um 00:24 Uhr.

Aber war ja in der Antike auch so, daß man den Boten bei schlechten Nachrichten hingerichtet hat.... Ii

Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Prüfer weder den Fahrer, noch das Datum der letzten HU zu Gesucht bekommen würde. Dann könnte er vollkommen unvoreingenommen seiner Arbeit nachkommen und käme nicht in Versuchung den Fahrer zu analysieren.

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