Was für ein dämlicher Unfall. Doofheit tut weh.

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

ich hab auf meiner Auffahrt vergessen die Handbremse anzuziehen und die Karre ist im Leerlauf rückwarts 10 Meter auf ein anderes Ato gerollt. Der andere hat nen Lackschaden, meine Stoßtstange ist hin.

Unzwar die untere (unlackierte) und die obere (mit Einparkhilfe) ist verdötscht.

Und jetzt? Erstmal in die Werkstatt.

Bei der Gelegenheit kommt die GTI Schürze drauf - die kostet 50 €. Aber wie viel kostet die obere Schürze?

Ich hab da die Einparkhilfe drin, muss die auch ganz neu oder können die alten Komponenten übernommen werden?

Dankeschön... 🙁 ... Und wie teuer ist die Lackierung?

49 Antworten

also ich hab in der Fahrschule gelernt entweder den 1. oder R Gang und bei starkem Gefälle noch die Handbremse.

Sowas nennt man grob fahrlässig, jammerst um dein Auto was wäre wenn an Stelle vom Auto des Nachbarn ein 2 Jähriges Kind gestanden hätte?

Soviel Dummheit habe ich noch nie erlebt, willst DU noch Trost hier erwarten, normalerweise sollte man Dir den Führerschein abnehmen und Dich prüfen ob Du geeignet bist ein KFZ zu führen.

Gruß Mike

Zitat:

Original geschrieben von FromArea51


also ich hab in der Fahrschule gelernt entweder den 1. oder R Gang und bei starkem Gefälle noch die Handbremse.

Bei den alten SAABs musste man noch den R-Gang einlegen, um den Schlüssel abziehen zu können... Das waren noch Zeiten!

Btw.: Bei älteren Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ist es anscheinend möglich, den Wählhebel auf 'D' zu belassen und den Schlüssel abzuziehen (Bspw. bei alten Volvos).

Und ja: Immer Gang einlegen und immer Handbremse anziehen! 🙂

@irongate984 @ uprocka

Ahhh, danke 🙂 🙂 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von mrs081174


Sowas nennt man grob fahrlässig, jammerst um dein Auto was wäre wenn an Stelle vom Auto des Nachbarn ein 2 Jähriges Kind gestanden hätte?

Soviel Dummheit habe ich noch nie erlebt, willst DU noch Trost hier erwarten, normalerweise sollte man Dir den Führerschein abnehmen und Dich prüfen ob Du geeignet bist ein KFZ zu führen.

Gruß Mike

Das ist aber heftig geschrieben von dir, grob fahrlässig beinhaltet immer einen gewissen Vorsatz, den ich hier nicht erkennen kann, also war es nur fahrlässig, sonst müßte man ja jeden Parkplatzunfall bein Ein- Ausparken auch als grob fahrlässig einstufen und den Leuten den Führerschein wegnehmen, denn die waren ja auch Unaufmerksam und hätten Personen verletzen können!

Und selbst wenn eine Person von seinem Wagen verletzt worden wäre, hätte man es nicht als grob fahrlässig eingestuft !

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