Wartung und Inspektion
Hallo zusammen,
mein Freundlicher hat mir heute das Wartungs- und Inspektionspaket nahegelegt. In diesem sollen alle während der Laufzeit auftretenden Wartungs- und Inspektionskosten inkl. entsprechendem Material enthalten sein.
Kosten soll das ganze folgendes:
36 Monate Laufzeit a 12.500 km = 16,99€ monatlich
oder
48 Monate Laufzeit a 12.500 km = 20,99€ monatlich
Meine Frage nun an diejenigen, die sich ggf. mit dem Thema auseinandersetzen konnten:
Lohnen sich diese Pakete?
Mit welchen Wartungsintervallen muss ich beim neuen Tiguan rechnen? Alle 2 Jahre zur Inspektion und jedes Jahr zum Ölwechsel?
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@passat 1.8t schrieb am 28. März 2020 um 00:32:12 Uhr:
Ich gehöre auch nicht zu denjenigen die Ihr Öl mitbringen um noch mehr zu sparen. Ich finde das geht auch nicht. "Leben und leben lassen" ist die Devise. Und ich bleibe immer noch dabei, wer das so nicht kann, fährt das falsche Auto.
Oooh nein, bitte nicht schon wieder die Mär von „wenn ich mir schon ein teueres Auto leiste, dann kann ich auch den fünffachen Preis für‘s Öl rausschmeißen und andere leben lassen.“ 😰
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Zitat:@Sascha_1971 schrieb am 3. September 2025 um 15:45:26 Uhr:
Ok hier das günstigste Angebot. Dort werde ich zugreifen. Das sind die Preise die ich eigentlich auch im Kopf hatte, für die erste Inspektion.
Da fehlt ja auch die Hälfte der Leistung. Ist also nicht wirklich billiger dein Angebot. Trotzdem ist es am Ende eine eingetragene Inspektion und die Garantie lebt weiter.
Zitat:
@passat 1.8t schrieb am 3. September 2025 um 23:05:49 Uhr:
Da fehlt ja auch die Hälfte der Leistung. Ist also nicht wirklich billiger dein Angebot. Trotzdem ist es am Ende eine eingetragene Inspektion und die Garantie lebt weiter.
Genau darum geht es mir. Bis zum Ende der Garantie ist der eh wieder weg.
Vielleicht sollte man doch diesen Wartungsvertrag machen. Dann hat man für die nächsten Jahre einen Festpreis.
Bei unserem Tiguan hat es mir eine erhebliche Kulanzleistung gebracht
Zitat:
@passat 1.8t schrieb am 3. September 2025 um 23:05:49 Uhr:
Da fehlt ja auch die Hälfte der Leistung. Ist also nicht wirklich billiger dein Angebot. Trotzdem ist es am Ende eine eingetragene Inspektion und die Garantie lebt weiter.
Die interessante Frage wäre jedoch, ob so eine Inspektion als "ordnungsgemäß durchgeführt" gilt, wenn Teile der vom Hersteller vorgegebenen Arbeiten gar nicht erst abgearbeitet wurden?
Und wer hat die Befugnis, zu entscheiden, was von den Herstellervorgaben letztlich gemacht wird, und was nicht?
Grundsätzlich kann der Hersteller die Bedingungen für die Garantie selbst festlegen. Und der will erstmal, dass alles gemacht wird, was im Wartungsplan steht.
Doch in der EU-Rechtsprechung, und in Deutschland, gibt es mittlerweile einen Kausalitätsbezug:
Wurde das Motoröl gewechselt, aber der Türfeststeller nicht geschmiert, und es kommt zu einem Motorschaden, so ist das eigentlich erstmal ein Verstoß gegen den Garantievertrag, der den nichtig machen würde.
Doch durch den Kausalitätsbezug muss man in der EU nachweisen, dass dieser Türfeststeller nix mit dem Motorschaden zu tun hat, Weil das ziemlicher Blödsinn wäre, bezahlt VW dann trotzdem für den Schaden.
Ich dachte bisher, dass ich einen Eintrag für eine durchgeführte Inspektion nur dann bekommen kann, wenn wirklich alles gemacht wurde, was im Wartungsplan steht.
Doch dem ist offensichtlich nicht so.
Ich könnte also auch alle zwei Jahre zum VW-Partner marschieren, und mir nur diese Türfeststeller schmieren lassen, alles andere weglassen, hätte jedes Mal einen eingetragenen Service, und könnte das Fahrzeug, auch lange nach Garantie-Ende, gebraucht als scheckheftgepflegt weiterverkaufen???
Da kann ich nur sagen: Man sollte gebrauchte Fahrzeuge wirklich erst von einem KFZ-Sachverständigen untersuchen lassen, bevor man die kauft...