Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …

BMW i4 I04

Guten Morgen,

dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.

Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)

Lg

Heli

I4
15007 Antworten

Zitat:

@stna1981 schrieb am 21. März 2022 um 10:43:01 Uhr:


Und was hat das mit meiner Frage zu tun? Es ging darum, ob der höhere LP an ihn weitergegeben wurde.

ok, in den Posts zuvor ging es um 0.25% vs. 0.5% Versteuerung und dem LP zum Zeitpunkt der Zulassung.

daher hatte ich diese Frage einfach in den gleichen Kontext gesetzt.

Zitat:

@McB schrieb am 21. März 2022 um 12:34:51 Uhr:



Zitat:

@Matthes75 schrieb am 21. März 2022 um 09:43:38 Uhr:


0,25% - Also einmal leere Hütte bzw. Extras unter 800 Euro

- war mir damals zu knapp, weil ja Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung! zählt (Sauerrei), selbst wenn ich damals passend mit 500 Euro Reserve kalkuliert hätte, wäre ich nach der 900 Euro LP Erhöhung jetzt schon reingefallen und bei 0,5% gelandet, ein Schicksal was noch mehr droht, wenn BMW jetzt nochmal ein paar Euro drauflegt.

Und zu welchem Zeitpunkt und von wem wird das geprüft? Im Kaufvertrag oder Leasingvertrag steht der damalige BLP vor Abzügen und Rabatten. Das wird weder nachkalkuliert noch später anders ausgewiesen.

@softwarefriedl hast du damit Erfahrungen gemacht oder ist das eine reine Vermutung? Bei Neufahrzeugen gilt der Vertrag und BLP vom Händler. „Zeitpunkt Erstzulassung“ bezieht sich meines Wissens nach auf die nachträgliche Bewertung von Gebrauchten und nachträglich nachgerüstete SA wie AHK - das kommt dann nicht rein.

Nein, für die steuerliche Betrachtung bezüglich 1% oder Mindestreichweite Hybrid gilt immer der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung, egal was und wie viel Rabatt vorher gewährt wurde. Das Finanzamt zieht die gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Zulassung für die Berechnung des BLP heran.

Jupp, wer 2021 zum alten Listenpreis im Firmenleasing bestellt hat, aber "erst" 2022 zulässt und sich mehr wie 800 Euro Extras gegönnt hat, muss mit 0,5 statt 0,25% versteuern, da der Herstellerbruttolistenpreis inklusive aller Extras - zum Tag der Erstzulassung - zählt (60.000 Euro Limit) - das ist ja das gemeine an der Regelung.

Wer ganz nackte Hütte bestellt hat und Auto z.B. im August bekommt und BMW vorher nochmal 800 Euro draufpackt (bei den Rohstoff/Energiepreisen und Nachfrage nicht ausgeschlossen) ist auch dann fällig.

Habe deshalb Oktober21 mit über 20% Nachlass inklusive Umweltprämien gekauft, bisher aber nix von Liederdatum oder Preiserhöhung bekommen.

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@mcb

Der Bruttolistenpreis ist das, was in der zum Zulassungszeitpunkt gültigen Preisliste steht.

Edit: andere waren schneller.

Na dann lass ich mich überraschen und werde berichten…unabhängig von Elektro und dem Schwellenwert habe ich das bisher bei keinem Fahrzeug beobachten können (Erhöhung des BLP bis zur Zulassung gibt es ja öfter).

Auf der Rechnung von BMW steht doch immer der BLP? Und der Nachlass sowie Überführungskosten werden separat ausgewiesen.

Bruttolistenpreis 74.000€
Nachlass -10.000€
——————————————————
Fahrzeugpreis 64.000€
Überführungskosten 1.000€
——————————————————
Fahrzeuggesamtpreis 65.000€

Das Finanzamt nimmt dann den BLP, der auf der Rechnung steht.

Zitat:

@Tintenfisch schrieb am 21. März 2022 um 13:28:41 Uhr:


Auf der Rechnung von BMW steht doch immer der BLP? Und der Nachlass sowie Überführungskosten werden separat ausgewiesen.

Bruttolistenpreis 74.000€
Nachlass -10.000€
——————————————————
Fahrzeugpreis 64.000€
Überführungskosten 1.000€
——————————————————
Fahrzeuggesamtpreis 65.000€

Das Finanzamt nimmt dann den BLP, der auf der Rechnung steht.

Eben, und auf der Rechnung steht der damals vereinbarte BLP (bei mir 59.950€) und damit wird das FA rechnen, meine Meinung / Erfahrung

Nochmal:

"Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. "

https://www.haufe.de/.../...listenpreises_idesk_PI42323_HI2762031.html

Wenn die Preisliste zum Zeitpunkt der EZ sich verändert hat, gilt diese Preisliste - ungeachtet was mit dem Händler für ein Preis vereinbart ist.

Bei wem das bisher anders lief, der hatte einfach einen "freundlichen" Finanzbeamten.

Zitat:

@Xentres schrieb am 21. März 2022 um 13:32:00 Uhr:


Nochmal:

"Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. "

https://www.haufe.de/.../...listenpreises_idesk_PI42323_HI2762031.html

Wenn die Preisliste zum Zeitpunkt der EZ sich verändert hat, gilt diese Preisliste - ungeachtet was mit dem Händler für ein Preis vereinbart ist.

Bei wem das bisher anders lief, hatte einfach einen "freundlichen" Finanzbeamten.

Ich glaube hier gibt es einen relativ großen Graubereich. Gibt es eine aktuell datierte Rechnung mit ausgewiesenem BLP vom Autohaus so wird das FA keine weiteren Aufwand mehr in Recherchen und Nachkalkulationen stecken…

Möglich, wobei gerade in solchen Situationen wie beim i4 zwischen 0,5% und 0,25% ein großes Interesse bestehen dürfte, den korrekten Betrag als Besteuerungsgrundlage heranzuziehen.

Wie das bei einer Betriebsprüfung aussieht, wenn ständig den Mitarbeitern falscher geldwerter Vorteil ausgewiesen wurde, möchte ich mir auch nicht vorstellen.

Und ich habe extra den i 40 jetzt bestellt, da ich dachte,dass der Grundpreis von 59200€ als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Dann muss ich mir das nochmal überlegen auf den I 50 zu wechseln

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 21. März 2022 um 14:03:36 Uhr:


Und ich habe extra den i 40 jetzt bestellt, da ich dachte,dass der Grundpreis von 59200€ als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Dann muss ich mir das nochmal überlegen auf den I 50 zu wechseln

Rede mit deinem Händler. Er soll es dir vom Rabatt abziehen, statt den BLP zu erhöhen. Das wird doch nicht so schwer sein.

@Tobi1912

Das bringt ihm doch auch nix, wenn die gültige Preisliste des Herstellers zum Zulassungszeitpunkt einen höheren Bruttolistenpreis ausweist.

Klar kann man es mit dem Pseudo-BLP auf der Rechnung versuchen, wenn man zum Beispiel selbstständig ist und eigenverantwortlich (auf eigenes Risiko) das ganze macht.

Aber es ist einfach steuerlich nicht richtig.

Zitat:

@Xentres schrieb am 21. März 2022 um 14:31:19 Uhr:


@Tobi1912

Das bringt ihm doch auch nix, wenn die gültige Preisliste des Herstellers zum Zulassungszeitpunkt einen höheren Bruttolistenpreis ausweist.

Klar kann man es mit dem Pseudo-BLP auf der Rechnung versuchen, wenn man zum Beispiel selbstständig ist und eigenverantwortlich (auf eigenes Risiko) das ganze macht.

Aber es ist einfach steuerlich nicht richtig.

Ob der Händler den neuen BLP übernimmt ist seine Sache. Wenn er eine neue Rechnung ausstellt mit neuen Preisen für die Extras dann ist das legitim.

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