Warnblinker bei vollbremsung?

VW Golf 4 (1J)

beim golf V ist es ja so das bei einer vollbremsung automatisch die warnblinker angehen,ist das beim golf IV auch oder kann man das per VAGcom einstellen?

46 Antworten

wat warnblincker ? ich würd mir nen kopf machen wie man das ausstellen kann

Hallo,

wäre nicht erlaubt, wenn das gehen würde...

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Hallo,

wäre nicht erlaubt, wenn das gehen würde...

Warum? Bei Citroen geht es doch auch.

Das Bremswarnblinken ist beim Golf IV nicht per OBD-Funktionalität realisierbar, das das Fahrzeug das dazu notwendige Steuergerät nicht hat ! (Bordnetzsteuergerät)

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es geht ja glaubich nur der warnblinker an wenn bei einer geschwindigkeit von <80km/h? das abs mit auslöst.

was ich mir schon öfters mal gewünscht hab, da man sich immer nicht sicher sein kann dass der hintermann die vollbremsung auch erkennt.

MfG
Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning


wat warnblincker ? ich würd mir nen kopf machen wie man das ausstellen kann

machst du dauernd Vollbremsungen oder wie? 🙄

Beim A6 ist es Serie. Beim A3 kann mans codieren! Es ist ERLAUBT.

Grüße
Dominik

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf


Warum? Bei Citroen geht es doch auch.

Gehen heisst nicht unbedingt auch erlaubt 😉

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Gehen heisst nicht unbedingt auch erlaubt 😉

Meine das es beim Citeroen serienmäßig verbaut worden ist.

Du meinst das man an der Lichttechnischen Anlage nichts verändern darf? Mensch, dann sag es doch dierekt. 😁

vielen dank thommen, dass du uns hier nicht die infos gibtst, die vermutlich hast....

verfehlt dies nicht den sinn von mt?

warum soll es im IVer nicht realisierbar und erlaubt sein?

also wie ein vorredner schon sagte gibts das bei aderen firmen wie zb citroen.. haben selber 2 und da funktioniert das.. habs live erlebt.. ^^
sprich.. das muss erlaubt sein, sonst würde der autohersteller sowaws sicher nich verbauen.. is nur die frage was mit dem nachträglichen eingriff is... müsste man eben mitm tüv klären 😉

Zitat:

Original geschrieben von fredilon


vielen dank thommen, dass du uns hier nicht die infos gibtst, die vermutlich hast....

verfehlt dies nicht den sinn von mt?

warum soll es im IVer nicht realisierbar und erlaubt sein?

reicht dir die Info von hurz nicht?

Das Bremswarnblinken ist beim Golf IV nicht per OBD-Funktionalität realisierbar, das das Fahrzeug das dazu notwendige Steuergerät nicht hat ! (Bordnetzsteuergerät)

Also zum einen halte ich keine Infos zurück! Zum anderen, wennich Infos hätte würde ich diese wirklich nicht rausgeben, da eine solche Freishaltung beim G4 nicht legal wäre!

Es können alle möglichen anderen Autos diese Schaltung haben, da ist irrelevant, denn der Golf4 wurde vom KBA nicht mit dieser Funktion zugelassen, somit ist ein einfaches freischalten (wäre es möglich gewesen) nicht legal...

is doch sowieso wieder ´ne totale "schwachsinnsfunktion"
denn wenn der hintermann(frau) die bremslichter schon net als signal "huch jetzt muß ich aber ganz schnell bremsen" erkennt, wird er´s beim warnblinker auch net schnallen!!! und wenn einer hintendrauf donnert,is es egal was an lichtern alles gebrannt hat.

p.s. frohes neues :-))

das geht allein deshalb schon nicht: der 5er hat nen taster und der 4er nen schalter!!

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