Warnaufdruck Sonnenblende
Hallo zusammen...
Bei der letzten Probefahrt in einem 8VA mit dunklem Dachhimmel ist mir der gelbe Warnaufdruck auf der Sonnenblende der Beifahrerseite seeehr störend aufgefallen. Das Ding ist ja innen und außen draufgedruckt!
Weiß jemand, ob man da Abhilfe schaffen kann?
Grüße
Mave
Beste Antwort im Thema
Habe da eine alternative Idee.
Gerade auf Facebook gefunden 😉
einfach überkleben 😁
423 Antworten
Mich wundert irgendwie, dass schon einige schon ihr Auto habe und sich vorher noch nicht drüber beschwert haben... 😉
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
wahrschrinlich gibt das in irgend nem test ein pünktchen mehr wenn er da ist...
Link nicht gelesen? 😰
Grundlage ist eine Vorschrift des KBA.
Zitat:
Original geschrieben von Stege87
Mich wundert irgendwie, dass schon einige schon ihr Auto habe und sich vorher noch nicht drüber beschwert haben... 😉
Ich bin den A3 bisher zweimal Probe gefahren aber mir ist dieses dumme und nervige Teil nicht aufgefallen.
Bei einer Probefahrt hat man ja genug andere Sachen zu entdecken und bei einem neuen Wagen den man sich geholt hat und erst wenige KM gefahren ist wohl auch aber wehe du siehst das Teil 😉
Bei einem schwarzen Dachhimmel (den ich mitbestellt habe) fällt das Teil wohl deutlicher auf (Beide Wagen hatten damals den normalen Dachhimmel)
Jedenfalls werd ich alles dafür tun was nötig ist um dieses Sch... Ding zu entfernen! 😠😠😠
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
weiss jemand was so ein teil kostet?
...und weiß wo es sowas gibt? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von domi173
Jedenfalls werd ich alles dafür tun was nötig ist um dieses Sch... Ding zu entfernen! 😠😠😠
Ich bin jetzt schon am Überlegen, ob ich mir den Aufdruck per "Sandstrahler" mit passendem Strahlgut von nem Profi runternehmen lasse. Sowas soll gehen. 🙂
Glasperlen oder Walnusskerne vielleicht. Habe das Ding heute auch gesehn, absolut grässlich. Oder etwas anderes drüberkleben, aber das hält auch nicht lange. Etwas drüberhäkeln?
Zitat:
Original geschrieben von Snoopmasta
Ich bin jetzt schon am Überlegen, ob ich mir den Aufdruck per "Sandstrahler" mit passendem Strahlgut von nem Profi runternehmen lasse. Sowas soll gehen. 🙂Zitat:
Original geschrieben von domi173
Jedenfalls werd ich alles dafür tun was nötig ist um dieses Sch... Ding zu entfernen! 😠😠😠
Nur der Aufdruck muss zerstört werden, der Rest muss unbedingt unbeschädigt bleiben😉
http://viewitem.eim.ebay.ru/.../item
Was ist denn dann da los ??? O.o
Ich verstehe die Welt nicht mehr ...
Warum macht man sowas ??? Das sieht doch ein Blinder dass das beschissenst aussieht ...
Und warum nicht einfach ein ablösbarer Aufkleber so das jeder selbst entscheiden kann ob er es lässt oder nicht ???
LG
Zitat:
Original geschrieben von Sporti-Fahrer
http://viewitem.eim.ebay.ru/.../itemWas ist denn dann da los ??? O.o
Ich verstehe die Welt nicht mehr ...
Warum macht man sowas ??? Das sieht doch ein Blinder dass das beschissenst aussieht ...
Und warum nicht einfach ein ablösbarer Aufkleber so das jeder selbst entscheiden kann ob er es lässt oder nicht ???
LG
Na, weil es Gesetz ist. Die müssen das so verbauen.
Dein Link funktioniert nicht bei mir
Paragraph 35a Absatz 8 der STVZO:
"Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein."
Leider ziemlich klare Sache.. Das bedeutet, es gibt auch Knöllchen dafür, wenn man es entfernt, oder? 😕
kostet max. 5 euro!
ziffer 203.2 der BKatV (http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html)
ich bezweifel aber, dass es jemand weiss 🙂
desweiteren zeigt die anlage nur ein beispiel des piktogramms! das schild muss also nicht leuchtend gelb sein!!!
und schon gar nicht doppelt vorhanden 😉
Die 5€ wärens mir wert 😁
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
kostet max. 5 euro!ziffer 203.2 der BKatV (http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html)
ich bezweifel aber, dass es jemand weiss 🙂
desweiteren zeigt die anlage nur ein beispiel des piktogramms! das schild muss also nicht leuchtend gelb sein!!!
und schon gar nicht doppelt vorhanden 😉
Zitat:
Original geschrieben von j2k8
Die 5€ wärens mir wert 😁
Zitat:
Original geschrieben von j2k8
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
kostet max. 5 euro!ziffer 203.2 der BKatV (http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html)
ich bezweifel aber, dass es jemand weiss 🙂
desweiteren zeigt die anlage nur ein beispiel des piktogramms! das schild muss also nicht leuchtend gelb sein!!!
und schon gar nicht doppelt vorhanden 😉
Ja aber 5€ jeder fahrt wird auch teuer .... aber ich finde es eine frechheit ... -.-"
LG
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
kostet max. 5 euro!ziffer 203.2 der BKatV (http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html)
ich bezweifel aber, dass es jemand weiss 🙂
desweiteren zeigt die anlage nur ein beispiel des piktogramms! das schild muss also nicht leuchtend gelb sein!!!
und schon gar nicht doppelt vorhanden 😉
Eben...Nirgends wird da vorgeschrieben, dass das hässliche Ding gleich doppelt und vor allem in dieser Größe an die Sonnenblende geklöppelt werden muss. Da hat Audi mal deutlich daneben gegriffen...das sieht ja echt furchtbar besch... aus🙁
Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass man das Ding mit reinem Alkohol abreiben kann.
Ob das wohl funktioniert?
Was meinst du eigentlich mit doppelt vorhanden?? 😰😰
Zitat:
Original geschrieben von MAve110
kostet max. 5 euro!ziffer 203.2 der BKatV (http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html)
ich bezweifel aber, dass es jemand weiss 🙂
desweiteren zeigt die anlage nur ein beispiel des piktogramms! das schild muss also nicht leuchtend gelb sein!!!
und schon gar nicht doppelt vorhanden 😉