Wandlungskonditionen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo!

Hab Mittwoch nen Termin beim Händler um über die Wandlung zu reden:

Nun wollte ich mal fragen ob ihr Tips habt? Wie sollte ich mich verhalten? Was habt ihr für Konditionen bekommen bzw. washaltet ihr für gerecht?

Hab schon was vom Urteil des OLG Karlsruhe gelesen, das 0,4% pro 1000km zeranschlagt. Warum geht VW dann mit 0,67% ran?
Ist das verhandelbar?

28 Antworten

Re: Wandlungskonditionen

Zitat:

Original geschrieben von Bobblz


Wie sollte ich mich verhalten?

Ab zum Rechtsanwalt und Rat und Hilfe holen.

Zitat:

Original geschrieben von Bobblz


Was habt ihr für Konditionen bekommen bzw. washaltet ihr für gerecht?

"Normal", bzw. gängig (je nach Fzg. und alter) sind momentan 0,5% pro 1.000km, Zulassungskosten, 4% Kapitalbindung.

Gruß

Afralu

Hallo!

Wollte das eigentlich ohne Anwalt klären.
Der Händler hat es mir ja freiwillig angeboten! Ich hatte noch garnix gesagt!

ich geh übrigens als normaler mensch davonaus das die konditionen vov fahrzeug/ausssattung und motororiesierung varieieren!!!!

Golf TDI 90PS Trendline EZ 06/2005 20000km

Das ist mir auch klar, aber irgendwo gibt es doch auch einheitliche richtlinien?

Zitat:

Original geschrieben von Bobblz


Wollte das eigentlich ohne Anwalt klären.

Eine Rechtsberatung kostet nicht viel, niemand wird verklagt, verhaftet oder eingesperrt und es kann dir ne Menge Geld sparen wenn du weisst was für "deinen Fall" möglich ist.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von Bobblz


aber irgendwo gibt es doch auch einheitliche richtlinien?

Eben, die hast du doch schon "zu spüren" bekommen. 0,67 % ist im Moment die "Richtlinie" oder wie du es nennen willst die die Autohäuser zuerst versuchen.

Gruß

Afralu

Re: Wandlungskonditionen

Zitat:

Original geschrieben von Bobblz


Hab schon was vom Urteil des OLG Karlsruhe gelesen, das 0,4% pro 1000km zeranschlagt. Warum geht VW dann mit 0,67% ran?

Hallo !

Das Urteil ist soweit ich weiss für einen Diesel gewesen.
Besorg dir das doch mal und konfrontiere deinen Händler damit.
Ansonsten wirklich mal zum Anwalt gehen, wenn du so nicht weiterkommst.

Re: Re: Wandlungskonditionen

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968


Das Urteil ist soweit ich weiss für einen Diesel gewesen.

Ja, und soweit ich weiss war das im Jahre 2001, also schon ne ganze Weile her.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Ja, und soweit ich weiss war das im Jahre 2001, also schon ne ganze Weile her.

Gruß

Afralu

Egal,

man kann sich ja in der 'Mitte' treffen.

Gruss Erhard

ja und es handelt sich um gehobene mittelklasse fahrzeuge,
wie z.b. audi a6 etc.

Re: Wandlungskonditionen

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE


Egal,
man kann sich ja in der 'Mitte' treffen.

Gruss Erhard

Na hatte ich doch am Anfang geschrieben 😉 0,5 % 😉 Ist im Moment "gang und gebe" +- ein paar Abstrichen.

Gruß

Afralu

Wandlungskonditionen 0,5 %

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Na hatte ich doch am Anfang geschrieben 😉 0,5 % 😉 Ist im Moment "gang und gebe" +- ein paar Abstrichen.

Gruß

Afralu

ok ok volle Zustimmung,

denke auch daß dies der beste Kompromiss wäre.

Gruss

Hier dann mal das "0,4 Urteil" für einen Rechtsstreit aus dem Jahre 2000 dessen erstes Urteil 2001 im Jahre 2003 durch das OLG Karlsruhe so gesprochen wurde.

Und wie gerade schon gesagt wurde, "Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse"

Gruß

Afralu

Re: Wandlungskonditionen 0,5 %

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE


ok ok volle Zustimmung,
denke auch daß dies der beste Kompromiss wäre.

Gruss

😉

Gruß

Afralu

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