Wandlung Touran
Ich bräuchte mal Eure Erfahrung bei Wandlungen eines TSi United. Ich weiß, daß es einige Threads hierzu gibt, aber kein wirklich aktuellen.
Mein Touran Bj. 10/2008 ist ca. 40.000 km gelaufen und hat gravierende Mängel aufzuweisen ( Kleinigkeiten nenne ich erst gar nicht), die aber behoben wurden.
1. defekte Zylinderkopfdichtung
2. Turbolader defekt (Austausch Turbolader + sämtlicher Ölvorlaufleitungen)
3. defekte Lenkung ( Austausch des Lenkgetriebes und der Elektronik)
4. defekte Bezinleitung
5. defekte Kupplung
Alles Mängel wurde behoben, obwohl ich klar geäußert hatte, daß damit mein Wandlungsrecht erlischt.
Nun hat mir VW eine Wandlung mit 0,67% Nutzungspauschale angeboten und obwohl ich signalisiert habe, daß ich einen Sharan kaufen würde, will man mir keine 0,5% anbieten.
Jetzt ist nach Ablauf der 2 Jahre ein weiterer Mangel aufgetreten; Motorstottern beim Beschleunigen.
Was soll ich Eurer Meinung nach tun? Wie findet Ihr das Angebot für einen Benziner?
Beste Antwort im Thema
Hi Barney,
denke, dass VW dir 0,67 % des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anbieten wird (Barney = 9.604,45 Euro Verlust). Das entspricht einer Gesamtfahrleistung eines Fahrzeuges von 150.000 km. Heute haben Autos eine durchaus höhere Gesamtfahrleistung. Bei 200.000 km ist der Prozentsatz 0,5 % (Barney = 7.167,50 Euro Verlust), bei 250.000 km liegt er bei 0,4 % (Barney = 5.734 Euro Verlust). Das sind schon wesentliche Unterschiede!
Das ist also immer verhandlungsfähig und wird unterschiedlich gehandhabt und ausgehandelt. Mir hat man auch grad einen Satz von 0,67 % bei einem Caddy Maxi 1,9 l Diesel von VW in einer Klageerwiderung genannt. VW versucht es immer zuerst mit dem geringsten Satz. Dabei ist es doch peinlich, dass VW ihren eigenen Autos keine höheren Gesamtfahrleistungen von mehr als 150.000 km zutraut. Gerade bei einem Diesel ist das nicht stimmig.
Außerdem solltest du in deiner Abrechnung mit VW den Sinn einer Rückabwicklung ergründen. Dabei geht es nämlich nur auf einem Nebenschauplatz um die Nutzungsentschädigung (so nennt man diesen prozentualen Abzug je 1.000 gefahrene Kilometer), vielmehr geht es darum, dass beide Parteien so gestellt werden wie der Stand vor Kauf des Fahrzeuges war. Auf das Alter des Fahrzeuges kommt es nicht an ! Die folgende Berechnung gilt für die Rückabwicklung eines Neufahrzeuges innerhalb der 2-jährigen Neuwagengarantie - wie sie bei Volkswagen praktiziert wird. Die Nutzungsentschädigung entfällt in dem Fall, wenn VW dir einen mangelfreien Ersatz liefert, also etwa einen neuen Touran vor die Tür stellt. Fraglich ist, ob du ein gebrauchtes Austauschfahrzeug in gleichem Alter mit gleicher Laufleistung akzeptieren mußt. Du befindest dich allerdings schon in dem Status, wo mehrere Nachbesserungsversuche gescheitert sind. Der Tank ist wohl auch ein erheblicher Mangel. Man kann dich nun nicht mehr verpflichten, dass du einen neuen VW kaufen mußt. Vorsicht ! Wenn das vereinbart wird, dann mußt du auf die Restlaufzeit der Garantie achten. Auf das Ersatzfahrzeug gibt es dann nur noch so lange Garantie, wie du sie auf dem ge"wandelten" Fahrzeug noch hattest. Bei dir also gegen Null.
Richtig ist, dass VW eine Nutzungsentschädigung zusteht, weil du die Kaufsache ja genutzt hast. Aber DIR steht auch etwas zu, denn VW hat auch etwas von DIR genutzt ! Das ist das Geld - den Kaufpreis. Da kannst du davon ausgehen, dass dir 5% Zinsen per anno vom Kaufpreis zustehen. Ggf. kanst du auch noch vergebliche Aufwendungen geltend machen. Es gibt Fälle, da wurden z.B. speziell nachgerüstete Felgen nachgerüstet. Die mußte der Fahrzeughersteller bei einer Rückabwicklung auch bezahlen. Bei diese, Gerichtsurteil allerdings mit einem Abzug von 20 % auf die Nachrüstungen. Aber es sind nicht alle Nachrüstungen bei einer Rückabwicklung "erstattungsfähig". Da gibt es wohl eine Randnotiz (Bassenge) im Palandt-BGB-Kommentar. Möglicherweise kannst du auch anmelde-, abmelde und ggf. besondere TÜV-Gebühren zurückverlangen.
VW steht hier zwar eine Nutzungsentschädigung zu :
0,67 % = 9.604,45 Euro
0,50 % = 7.167,50 Euro
0,40 % = 5.734,00 Euro
Demgegenüber müßte dir eine Verzinsung des Kaufpreises von 5 % zustehen.
30.500 * 5% = 1.525,00 Euro mal 2 Jahre = 3.050,00 Euro
Vermutlich wird bei den Zinsen auch gefeilscht. Dabei ist es aber unerheblich, was der Kapitalmarkt gerade so hergibt. Will der händler einen geringeren Zinssatz geltend machen, müßte er den nachweisen. Er muss jedoch auch berücksichtigen, dass nicht nur Guthabenzinsen bei der Ermittlung in Betracht kommen, sondern auch Sollzinsen für Kredite, die das Autohaus aufgenommen hat. Ich würde die 5 % pro Jahr ansetzen.
Mal so gerechnet läge dein Verlust bei :
(a) bei 0,67 % = 6.554,45 Euro (Grundlage : Nutzungsentschädigung 0,67 %/1.000 km und 5 % Kapitalverzinsung)
(b) bei 0,50 % = 4.117,50 Euro (Grundlage : Nutzungsentschädigung 0,50 %/1.000 km und 5 % Kapitalverzinsung)
(c) bei 0,40 % = 2.684,00 Euro (Grundlage : Nutzungsentschädigung 0,40 %/1.000 km und 5 % Kapitalverzinsung)
Ich tippe auf Lösung (b) 😁
Darauf müßte es hinaus laufen. Rechne es aber besser selber noch einmal nach. Kannst ja sicherheitshalber alles nochmal mit nur 4% Verzinsung rechnen. 5 % sind aber heutzutage gerichtsüblich. Wie immer : Alle Zahlen ohne "Gewehr"! Die Zinsen habe ich statt 23 Monate der Einfachheit halber mit 2 Jahren angesetzt. Du weißt ja, was gemeint ist. Du mußt schauen, ob du die Abrechnung durch "vergebliche Aufwendungen" die du für das Fahrzeug hattest noch verbessern kannst. Aber schau dir mal die Endrechnung an : Billiger hättest du - sieht man mal von dem Ärger ab - in den letzten 2 Jahren nicht Auto fahren können. Wenn ich dir nun sage, dass mein Wagen etwas teuerer war als deiner (vergleichbar), aber nur 10.500 km nach 2 Jahren auf dem Tacho hat, was ja mitunter daran lag, dass der Wagen so oft defekt war, dann kannst du dir vorstellen, dass "meine" Abrechnung VW etwas Bauchschmerzen machen wird. In meinem Fall hat VW den Vergleichsvorschlag vom Landgericht abgelehnt. Die Ursache für die Elektronikmängel ist strittig. VW meint, es liegt an meinem Rollstuhlkran, der ja extra nachträglich von einem Umrüster ins Fahrzeug eingebaut wurde. Der Vergleich sah vor, dass VW den Kaufpreis fürs Auto erstatten sollte (bei Verzicht auf Nutzungsentschädigung und Verzinsung) wobei der Rollstuhlkran, Zusatzfedern und ein Freisprechadapter nicht als vergebliche Aufwendung gesehen und daher nicht erstattet werden sollten. Mehr sage ich hier mal besser nicht zu der Klage; VW liest hier ja auch bekanntlich mit. Nur soviel vielleicht noch : Werksspezialisten haben die Elektronik des Rollstuhlkrans bereits gemessen und selbst festgestellt, dass dieser als Ursache ausscheidet. Trotzdem lehnte VW den Vergleich des Landgerichts ab und behauptet wieder, dass der Kran schuld sei. Dass ich seit Monaten meinen Elektrorollstuhl nicht im Auto transportieren kann, weil der Caddy als verkehrsunsicher in der Garage steht, interssiert VW nicht die Bohne.
Das Allerwichtigste in deiner Lage ist aber, dass du die Rückabwicklung schriftlich von deinem Händler bekommst und zwar in jedem Fall VOR Ablauf deiner Neuwagengarantie zum Ende des zweiten Jahres. Ich habe diesbezüglich ganz schlechte Erfahrungen mit VW direkt gemacht ! 1 1/2 Wochen vor Ablauf der Garantie erklärte man die Bereitschaft zur Rückabwicklung. Die wollte ich aber von Ablauf der Garantie schriftlich bestätigt haben und rief bei VW an. Dort hieß es dann plötzlich, dass man den Wagen nicht wandeln / den Kaufvertrag nicht rückwickeln werde. Das diesbezügliche Schreiben von VW ist auf den ersten Werktag nach Ablauf der Garantie datiert. Da kam aber bei mir echte Freude auf, denn so leicht ist es nun auch nicht binnen einer Woche eine Klage vor dem Landgericht unter Wahrung alles Fristen und der Einzahlung des Prozesskostenvorschusses noch einzuhalten. Ich habe das gerade noch so geschafft und klage nun gegen Volkswagen. Tue dir einen Gefallen und glaube nicht, was man dir sagt, sondern schau zu, dass du es schriftlich bekommst! Ob du tatsächlich klagen kannst wird davon abhängen, ob du eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hast.
Schau bitte zu, dass du jetzt schnell was Schriftliches in die Hand bekommst und lass dich diesbezüglich auf keinen Fall vertrösten. Das habe ich nämlich lange Zeit hingenommen und es wäre mir beinahe haarscharf zum Verhängnis geworden. Frage lieber einen Anwalt, was genau du schriftlich haben mußt! Vertrauen ist gut- Kontrolle ist besser !
LG JoJoMS
(Berechnungsgrundlage : Kaufpreis 30.500 Euro, Fahrleistung 47.000 km, Fahrzeug noch in Garantie)
38 Antworten
Sooo....
Bei uns gibts Neues. Die Mängel am Touran häufen sich. Heute hat der Verkäufer eine Wandlung zurückgewiesen....wenn ich einen anderen PKW kaufe, nimmt er den Touran aber für 19.500 € zurück. Listenpreis war 30.500, bezahlt haben wir 26200€.
Daher stehe ich jetzt in kontakt mit meinem Anwalt. Meine Rechtsschutz meinte, wegen der vielen Mängel könnte ich eine Wandlung fordern.
Ich glaubne, ich kaufe mir wieder ein 35i.....
Hast du das denn mal umgerechnet ob sich der Weg der Wandlung überhaupt lohnt???
OK ich kenne den KM-Stand nicht
die Wandlung lohnt immer. Auch der Autohändler soll am eigenen Leib spüren, was für schlechte Qualität er vertickt. Laß ruhig den Anwalt auf die gegnerische Seite los, dafür hat man die <Jungs ja schließlich. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.
Denn merke!! Schlechte Qualität verkaufen ist die eine Seite der Medaille, zu seinem Recht und Geld zu kommen die andere.
Zitat:
Original geschrieben von RickA1973
Hast du das denn mal umgerechnet ob sich der Weg der Wandlung überhaupt lohnt???OK ich kenne den KM-Stand nicht
... Ende Februar waren's ca. 5.000 km 😰
= Da sollte sich die Wandlung schon noch weit besser lohnen als der lächerliche Händler EK !
Steht alles etwas weiter vorne im Beitrag .
www.motor-talk.de/.../wandlung-touran-t2958544.html?...
Gruß
Hermy
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Der Tachostand liegt heute bei 7300km.
Ich wollte mich ja gütlich einigen. Habe beim Autohaus angerufen (wo Verständnis geheuchelt wurde), und auf Bitten des Verkäufers einen Brief mit der Mängelbeschreibung an VW geschickt.
Da der Brief an VW mit vorgenerierten Phrasen ("Es kann eigentlich nicht sein, dass VW mangelhafte Autos ausliefert....blah blah...) nicht den Erhofften Erfolg mit sich brachte (wie bsp. das Angebot für die dauer der Reparatur einen Leihwagen gestellt zu bekommen), habe ich dem Händler angeboten, dass er mir einen anderen Wagen (Skoda Fabia Combi) verkauft und den Touran dafür in Zahlung nimmt. Das Inzahlungnahmeangebot lag bei den oben genannten 19.500 Talern.
Daher habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Wir haben ein kleines Kind und sind auf das Auto angewiesen. Hier warte ich 2 Wochen auf einen Werkstatttermin, muss den Leihwagen selbst zahlen....das war bei der Entscheidung ein neues Auto zu kaufen nicht eingeplant.
Mehr kann ich momentan nicht schreiben - bis auf eine Mängelliste, die kommt aber später.
Hallo,
in meinem vorher geschriebenen Beitrag hatte ich wohl hier etwas verwechselt, egal!!!
Ich habe heute auch einen Termin beim Anwalt zwecks Wandlung meines G6V.
Ist der Händler aber auch selbst schuld, das ich diesen Weg gehen muß, da er in meinen Augen versucht das ganze in die länge zu ziehen, damit ich evtl. kapituliere....aber nix da, jetzt geht die Party erst richtig los....
Der Händler hat mit einem Aussendienstler einen Termin vereinbart, der von heute an in ca. 1.5 Monaten sein soll, die Wandlung habe ich am 23.3. schon angeleiert beim Händler....
Habe diesmal dann bei der Termindurchsage auch sofort mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung gedroht, aber irgendwie interessiert die das nicht...aber das werden wir noch sehen, wen hier was interessiert...
Mein befreundeter Anwalt hat mir gestern am Telefon schon mittgeteilt, das man denen eine Frist setzten muß, das es Nutzungsausfallentschädigung gibt und noch so einige Sachen....
Wenn es möglich wäre/ist, dann würde ich den neuen Wagen auch lieber bei einem anderen Händler bestellen, aber das wird wohl nicht gehen, leider...
Ich verstehe auch nicht, das einige die Wandlung innerhalb von 4 Wochen durch bekommen und nie ein Aussendienstler vor Ort war....
Woran liegt das?
Zitat:
Original geschrieben von RickA1973
Ist der Händler aber auch selbst schuld, das ich diesen Weg gehen muß, da er in meinen Augen versucht das ganze in die länge zu ziehen, damit ich evtl. kapituliere....aber nix da, jetzt geht die Party erst richtig los....Habe diesmal dann bei der Termindurchsage auch sofort mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung gedroht, aber irgendwie interessiert die das nicht...aber das werden wir noch sehen, wen hier was interessiert...
Das habe ich eigentlich auch gemacht. Wobei ich mehrmals betont habe, dass ich mich auf eine gütliche Lösung einigen wollte. Das Problem: Wir haben das Auto bei meiner Schweigermutter bestellt. 300km entfernt.
Zitat:
Mein befreundeter Anwalt hat mir gestern am Telefon schon mittgeteilt, das man denen eine Frist setzten muß, das es Nutzungsausfallentschädigung gibt und noch so einige Sachen....
Die Frist kann entfallen. Nutzungsentschädigung hängt vom Motor ab, sollte aber zwischen 200.000 und 300.000 km liegen. Das entspricht 0,5% des Kaufpreises pro gefahrene 1000km oder entsprechend weniger.
Hast das Auto finanziert?
Zitat:
Wenn es möglich wäre/ist, dann würde ich den neuen Wagen auch lieber bei einem anderen Händler bestellen, aber das wird wohl nicht gehen, leider...
Ich verstehe auch nicht, das einige die Wandlung innerhalb von 4 Wochen durch bekommen und nie ein Aussendienstler vor Ort war....
Woran liegt das?
Lass dich mit dem Außendienstler nicht veräppeln. Wenn dein Auto mängelbehaftet ist, ist das Autohaus dein Vertragspartner, nicht VW. Wenn die Bedingungen eine Wandlung erlauben, dann hast Du mit VW nichts am Hut. Informieren (Homepage von Anwaltskanzlei habe ich weiter Oben verlinkt), Wandlung fordern, wenn nötig Klagen. Für sowas hat meine Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Leif1983
Das habe ich eigentlich auch gemacht. Wobei ich mehrmals betont habe, dass ich mich auf eine gütliche Lösung einigen wollte. Das Problem: Wir haben das Auto bei meiner Schweigermutter bestellt. 300km entfernt.Zitat:
Original geschrieben von RickA1973
Ist der Händler aber auch selbst schuld, das ich diesen Weg gehen muß, da er in meinen Augen versucht das ganze in die länge zu ziehen, damit ich evtl. kapituliere....aber nix da, jetzt geht die Party erst richtig los....Habe diesmal dann bei der Termindurchsage auch sofort mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung gedroht, aber irgendwie interessiert die das nicht...aber das werden wir noch sehen, wen hier was interessiert...
Zitat:
Original geschrieben von Leif1983
Die Frist kann entfallen. Nutzungsentschädigung hängt vom Motor ab, sollte aber zwischen 200.000 und 300.000 km liegen. Das entspricht 0,5% des Kaufpreises pro gefahrene 1000km oder entsprechend weniger.Zitat:
Mein befreundeter Anwalt hat mir gestern am Telefon schon mittgeteilt, das man denen eine Frist setzten muß, das es Nutzungsausfallentschädigung gibt und noch so einige Sachen....
Hast das Auto finanziert?
Zitat:
Original geschrieben von Leif1983
Lass dich mit dem Außendienstler nicht veräppeln. Wenn dein Auto mängelbehaftet ist, ist das Autohaus dein Vertragspartner, nicht VW. Wenn die Bedingungen eine Wandlung erlauben, dann hast Du mit VW nichts am Hut. Informieren (Homepage von Anwaltskanzlei habe ich weiter Oben verlinkt), Wandlung fordern, wenn nötig Klagen. Für sowas hat meine Rechtsschutzversicherung.Zitat:
Wenn es möglich wäre/ist, dann würde ich den neuen Wagen auch lieber bei einem anderen Händler bestellen, aber das wird wohl nicht gehen, leider...
Ich verstehe auch nicht, das einige die Wandlung innerhalb von 4 Wochen durch bekommen und nie ein Aussendienstler vor Ort war....
Woran liegt das?
Nicht finanziert.
So eben vom Anwalt zurück...und läuft....
Wie hier schon geschrieben, ist der Händler mein Vertragspartner und nicht VW....
Die Nutzungsausfallentschädigung beläuft sich auf die Zeiten wo die Karre mehrtägig in der Wrkstatt stand.
Das ich einen sogenannte Nutzungspauschale für das Auto zahlen muß ist klar, gehe jetzt hier mal von 0,5%/1000km aus.
Alles weitere werden wir sehen, bin guter Dinge...
Aber eins sollte man hier mal erwähnen: Es ist zwar gut wenn man den freundlichen Weg einschlägt (einige kamen mit ihrem Händler auch gut klar dabei), aber es hat mir mal wieder gezeigt das es NUR über einen Anwalt geht.
LEIDER
Naja, aber dafür zahlt man ja in die Rechtsschutzvers. ein.