Wandlung Touran

VW Touran 1 (1T)

Ich bräuchte mal Eure Erfahrung bei Wandlungen eines TSi United. Ich weiß, daß es einige Threads hierzu gibt, aber kein wirklich aktuellen.

Mein Touran Bj. 10/2008 ist ca. 40.000 km gelaufen und hat gravierende Mängel aufzuweisen ( Kleinigkeiten nenne ich erst gar nicht), die aber behoben wurden.

1. defekte Zylinderkopfdichtung
2. Turbolader defekt (Austausch Turbolader + sämtlicher Ölvorlaufleitungen)
3. defekte Lenkung ( Austausch des Lenkgetriebes und der Elektronik)
4. defekte Bezinleitung
5. defekte Kupplung

Alles Mängel wurde behoben, obwohl ich klar geäußert hatte, daß damit mein Wandlungsrecht erlischt.

Nun hat mir VW eine Wandlung mit 0,67% Nutzungspauschale angeboten und obwohl ich signalisiert habe, daß ich einen Sharan kaufen würde, will man mir keine 0,5% anbieten.

Jetzt ist nach Ablauf der 2 Jahre ein weiterer Mangel aufgetreten; Motorstottern beim Beschleunigen.

Was soll ich Eurer Meinung nach tun? Wie findet Ihr das Angebot für einen Benziner?

Beste Antwort im Thema

Hi Barney,

denke, dass VW dir 0,67 % des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anbieten wird (Barney = 9.604,45 Euro Verlust). Das entspricht einer Gesamtfahrleistung eines Fahrzeuges von 150.000 km. Heute haben Autos eine durchaus höhere Gesamtfahrleistung. Bei 200.000 km ist der Prozentsatz 0,5 % (Barney = 7.167,50 Euro Verlust), bei 250.000 km liegt er bei 0,4 % (Barney = 5.734 Euro Verlust). Das sind schon wesentliche Unterschiede!
Das ist also immer verhandlungsfähig und wird unterschiedlich gehandhabt und ausgehandelt. Mir hat man auch grad einen Satz von 0,67 % bei einem Caddy Maxi 1,9 l Diesel von VW in einer Klageerwiderung genannt. VW versucht es immer zuerst mit dem geringsten Satz. Dabei ist es doch peinlich, dass VW ihren eigenen Autos keine höheren Gesamtfahrleistungen von mehr als 150.000 km zutraut. Gerade bei einem Diesel ist das nicht stimmig.

Außerdem solltest du in deiner Abrechnung mit VW den Sinn einer Rückabwicklung ergründen. Dabei geht es nämlich nur auf einem Nebenschauplatz um die Nutzungsentschädigung (so nennt man diesen prozentualen Abzug je 1.000 gefahrene Kilometer), vielmehr geht es darum, dass beide Parteien so gestellt werden wie der Stand vor Kauf des Fahrzeuges war. Auf das Alter des Fahrzeuges kommt es nicht an ! Die folgende Berechnung gilt für die Rückabwicklung eines Neufahrzeuges innerhalb der 2-jährigen Neuwagengarantie - wie sie bei Volkswagen praktiziert wird. Die Nutzungsentschädigung entfällt in dem Fall, wenn VW dir einen mangelfreien Ersatz liefert, also etwa einen neuen Touran vor die Tür stellt. Fraglich ist, ob du ein gebrauchtes Austauschfahrzeug in gleichem Alter mit gleicher Laufleistung akzeptieren mußt. Du befindest dich allerdings schon in dem Status, wo mehrere Nachbesserungsversuche gescheitert sind. Der Tank ist wohl auch ein erheblicher Mangel. Man kann dich nun nicht mehr verpflichten, dass du einen neuen VW kaufen mußt. Vorsicht ! Wenn das vereinbart wird, dann mußt du auf die Restlaufzeit der Garantie achten. Auf das Ersatzfahrzeug gibt es dann nur noch so lange Garantie, wie du sie auf dem ge"wandelten" Fahrzeug noch hattest. Bei dir also gegen Null.

Richtig ist, dass VW eine Nutzungsentschädigung zusteht, weil du die Kaufsache ja genutzt hast. Aber DIR steht auch etwas zu, denn VW hat auch etwas von DIR genutzt ! Das ist das Geld - den Kaufpreis. Da kannst du davon ausgehen, dass dir 5% Zinsen per anno vom Kaufpreis zustehen. Ggf. kanst du auch noch vergebliche Aufwendungen geltend machen. Es gibt Fälle, da wurden z.B. speziell nachgerüstete Felgen nachgerüstet. Die mußte der Fahrzeughersteller bei einer Rückabwicklung auch bezahlen. Bei diese, Gerichtsurteil allerdings mit einem Abzug von 20 % auf die Nachrüstungen. Aber es sind nicht alle Nachrüstungen bei einer Rückabwicklung "erstattungsfähig". Da gibt es wohl eine Randnotiz (Bassenge) im Palandt-BGB-Kommentar. Möglicherweise kannst du auch anmelde-, abmelde und ggf. besondere TÜV-Gebühren zurückverlangen.

VW steht hier zwar eine Nutzungsentschädigung zu :

0,67 % = 9.604,45 Euro
0,50 % = 7.167,50 Euro
0,40 % = 5.734,00 Euro

Demgegenüber müßte dir eine Verzinsung des Kaufpreises von 5 % zustehen.

30.500 * 5% = 1.525,00 Euro mal 2 Jahre = 3.050,00 Euro

Vermutlich wird bei den Zinsen auch gefeilscht. Dabei ist es aber unerheblich, was der Kapitalmarkt gerade so hergibt. Will der händler einen geringeren Zinssatz geltend machen, müßte er den nachweisen. Er muss jedoch auch berücksichtigen, dass nicht nur Guthabenzinsen bei der Ermittlung in Betracht kommen, sondern auch Sollzinsen für Kredite, die das Autohaus aufgenommen hat. Ich würde die 5 % pro Jahr ansetzen.

Mal so gerechnet läge dein Verlust bei :

(a) bei 0,67 % = 6.554,45 Euro (Grundlage : Nutzungsentschädigung 0,67 %/1.000 km und 5 % Kapitalverzinsung)
(b) bei 0,50 % = 4.117,50 Euro (Grundlage : Nutzungsentschädigung 0,50 %/1.000 km und 5 % Kapitalverzinsung)
(c) bei 0,40 % = 2.684,00 Euro (Grundlage : Nutzungsentschädigung 0,40 %/1.000 km und 5 % Kapitalverzinsung)

Ich tippe auf Lösung (b) 😁

Darauf müßte es hinaus laufen. Rechne es aber besser selber noch einmal nach. Kannst ja sicherheitshalber alles nochmal mit nur 4% Verzinsung rechnen. 5 % sind aber heutzutage gerichtsüblich. Wie immer : Alle Zahlen ohne "Gewehr"! Die Zinsen habe ich statt 23 Monate der Einfachheit halber mit 2 Jahren angesetzt. Du weißt ja, was gemeint ist. Du mußt schauen, ob du die Abrechnung durch "vergebliche Aufwendungen" die du für das Fahrzeug hattest noch verbessern kannst. Aber schau dir mal die Endrechnung an : Billiger hättest du - sieht man mal von dem Ärger ab - in den letzten 2 Jahren nicht Auto fahren können. Wenn ich dir nun sage, dass mein Wagen etwas teuerer war als deiner (vergleichbar), aber nur 10.500 km nach 2 Jahren auf dem Tacho hat, was ja mitunter daran lag, dass der Wagen so oft defekt war, dann kannst du dir vorstellen, dass "meine" Abrechnung VW etwas Bauchschmerzen machen wird. In meinem Fall hat VW den Vergleichsvorschlag vom Landgericht abgelehnt. Die Ursache für die Elektronikmängel ist strittig. VW meint, es liegt an meinem Rollstuhlkran, der ja extra nachträglich von einem Umrüster ins Fahrzeug eingebaut wurde. Der Vergleich sah vor, dass VW den Kaufpreis fürs Auto erstatten sollte (bei Verzicht auf Nutzungsentschädigung und Verzinsung) wobei der Rollstuhlkran, Zusatzfedern und ein Freisprechadapter nicht als vergebliche Aufwendung gesehen und daher nicht erstattet werden sollten. Mehr sage ich hier mal besser nicht zu der Klage; VW liest hier ja auch bekanntlich mit. Nur soviel vielleicht noch : Werksspezialisten haben die Elektronik des Rollstuhlkrans bereits gemessen und selbst festgestellt, dass dieser als Ursache ausscheidet. Trotzdem lehnte VW den Vergleich des Landgerichts ab und behauptet wieder, dass der Kran schuld sei. Dass ich seit Monaten meinen Elektrorollstuhl nicht im Auto transportieren kann, weil der Caddy als verkehrsunsicher in der Garage steht, interssiert VW nicht die Bohne.

Das Allerwichtigste in deiner Lage ist aber, dass du die Rückabwicklung schriftlich von deinem Händler bekommst und zwar in jedem Fall VOR Ablauf deiner Neuwagengarantie zum Ende des zweiten Jahres. Ich habe diesbezüglich ganz schlechte Erfahrungen mit VW direkt gemacht ! 1 1/2 Wochen vor Ablauf der Garantie erklärte man die Bereitschaft zur Rückabwicklung. Die wollte ich aber von Ablauf der Garantie schriftlich bestätigt haben und rief bei VW an. Dort hieß es dann plötzlich, dass man den Wagen nicht wandeln / den Kaufvertrag nicht rückwickeln werde. Das diesbezügliche Schreiben von VW ist auf den ersten Werktag nach Ablauf der Garantie datiert. Da kam aber bei mir echte Freude auf, denn so leicht ist es nun auch nicht binnen einer Woche eine Klage vor dem Landgericht unter Wahrung alles Fristen und der Einzahlung des Prozesskostenvorschusses noch einzuhalten. Ich habe das gerade noch so geschafft und klage nun gegen Volkswagen. Tue dir einen Gefallen und glaube nicht, was man dir sagt, sondern schau zu, dass du es schriftlich bekommst! Ob du tatsächlich klagen kannst wird davon abhängen, ob du eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hast.

Schau bitte zu, dass du jetzt schnell was Schriftliches in die Hand bekommst und lass dich diesbezüglich auf keinen Fall vertrösten. Das habe ich nämlich lange Zeit hingenommen und es wäre mir beinahe haarscharf zum Verhängnis geworden. Frage lieber einen Anwalt, was genau du schriftlich haben mußt! Vertrauen ist gut- Kontrolle ist besser !

LG JoJoMS

(Berechnungsgrundlage : Kaufpreis 30.500 Euro, Fahrleistung 47.000 km, Fahrzeug noch in Garantie)

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Defenitiv auf 0,5 % bestehen. Dann müsste VW ja zugeben das ihre Benziner nur 150.000 KM laufen.

Wenn doch alle Mängel behoben werden können, sind doch 0,67% ein gutes Angebot.

Zitat:

Original geschrieben von FlipperX


... Alles Mängel wurde behoben...

Mit welchem Recht willst du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es keinen Mangel, also keinen Grund mehr dafür gibt?

Sei froh, dass man dir überhaupt entgegenkommt.

Wenn du Glück hast, lässt sich das Motorstottern bei der Beschleunigung nicht beheben, dann hättest du wieder einen Grund, aber ich bin kein Anwalt.

Gruß, Martin

Das Angebot annehmen. Was besseres kann dir nicht passieren. Der Wertverlust ist viel höher.

Gruß Lutschi

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@Maatin
Man kann auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erwirken, wenn die Mängel in Ausmaß und Anzahl sich als gravierend darstellen (sogenanntes Montagsauto).

Mir wurde ursprünglich seitens VW mitgeteilt, daß die Mängel eh behoben werden müssen, da ein Weiterverkauf durch das Autohaus erfolgt. Von daher hatte ich meine Bedenken fallengelassen. Jetzt wird begründet ich könnte ja das Fahrzeug normal nutzen, da alle Mängel behoben sind und ich sollte doch über die 0,67% froh sein.

Schriftlich habe ich nie etwas erhalten und und ich wollte auch keine anwaltliche Klärung, da ich immer versuche, daß auf einem vernünftigen Wege zu klären (obwohl ich über eine Rechtschutzversichsicherung verfüge)

Seitens VW wurde mir Stand heute auch kein Entgegenkommen beim Neuwagenkauf signalisiert, weder bei den Finanzierungskonditionen noch über eine zusätzliche Rabattierung. (Meine Finanzierung beläuft sich auf 1.9% und jetzt sind die Konditionen 3,9%).

Irgendwie stellt sich der ganze Sachverhalt für mich als Geschädigter als erhebliches Minusgeschäft dar.

Ich empfinde das Ganze als eine einzige Fechheit. VW verlangt Premiumpreise, aber über die Nutzungspauschale (0,67%) wird eine max. Laufleistung des Fahrzeuges von 150.000km unterstellt. Danach ist das Auto per Definition nicht mehr nutzbar.

Also kann man zusätzlichen Rabatt und Sonderfinanzierungskonditionen verhandeln.

Was sagt eure Erfahrung?

Zitat:

Original geschrieben von FlipperX


[...]Was sagt eure Erfahrung?

Meine Erfahrung besagte mir bei einem Fo.. Fo..s , dass 0,67% in Deinem Falle ein annehmbares Angebot ist. Die Fehler sind weg, wenngleich das alles sehr ärgerlich war. Das neuere Motorstottern lasse ich jetzt mal aussen vor...

0,67% ist gut - Take it or leave it. Dein Auto ist 2 Jahre alt und hat (trotz aller Probs) 40,000 KM gelaufen. Das ist schon grenzwertig für eine Wandlung. Und die 1,9% Finanzierung vom United seinerzeit, die Du hast, gibt es nun mal derzeit noch nicht bei einem neuen Sharan. Da ist 3,9% normal - ein Sondermodell mit Spitzenfinanzierung ist hier noch nicht auf dem Markt.

Mich beschleicht das Gefühl, dass Du für ein kleines Geld ein neues Auto möchtest und den 2 Jahre alten Touran in Rente schicken möchtest... 😉

Gruß barney8301

Zitat:

Original geschrieben von FlipperX


@Maatin
Man kann auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erwirken, wenn die Mängel in Ausmaß und Anzahl sich als gravierend darstellen (sogenanntes Montagsauto).

Mir wurde ursprünglich seitens VW mitgeteilt, daß die Mängel eh behoben werden müssen, da ein Weiterverkauf durch das Autohaus erfolgt. Von daher hatte ich meine Bedenken fallengelassen. Jetzt wird begründet ich könnte ja das Fahrzeug normal nutzen, da alle Mängel behoben sind und ich sollte doch über die 0,67% froh sein.

Schriftlich habe ich nie etwas erhalten und und ich wollte auch keine anwaltliche Klärung, da ich immer versuche, daß auf einem vernünftigen Wege zu klären (obwohl ich über eine Rechtschutzversichsicherung verfüge)

Seitens VW wurde mir Stand heute auch kein Entgegenkommen beim Neuwagenkauf signalisiert, weder bei den Finanzierungskonditionen noch über eine zusätzliche Rabattierung. (Meine Finanzierung beläuft sich auf 1.9% und jetzt sind die Konditionen 3,9%).

Irgendwie stellt sich der ganze Sachverhalt für mich als Geschädigter als erhebliches Minusgeschäft dar.

Ich empfinde das Ganze als eine einzige Fechheit. VW verlangt Premiumpreise, aber über die Nutzungspauschale (0,67%) wird eine max. Laufleistung des Fahrzeuges von 150.000km unterstellt. Danach ist das Auto per Definition nicht mehr nutzbar.

Also kann man zusätzlichen Rabatt und Sonderfinanzierungskonditionen verhandeln.

Was sagt eure Erfahrung?

Eine Wandlung ist nie ein gutes Geschäft, für beide Seiten nicht.

Deshalb solltest Du es nur dann machen, wenn wirklich nicht abzusehen ist (!), dass Du jemals mit dem Auto zurechtkommen wirst.

Wenn der Hauch einer Chance besteht, das die WErkstatt das hinkriegt, solltest Du es aus finanziellen Gründen behalten.

Die 0.67 % haben wohl diverse Gerichte bestätigt, so dass sich die Händler auf diesen Wert einschiessen. Dabei ist völlig unerheblich, wie lange das Auto letztlich hält. Ich habe das auch schon mal hinter mich gebracht.

Vielleicht kannst Du mit vorsichtigem (!) nicht aggressiven (!!) Verhandlungstil etwas Rabatt für einen Neuwagen rausholen (oder bessere Finanzkonditionen, oder so, wobei das ist schwierig, das darf der Händler nicht entscheiden, da die VW Bank finanziert).

Bei Dir geht es um ein Viertel des Gesamtbasiswertes (Kaufpreis) für 2 Jahre Nutzung, in denen Du viel Ärger hattest. Ich persönlich würde die emotionale Komponente noch mitbewerten (mit der Karre hätt ich keinen SPass mehr, egal wie es weitergeht ...) und würde das GEschäft machen.

Viel Glück !!

nb

PS: Das Ruckeln ist wahrscheinlich eine defekte Zündspule; ein Klassiker.

Erstmal vielen Dank für Eure schnellen Einschätzungen.

@Winterbild
Nein eigentlich wollten wir den Wagen über einen längeren Zeitraum fahren. Wir haben das Fahrzeug auch dementsprechend ausgestattet.
Unsere Entscheidung den Wagen nicht mehr fahren zu wollen, ist endgültig gefallen als wir erfahren haben, daß die Lenkung bei dem Fahrzeug defekt ist. Meine vierköpfige Familie ist damit unterwegs und ich halte ein Lenkungsschaden einfach für nicht tragbar.
Schon nach dem Turboladerschaden hat uns ein anderes Autohaus geraten den Wagen zu wandeln, da ein Zylinderkopfschaden und Turboladerschaden bei dem Kilometerstand nichts gutes für die Zukunft verheißen. Die Defekte danach in kurzer Abfolge haben das bestätigt.

Dachte eigentlich, daß die Rechtssprechung sich bei derartigen Fahrzeugen auf 0,5% festgelegt hat und VW dieser Rechtssprchung folgt. Das hatte ich bisher auch immer aus den Schilderungen der Betroffenen (hier bei Motor-Talk) entnommen.

Genauso ist es und lass dich auf nichts anderes ein.

Zitat:

Original geschrieben von barney8301

... Mich beschleicht das Gefühl, dass Du für ein kleines Geld ein neues Auto möchtest und den 2 Jahre alten Touran in Rente schicken möchtest... 😉

Gruß barney8301Also Barney, die Anmerkung finde ich nicht so toll. Es ist wahrlich keine schöne Erfahrung ein Auto vor der Tür oder ständig in der Werkstatt zu haben. Ein Auto ist in erster Linie mal eine Gebrauchsgegenstand, den man sich zu einem bestimmten Zweck angeschafft hat - meist beruflich. 40.000 km in 2 Jahren sprechen da doch ein klare Sprache.

Mein Tipp ist, dass der Wagen gewandelt wir. Und das mit 0,4 % vom Kaufpreis. (entspricht 250.000 km Gesamtlaufleistung). Ist doch wohl lächerlich, dass ein VW nur eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km haben soll. Das war mal in den 60iger Jahren so ! Dei sollten mal in die laufende Rechtssprechung gucken. Es gibt auch spezielle Regelungen für die Wandlung von finanzierten Autos.

Grundsätzlich muss ich aber sagen, dass die 0,67 / 0,4 % Regelung eine m.E. halbswegs faire Basis ist. Wenn du bar bezahlt hättest, könntest du eine Verzinsung des Kaufpreises von 5 % gegenrechnen. Evtl. gilt das auch für eine Anzahlung ? Über den Umgang mit Finanzierungszinsen oder Leasingraten bei einer Wandlung solltest du dich wirklich von einem Anwalt beraten lassen.

Dein Problem im Moment wird eher sein, dass das Fahrzeug ja wieder in Ordnung ist - da würde es mich nicht wundern, wenn VW das Wandlungsangebot dann doch nicht hält. Knackpunkt : Schriftliches gibt es nicht ?

Geh lieber zu einem Anwalt ! Das ist mein ehrlicher Rat.

LG JoJoMS

P.S.: Hier kannst du dich schlau machen - auch über Leasing und sonstiges Grundsatzurteile ! htp://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz

Hallo,

leider mußte ich letztes Jahr auch Wandeln. Da VW das Wasserpumpenquietschen nicht wegbekam.

Der Wagen war ca. 1Jahr alt und hatte 6000km. War geleast. Erst nach einschalten meines Antwaltes
wurde man gesprächig. Das Ergebniss sah dann sehr schnell so aus. Alle Raten zurück. Pro 1000Km
0,6% vom Kaufpreis das war alles. Bei Fahrzeugen mit höher Laufleistung wird mit 0,5% gerechnet mit niedrieger damals bei mir mit 0,6. Injedemfall würde ich einen Anwalt einschalten den bei Geld hört ja bekanntlich jede Freundschaft auf 😁 Viel Glück beim erfolgreichen wandeln.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


[... ]
Also Barney, die Anmerkung finde ich nicht so toll. Es ist wahrlich keine schöne Erfahrung ein Auto vor der Tür oder ständig in der Werkstatt zu haben. Ein Auto ist in erster Linie mal eine Gebrauchsgegenstand, den man sich zu einem bestimmten Zweck angeschafft hat - meist beruflich. 40.000 km in 2 Jahren sprechen da doch ein klare Sprache.

Hallo JoJoMS,

Du hast den Smiley schon gesehen, oder? 😉 Natürlich ist es ein Ärgernis, sein Fahrzeug mehr in der Werkstatt als unterm Carport stehen zu haben. Ich selber kann ein Lied von meinem letzten Ecofuel-Caddy singen. Hatte auch 40.000 drauf und stand von seinen 15 Monaten mehr als 3 Monate in der Werkstatt. Eine Wandlung hatte ich aber abgelehnt wegen der vermeintlich hohen Nutzungsabzüge und habe ihn sehr gut in Zahlung geben können.
Beim TE sehe ich halt immer noch als Hauptthema, dass das Fahrzeug ja grundsätzlich fertigrepariert wurde, und der Wagen ja derzeit mehr oder weniger artig fährt.

Gruß barney8301

Bei unserem ersten Touri wurde auch auf 0.5% Prozent , sowie Verzinsung etc pp entschieden ,ganz ohne großes HeckMeck...

Wisst Ihr denn, ob das Autohaus bei der Rückabwicklung mit VW die Kosten für eine Nutzungspauschale in Höhe von 0,5% erstattet bekommen hat oder war das der gute Wille des Autohauses und VW hat nur die Kosten für die 0,67% übernommen?

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