Wandlung / Rückabwicklung mit M Performance Zubehör
Hat schon jemand ein Auto mit M Performance Zubehör Rückabgewickelt?
Ich bin gerade am Überlegen wie es weitergeht.
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
ich bin kein Prozesshansel, aber eine Unterstützung durch den Anwalt kann ned schaden bei:Faktor zur Nutzungsentschädigung, ich sehe keinen Grund sich mit 0,67 zufrieden zu geben
Verzinsung des eingesetzten Kapitals (von BMW an Dich zu zahlen)
Bewertung des originalen BMW Zubehörs, imho genauso zu betrachten wie das Fahrzeug
Erstattung der Überführungsgebühren, Zulassungskosten und weiteren abhängigen Kosten
Das ist doch aber bei einer Fahrleistung von knapp 7000km den Aufwand nicht wert.
Überführungskosten, Zulassungkosten, etc. erstattet BMW auch ohne Anwalt.
Ich würde lieber auf (wahrscheinlich vorgeschlagene) 0,67% eingehen und dafür aber versuchen das maximal mögliche bei einem Nachfolgeschäft herauszuholen (z.B. einen maximal möglichen rabatt auf den M3).
Solange man wieder einen BMW fahren will, hat man nichts davon nur die Wandlungsseite zu betrachten, da der Händler das, was er da drauflegt, auf der anderen Seite weniger runtergehen wird. Natürlich kann man auch zu einem anderen Händler gehen, aber ich würde mir lieber hier die gute Verhandlungsposition zu nutze machen und dem Händler das Geld da aus der Tasche leiern, wo es möglich ist. I.d.R. ist bei einem Nachfolgedeal am meisten zu machen. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, bekommt man eventuell ein paar EUR mehr, aber die Zeit und Nerven, die das kostet sind es meines Erachtens nicht wert.
prozessieren muss man ja ned gleich, beraten und ggf. ein Schrieb können Wunder wirken.
aber klar, der erste Schritt ist der gütliche Versuch - wie auch 6ender es beschrieb.
Audi war in meinem Fall da leider ned so zugänglich.
Edit merkt noch an: bei 7' km relativiert sich natürlich auch die Bedeutung des Faktors
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Das ist doch aber bei einer Fahrleistung von knapp 7000km den Aufwand nicht wert.Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
ich bin kein Prozesshansel, aber eine Unterstützung durch den Anwalt kann ned schaden bei:Faktor zur Nutzungsentschädigung, ich sehe keinen Grund sich mit 0,67 zufrieden zu geben
Verzinsung des eingesetzten Kapitals (von BMW an Dich zu zahlen)
Bewertung des originalen BMW Zubehörs, imho genauso zu betrachten wie das Fahrzeug
Erstattung der Überführungsgebühren, Zulassungskosten und weiteren abhängigen Kosten
Überführungskosten, Zulassungkosten, etc. erstattet BMW auch ohne Anwalt.Ich würde lieber auf (wahrscheinlich vorgeschlagene) 0,67% eingehen und dafür aber versuchen das maximal mögliche bei einem Nachfolgeschäft herauszuholen (z.B. einen maximal möglichen rabatt auf den M3).
...
Ich bin auch kein Prozesshansel, aber es könnte nicht schaden zu wissen, was einem überhaupt in diesem Fall zusteht. Die teuren Performance Teile sind ja ein ziemlicher Brocken. Man muss den Kettenhund aber nicht gleich von der Leine lassen, wenn es auch so geht.
Also gesetzlich wird sich die Wandlung wohl auf die im Kaufvertrag enthaltenen Positionen beziehen.
Bin gespannt wie sich hier Bmw positioniert für Performance Parts.
Ein Austausch Motor könnte vor dem Hintergrund der Teile vielleicht der bessere Weg sein. Mit neuer Steuerung und sensorik dürfte das Problem wohl weg sein.
Gretz
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Ich weiß auch nicht ..... aber wenn komplett alles getauscht wird, hast du doch gute Chancen, dass er hinterher funktioniert.
Evtl. lassen sie sich ja drauf ein:
Zuerst nochmal die "Radikal-Kur" als letzter Reparaturversuch und sollte der Fehler hinterher wieder auftreten dann wird das Fhzg. zurückgegeben.
@Jens
Ach ja ..... der Händler trägt hier keine Kosten ..... wenn BMW München der Rückgängigmachung von sich aus zustimmt, dann bezahlt BMW die ganze Zeche.
Solltest du dir nen Anwalt nehmen, dann leitet der Händler die Schreiben nach München weiter. Sämtliche Kosten übernimmt dann erst mal der Händler. Solltest du verlieren, zahlst du bzw. deine Rechtsschutz die Rechnung für Anwalt usw ..... solltest du gewinnen, zahlt wieder BMW München.
Der Händler har ne entspannte Situation, bis auf dass er den Wagen hinterher aufm Hof hat.
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Jürgen325
@Jens
Ach ja ..... der Händler trägt hier keine Kosten ..... wenn BMW München der Rückgängigmachung von sich aus zustimmt, dann bezahlt BMW die ganze Zeche.
So einfach ist das nicht. Zum einen gibt es Bestandteile, die nie in die Bilanz von BMW München gelaufen sind (z.B. Auslieferung, Zulassung) und die in meinem Fall auch vom Autohaus zurücküberwiesen wurden, zum anderen hängt die Bereitschaft einer Wandlung einvernehmlich zuzustimmen auch von einem möglichen Folgegeschäft ab, in welches der Händler auf jeden Fall finanziell involviert ist.
In meinem Fall war ich mit dem, was BMW München abgerechnet hat nicht einverstanden und das Autohaus hat dies dann ebenfalls durch eigenes Entgegenkommen geregelt. Auch bedenken, dass es noch Winterräder gibt, ev. einen halb "aufgebrauchten" Service Inklusive, etc. etc. Es müssen sehr viele Dinge bedacht und geregelt werden und das Autohaus spielt bei einem großen Anteil daran eine Schlüsselrolle.
Zitat:
Original geschrieben von 6ender
Austauschtriebwerk würde in meinen Augen die Kiste unverkäuflich machen
Sehr gut möglich. Ein interessierter Käufer würde bei deinem Auto davon ausgehen, dass du den Motor verheizt hast und das Auto auch sonst misshandelt hast. Oder, wenn du ihm die ganze Geschichte erzählst, würde er davon ausgehen, dass er dann eine Dauerbaustelle kauft.
Supersprint; Spurplatten; Federsatz und Rückleuchten wirst du auf jeden Fall zurückbauen müssen.
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von sPeterle
Supersprint; Spurplatten; Federsatz und Rückleuchten wirst du auf jeden Fall zurückbauen müssen.lg
Peter
Ich weiß.
Ist ja klar.
Die muss ich auf meine eigene Kappe nehmen.
Die sind in meiner Rechnung auch nicht drinnen.
Bin jetzt voll auf 435d xDrive Cabrio falls es was neues wird und der Rabatt passt.
Der M ist mir zu teuer und nen dritten N55 kauf ich nichtmehr
Zitat:
Original geschrieben von 6ender
Ich weiß.Zitat:
Original geschrieben von sPeterle
Supersprint; Spurplatten; Federsatz und Rückleuchten wirst du auf jeden Fall zurückbauen müssen.lg
Peter
Ist ja klar.
Die muss ich auf meine eigene Kappe nehmen.
Die sind in meiner Rechnung auch nicht drinnen.Bin jetzt voll auf 435d xDrive Cabrio falls es was neues wird und der Rabatt passt.
Der M ist mir zu teuer und nen dritten N55 kauf ich nichtmehr
ist schon ärgerlich mit deinen Problemen ,wo der N55 ein klasse Motor ist - vor allem mit PPK 😉
Gruß
odi
Zitat:
Original geschrieben von 6ender
Ich weiß.Zitat:
Original geschrieben von sPeterle
Supersprint; Spurplatten; Federsatz und Rückleuchten wirst du auf jeden Fall zurückbauen müssen.lg
Peter
Ist ja klar.
Die muss ich auf meine eigene Kappe nehmen.
Die sind in meiner Rechnung auch nicht drinnen.Bin jetzt voll auf 435d xDrive Cabrio falls es was neues wird und der Rabatt passt.
Der M ist mir zu teuer und nen dritten N55 kauf ich nichtmehr
Dann bekommst endlich mal nen "richtigen" Motor 😉😁
Zitat:
Original geschrieben von 6ender
:-)
Die nehmen sich nichts.
Aber ich kann ja für dich die Zehntel zum Bäcker stoppen.
Leichtöl ?? , das wäre aber ein Abstieg 😛
vor allem beim Cabrio ein no go
Gruß
odi