Wandlung meines Golf GTD, Berechnung!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,
mein Golf GTD wurde nach vielen schwerwiegenden Problemen gewandelt, bzw. der Kaufvertrag wird Rückabgewickelt.
Nun bekam ich die Nutzungsabrechnung des VW Autohauses in dem es heisst das ich mit 05%/1000Km Nutzung bezahlen soll. Bei meinen 14400KM und einem Kaufpreis von knapp 35000 sind das ca. 2600 Euro.

Nun meine Frage in die Runde:

Was ist mit meinen Zulassungs/Überführungskosten sowie dem eingesetzten Kapital und den Raten die ich mit Zinsen bezahlt habe?

Laut AH wurde ein Hauspreis verhandelt und daher kann ich diese Kosten nicht geltend machen bzw. rückfordern.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema

Morgen 1. Termin beim RA zur Beratung in der Hoffnung Er kann mir auch helfen.

Beste Antwort im Thema

Naja weiß nicht was es da zu lachen gibt. Eine Nutzungsentschädigung wirst du wohl bezahlen müssen. Wie man diese berechnet siehe hier

http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973

Im übrigen freuen sich Juristen immer über streitbare Fälle 😉

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Zitat:

@dielevis schrieb am 3. Oktober 2015 um 15:09:59 Uhr:


Übrigens, mein Rückabgewickelter Wagen steht nun zum Verkauf dort, so als wenn nichts dran gewesen wäre.... schon ziemlich dreist... aber mir solls egal sein...lach

Was soll denn auch sonst damit passieren ? In die Schrottpresse ?

Zitat:

@dielevis schrieb am 4. Oktober 2015 um 08:35:37 Uhr:


Mein Auto wurde wegen dreimaligem ansprechen der Citynotbremsfunktion ( 2x auf der Autobahn jenseits 200 und einmal in der Stadt bei 50, wobei mir da fast ein Bus aufgefahren ist)

Hat man denn dafür eine Ursache finden können?

Weil das ist IMHO der richtig gefährliche Mangel. Riefen in den Bremsen hat mein Mercedes seit Anbeginn, hat den TÜV nicht gestört und die Bremsen sind immer noch die ersten ab Werk (aktuell 155tkm runter) Standheizung ist Ärgerlich, wenn es aber Fachgerecht repariert wird, wäre mir das Egal.

Hallo, nein keine Ursache wurde gefunden, denen war das auch zu heiß und die rückabwicklung kein Problem

Man sollte Mal einen Thread aufmachen und die FIN der Fahrzeuge auflisten, welche gewandelt wurden und warum.
Kann ja nicht sein, dass die Fahrzeuge wegen irgendwelchen Mängeln zurückgehen und dann "wie neu" im Laden stehen.
Oder steht da dabei "Wandlungsfahrzeug wegen spontaner Vollbremsungen bei Tempo 200" 😁

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An solche Infos kommst du nur dran wenn du einen netten Händler findest der dir die Historie von dem Auto raussucht. Aber glaub mal kaum, dass der Verkäufer vom Auto dir diesen "Service" anbietet 😁 Der wird froh sein wenn er das Auto für einen guten Kurs verkauft bekommt.

Wer behält das Auto eigentlich nach einer Wandlung, das Werk oder der Händler oder die Schrottpresse?

Der Händler, wird normal weiterverkauft. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Wandlungsrückerstattung trägt VW sofern sie es genehmigt haben.

Interessant. Also kommt der Händler mehr oder weniger ohne Verlust aus der Sache raus. Gut, letztendlich kann der Händler ja nichts für das vermurkste Auto.

Bei einer genehmigten Wandlung ist das so, er verliert aber den Gewinn den er beim ursprünglichen Verkauf damals erzielt hat.

Geht eine solche Wandlung eigentlich nur bei dem Händler bei dem ich das Auto gekauft habe, oder auch bei dem ich es jetzt zur Wartung und diversen Reparaturen hatte? Ist eine solche Wandlung auch bei gebrauchten kfz möglich? Wenn ja, wie lange ab kaufdatum? Nur mal so interessehalber.

Zitat:

@PaddyCLK schrieb am 6. November 2015 um 08:12:30 Uhr:


Geht eine solche Wandlung eigentlich nur bei dem Händler bei dem ich das Auto gekauft habe, oder auch bei dem ich es jetzt zur Wartung und diversen Reparaturen hatte? Ist eine solche Wandlung auch bei gebrauchten kfz möglich? Wenn ja, wie lange ab kaufdatum? Nur mal so interessehalber.

.

Ich kenne es bei Fzg. nur so, dass der ´verkaufende Händler' dein Ansprechpatner ist.

Anders verhält es sich, wenn der 'verkaufende Händler' keinen eigenen Verkaufsstatus
von VW bzw. nur einen Service-Status besitzt, also quasi nur als Vermittler auftritt,
dann darf man sich hinterher mit denen rumschlagen, die auf der Rechnung stehen.
So war es jedenfalls bei meiner 2. 'Wandlung' (Rücktritt vom Kauf).
Das Autohaus möchte ich hier jetzt nicht nennen.

Wie es sich bei Internet-Händlern verhält würde mich auch
interessieren.

E.

Bei Wandlung ist immer dein Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Internet-Händler gibt es nicht, das sind ganz normale Autohäuser. Also bleibt es da gleich.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 6. November 2015 um 09:12:07 Uhr:


Bei Wandlung ist immer dein Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Internet-Händler gibt es nicht, das sind ganz normale Autohäuser. Also bleibt es da gleich.

.

Aha,

da könnte dann das böse Erwachen kommen.

Auto über Internet-Händler gekauft, eigener Wohnsitz in

Süddeuschland - Händlersitz z.B. in Hamburg.

Na dann gute Reise . . . die wahrscheinlich nicht von VW vergütet wird.

E.

Man kann sich alles schlecht reden, vor allem wenn einem die Erfahrung in diesen Dingen fehlt.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 6. November 2015 um 12:14:07 Uhr:


Man kann sich alles schlecht reden, vor allem wenn einem die Erfahrung in diesen Dingen fehlt.

.

Vielleicht ist es Dir entgangen,

aber Erfahrung mit 'Rücktritt vom Kauf' habe ich bereits 2 x erfolgreich abgeschlossen.

Nur dass der Händler halt nur 12 km weg von meinem Wohnsitz lag.

Wenn man vorher aber erst 700 km zu seinem Händler anreisen darf,
muß ich mir dies auch nicht unbedingt schön reden lieber Neuhaus.

E.

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