Wandlung meines Golf GTD, Berechnung!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,
mein Golf GTD wurde nach vielen schwerwiegenden Problemen gewandelt, bzw. der Kaufvertrag wird Rückabgewickelt.
Nun bekam ich die Nutzungsabrechnung des VW Autohauses in dem es heisst das ich mit 05%/1000Km Nutzung bezahlen soll. Bei meinen 14400KM und einem Kaufpreis von knapp 35000 sind das ca. 2600 Euro.

Nun meine Frage in die Runde:

Was ist mit meinen Zulassungs/Überführungskosten sowie dem eingesetzten Kapital und den Raten die ich mit Zinsen bezahlt habe?

Laut AH wurde ein Hauspreis verhandelt und daher kann ich diese Kosten nicht geltend machen bzw. rückfordern.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema

Morgen 1. Termin beim RA zur Beratung in der Hoffnung Er kann mir auch helfen.

Beste Antwort im Thema

Naja weiß nicht was es da zu lachen gibt. Eine Nutzungsentschädigung wirst du wohl bezahlen müssen. Wie man diese berechnet siehe hier

http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973

Im übrigen freuen sich Juristen immer über streitbare Fälle 😉

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Kann ich überbieten. In ca. 15 Jahren hatte ich schon dreimal das Vergnügen.
Bei Händlern die man kennt war das alles kein Problem, da war aber auch eine wie von dir beschriebene Internet "Vermittlung" dabei. Ich wohnte dabei in Norddeutschland, der große Händler kam aber aus München.
Um es kurz zu machen, ca. 5 Tage vor geplanten Gerichtstermin wurde gewandelt, die bis dahin ca. 1800€ Anwalts, Gerichts und Mahnkosten gingen zu Lasten des Autohauses.

Gruß Scoty81

Händler muss das gewandelte Fahrzeug abholen / abholen lassen / Fahrt- und Reisekosten übernehmen, wenn der Kunde es selbst zurückbringt.

Zitat:

@scoty81 schrieb am 6. November 2015 um 15:41:14 Uhr:


Kann ich überbieten. In ca. 15 Jahren hatte ich schon dreimal das Vergnügen.
Bei Händlern die man kennt war das alles kein Problem, da war aber auch eine wie von dir beschriebene Internet "Vermittlung" dabei. Ich wohnte dabei in Norddeutschland, der große Händler kam aber aus München.
Um es kurz zu machen, ca. 5 Tage vor geplanten Gerichtstermin wurde gewandelt, die bis dahin ca. 1800€ Anwalts, Gerichts und Mahnkosten gingen zu Lasten des Autohauses.

Gruß Scoty81

.

Da kann man nur gratulieren !

Der Händler bzw. VW bekamen wohl kalte Füße 😉

E.

Zitat:

@Fremersbergturm schrieb am 6. November 2015 um 22:40:00 Uhr:


Händler muss das gewandelte Fahrzeug abholen / abholen lassen / Fahrt- und Reisekosten übernehmen, wenn der Kunde es selbst zurückbringt.

.

Tatsächlich ?

Das ist mal ein Wort !

E.

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Hier mal ein interessanter Bericht der sich eigentlich mit Tipps an die Händler richtet.
Ich konnte damit gleich zwei angeführte Urteile meines Vertragspartners entkräftigen 😉

http://www.iww.de/.../...-so-taktieren-sie-als-haendler-richtig-f20383

Gruß

Ich hatte damals das selbe Problem mit meinem Scirocco nach 40.000 km gewandelt.... WICHTIG GIBT ACHT AUF DEN NUTZUNGSFAKTOR 0,5!!! HINTER DIESEM FAKTOR STEHT EINE ZU ERWARTENDE KM LAUFLEISTUNG DIE DEINEM AUTO ZUGEMUTET WIRD. Bei mir lag die bei 130.000km, da musste ich laut lachen, weil vw damit sagt, das auto wäre nach 130.000km nichts mehr wert!! Ich habe dann mit VW in WOB hin und her geschrieben..bis sie ihn endlich geändert haben auf 220.000km damit sank meine Nutzungspauschale von 3900€ auf 2200€ WEITERHIN WURDE MIR ALLES WAS ICH BEZAHLT HABE ERSTATTET! AUCH INSPEKTIONSKOSTEN. Ich bekam die komplette Anzahlung sowie die mtl. Raten zurück und davon wurde dann die Nutzungspauschale abgezogen.

Sorry für die Schreibweise bin nur gerade unterwegs und wollte nur mein Wissen weitergeben!!

viel erfolg...bei fragen schreib mich ruhig an ich hab auch noch unterlagen von meiner Wandlung

Zitat:

Wie es sich bei Internet-Händlern verhält würde mich auch interessieren.

Leichter ist es ganz sicher nicht. Als Kunde bist du bei einem "Internet-Händler" eigentlich nur eine Nummer auf dem Papier.

Ich habe aktuell so einen Fall am laufen. Mein GTD hat einige Mängel (Xenon, Frontscheibe, Stoßdämpfer). Der größte Mangel davon ist wohl das polternde Fahrwerk. Beim örtlichen Händler wurde bereits 2x das Fahrwerk bzw. die Dämpfer getauscht - ohne Erfolg. Aktuell habe ich die Sache an einen Anwalt übergeben, der dem "Internet-Händler" (ein großes VW Autohaus welches etwa 250km von mir entfernt ist) eine Frist zur Instandsetzung gesetzt hat. Diese Frist ist nun abgelaufen und der Händler hat sich nicht einmal gemeldet. Bin gespannt wie es nun weiter geht...

Grüne Bilstein B8 verbauen und das poltern ist weg!

Wie geschrieben ist das nicht das einzige Problem. Wenn ich sämtliche Mängel auf eigene Kosten beheben lassen müsste, wäre ich mindestens 2500€ los. Und das sehe ich bei einem Fahrzeug mit 8.000km nicht ein!

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