Wandlung Golf V
Hallo,
nach ettlichen Mängeln mit unserem Golf V habe ich vor zwei Wochen den Rücktritt vom Kaufvertrag beantragt. Der Freundliche stellte sich zunächst quer, aber nach einigen Telefonaten mit der VW-Hotline und einem Antrag wegen Mängelhäufung gab man mir heute zu verstehen, dass der Rücktritt in der kommenden Woche vollzogen wird.
Im Allgemeinen wird ja beim Rücktritt eine Nutzungsentschädigung vom 0.67% angesetzt. Das ist mir zuviel und es gibt ein Urteil, welches für Dieselfahrzeuge eine erwartete Laufleistung von 250tkm zu Grunde legt und damit bei 0.4% landet.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der Sonderzahlung. Wir haben damals 3000€ über DAT von unserem Händler erhalten. Wird in diesem Fall die volle Sonderzahlung oder nur der von uns geleistete Anteil erstattet???
Danke für die Hilfe.
Grüße aus BB.
phd
22 Antworten
Was für Probs. hast denn gehabt?
Auch:
-Blinkendes "Tür-Auf-Licht" im Tacho?
-Der Heckscheibenwischer geht nicht mehr?
-rubbelnde Bremsen?
-schiefes Lenkrad?
Mich wunderts, das der Motor überhaupt noch läuft.....deutscher Müll...nach 2500km schon fertig.
Wie habt Ihr das denn so gemacht?
Habt Ihr den Wagen zum Händler gebracht und da stehen lassen oder seid Ihr so lange deamit gefahren bis die Wandlung genehmigt war?
wie ist es in der Zwischenzeit gelaufen (Wandlung bis Auslieferung des neuen) hattet Ihr nen Leihwagen oder seid Ihr den alten noch gefahren?
Folgende Probleme habe ich:
- bekanntes Motorruckeln im Stand
- kompletter Zylinderkopf getauscht wegen Kühlwaserverlust
- Knarzen des Cockpits und der Seitenverkleidung
- Klimastellmotoren getauscht wegen klappern
- Motorrucken ( Leerlaufschwankungen in bestimmmten
Drehzahbereichen)
Zitat:
Original geschrieben von Schoenilino
Mich wunderts, das der Motor überhaupt noch läuft.....deutscher Müll...nach 2500km schon fertig.
Heut ist es soweit! Er springt nicht mehr an!
Wie oft hat die Werkstatt ein Recht auf Reparatur, bevor man ihn Wandeln kann? Wobei Geld zurück mir lieber wär....
Nie wieder VW
@Schoenilino
Hallo,
generell können solche Probleme bei jedem Hersteller auftreten und nicht nur bei VW.
Deinen Frust verstehe ich da ich auch schon einen Golf V gewandelt habe.
Aber generell alles als deutschen Sche...... zu bezeichnen finde ich doch übertrieben.
Grundsätzlich kann jeder Hersteller 2-mal nachbessern das ist Gesetz, danach kannst DU vom Kaufvertrag zurück treten ehemals Wandlung.
Bei mir waren es 0,67% auf die Laufleistung z.B:
9000 gefahrene Kilometer =9 X 0,67= 6,03% auf den Kaufpreis
bei z.B: 18000 Euro entspricht dies 1085,40 Euro.
Bei Diesel gibt es unter Umständen einen anderen Prozentsatz da man davon ausgehen kann das mehr Kilometer als beim Benziner gefahren werden.
Wie das mit der Prämie ausschaut kann ich Dir so nicht sagen.
Habe von VW auch die Zulassungskosten verlangt diese wurde mir jedoch nicht erstattet Nummernschilder usw...
Du kannst auch dein Geld zurück verlangen, aber wie gesagt 2-mal nachbessern musst Du zulassen.
Gruß Mike
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Gilt das auch bei Gebrauchtwagen? Hab ihn ja von einem großen VW-Haus in Stuttgart.
Hab mir mal die Garantiebestimmungen durchgelesen - ich müsste wegen einer Reparatur nichtmal nach Stuttgart fahren, da es über 50km entfernt ist.
Das Problem bei den Gebrauchten ist das DU unter umständen genau so ein gewandeltes Fahrzeug bekommst.
Gruß Mike