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Wandlung des Kaufvertrages - Problem mit Dachfenster

BMW 3er F31
Themenstarteram 11. September 2013 um 20:03

Hallo in die Runde,

hat jemand schon mal Erfahrung mit der Wandlung des Kaufvertrages gemacht? Mein 320d Eff. Dyn 120 KW habe ich letztes Jahr im Juni als Neuwagen gekauft. NP 47.800 Euro. Als Sonderausstattung u.a. mit Dachfenster. Zwei Monate nach dem Kauf stellte sich schnell ein Mangel heraus. Bei gekippten oder auch mittlerweile komplett geöffnetem Dachfenster vibriert die Fensterscheibe (Fahrerseite) ab 120 km/h. Der Serviceberater äußerte sich: "Klingt wie eine Hummel am Ohr". Das Geräusch verschwindet dann mal wieder - kommt wieder usw. Echt nervig. Hat zur Folge: Ich öffne das Dachfenster nicht mehr. Der Wagen war übrigens jetzt sechs Mal in der Werkstatt, um den Mangel zu beheben. Klappt nicht. Wurde nur noch schlimmer! Um das ganze jetzt abzukürzen, habe ich den Wagen meinem Händler zum Kauf angeboten. Lt. Schwacke-Liste bekomme ich noch 24.050 Euro! Das sind echt knapp 50% Wertverlust! Händler bietet mir jedoch 26.344 Euro. Soll ich den Wagen für den Preis hergeben oder den Kaufvertrag wandeln? Habt ihr Tipps?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onmedess

Der Wagen war übrigens jetzt sechs Mal in der Werkstatt, um den Mangel zu beheben. Klappt nicht. Wurde nur noch schlimmer! Um das ganze jetzt abzukürzen, habe ich den Wagen meinem Händler zum Kauf angeboten. Lt. Schwacke-Liste bekomme ich noch 24.050 Euro! Das sind echt knapp 50% Wertverlust! Händler bietet mir jedoch 26.344 Euro. Soll ich den Wagen für den Preis hergeben oder den Kaufvertrag wandeln? Habt ihr Tipps?

Mein Tip: Händler bzw. Werkstatt wechseln! Scheint wohl etwas unfähig zu sein...

Wegen so einer - leicht zu behebenden - Lappalie gibt man doch nicht gleich das ganze Auto zurück inkl. damit verbundenem Wertverlust. Wie ist denn der km-Stand?

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Zitat:

Original geschrieben von Jürgen325

Hi,

das Recht auf Rückabwicklung begründet sich nicht nur ausschließlich auf bereits versuchte Reparaturmaßnahmen!!!

Der Mangel muss schon schwerwiegend sein. Nur wegen ein bisschen pillepalle kannst du den Wagen nicht zurückgeben.

Und wenn du ohne Richter zurückgeben willst, dann muss BMW sehr wohl zustimmen.

Andernfalls musst du selbst einklagen.

Und bevor ein Rechtsanwalt klagt, stellt er immer zuerst einen Antrag auf Rückabwicklung.

Und da kommt dann zuerst der Sachverständige von BMW.

Aber ihr wisst schon selbst ...

Ich gebe dir vollkommen recht, eine Rückabwicklung in beiderseitigem Einverständnis ist definitiv die bessere Lösung - wollte nur deutlich machen, dass BMW nicht das letzte Wort in der Sache hat.

Irgendwo habe ich mal eine Liste gesehen mit Problemen, die für eine Rückabwicklung regelmäßig anerkannt werden. Da waren auch viele Geräusch-Probleme darunter.

 

 

Das sind immer Einzelfallentscheidungen, es muss mW. ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen.

Und ob eine Geräuschentwicklung eines geöffneten Schiebedachs dazugehört oder nicht, erscheint mir zumindest fraglich.

Natürlich ist der Wagen nicht in Ordnung so, aber vor Gericht halte ich die Chancen für nicht allzu groß, die Rückabwicklung des KV durchzusetzen.

Ein Preisnachlass in Höhe des Schiebedachs erscheint mir die vernünftigste Lösung, falls der Händler mitspielt.

Wenn das Schiebedach sehr wichtig für dich ist, dann musst du eine andere Lösung finden.

Hier mal eine Urteilssammlung: klick

Meines Erachtens sind da auch Dinge in dieser Größenordnung dabei, die einen Mangel darstellen.

Themenstarteram 17. September 2013 um 12:30

Na ja ob ein Mangel erheblich oder klein, lässt sich schnell über einen Gutachter feststellen. Wenn nach fünf erfolglosen Reparaturen der Mangel immer noch da ist, sollte wohl einer Rückabwicklung nichts mehr im Weg stehen. So kann es sich ja nicht um 'pillepalle' handeln. Zumal ich jetzt gehört habe, dass BMW beim neuen 3er Probleme mit dem Dachfenster hat. So ist die Ausgangslage schon eine ganz andere.

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