Wandlung A4 3,2 FSI
Hallo Motorfreunde,
ich habe Wandlung vom A4 3,2 FSI beim Audi Vertragshändler
beantragt, da gravierende Mängel am A4 nicht nach vielen Reparaturversuchen beseitigt wurden.
Der A4 ist 5 Monate alt und hat eine Fahrleistung von 9000 km.
Nutzungsentschädigung möchte ich nicht zahlen. Ein Händler kann für mangelhafte Ware nicht auch noch belohnt werden.
Kostenersatz für bisherige Nutzung komme nur in frage, wenn der Kunde den Kaufpreis zurückfordere.
Ich entscheide mich beim Vertragshändler für ein anderes Fahrzeugmodell, und hoffe, dass dieses Fahrzeug mängelfrei ausgeliefert wird.
Erstzulassung 11.03.2005
Kaufpreis A4 3,2 FSI 46.225 Euro
Km Leistung 9000
Sollten Nutzungskosten berechnet werden, was müßte ich für die 9000 km Fahrleistung zahlen.
Schöne Grüße
Wolfgang
23 Antworten
Was Scoty sagt stimmt zu 100%. Bei einer Wandlung wird der Werkskundendienst eingeschaltet, welcher in den meisten Fällen ein Wandlung ablehnt, oder versucht sie abzuwenden.
Hr. Winterkorn interessiert das wenig.
Kommt es zu einer aussergerichtlichen Wandlung, wie bei ronno1 und jetzt bei Draheim wird sich der Händler die Kosten ans Bein binden falls AUDI nicht zugestimmt hat.
Lehnt der Händler eine einvernehmliche Einigung ab, geht es nur per Anwalt und evtl. mit dem Mittel oder Androhung der Klage....
Also, bei meiner ersten Wandlung vom B6 2,4er hatte der zuständige Ingenieur (Rotkranz) den Vorschlag gemacht, 0,5% Wandlungspauschale anzuwenden.
Bei der zweiten musste schon mit etwas Nachdruck darauf hingearbeitet werden.
Ging aber letztendlich auch.
MFG Mage
Zitat:
Original geschrieben von Mage010168
Also, bei meiner ersten Wandlung vom B6 2,4er hatte der zuständige Ingenieur (Rotkranz) den Vorschlag gemacht, 0,5% Wandlungspauschale anzuwenden.
Bei der zweiten musste schon mit etwas Nachdruck darauf hingearbeitet werden.
Ging aber letztendlich auch.MFG Mage
Die auf der Autobahn verlorenen Teile konnte er ja auch nicht wegdiskutieren.. 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von farcenty
Die auf der Autobahn verlorenen Teile konnte er ja auch nicht wegdiskutieren.. 😁 😁
Da möchte ich mich eigentlich nicht mehr zu äussern.
Mit welcher Häme man rechnen muss,wenn man mit 4 Autos verschiedener Marken in den Urlaub fährt und ausgerechnet das neueste Teile vom Getriebe verliert kann man sich lebhaft vorstellen (Kauf dir mal `n Vernünftiges Auto war da noch das Humanste)
Aber egal heute bin ich mit dem 2.0TDI sehr zufrieden.
MFG Mage
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Neues Gerichtsurteil zur Nutzungsentschädigung
Liebe Clubfreunde,
nach jüngstem Gerichtsurteil darf bei Umtausch eines Produkts aufgund gravierender Mängel während der Garantiezeit dem Käufer nicht länger Nutzungsentschädigung berechnet werden.
Ich empfehle, unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtstprechung, allen derartigen Forderungen von seiten des Herstellers zu widersprechen.
Neues Gerichtsurteil zur Nutzungsentschädigung
Liebe Clubfreunde,
nach jüngstem Gerichtsurteil darf bei Umtausch eines Produkts aufgund gravierender Mängel während der Garantiezeit dem Käufer nicht länger Nutzungsentschädigung berechnet werden.
Ich empfehle, unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung, allen derartigen Forderungen von seiten des Herstellers zu widersprechen.
Hatte bei meinem BMW 318 TI auch 0,67 % zahlen müssen. War mir egal, Hauptsache die Karre war weg.
Zitat:
Original geschrieben von hmb2010
Neues Gerichtsurteil zur NutzungsentschädigungLiebe Clubfreunde,
nach jüngstem Gerichtsurteil darf bei Umtausch eines Produkts aufgund gravierender Mängel während der Garantiezeit dem Käufer nicht länger Nutzungsentschädigung berechnet werden.Ich empfehle, unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung, allen derartigen Forderungen von seiten des Herstellers zu widersprechen.
Hast du dazu auch eine Quelle, bzw ein Aktenzeichen?