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Wagenheber bricht zusammen

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 10:59

Hallo zusammen,

nach ein paar Monaten Auszeit bei Motor-Talk, eine "nette" Anekdote:

Hintergrund - wechsele Reifen von Winter auf Sommer und entgehe nur mit Glück einer mittleren Katastrophe, da der Original-Wagenheber plötzlich zusammenbricht. (Ich wechsele seit ca. 30 Jahren Reife selber, mit und ohne Bordwerkzeug).

Hier meine Email an die liebe Kundenbetreuung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin stolzer und glücklicher Besitzer eines Touareg (WVGFF9BP9CD00XXXX), den ich während eines Auslandsjahres in USA gekauft und 2012 mit nach Deutschland gebracht habe.

Während ich meinen Touareg auch nach 3 Jahren immer noch heiss und innig liebe und auch so manche Macke (wie das Quietschen der Bremsen beim Rückwärtsfahren am Morgen ) verzeihen kann, ist der mitgelieferte Wagenheber allerdings gemeingefährlich.

Als ich selbigen gemäss Bedienungsanleitung am linken Hinterrad ansetzte und selbiges anhob (wohlgemerkt auf der ebenen Fläche meiner Garage) und ich die Radschrauben entfernte fing das Auto bei der 4ten Schraube plötzlich an, sich zu senken.

Nachdem ich mich in Sicherheit gebracht hatte und das Rad wieder auf dem Boden war musste ich feststellen, dass ich die Gewindestange des Wagenheber einfach durchgebogen hatte - mein grosses Glück war, dass die 5te Schraube noch leicht angezogen war, so dass schlimmeres verhindert wurde.

Leider ist mein Händler aufgrund der amerikanischen Fahrgestellnummer nicht in der Lage einen Kulanzantrag zu stellen.

Mich würde eine Stellungnahme Ihrerseits zu diesem doch sehr erschreckenden Zwischenfall (wenn ich mir vorstelle, der Wagenheber hätte versagt, wenn ich gerade das Rad entfernt und Ersatzrad aufstecken wollte - dann hätte es zum einen kein Halten mehr gegeben und zum zweiten wären meine Chancen aus der Gefahrenzone zu kommen ungleich schlechter gewesen) interessieren.

Mit freundlichen Grüssen

Dirk Breidt

Nach 14 Tagen dann ein Schreiben des "Team Oberklasse" auf extra dickem Papier (siehe Anhang)

Was sollte ich aus diesem Schriftwechsel lernen / folgern - was ist Eure Meinung

 

Beste Antwort im Thema

Da Du deinen Touareg in den USA gekauft hast, hast du bestimmt 30 % weniger bezahlt als wir hier in Deutschland. Hättest du davon 150 € in einen ordentlichen Wagenheber investiert wäre nix passiert. War das erste was ich mir gekauft habe.

Viel ärgerlicher ist, dass die Ansatzpunkte für den Wagenheber nicht der Beschreibung entsprechen!!

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Zitat:

@hrenz schrieb am 25. Oktober 2014 um 00:12:18 Uhr:

...

Anscheinend war es VW ab Modelljahr 2011 klar, das der Spielzeugwagenheber, den Sie bis dato mitgeliefert haben nix taugt und haben einen Neuen ins Programm genommen.

Der betroffene Kollege hat schlicht und ergreifend den Falschen zugepackt bekommen oder vom Händler den Falschen bekommen.

Und da gibt es nix zu diskutieren.

...

Sorry, aber es geht mir hier gesteigert auf den Keks. :o

...

Mein lieber hrenz,

du lehnst dich mit deinen Vermutungen und Unterstellungen hier ganz schön weit aus dem Fenster. Vor allem angesichts der Tatsache, dass von dir sonst nichts weiter kommt als die Aufforderung an Andere:

Zitat:

@hrenz schrieb am 25. Oktober 2014 um 00:12:18 Uhr:

...

Also helft dem Mann und sagt Ihm an wen er sich bei dem Laden wenden kann, damit was passiert.

...

Ich meine, vorher ein wenig zu recherchieren ist doch nicht zu viel verlangt, oder? (siehe z. B. die Infos -> hier.) Aber du fühlst dich hier anscheinend eher für die "Stimmung" zuständig. :rolleyes:

Dann kommen wir mal zu den Fakten zurück:

Der in den Bildern -> hier gezeigte Spreizwagenheber mit der Ersatzteil-Nr. 7P0 011 031 B gehört ebenso wie der -> hier gezeigte Scherenwagenheber mit der Ersatzteil-Nr. 7P6 011 031 A zum Touareg II (Modellbezeichnung 7P). Entweder waren die jeweils für für einen anderen Markt mit anderen Vorschriften vorgesehen, oder der Scherenwagenheber hat einfach den Spreizwagenheber ersetzt, so wie es anscheinend auch bei anderen Modellserien geschah (mein Polo Bj. 10/10 hatte noch, wie Generationen von Volkswagen vorher, einen Spreizwagenheber, mein aktueller Golf VII Bj. 11/13 hat einen Scherenwagenheber). Das Ganze hat also mit der möglichen Tragkraft der beiden Modelle (Eignung für den Touareg 7P) nichts zu tun. Und "falsch" ist der Spreizwagenheber damit dem in den USA gekauften Touareg sicher nicht zugeordnet worden!

Bei einer Reklamation würde ich also zunächst einmal kleinere Brötchen backen und nicht - so wie du - versuchen, aus solchen falschen Behauptungen irgendwelche vermeintlichen Rechte abzuleiten!

Was ich versucht habe ist, die Augen des TEs (und deine eigentlich auch) für die Sichtweise des Herstellers zu öffnen (das hilft immer zur Findung einer adäquaten Reaktion). Der kennt nämlich nur den Brief mit der doch oberflächlichen Beschreibung. Und er wird, sollte er diese Photos zu sehen bekommen, ähnliche Überlegungen anstellen.

Ich finde es auch nicht i. O., wenn der Hersteller sich nicht einmal dafür interesseirt, was da genau passiert ist (siehe meine Beschreibung -> hier). Aber wenn dies z. B. ein mal unter tausenden verkauften Wagenheber geschieht, liegt zunächst einmal eine Fehlbedienung nahe und jegliche Kulanz wird abgelehnt. Wenn man dagegen den Vorfall möglichst genau dokumentiert (evtl. mit Photos der Situation und Detailphotos des Wagenhebers), hat man bei seiner Reklamation eher Aussicht auf Erfolg.

In diesem Fall ist der Zug wegen der bereits erfolgten Ablehnung und fehlender Dokumentation wohl abgefahren und es bleibt nur, Lehren daraus für die Zukunft zu ziehen.

@TE:

Interessehalber noch einmal meine Frage: Was ist an dem Wagenheber außer der Spindel noch verformt worden? Denn ausschließlich diese Verformung kann nicht die Ursache für ein Absinken des Fahrzeugs sein! (Und das hat nichts mit "glauben" zu tun, das ist reine Mechanik bzw. Physik.)

Schönen Gruß

jetzt kommt Substanz in den Thread, merci @unbreakable ...

Den Spreizwagenheber kenne ich von anderen Automodellen und hatte den bei kleinen Autos gerne genutzt, allerdings halten diese "Teile" nicht wirklich viel. Eine Fehlbedienung, wie schief ansetzen, am Boden beispielsweise kommt schnell vor und kann das Teil zackig ruinieren.

Darum waren mir schon immer die kleinen hydraulischen Wagenheber lieber, auch wenn sie nicht mal so eben in die Reserveradmulde passen. Eine Absicherung, gerade in der eigenen Garage, beim hochgebockten Auto, sollte Usus sein.

Unters Auto legen ohne Absicherung...niemals.

anyway ... bin gespannt wie das hier ausgeht :)

Zitat:

@Focus_Zetec schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:38:57 Uhr:

jetzt kommt Substanz in den Thread, merci @unbreakable ...

...

Ich will ja nicht pingelig wirken, aber du hast hier dem Falschen gedankt:

@unbreakable anstelle @unbrakeable . :eek: :D ;)

Schönen Gruß

sorry ... ich konnts nicht falsch schreiben das Wort :P

Da man mir ja ein Ersatzrad für den TII zugesagt hatte, hat man auch den Wagenheber mir in Rechnung gestellt und beigefügt. Ja, inzwischen weiß ich, dass es kein vollwertiges Ersatzrad als Möglichkeit gibt.

Also habe mir das Paket einmal genauer angesehen und siehe da, man hat mir den Spreizwagenheber verkauft :mad: siehe Fotos

Ich habe mir die Ersatzteilnummer noch mal angesehen.

Spreizwagenheber 7P0 011 031 B

Scherenwagenhebergehört 7P6 011 031 A

Wieso wird eine B-Endnummer gegen eine A-Endnummer ersetzt?

Ist das nicht sonst eher anders herum?

7P0 ... B wurde zu 7P6 ... A

aua ... du hast absolut recht ... Asche auf mein Haupt ... absolut übersehen ...

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 7:12

Zitat:

 

@TE:

Interessehalber noch einmal meine Frage: Was ist an dem Wagenheber außer der Spindel noch verformt worden? Denn ausschließlich diese Verformung kann nicht die Ursache für ein Absinken des Fahrzeugs sein! (Und das hat nichts mit "glauben" zu tun, das ist reine Mechanik bzw. Physik.)

Schönen Gruß

Sorry @unbreakable, habe ein wenig gebraucht meinen Denkfehler zu finden.

Im wesentlichen sagst Du die Spindel müsste sich zwischen der Aufnahme und der Schraube verlängern um das Auto absinken zu lassen, nicht verkürzen. Da sie sich natürlich verkürzt, wenn sie sich verbiegt, muss irgendwas anderes auch verbogen sein .... interessanterweise ist das aber nicht der Fall (soweit es mir die Bildvergleiche erlauben)....

Ich glaube ich werde einfach mal versuchen die Spindel in einen drehbaren Zustand zu bringen und einen neuen Versuch (ohne die Radmutter zu lösen) unternehmen und auf Video dokumentieren, was passiert ... ist sicherlich ein interessantes Physikalisches Phänomen ...

Gruss

Dirk

Na mein lieber Unberechenbarer, oh sorry Unbrechbarer, :cool:

warum lehne ich mich denn weit heraus ?

Offensichtlich hat der TE einen Wagenheber, der ein Problem hat. Ich stelle anhand meines Wagenhebers fest, daß der wohl nicht geeignet ist, nachdem das Produktionsjahr des Fahrzeugs des TE 2011 ist und auf meinem Wagenheber das Label "ab 2011" drauf ist. Ergo hat er eigentlich einen falschen Wagenheber, oder ?

Es wird in den vorigen Beiträgen dem TE unterschwellig falsches handling , falscher Wagenheber etc. unterstellt (das geht mir auf den Keks!)

Ich mach hier keine Stimmung mein Lieber, ich habe als Einziger (bis zu diesem Zeitpunkt) hier Fakten in Form von Bildern meines original Wagenhebers geliefert. Wo hab ich also deines Erachtens Stimmung gemacht ?

Mein etwas rustikaler Verhandlungs- und Diskussionsstil gegenüber den Fahrzeugherstellern beruht auf den Erfahrungen, die ich die letzten 35 Jahre mit denen sammeln durfte. Und ich bin nach wie vor der Meinung, daß er richtig ist und bis dato war ich äußerst erfolgreich bei meinen Verhandlungen. Mir hat sogar BMW schon ein neues Handy bezahlt, weil ich Ihnen einen Konstruktionsfehler nachgewiesen habe.

Ja , ich fordere Andere auf hier etwas zu tun (wenn Sie in der Lage dazu sind ) und liefere selber (siehe Fotos). Was ist daran falsch ?

Ebay als Recherchemedium zu benutzen halte ich für sehr fragwürdig. Da kann ALLES drin stehen.

Das der Wagenheber durch den Hersteller ersetzt wurde hat sicherlich nur sekundär mit "cost savings" zu tun.

Der TE war aber doch wohl schon beim :), mit sehr mäßigen Erfolg, oder ? Es ist auch davon auszugehen, daß er den defekten Wagenheber mitgenommen hat und dem :) gezeigt hat.

Ich denke er hat hier bereits "kleinere Brötchen" gebacken, mit sehr überschaubarem Erfolg.

Woher weißt Du , daß der Wagenheber (wenn auch eventuell nur aus Versehen) NICHT falsch zugeordent wurde ? Bist Du Angestellter von VW ?

Grüße

#

Zitat:

@unbrakeable schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:06:29 Uhr:

Zitat:

@hrenz schrieb am 25. Oktober 2014 um 00:12:18 Uhr:

...

Anscheinend war es VW ab Modelljahr 2011 klar, das der Spielzeugwagenheber, den Sie bis dato mitgeliefert haben nix taugt und haben einen Neuen ins Programm genommen.

Der betroffene Kollege hat schlicht und ergreifend den Falschen zugepackt bekommen oder vom Händler den Falschen bekommen.

Und da gibt es nix zu diskutieren.

...

Sorry, aber es geht mir hier gesteigert auf den Keks. :o

...

Mein lieber hrenz,

du lehnst dich mit deinen Vermutungen und Unterstellungen hier ganz schön weit aus dem Fenster. Vor allem angesichts der Tatsache, dass von dir sonst nichts weiter kommt als die Aufforderung an Andere:

Zitat:

@unbrakeable schrieb am 25. Oktober 2014 um 14:06:29 Uhr:

Zitat:

@hrenz schrieb am 25. Oktober 2014 um 00:12:18 Uhr:

...

Also helft dem Mann und sagt Ihm an wen er sich bei dem Laden wenden kann, damit was passiert.

...

Ich meine, vorher ein wenig zu recherchieren ist doch nicht zu viel verlangt, oder? (siehe z. B. die Infos -> hier.) Aber du fühlst dich hier anscheinend eher für die "Stimmung" zuständig. :rolleyes:

Dann kommen wir mal zu den Fakten zurück:

Der in den Bildern -> hier gezeigte Spreizwagenheber mit der Ersatzteil-Nr. 7P0 011 031 B gehört ebenso wie der -> hier gezeigte Scherenwagenheber mit der Ersatzteil-Nr. 7P6 011 031 A zum Touareg II (Modellbezeichnung 7P). Entweder waren die jeweils für für einen anderen Markt mit anderen Vorschriften vorgesehen, oder der Scherenwagenheber hat einfach den Spreizwagenheber ersetzt, so wie es anscheinend auch bei anderen Modellserien geschah (mein Polo Bj. 10/10 hatte noch, wie Generationen von Volkswagen vorher, einen Spreizwagenheber, mein aktueller Golf VII Bj. 11/13 hat einen Scherenwagenheber). Das Ganze hat also mit der möglichen Tragkraft der beiden Modelle (Eignung für den Touareg 7P) nichts zu tun. Und "falsch" ist der Spreizwagenheber damit dem in den USA gekauften Touareg sicher nicht zugeordnet worden!

Bei einer Reklamation würde ich also zunächst einmal kleinere Brötchen backen und nicht - so wie du - versuchen, aus solchen falschen Behauptungen irgendwelche vermeintlichen Rechte abzuleiten!

Was ich versucht habe ist, die Augen des TEs (und deine eigentlich auch) für die Sichtweise des Herstellers zu öffnen (das hilft immer zur Findung einer adäquaten Reaktion). Der kennt nämlich nur den Brief mit der doch oberflächlichen Beschreibung. Und er wird, sollte er diese Photos zu sehen bekommen, ähnliche Überlegungen anstellen.

Ich finde es auch nicht i. O., wenn der Hersteller sich nicht einmal dafür interesseirt, was da genau passiert ist (siehe meine Beschreibung -> hier). Aber wenn dies z. B. ein mal unter tausenden verkauften Wagenheber geschieht, liegt zunächst einmal eine Fehlbedienung nahe und jegliche Kulanz wird abgelehnt. Wenn man dagegen den Vorfall möglichst genau dokumentiert (evtl. mit Photos der Situation und Detailphotos des Wagenhebers), hat man bei seiner Reklamation eher Aussicht auf Erfolg.

In diesem Fall ist der Zug wegen der bereits erfolgten Ablehnung und fehlender Dokumentation wohl abgefahren und es bleibt nur, Lehren daraus für die Zukunft zu ziehen.

@TE:

Interessehalber noch einmal meine Frage: Was ist an dem Wagenheber außer der Spindel noch verformt worden? Denn ausschließlich diese Verformung kann nicht die Ursache für ein Absinken des Fahrzeugs sein! (Und das hat nichts mit "glauben" zu tun, das ist reine Mechanik bzw. Physik.)

Schönen Gruß

Zitat:

@hrenz schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:48:46 Uhr:

...

Woher weißt Du , daß der Wagenheber (wenn auch eventuell nur aus Versehen) NICHT falsch zugeordent wurde ?

...

Lies noch mal genau: Ich bin weder unberechenbar noch unbrechbar, sondern unbremsbar! ;)

Und lies einfach auch mal aufmerksam meinen vorletzten Beitrag:

  • Touareg II: Modellbezeichnung 7P
  • Ersatzteilnummer des Spreizwagenhebers: 7P0 011 031 B

Das und andere Infos aus dem Netz, wovon ich eine Quelle ja verlinkt habe, sagen uns: Dieser Wagenheber ist für die Modellbaureihe 7P geeignet!

@dirk_w_b:

Allerdings ist mir in diesem Zusammenhang gerade aufgefallen, dass die schematischen Darstellungen auf den beiden Wagenhebern unterschiedlich aussehen:

  • Der Spreizwagenheber mit der Ersatzteil-Nr. 7P0 011 031 B benötigt nach diesem -> Bild des aufgeklebten Bedienungshinweises einen senkrecht stehenden Blech-Flansch, den er zwecks Vermeidung des Abrutschens umfassen kann.
  • Der Scherenwagenheber mit der Ersatzteil-Nr. 7P6 011 031 A stützt sich dagegen nach diesem -> Bild des aufgeklebten Bedienungshinweises auf einer passenden trapezförmigen Kontur des Schwellers an.

Nun entsprechen solche Prinzipbilder oft nicht der Wirklichkeit und normalerweise ändert sich innerhalb einer Baureihe (hier: 7P) wegen der damit verbundenen immensen Kosten auch nicht der Blechrohbau (hier: der Schweller), aber vielleicht ist ja hier (Generationswechsel Touareg I (7L) -> Touareg II (7P) in 04/2010) wirklich etwas anders gelaufen als gewöhnlich und der Wagenheber hat aus irgendeinem Grund (keine passende Verbindung herstellbar oder hergestellt!) in diesem Fall den Halt am Fahrzeug verloren!

Du solltest dir also die Sachlage (vorhandene Konturen des Wagenhebers und der Schweller-Unterseite) ansehen und noch einmal zu rekapitulieren versuchen, wie und wo du den Heber angesetzt hattest. Vielleicht kommen wir ja so dem Geheimnis das abgesunkenen Wagens auf die Spur ... ;)

Schönen Gruß

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