Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen - wie absichern?
Moin zusammen,
ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch
angemeldet ist verkaufen.
Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am
Samstag, spätestens sonst aber am
Montag abmeldet und mir die Bescheinigung
per Post zuschickt.
Wie kann man sich vernünftig absichern,
so dass ich bei einem Unfall nicht hafte?
Gibt es irgendwo im I-Net einen Vordruck?
Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?
Grüße
Mistreat
68 Antworten
Ich finde einem Verkauf eines angemeldeten Wagens steht nichts im Wege, solange, wie die meisten schon sagten, das Datum, die Uhrzeit und eine Frist zur Ummeldung in den Vertrag eingetragen wird.
Abmelden würde ich nicht unbedingt empfehlen, da viele Interessenten davon den Kauf abhängig machen...
Allerdings halte ich es für sehr wichtig sich den Personalausweis zeigen ggf. kopieren zu lassen.
Habe damit schon eine schlechte Erfahrung gemacht...
Viel Erfolg für den Verkauf 😉
Zitat:
Original geschrieben von derkleine187
Ich finde einem Verkauf eines angemeldeten Wagens steht nichts im Wege, solange, wie die meisten schon sagten, das Datum, die Uhrzeit und eine Frist zur Ummeldung in den Vertrag eingetragen wird.
Klar steht nix im wege. nur es geht um die Sicherheit und falls was passieren
sollte, um die ganze rennerei mit Versicherungen und Rennleitung etc.
Zitat:
Original geschrieben von derkleine187
Habe damit schon eine schlechte Erfahrung gemacht...
Wenn ich eine schlechte erfahrung gemacht hätte, würde ich keinem dazu raten, es so dann zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Schlaubi3333
Klar steht nix im wege. nur es geht um die Sicherheit und falls was passieren sollte , um die ganze rennerei mit Versicherungen und Rennleitung etc.
Wenn ich eine schlechte erfahrung gemacht hätte, würde ich keinem dazu raten, es so dann zu machen.
??? deshalb habe ich auch versucht ihm einen tipp zu geben um die Probleme zu umgehen...
Ich habe schlechte Erfahrung damit gemacht, weil ich mir den Perso des Käufers nicht kopiert habe und er falsche Angaben auf dem Vertrag gemacht hat... DESHALB HABE ICH SCHLECHTE ERFAHRUNGEN GEMACHT!!!
Sorry .... aber kam für mich anders rüber.
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Ich würde auch niemals ein Auto mit meinen Kennzeichen verkaufen!!
Da kann so einiges passieren!!!
Es passiert was mit dem Auto und deine Versicherung ist erst mal in der Pflicht zu zahlen!!!! Da führt kein Weg dran vorbei !!!
Und dann die Rennerei der Aufstand das alles zu belegen das das Auto jemand gekauft hat, das diese Person alle Angaben richtig gemacht hat etc. Einfach ein zu hohes Risiko!! Nach 5 Jahren die ich im Verkauf in einem Autohaus tätig bin habe ich schon die tollsten Sachen erlebt!!!!
Also niemals nie mit den Kennzeichen weitergeben an den Käufer!
Also grundsätzlich ist es so, dass die Versicherung mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer ÜBERGEHT!
Das heißt konkret, dass die Haftpflichtversicherung des Verkäufers weiterhin zahlt, auch wenn der Käufer bis zu dem im Kaufvertrag festgehaltenen Abmeldedatum einen Unfall haben sollte.
Dem Verkäufer entstehen KEINE Nachteile daraus, wie z.B. Rückstufung in der SFK.
Das ganze gilt genau ab dem Zeitpunkt auf den der Kaufvertrag datiert ist.
Daher ist es auch so wichtig neben dem Datum die exakte Uhrzeit auf dem KV festzuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von besenmeister
Und dann die Rennerei der Aufstand das alles zu belegen das das Auto jemand gekauft hat, das diese Person alle Angaben richtig gemacht hat etc.
Ich hab bisher immer die Daten des Käufers von dessen Personalausweis abgeschrieben und wenn ich jetzt auch noch davon ausgehen soll, dass mir einer mit nem gefälschten Perso ankommt dürft ich ja garnichts mehr machen 😉
@Mistreat
Meiner Meinng nach ist die einzige Sicherheit in so einem Fall: ABMELDEN, der Käufer soll dann diese Tageskennzeichen mitbringen und schon bist du aus dem Schneider.
Wenn das zeitlich schwer zu händeln ist, dan soll er an einem anderen Tag kommen. Wenn er das Auto wirklich haben will, dann kommt es 2 oder 3 Tage nun auch nicht an.
Man muss einem nicht unbedingt böse Absicht unterstellen, aber was ist wenn ihm das Auto geklaut oder beschädigt wird?
Zitat:
Original geschrieben von 206
Ich hab bisher immer die Daten des Käufers von dessen Personalausweis abgeschrieben und wenn ich jetzt auch noch davon ausgehen soll, dass mir einer mit nem gefälschten Perso ankommt dürft ich ja garnichts mehr machen 😉
sehe ich genauso!
@Schlau: Verstehe Deine Meinung auch voll
und ganz, habe es nur falsch aufgefasst.
@Crizzo: Und das ist genau der Punkt, was ist wenn
der Wagen z. B. geklaut wird so wie Nos
es schrieb?
Heißt das also lt. Deiner Beschreibung, dass
ich "nur" die KFZ Gebühren + Steuer erstmal
weiterbezahlen würde wenn der Kerl z. B.
in 2 Wochen damit immer noch durch die
Gegend gurken würde, (und es noch nicht
abgemeldet hat) und meine Versicherung
den Schaden bei einem Unfall übernimmt
und nicht seine??
Und ist es sicher das ich nicht höher eingestuft
werde? Man soll ja nicht die Pferde scheu machen,
soll aber wohl alles gut gehen.
Der Kerl war ganz seriös und wirklich in Ordnung.
Aber einen habe ich noch:
Ich rief soeben bei meiner Versicherung an
und teilte den Fall mit.
Er meinte das die vom Straßenverkehrsamt
der Versicherung Nachricht geben wenn das
Fahrzeug vom neuen Halter abgemeldet worden ist.
Von einem Zusatzvertrag der Uhrzeit, Datum usw.
des Kaufes beinhaltet wußte er nichts.
Also schicke/faxe ich den Wisch nun zu meine
KFZ-Zulassungsstelle und die tragen das dann
automatisch aus dem System oder können die
das gar nicht bzw. bin ich dann erst nur
rechtlich abgesichert falls dann was passiert?
Genau so ist es, ER muss dann zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden und das Straßenverkehramt meldet der Versicherung, dass das Auto abgemeldet wurde. Passiert das nicht, ist das so als ob du noch damit herumfahren würdest.
Und jetzt setzte ich noch einen oben drauf: was passiert denn wenn er bei einem Tempolimit von 100km/h mit 180km/h geblitzt wird? Wer kriegt dann wohl den Bescheid? 😉
Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Faxen reicht. Was ist denn mit den Kennzeichen?
Kennzeichen ist am Auto dran von mir,
sonst kann er ja schlecht den Wagen
überführen oder was meinst Du jetzt?
Gut Blitzen ist mir klar, dann kriege
ich den Wisch. Aber da ich davon ausgehe
das es ein "vernünftiger" Mensch ist,
soll er die Punkte wohl auf sein Konto
anstatt auf meinem gutgeschrieben bekommen.
Wie sieht es beim Diebstahl aus?
Übernimmt dann auch meine Versicherung
ohne das ich höher eingestuft werde?
Zitat:
Original geschrieben von nos-power-1
Genau so ist es, ER muss dann zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden und das Straßenverkehramt meldet der Versicherung, dass das Auto abgemeldet wurde. Passiert das nicht, ist das so als ob du noch damit herumfahren würdest.
Und jetzt setzte ich noch einen oben drauf: was passiert denn wenn er bei einem Tempolimit von 100km/h mit 180km/h geblitzt wird? Wer kriegt dann wohl den Bescheid? 😉Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Faxen reicht. Was ist denn mit den Kennzeichen?
den bescheit kriegt natürlich der VK, dafür haften muss aber der K. aus dem grund gibt es ja so tolle sachen wie anhörungsbögen.
zudem wird der fotobeweis klarheit bringen.
naja, jedem so wie er es will. Crizzo hat geschildert wie es mit der Versicherung läuft. meine wollte bis heute immer ca. 50euro bearbeitungsgebühr für sowas. nur damit sie nen vermerk machen in der akte....haben dazu noch den Verkaufsvertrag bekommen und ruhe wahr.
es geht vielen in deutschland wenn man nur will, das sind ja die vorteile dieses beamtenstaates, gerade bei sowas sollte man das nutzen...
mfg
@Mistreat
Also ich meinte das so, dass wenn du der Zulassungsstelle Bescheid gibst, dass du das Auto abmelden willst, dann müsste man früher das Kennzeichen immer mit abgeben oder wird das nicht mehr so gemacht (lang ist's her)?
Also normalerweise müsste bei einem Diebstahl die Versicherung das übernehmen, aber ich weiß nicht wie das dann ist, wenn die davon mitkriegt, dass zu diesem Zeitpunkt ein Kauf statt gefunden hat. Ich denke, da sollten die sich abe nicht quer stellen. Es könnte nur alles viel komplizierter machen.