Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen - wie absichern?
Moin zusammen,
ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch
angemeldet ist verkaufen.
Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am
Samstag, spätestens sonst aber am
Montag abmeldet und mir die Bescheinigung
per Post zuschickt.
Wie kann man sich vernünftig absichern,
so dass ich bei einem Unfall nicht hafte?
Gibt es irgendwo im I-Net einen Vordruck?
Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?
Grüße
Mistreat
68 Antworten
Moin,
nimm nen gescheiten ADAC Vertrag für Privatverkäufe und gut ist. kannste beim ADAC downloaden.
Wenn man sich die beiträge hier so durchliest denkt man echt, das einige noch nie nen auto verkauft haben. Als Käufer würde ich sagen, nö ohne kennzeichen krieg ich das ding net weg, also behalte es. was macht ihr da? ihr braucht das geld für ein neues fahrzeug und hockt wieder auf dem alten...!
beim verkaufen sollte man immer ein bisschen fingerspitzengefühl haben.
Der ADAC Vertrag sichert dich komplett ab, da steht u.a. auch drin, dass das kennzeichen nur für den direkten transsport zum verbringungsort bis zu zulassung genutzt werden darf etc...
Alles andere ist in meinen ausgen hirnlosen (ja wirklich geld raus ohne nachzudenken) geldverschwendung und in deiner situation sowieso net relevant...
mfg
Richtig!
Hab den Kaufvertrag dann noch vorsorglich an die Zulassungsstelle UND an das zusständige Finanzamt gefaxt. Und gut war.
Beim FA würd ich auch lieber auf Nummer sicher gehen, wäre ja nicht das erste mal, dass die dir nach 2 Jahren ne Pfändung wg. der Steuer für dein altes Auto zustellen.
also wenn mann sich solch umstände macht dann kannst das auto auch gleich abmelden. dann hat mann keine probs mehr.
was ist wenn auf dem weg von dir zu ihm nachhaus was passiert? dann kommt die rennleitung erst mal zu dir(nummerschild) egal ob du was in der hand hast oder nicht, das wissen die ja nicht.und dann stehst du erst mal in der beweispflicht.
also ich würd es abmelden um ärger aus dem weg zu gehen.es kann ja auch alles klappen aber weis mann es vorher? und wenn es dann doch probs gibt dann denkt mann"ach hätt ich doch"
Seine Versicherung, also die vom TE würde dann aufjedenfall haften, aber auch nur seine, er würde hochgestuft werden und max. würde die Versicherung dann 5.000 € Regreß (das vielleicht noch nicht mal )von dem Fahren nehmen, mehr auch nicht!
Da kommst du mit einem ADAC-Kaufvertrag auch nicht weit.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von seegrehnaer
was ist wenn auf dem weg von dir zu ihm nachhaus was passiert? dann kommt die rennleitung erst mal zu dir(nummerschild) egal ob du was in der hand hast oder nicht, das wissen die ja nicht.und dann stehst du erst mal in der beweispflicht.
Dafür hat man doch den Kaufvertrag in dem die Uhrzeit der Übergabe festgehalten ist... Ich hab noch nie ein Auto ge- oder verkauft das abgemeldet war. Wieso auch? Durch den Vertrag ist doch alles geregelt.
(das letzte mal ist schon ein bißchen her aber ist da nich sogar immer eine Kopie oder sowas dabei die man an die Versicherung faxen muss?)
Ich bin der Meinung, dass es so falsch wie du es sagst 206 falsch ist!
Also: fürs Auto, ist ne Haftplfichtversicherung ->PFLICHT!
Ohne ein Hafpflichtschutz -> Führen von Kfz.-Verboten!!
Also, laut eueren "Kaufvertrag" wird ja dann ausgeschlossen, dass bei einem Schaden eure Versicherung nicht in Kraft tritt!
Solange das Auto noch über euch angemeldet ist, und egal wer damit fährt, egal was passiert und haste nicht gesehen, wird eure Versicherung haften MÜSSEN!
Schäden die mit einem Kfz.-Verursacht werden, dürfen nicht dem persönlciehn Vermögen des Fahres angehaftet werden!
😉
Den Rest, blablabal, könnt ihr euch denken!
Hallo,
also ein Freund von mir hat mal ein Auto mit Schildern verkauft. Der Käufer hat einen Unfall gebaut und hat Fahrerflucht begangen.
Du kannst Dir nicht vorstellen, was der noch für einen Ärger hatte.. Über Monate
Ich würde NIEMALS ein Auto mit meinem Kennzeichen verkaufen..
Aber jeder wie er will 🙂
ein bekannter von mir hatte sein auto,auch angemeldet und vertraglich alles abgesichert mit der versicherung usw., verkauft. der ahat es aber so wie es war weiter verkauft und der auch wieder, bis es zum schluss an 5 weitere weiter verkauft war, das stellte sich aber später erst raus. eines tages klingelte die pullerei bei ihm und wollte ihn festnehmen weil mit dem auto eine straftat gemacht wurde.es stellte sich raus das die anderen käufer ihre unterlagen gefälscht hatten.er musste erst mal mit zur wache um alles auzuklären. am ende musste er zwar nichts bezahlen aber denn ärger und die rennerrein die er hatte.jetzt ist er schlauer und meldet jedes auto ab was er verkauft.
und so ein vertrag vom ADAC kann mann sicher auch fälschen
@Genom Hatte er denn einen Kaufvertrag?
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man wenn man einen Kaufvertrag mit der unterschriebenen Erklärung des Käufers (das Fahrezug innerhalb einer Woche oder wie lang auch immer nach Unterzeichnung umzumelden) hat da im nachhinein Probleme bekommen kann. Lasse mich aber gerne belehren 🙂
Evtl. liegt es ja auch am Käuferklientel mit dem man es zu tun hat. Ich hab ein Auto schonmal für 200€ weniger verkauft weil mir der andere irgendwie "komisch" erschien 😁
ja er hatte einen kaufvertrag mit allen was dazu gehört.der typ hatte das auto am gleichen tag weiterverkauft un die anderenam nächsten oder so, das konnte mann damals nicht weiterverfolgen. die pullerei war ja auch 5 tager später bei ihm. der erste käufer sah ja seriös aus sagte mein bekannter, aber mann kann sich halt auch irren.
ich will ja nicht den teufel an die wand malen, aber in solch einer sache würd ich niemand trauen,vertrag hin oder her.
ich würde es abmelden. Wenn er einen Unfall hat und alles abstreitet hast du denn massel.
Würde ich nicht drauf eingehen er kann doch Tageskennzeichen besorgen.
Genau meine Meinung was Wing 2579 sagt.
Man ist durch den Vertrag abgesichert.
Ich gebe den Wisch direkt nach dem Kauf
meiner Versicherung, damit bin ich beim
Unfall raus ausem Schneider.
Und für die Leute die es immer noch nicht
checken oder drüber hinweg lesen:
Das kam alles sehr kurzfristig! Ich bin froh
das er heute kommen kann und ich brauche
die Kohle da ich mir morgen schon ein neues
Wägelchen kaufen kann, sonst ist der wohl weg...
Im Anhang ein super Kaufvertrag mit
dem man vollstens abgesichert ist.
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
ich würde es abmelden. Wenn er einen Unfall hat und alles abstreitet hast du denn massel.
Würde ich nicht drauf eingehen er kann doch Tageskennzeichen besorgen.
kann er ja eben in der aktuellen situation net. zudem sind tageskennzeichen relativ teuer...
hab scon mehrfach autos verkauft. immer mit adac vertrag ohne probleme.
Man hält den Tag der abmeldung fest und den tag bis zudem die bescheinigung darüber beim VK eingegangen seien muss. Wäre is im aktuellen fall zB nächster freitag...
wenn die bis übernächsten montag net eingegangen ist, steht man bei den grünen auffer matte und stellt ne strafanzeige. Alle daten stehen im kaufvertrag und aus ist der hut.
alles andere ist SITUATIONSBEDINGT nicht möglich. und mir persönlich wäre alles andere zuviel rennerrei. es gibt sicher und einfache möglichkeiten. Wegen der unfallsituation kann man das zuvor mit seiner versicherung abklären. unsere will immer ne bestimmten sicherheitsbetrag.
mfg
ich hatte ja schon in nem beitrag höher erwähnt, wie auch andere, das ich NIEMALS ein Auto verkaufen würde und meine Nummernschilder zur Überführung dran lasse.
Es wird soviel Betrügereien gemacht, grad im Autohandel.
Das wäre mir zu riskant. Nur es soll ja jeder so machen wie er/sie meint.
Deshalb diskutieren wir hier auch über dieses Thema.
Nur kann ich nicht verstehen, das ein Käufer es davon abhängig macht, ob der Wagen angemeldet ist oder nicht.
Wenn ich ein Auto kaufen möchte, was ich mir voher besichtigt hab, kann ich schon vorab abklären wie ich das Auto von A nach B bekomme.
Nur eins is fakt, sollte was passieren, und der Käufer hat falsche angaben gemacht oder ähnliches, dann hast aber echt scheiße am Hals.
Und das zählt auch für andere hier die je ein Auto verkaufen wollen oder verkauft haben.
Denn auch mit "verträgen" lässt sich in irgendeiner weise was drehen.
Zitat:
Original geschrieben von Schlaubi3333
ich hatte ja schon in nem beitrag höher erwähnt, wie auch andere, das ich NIEMALS ein Auto verkaufen würde und meine Nummernschilder zur Überführung dran lasse.
Es wird soviel Betrügereien gemacht, grad im Autohandel.
Das wäre mir zu riskant. Nur es soll ja jeder so machen wie er/sie meint.
Deshalb diskutieren wir hier auch über dieses Thema.
Nur kann ich nicht verstehen, das ein Käufer es davon abhängig macht, ob der Wagen angemeldet ist oder nicht.
Wenn ich ein Auto kaufen möchte, was ich mir voher besichtigt hab, kann ich schon vorab abklären wie ich das Auto von A nach B bekomme.
Nur eins is fakt, sollte was passieren, und der Käufer hat falsche angaben gemacht oder ähnliches, dann hast aber echt scheiße am Hals.
Und das zählt auch für andere hier die je ein Auto verkaufen wollen oder verkauft haben.
Denn auch mit "verträgen" lässt sich in irgendeiner weise was drehen.
dem stimme ich zu.
@mistreat
wir checken es schon um was es dir hier geht, aber es gibt nunmal leute hier im forum die ne andere meinung darüber haben, weil sie vielleicht schon mal schlechte erfahrung gemacht haben.
kannst uns ja auf dem laufenden halten wie es ausgeht.