Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen - wie absichern?

VW Golf 4 (1J)

Moin zusammen,

ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch
angemeldet ist verkaufen.
Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am
Samstag, spätestens sonst aber am
Montag abmeldet und mir die Bescheinigung
per Post zuschickt.

Wie kann man sich vernünftig absichern,
so dass ich bei einem Unfall nicht hafte?
Gibt es irgendwo im I-Net einen Vordruck?

Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?

Grüße

Mistreat

68 Antworten

abmelden! auf jeden fall. es sein denn du kennst den käufer persönlich. ein mitarbeiter von mir streitet sich gerade mit versicherung und finanzamt wegen knapp 8monaten die der käufer sich zeit gelassen hat ...

@Nos: Keine Ahnung wie das heute läuft.
Dachte da es ja jetzt andere Verträge wie
früher gibt und man dadurch abgesichert sei.
Nun denn, Auto wurde jedenfalls verkauft und
der Kerl rast gerade mit 280 Sachen über
die Autobahn und jede Baustelle wo nur
70 erlaubt ist. ha ha 😁

@Hampster: 8 Monate ist ja der Oberhammer!!
Also spätestens nach 1 Woche werde ich dem
Herren (sollte es WIRKLICH zu solch einem
bescheuerten Fall kommen) einen "netten Besuch"
abstatten in dem ich bei einer Nacht und Nebel
Aktion die Kennzeichen vom Auto reiße und
die Karre in Schutt und Asche lege.
Das hat dann davon. 😁 😁

Also ich habe bisher immer Fahrzeuge mit Kennzeichen gekauft und verkauft.
Probleme gab es nicht.

Meinen letzten Wagen habe ich in 500 km Entfernung übernommen und ich war froh, dass der Verkäufer die Kennzeichen drangelassen hatte:
a) zur Probefahrt
b) keine unnötigen Wege, um Überführungskennzeichen zu beschaffen

Und wenn der Käufer seriös wirkt, so würde ich das Kennzeichen dranlassen. Es ist ja schon mehrfach dargestellt worden, dass kein Nachteil entsteht, wenn denn der Käufer das Fahrzeug kurzfristig ummeldet.

Auf seine Menschenkenntnis sollte man sich meiner Meinung nach auch verlassen und nicht alles verkomplizieren.

Meine Meinung - wenn jemand hart auf die Nase gefallen ist, kann ich verstehen, wenn er den Verkauf anders handhabt.

Aber ich glaube, dass privat fast alle Fahrzeuge mit Kennzeichen verkauft werden.

leute ich hatta mal das gleiche problem
das problem ist nicht das er ein unfall baut oder sonstwas.
dagegen ist man ja abgesichert.
Dan man ja vorlegen kann wan das auto verkauft wurde.

Du hast aber ein grosses problem
wen der Käufer das auto nicht wie vereinbart abmeldet
dan stehst du nämlich blöd da.
Du kannst dan weiter versicherung und steuern bezahlen.

Den glaube mir ohne schilder hast du keine chance das auto abzumelden.

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Ich hab erst ein Auto Privat verkauft. Haben ne Proberunde gedreht, er wollte das Auto haben - sind dabei direkt zum Landratsamt gefahren (nur 6km, war unter der Woche) - haben das Auto umgemeldet, er hat mir das Geld gegeben. Das Auto gehörte ihm und er hat mich sogar wieder heimgefahren 😁

Tja dann hole ich mir eben die Schilder
nach o. a. Beschreibung zurück. 😁
he he ich glaube ich Lese hier besser
nicht weiter sonst kann ich die nächsten
Nächte bestimmt nicht gut schlafen.
Aber morgen wollte er die Karre ja wie
vereinbart ja abmelden. Eigentlich sogar
heute, 17 Uhr schafft er aber nicht
zurück bis nach Hannover.
Dann machen die Dicken Beamten den
Laden nämlich dicht.

Deine Versicherung zahlt immer, auch wenn der Käufer länger als im Kaufvertrag festgehalten mit deinen Kennzeichen herumfährt. nur wenn er dann einen Unfall baut, wird sich dei Versicherung das Geld von dem Käufer zurückholen - und die holen sich das dann wirklich.

Für den Fall, dass der Wagen geklaut wird und der Dieb damit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht zahlt die Versicherung natürlich auch in Haftpflichtsachen.

Natürlich zahlt sie nicht, wenn der Käufer oder der Dieb geblitzt werd oder falschparken.... In dem Fall wird die zuständige Stadt dich auffördern zu zahlen, dir aber immer gleichzeitig mitteilen, dass du dich dazu äussern kannst. Wenn du dann mit Hilfe des Kaufvertrags beweisen kannst, dass der Wagen schon vor der Tat verkauft wurde, bist du raus aus der Sache.

Du musst immer nur beweisen, dass der Wagen zum Zeitpunkt eines Unfalls oder einer begangenen Starftat etc. nicht mehr dein Eigentum war, dann bist du raus aus der Sache.

Und das beweist man, indem man einen Kaufvertrag vorlegt, indem Datum und genaue Uhrzeit des Kaufes festgehalten sind.
(Dies ist wichtig, denn falls du den Wagen am 13.10.06 verkaufst und der Käufer baut auf der Heimfahrt am selben Tag einen Unfall und es steht nur 13.10.06 ohne Uhrzeit im KV, dann wird es schwer zu beweisen, dass der Wagen zur Unfallzeit schon verkauft war und du wirst u.U. hochgetuft.)

Diese Regelungen sind übrigens extra für den Gebrauchtwagenverkauf da und meiner Meinung nach kann man sie dann auch nutzen. Muss aber jeder selbst entscheiden. Ich bin jedenfalls bisher ganz gut damit gefahren.

@Crizzo: Danke! Dann bin ich erstmal
beruhigt, habe Datum, Uhrzeit usw.
natürlich alles festgehalten im Kaufvertrag.

@Mistreat; kannst mir ja mal schreiben wo der käufer in hannover wohnt dann kann ich mal schauen ob er es abgemeldet hat.
aber du merkst das der grösste teil der leute fast (m)einer sind.
es kann 100mal gut gehn und dann einmal schlecht, naja und dann hast du die rennerrein.

ich habe auch noch nie ein auto angemeldet verk. für eine evtl probefahrt habe ich selbst immer rote nr. besorgt. und der rest war nicht mein problem.
es kam auch schon oft im tv wieviel ärger leute mit angemeldet vek. fahrzeugen hatten. es geht über das weiterbezahlen der steuer und versicherung über blitzer, unfälle usw. und jedesmal musste der verk nachweisen, das er es nicht war.
sowas kommt für mich nicht in frage. entweder der käufer nimmt die verk. bedingungen an, oder nicht. beim händler bekommt man auch kein zugelassenes fahrzeug angeboten.

Zitat:

Original geschrieben von country


sowas kommt für mich nicht in frage. entweder der käufer nimmt die verk. bedingungen an, oder nicht. beim händler bekommt man auch kein zugelassenes fahrzeug angeboten.

Sehe ich genau so. Absolut meine Meinung.

Da gibts doch in dem Fall eine ganz einfache Lösung.

Geh zur Zulassungsstelle und melde das Auto ab, danach schraubst Du die Schilder wieder ans Auto und wartest bis der Käufer antanzt. Vertag vom ADAC machen, Kohle kassieren und wech mit der Karre.

Das Auto darf bis 0 Uhr noch im Verkehr gefahren werden, da die Versicherung noch bis 0 Uhr gültig ist! (Schilder müssen aber angebracht sein)

Der Käufer muss eben bis 0 Uhr an seinem Ziel angekommen sein, ansonsten bekommt er eine wg. Fahren ohne Zulassung. Aber das soll ja nicht Dein Problem sein!

Somit gibts gar kein Risiko bei der Sache!

muss ich loswerden:

jeder händler, bei dem ich ein auto gekauft habe, hat es angemeldet... (alles andere ist wirklichkeitsfremd), für die probefahrt brauchte ich beim händler auch noch nie eine tageszulassung mitzubringen...

privat ist das anders + formaljuristisch zu sehen, das wurde aber alles schon abgehandelt!!!

ich weiss jetzt, warum ich einen superschönen 1,6 SR (den alten säufer) für 7.500,00 € (1.6 highline 74.000 km) verkaufen konnte...

Zitat:

Original geschrieben von invade


Da gibts doch in dem Fall eine ganz einfache Lösung.

Geh zur Zulassungsstelle und melde das Auto ab, danach schraubst Du die Schilder wieder ans Auto und wartest bis der Käufer antanzt. Vertag vom ADAC machen, Kohle kassieren und wech mit der Karre.

Das Auto darf bis 0 Uhr noch im Verkehr gefahren werden, da die Versicherung noch bis 0 Uhr gültig ist! (Schilder müssen aber angebracht sein)

Der Käufer muss eben bis 0 Uhr an seinem Ziel angekommen sein, ansonsten bekommt er eine wg. Fahren ohne Zulassung. Aber das soll ja nicht Dein Problem sein!

Somit gibts gar kein Risiko bei der Sache!

Da ist doch gar kein Unterschied für die Leute, die sich vor möglicher Rennerei nach einem Unfall etc. des Käufers scheuen.

Ich meinte ja auch wegen der Abmeldung durch den Käufer.
Auf die Art muss man keine Angst haben das der Käufer mit dem Auto noch Ewigkeiten auf fremde Kosten rumfährt!

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