Wagen verkaufen mit angemeldetem Kennzeichen - wie absichern?

VW Golf 4 (1J)

Moin zusammen,

ich wollte morgen mein Auto was z. Zt. noch
angemeldet ist verkaufen.
Der Käufer sicherte mir zu, dass er den Wagen am
Samstag, spätestens sonst aber am
Montag abmeldet und mir die Bescheinigung
per Post zuschickt.

Wie kann man sich vernünftig absichern,
so dass ich bei einem Unfall nicht hafte?
Gibt es irgendwo im I-Net einen Vordruck?

Wie sieht es angenommen aus, wenn der
Kerl den Wagen die erste Zeit nicht abmeldet?
Sind mir die Hände gebunden oder kann ich
mit der Kopie vom Fahrzeugbrief und Kaufvertrag
zum Straßenverkehrsamt das Auto selber
abmelden obwohl mir die Kennzeichen ja
nicht vorliegen?

Grüße

Mistreat

68 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von invade


Ich meinte ja auch wegen der Abmeldung durch den Käufer.
Auf die Art muss man keine Angst haben das der Käufer mit dem Auto noch Ewigkeiten auf fremde Kosten rumfährt!

In dem Fall hast du natürlich Recht.

einfach mal aus eigener (negativer) erfahrung, egal wie nett der käufer zu sein scheint, meld die karre ab und lass den typen mit kurzzeitkennzeichen anrücken.

rechtlich absichern kann man sich nicht, egal was man für nen wisch hat.

und der käufer hat dann nen super druckmittel wenn er einen tag später noch auf die idee kommt irgendwelche "mängel" zu reklamieren und noch geld fordert.

ich konnte zum glück schnell hinfahren (mit begleitung) und das problem lösen, aber wenn der käufer weit weg ist hilft dat nix!!

diese besagte abmeldebescheinigung gibt es _nicht_ mehr, die zulassungsstelle gibt sowas nicht mehr raus!

Meine erfahrung sagt somit auf jeden fall abgemeldet verkaufen!!

@seegrehnaer: Alles klar super, melde mich
WENN es wirklich zu solch einem Fall kommen sollte.

@Invade: Gut nun ist es eh zu spät. Der Käufer
will den Wagen aber heute am Samstag abmelden.
Das Thema ist im Prinzip schon lange zu Ende aber
schön das immer noch Leute schreiben. 😁
Weißt Du das wirklich 100% sicher das die Versicherung
bei Abmeldung trotzdem noch bis Mitternacht am
Tag der Abmeldung läuft??
Ist es nicht so rechtlich gesehen wenn abgemeldet
dann abgemeldet da es auf dem Papier festgehalten
ist und der Wagen ja auch aus dem System genommen
wurde?? Außerdem werden die Plaketten auf den
Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt auch entfernt.
Da bewegt man sich denke ich auf dünnem Eis.
Wäre schön wenn es einen Gesetestext dazu geben
würde, dann wüßte man nächstes mal 100% bescheid
und der Tip wäre sicher für viele Leute sehr interessant!

meineswissens darfst du nur von zu hause mit dem abgemeldeten auto zur zulassungsstelle um ihne anzumelden. oder wenn du ihn abmeldest damit zurück zu deinem wohnsitz fahren ohne die plakette!
aber sicher bin ich mir da auch nicht!!
ich kann nur jedem raten das auto abzumelden!! mann spart sich ne menge ärger!!! (sollte etwas passieren!!!!)

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So laut Käufer hat er den Wagen heute abgemeldet.
Bis wann weiß das dann meine Versicherung,
gleich am Montag?
(Weiß ja nicht wann er mir die Abmeldepapiere
zuschickt)

@Besenmeister: Ne kann mich daran erinnern
das ich mich auch mal beim Straßenverkehrsamt
zuvor erkundigte ob ich den Wagen noch nach
Hause fahren darf wenn ich ihn abgemeldet habe.
Ist nicht sagen die. Ist so 5 Jahre her, vielleicht
hat sich seitdem ja was getan. Denke aber nicht.

also abgemeldet darf man am selben tag noch nach hause fahren.

@ tomold
der händler lässt das auto dann aber auf deinen nahmen zu. ein händler verk. niemals ein auto, das auf ihn zugelassen ist.
und das eigentlich jeder händler eine rote nr. zum probefahren hat, ist ja wohl klar.
wenn ich ein auto verk, besorge ich auch auf wunsch des käufers eine rote nr. für die probefahrt. aber eben nur dafür.
angemeldet verlässt mich kein auto.

Zitat:

Original geschrieben von besenmeister


meineswissens darfst du nur von zu hause mit dem abgemeldeten auto zur zulassungsstelle um ihne anzumelden. oder wenn du ihn abmeldest damit zurück zu deinem wohnsitz fahren ohne die plakette!
aber sicher bin ich mir da auch nicht!!
ich kann nur jedem raten das auto abzumelden!! mann spart sich ne menge ärger!!! (sollte etwas passieren!!!!)

das hört sich sehr ungesund an was du da schreibst - auf keinen fall ohne vorherige verifikation zur nachahmung empfohlen! mit nem abgemeldeten auto zur zulassungsstelle?? ist klar - wofür gibts kurzzeitkennzeichen?? mit was für kennzeichen willst du denn mit nem abgemeldetem auto rumfahren??

Weiß meine Versicherung denn morgen bescheid
ob der Wagen auch wirklich abgemeldet ist
oder kann sich die Nachricht vom Straßenverkehrsamt
noch hinziehen?
(Denke mal die werden meine Versicherung ja
irgendwie benachrichtigen)

beamte halt.

mit glück liegt die benachrichtigung für die versicherung auch noch ne woche rum.....

besser selbst noch nen brief an die versicherung schreiben.

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